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Nr. 102 Zweites Blatt. Donnerstag den 2. Mai 189$
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jrämllrt Dresden 1894.
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• Eine Feuersbrunst hat in vergangener Woche fast das ganze Gut Scharnhorst im Kreise Graudenz eingeäschert - nur das Wohnhaus konnte gerettet werden. In den Flammen sind 700 Schafe und fast fümmtlicheS andere Vieh umgekommen. Ein Hirte wollte aus dem brennenden Stall daS Vieh retten und erlitt so schwere Brandwunden, daß an seinem Auskommen gezweifelt wird. Der Gutsherr weilte in Berlin.
* Den Beruf verfehlt. Inderin Nienstedten ander Elbe gelegenen Elbschlohbraueeei gerieth ein Brauerbursche mit der Hand in eine Maschine, wobei ihm ein Finger abgequetscht wurde. Unglücklicher Weise war der Finger in einen Sudbottich gefallen, und um allen Weiterungen, wie ste in München vor etwa einem Jahre mit einer tobten Katze vorgekommen sind, vorzubeugen, ließ der Direc'.or der Brauerei sofort in Gegenwart des Bürgermeisters und anderer Zeugen den ganzen im Bottich befindlichen Sud aus- lauscn, wodurch nicht weniger als 20000 Liter Gerstensaftes verloren gingen.
* Deserteure. Bei der Durchfahrt durch den Suezcanal sprangen 16 Mann der Fremdenlegion von dem nach Mada- gaScar segelnden Transportdampfer „Liban" über Bord und erreichten schwimmend das Land. In Port-Said wurden dieselben wieder scstgenommen.
* Eine Familieukatastrophe. Die „Preußische Lithauische Zeitung- schreibt in einer Brieskastennotiz: „Herrn P. in . . . Wenn Ihnen am 1. Osterseiertag im Wtrthshause der Täufling umgewechselt worden ist und Sie anstatt Ihre- Knaben ein Mädchen ins Haus bekommen haben, so läßt es sich doch durch den Geistlichen des Ortes unschwer feststellen, wer jetzt in dem unrechtmäßigen Besitze Ihres Knaben ist. Wir verzichten deshalb auf die Ausnahme der „Anzeige".
* Eine ländliche Wtrthschaft vor Gericht. Die Verhältnisse einer ländlichen „Muster"-Wirthschaft kamen bei einer Anklage wegen Betruges zur Sprache, die kürzlich vor der zweiten Strafkammer in Berlin gegen den Landwirth Otto Driesenick verhandelt wurde. Der im vorigen Jahre im Alter von ca. 80 Jahren verstorbene Vater des Angeklagten kaufte im Herbst 1891 das Rittergut Granow im Kreise Guben für den Preis von 168,000 Mk. bei einer Anzahlung von 30,000 Mk. Das Gut, welches vollständig devastirt war, wurde von dem Angeklagten in Generalvollmacht des BaterS bewirtschaftet, entwickelte sich aber nicht in günstigem
Sinne, sondern kam mehr und mehr in Verfall. Im August 1892 mußte der Angeklagte unter allen Umständen Geld beschaffen, denn es schwebte schon eine große Anzahl von Prozefien gegen den Vater, beziehungsweise gegen ihn, Wechselforderungen waren eingeklagt worden, und der Gerichtsvollzieher in Guben batte fast in jeder Woche Pfändungen auf dem Gute vorzunehmen. In diesem Dilemma begab sich der Angeklagte nach Berlin, um hier womöglich die Roggenernte, welche noch zu erwarten war, zu Geld zu machen. Dies gelang ihm auch. Er trat mit der Bank- und Getreidefirma Siegfried und Grunack in Verbindung und verkaufte an diese seine Roggenernte, die er auf 1000 Centner angab, obgleich er nur 300 Morgen mit Roggen bestellt hatte. Bei den Unterhandlungen hatte er die Verhältniffe auf dem Gute als durchaus günst'g hingestellt und wahrheitswidrig versichert, daß außer einer kleinen noch offen stehenden Baurechnung drängende Schulden nicht vorhanden seien, während tharsächlich die Hypolhekenzinsen schon eine ganze