Rr. 305 Erstes Blatt.
Sonntag den 30. Dekember
1894
Liertkljährigrr
Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Giefzen
Hratisöeikage: Hießener Aamilienvkätter
Carte de Legitimation
Amtlicher Theil
delivree par la Chambre de Finances de . . ä ...........
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schulen.
Die
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Norm. 10 Uhr.
Neueste Nachrichten»
Wolff» telegrnvhffcheS Corr espondmz-Bur
Berlin, 28. December. Die Stadtverordneten-Versamm- luna hat in ihrer Sitzung von heute Abend den Vorschlag des Magistrats, das Schulgeld an den höheren^Lehranstalten von 100 Mk. auf 130 Mk. zu erhöhen, mit 53 gegen 51 Stimmen nunmehr angenommen, ebenso wurde die Erhebung der Canalgebühr in Höhe von Vj4 PCt. mit 66 gegen 41 Stimmen beschlossen.
Budapest, 28. December. Heute Vormittag empfing der König den Baron Orczy, Coloman Tisza, Coloman
Bringerlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pf«.
Ncdaction, Lxpeditio» und Druckerei: Sckintstra^e Kr.1. Fernsprecher 51.
commis-voyageur. 189 .
Valable pour l’annee 1895. porteur de la presente carte, M.
Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehme» Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Großh. Kreis-Schulcommisfion Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Wir sehen der Einsendung der Berichte in rubr. Betr. von den Schulvorständen, welche unsere Verfügung vom 7. d. M. (Gießener Anzeiger Nr. 290) noch nicht erledigt haben, umgehend entgegen.
v. Gagern.
Gefunden: 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Cigarren- Etuis mit Inhalt, 1 Theil einer Tabakspfeife, 1 Serviette, 1 Taschentuch und 1 Schürze.
Zugelaufen: 1 Pinscherhund.
Gießen, den 29. December 1894. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. I. V.: Roth.
Bekanntmachung
des Vorstandes der Section VI. der Hessen - Nassauischen
Baugewerks - Berufsgenossenschaft.
Den Sectionsmitgliedern wird hierdurch zur Kenntmtz gebracht, daß für die Jahre 1895 und 1896 als Vertrauensmänner für den Kreis Gießen bestellt find:
1) für Gießen Stadt Weißbindermeister Philipp Schäfer Gießen, Stellvertreter Maurermeister Chr. Haubach-Gießen;
2) für Gießen Land Maurermeister H. Keßler-Annerod, Stellvertreter Zimmermeister Conrad Marx-Gießen. Gießen, den 20. December 1894.
Der Vorstand der Section VI.
L. Petri II., Vorsitzender.
Der Hießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.
Die Gießener Aamitieuvkälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Deutsche» Reich.
Darmstadt, 28. December. Seine Röntgt Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 22. September den Großherzogl. Ministerialrath i. P. Geheimerath vr. Bernhard I aup auf sein Nachsuchen von den Functionen eines Mitgliedes der Prüfungscommission für das Justiz- und Verwaltungsfach zu entheben und an deffen Stelle den Großherzogl. Ministerialrath Hermann v. Bechtold zum Mitglied der Commission zu ernennen.
Berlin, 28. December. Wir befinden uns gewißer- maßen zwischen Thür und Angel im Jahr, und dieser Zeitabschnitt zwischen Weihnachten und Neujahr pflegt wenigstens sür die innere Politik immer ziemlich unfruchtbar zu sein. So ist es auch diesmal, denn der letzte kurze Zeitabschnitt des Jahres 1894 hat in Bezug auf e inneren Angelegenheiten so gut wie gar keine neuen Nachrichten von größerem Belang gebracht, sowe t cS sich um das rein politische Gebiet handelt. Voraussichtlich wird erst mit dem am 8. Januar erfolgenden Wiederzusammentritte de- Reichstages nach Abl-us seiner WeihnachtSserien dieser saft idyllisch in nennende Zustand sein Ende finden. Frrttlch dürfte dann der Pulsschlag unseres politischen Leben« auch sofort wieder ein recht kräftiger werden, da der Reichstag am 8. Januar die infolge der Beschlußunfähigkeit des HauseS vor Weihnachten unterbrochene erste Lesung der „Umsturz- Vorlage" von Neuem aufnimmt, und sicherlich werden die hierbei zu erwartenden bewegten parlamentarischen Debatten ihren lebhaften Widerhall in der Nation finden.
— Im Reichstagswahlkreise Schmalkalden- Eschwege find die Vorbereitungen zu der nothwendig ge- । wordenen Ersatzwahl sür den bisherigen Abgeordneten Leuß schon in lebhaftem Gange. Die Nationalliberalen, die Freisinnigen, die Socialdemokraten, der Bund der Landwtrthe und die Conservativeu kämpfen durch eigene Candidaten um das erledigte Mandat. Die Antisemiten, welche dasselbe innehatten, scheinen bei der Ersatzwahl keinen besonderen Candidaten aufzustellen, sondern für denjenigen der Confer- vattven. von Alvensleben-Rußeberg, stimmen zu wollen. Jedenfalls ist eine Stichwahl unvermeidlich. — Erledigt ist ferner das Reichstagsmandat sür Johannisburg- Lyck- Oletzko durch daö Ableben des Regierungspräsidenten I Steinmann. Dagegen scheint es noch nicht ganz klar zu sein, ob auch das Reichstagsmandat sür Hagenau- Weißenburg i. E., dessen bisheriger Inhaber, Prinz Alexander von Hohenlohe-Schillingsfürst, zum characterisirten Legaüonsrath ernannt worden ist, als erloschen zu gelten I hat. Denn von'verschiedenen Seiten wird betont, es handele sich sür den Prinzen nicht um eine eigentliche Ernennung, sondern nur um eine Titelverleihung, und diese nöthige hn noch nicht zur Mandatsniederlegung. Nun, der Reichstag wird wohl nächstens über den Fall entscheiden.