Weile im Rückstände waren. Er erhielt 2000 Ma- k Vorschuß, wofür er ein Accept als Sicherheit gab; eine weitere Rate von 1000 Mk. sollte er nach Eingang der ersten Lieferungen erhalten. Mit den 2000 Mk. in der Tasche reiste der Angeklagte wohlgemuth nach Granow zurück, dachte aber gar nicht daran, der Berliner Firma den Roggen zu liefern. Er hat auch rhatsächlich nicht ein Korn geliefert, und die Firma Siegfried u. Grunack ist um die gesrmmten 2000 Mk. betrogen worden. Die erste Lieferung sollte am 15. August erfolgen, sie blieb aber aus, und statt ihrer trafen allerlei briefliche Entschuldigungen vom Angeklagten ein. Bald fehlte es an einer Dreschmaschine, zu deren Gestellung sich die Berliner Firma aus freien Stücken erboten hatte, ein anderes Mal waren andere Hinderungsgründe eingetreten, bis endlich nach einer energischen Mahnung an Ort und Stelle der Angeklagte in Berlin eintraf und Herrn Siegfried die Mittheilung wachte, daß zur Zeit 6 Mispel Roggen zur Versendung nach Berlin in die von der Firma gelieferten Säcke etngesackt würden. Es stellte sich aber heraus, daß auch diese Mittheilung des Angeklagten eitel Flunkeret war. Inzwischen war nämlich durch Beschluß des Amtsgerichts Guben das Konkursverfahren über das Vermögen des Vaters eröffnet und die Zwangsverwaltung über das Gut eingeleitet worden. Da ergaben sich denn erbauliche Dinge. Die vorhanden gewesenen 11 Pferde waren bis auf 5 verschwunden, von den 8 Kühen war nur noch ein abgemagertes Exemplar vorhanden, die 8 Ochsen
waren bis auf 4 zusammengeschrumpft, und die 250 Schafe waren gänzlich verschwunden. Letztere will der Angeklagte verkauft haben, um sich für den Erlös Kühe zu kaufen, nachdem er die vorhandenen vorher verkauft hatte. Was auS dem übrigen lebenden Inventar geworden, will er nicht wiffen. Er behauptet, daß während seiner Anwesenheit i» ; Berlin ein auf dem Gute beschäftigter Schwager, der jetzt auch nicht mehr auffindbar ist, mit dem Viehzeug auf und t davon gegangen sei. Zu allem Ueberfluß ergab sich aber
auch, daß der Angeklagte gar nicht im Stande war, 1000 , Centner Roggen an die Firma Siegfried u. Grunack zu
liefern, da er bereits 352 Centner nach Guben verkauft . hatte. Obgleich der Schwindel klar zu Tage lag, versuchte cs der Angeklagte doch so darzustellen, als ob er nur eia ; Opfer widrigen Geschicks geworden wäre. Staatsanwalt
Dietz beantragte ein Jahr Gefängniß und drei Jahre Ehrverlust, der Gerichtshof nahm aber Rücksicht darauf, daß der Angeklagte sich auf abschüssiger Bahn befunden und verzweifelt nach einem Strohhalm gegriffen habe. Gr verur- theilte ihn daher nur zu sechs Monaten Gefängniß.
Technische Fortschritte.
— Ein Schwtmmschrrh. Die schon wett voraeschrtttenen technischen Hilfsmittel aus dem Sportgebiete find neueroingS durch eine eigenartige Erfindung bedeutend bereichert worden. Dem Erfinder ist es geglückt, einen Schwtmmschuh zu construtren, der daS Schwimmen des Menschen beinahe demjenigen der Flostenfüßler gleich gestattet, so daß die bisherige Schwimmgeschwtndtgkett und die Ausdauer bedeutend vermehrt wird. Auch die Erlernung des , Schwimmens wird erleichtert und durch Mitbenutzung eines zweiten, i von ebendemselben Erfinder construirten Apparates (metallener i Schwtmmgürtel) zur bloßen Spielerei, wobei eine Lebensgefahr für den Lernenden völlig ausgeschlossen erscheint. Beide Apparate, dl« durch Patent geschützt sind, sind von verblüffender Einfachheit und daher geeignet, in späterer Zett beim Baden dasjenige zu sein, waber Schlittschuh jetzt beim Eissport bildet.
! Verkehr, £anö<* tmfc Volk-wirthschafi.
Stuttgart, 29. April. (Allgemeiner Deutscher VersicherungS- , Verein.) Vom 1. Januar bis 31. März 1895 wurden 13679 neu« Versicherungen abgtschlossen und 1913 Schadenfälle regulirt. Davon entfielen auf die Haftpflichtversicherung 201 Fälle wegen Körperverletzung und 195 wegen Sachbeschädigung; aus die Unsallverficherung dagegen 1331 Fälle, von denen 9 den sofortigen Tod und 16 eine gänzliche oder theilwetse Invalidität der Verletzten zur Folae hatten. Von den Mitgliedern der Sterbekaffe sind im gleichen Zeiträume i 186 gestorben. Am 1. April 1895 waren 159155 Policen über 1198916 versicherte Personen in Kraft.
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Feuilleton
Mein Tischnachbar hatte ganz richtig geweiffagt. Schaar der Störche versammelte sich vor einem Nest. Sie klapperten mit den Schnäbeln, daß oder ließen ein anhaltendes Zischen vernehmen.
Punkt zusammen, von wo sie sich nach einer Pause von fünf Minuten wieder trennten, um ihre Flugbahnen von Neuem
dieses auffällige was ich wahr- ersuhr nun zu Geringeres, als Da ich von der
Die ganze bestimmten es raffelte, Dann fiel
monogamischen Ehe unter diesen Vögeln zwar ost gehört, aber den Erzählungen keinen Glauben geschenkt hatte, verfolgte ich jetzt dos Schauspiel mit gespanntestem Jntereffe.
zu durchschneiden. Begreiflicherweise erregte Gebühren meine Neugierde. Ich theilte, genommen, meinem Tischnachbar mit und meinem Erstaunen, daß es fich um nichts um einen störchischen EhebruchSact handele.
ttn Vogel ganz plötzlich herab, — zerpickt, zerzaust, blutend. ES war die ihrer Untreue Überführte Störchin. Vor meinen Augen lag sie im Staube der Landstraße, um alsbald unter heftigen krampfhaften Zuckungen zu verenden. Das war der merkwürdtge Schlußact des ornithologischen Trauerspiels, welches oben in den Lüften stattgesundcn. Die Schwärme lösten sich nun wieder in einzelne Paarc auf und alsbald herrschte vollkommene Ruhe unter dem sonnigen, blauen Himmelsgewölbe. Nach der Meinung aller Zuschauer war es klar, daß die der Execution voravgegangeuen Vereinigungen, zu welchen sich die Störche zusammcngefunden hatten, als ebenso viele Sitzungen eineß Gerichtshofes anzusehen wären, in welchen die Schuldfrag- bezüglich der in den Anklagezustand versetzten Störchin bis zu der endgiltigen' Entscheidung verhandelt wurde. Mährend meines fünijährigen Aufenthalts an dtesem Orte" — so fügt unser Gewährsmann hinzu — „hatte ich dreimal Gelegenheit, Augenzeuge einer solchen Storchjustizpflege zu sein, und jedeLmal endete sie damit, daß die ihrer Schuld wahrscheinlich überführte Störchin kurz und entschieden von den versammelten Störchen aus die oben geschilderte Wetse gelyncht wurde."
(Schluß folgt.)
Der die Kinder bringt.
Von Ernst Rietschcl.
(Nachdruck verboten.)
Der kleine HanS kommt zu seinen Geschwistern gesprungen, die im Ztmmer beieinander spielen. „Schnell anS Fenster," ruft er, „damit uns der Slv'.ch sieht! Sonst bringt er uns am Ende wieder ein Brüderchen!" . . .
AuS dieser Anecdote, die, wahr oder erdacht, in den Kindermund gelegt ist, erhellt mit aller Deutlichkeit, eine tote wichtige Rolle der Storch in der gesammten Anschauung der kleinen Leute spielt. Wir brauchen übrigens nur in unsere eigene Kindheit zurückzublicken, um dann vollkommen überzeugt zu sein. Im Lause der Jahre, die unser Leben auSmachen, unter der Wucht der Ereignisse, welche wir zu bestehen hatten, geht UnS allerdings allmählich die Erinnerung an eine Anschauung verloren, welche einst in der Morgen- röthe unseres Daseins stand. Sie webt sich doch zumeist um den Storch - an ihn klammerte fich die kindliche Phantasie, er war der Anker, an welchem sie fich hielt, wenn der nach Erkcnntniß strebende Geist zuerst über das große Räthsel brütete, welches über die Entstehung des Menschen gebreitet ist.
Dabei ist der Storch im Grunde alles eher als schön. Der gesammte Körper nimmt sich gerade plump in seinem Bau auS, in starkem Gegensatz zu den dünnen, bis über die Fersengelenke nackten Beinen. Sie setzen unten breite, mit Krallen versehene Zehen an, zwischen denen sich eine Spannhaut befindet. Ebenso wenig sieht das Gefieder, etwa wie beim Pfau, feine Aufgabe darin, dieses unvortheilhafte Aussehen des Körpers zu beschönigen oder auch nur zu verdecken. Ganze Stellen an demselben sind kahl- wo aber Federn gewachsen find, prangen sie nicht etwa in besonderer Farbenschönheit, sondern begnügen fich in dem Gegensatz von schwarz zu weiß. Eine Abwechselung in diese Eintönigkeit des -LoloritS trägt nur das Roth der Füße und deS Schnabels.
Ebenso fehlt ihm der Gesang, für den Menschen die werthvollste Eigenschaft eines jeden Wesens, welches gefiedert ist. Die Stimme besteht allein in einem sehr vernehmlichen Zischen- außerdem klappert er mit dem Schnabel — ein Geräusch, das tn demselben Grade zunimmt, wie er etwa in Erregung gerath. Dazu kommen allerhano schlechte Eigenschaften, roelax geradezu danach angethan sind, ihm die Gunst des Menschen zu entziehen. Er raubt, was er erhaschen und bezwingen kann, um seine Freßluft zu befriedigen. Selbst vor dem widerwärtigsten Aas schreckt er nicht zurück. Alles, was da kreucht und fleucht, fällt seiner Gier zum Opfer. Sogar in zwecklose Mordsucht kann diese auSarten, — ebenso rote er auch dem Menschen gefährlich wird, wenn er angeschoffen ist und noch genug Kraft besitzt, auf seinen Gegner loszugehen.
Die Vorzüge, welche sich anderseits bemerkbar machen, sind jedoch keineswegs geringfügig. So nimmt er fich schön im Fluge auS, wie umgewandelt zu der Erscheinung, welche er bietet, so lange er die Erde berührt. Sein HeimathS- trieb tst so stark, baß er nach seinem Wanderzug in die südlichen Gegenden immer wieder das Nest aufsucht, welches er sich einmal gebaut hat. Sein Begriff von der Heiligkeit der Ehe übertrifft sogar ost genug denjenigen des Menschen. Im Allgemeinen bewahrt etn Stoichenpaar einander die Treue für das ganze Leben. Man sacht übrigens die Nähe biß Menschen, in der instinktiv.n Ueberzeugung, daß man auf seinen Schutz rechnen darf. Oder sollte der garstige, langbeinige Gesell sogar wiffen, welcher hohen Gunst er fich in der Anschauung unserer Kmderwelr erfreut ?
Gegenstand unserer Beobachtung bleibt er jedoch, selbst wenn wir ausgehört Haven, jenen naiven Mittheilungen unser Ohr zu leihen. Vor Allem mußte die Auffassung, welche dieser Vogel über die Reinheit und Unverletzlichkeit des ehelichen Lebens h:gt, ihm daS Interesse deS Menschen zuwenden. „Eines TageS iah ich," so schreibt ein Augenzeuge, „vor meiner Schale Kaffee sitzend, Schwärme von Störchen, die fortwährend und sehr laut klapperten, den Luftkreis durchfurchen. Von Ze-t zu Zett trafen sie insgcsammt auf einem