— In Essen tagte am zweiten und dritten Wety- nachtsfeiertage der deutsche Bergarbeiter-Congretz. Die gefaßten Beschlüße betreffen eine Reche von Reformen im Bergwerksbetriebe, die von der Bergarbetterschaft schon längst gefordert worden sind. Weiter beziehen sich die Beschlüße deS Essener Congreßes auf die Einführung emeS einheitlichen deutschen Berggesetzes, einer einheitlichen Knapp- schaftsordnung u. s. w. und schließlich auf die VeremigungS- frage. Die Congreßverhandlungen nahmen durchweg einen I ruhigen und sachlichen Verlauf.
Bekanntmachung, betreffend Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Rußland.
Die nachstehende Uebersetzung der von der russischen Regierung in Ausführung des Artikels 12 des deutsch-russischen Handelsvertrags erlaßenen Bestimmung über den Verkehr ausländischer Handlungsreisender in Rußland und über den Verkehr russischer Handlungsreisender im Auslande nebst einem Abdruck des Formulars der Legitimationskarten russischer Handlungsreisender in der französischen Faßung, bringen wir hiermit zur Kenntniß der Jntereßenten.
Gießen, am 28. December 1894. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
Bestimmungen
für russische Handlungsreisende, welche in das Ausland reisen.
§ 1. Als Handlungsreisende oder Commis-voyageurs «erden Personen betrachtet, welche im Auftrage der Besitzer von Handels- resp. Jndustrieunternehmungen mit Waaren- proben oder ohne solche ins Ausland reifen, um Bestellungen auf Waaren anzunehmen oder solche zu kaufen.
§ 2. Ein ins Ausland gehender Handlungsreisender ist verpflichtet, ein besonderes Document bei sich zu führen, um dieses den ausländischen Behörden auf deren Verlangen vorzuweisen; in dem Document wird bescheinigt, daß der Inhaber desselben seitens des Handels- resp. Jnduftrieunter- nehmens auf Rechnung desselben zur Ausführung der im S 1 gedachten Operationen ermächtigt ist.
r 3 Die in § 2 erwähnten Bescheinigungen werden auf Grund eines schriftlichen beglaubigten Gesuches der Inhaber, bezw. der Vertreter besagter Unternehmungen nach Feststellung dec Existenz dieser letzteren von den örtlichen Cameralhöfen ausgefertigt.
4. Die im § 3 angeführten Bescheungungen werden nach dem hier beiliegenden Muster auf die Frist eines Jahres, vom 1. bis 13. Januar an gerechnet, ausgestellt.
Uebersetzung.
Bestimmungen für ausländische HaudlungSreifeude, die nach Rußland kommen.
Ausländische Handlungsreisende (Commis - voyageurs) sind beim Betreten des Gebietes deS russischen Reiches ver- oflichtet, in einem Grenzzollamts einen Commisschein 1. Klaffe in lösen und sür einen solchen Schein die vorgeschriebene Steuer zu bezahlen. Dieser Schein, der vom Tage seiner Ausfertigung bis zum 1./1S. Januar des nächsten Jahres Gültigkeit hat, wird an den Nationalpaß des Commisvoyageur angenäht und muß zusammen mit einerLegitimations- karte vor dem Beginn der commerziellen Operationen des Commis-voyageur behufs eines zu machenden Vermerks bei einem der Cameralhofe ober einem der Steuerinspectoren jenes Ortes vorgewiesen werden, welchen der Commis-voyageur ' zunaM ^esuch^ unterliegenden Gegenstände, welche von den Commis-voyageurs als Waarenproben eingeführt werden, werden zollfrei herein- und herausgelaßen unter der Bedingung, daß diese Gegenstände, falls sie nicht verkauft werden sollten, innerhalb einer sechsmonatlichen Frist, gerechnet vom Tage ihrer Einfuhr, wieder ausgefuhrt werden.
Die zur Reise nach Rußland ausgefertigten Paße ausländischer Juden, welche als Handlungsreisende protocollansch verzeichneter und überhaupt in Gemäßheit der Landesgesetze reaistrirter Handelsfirmen fungiren, werden seitens der Kaiserlich russischen Consulate visirt, nachdem die Commis eine bezügliche Bescheinigung ihrer Firmen eingereichr haben- hierbei wird auf dem Paße vermerkt, daß der Inhaber desselben Commis-voyageur ist, ferner die Nummer seiner Legitimationskarte und der Ort, wo dieselbe ausgefertigt worden ist- , .
Ein ausländischer Jude darf wahrend der FnsL auf «elche der Paß visirt worden ist und bei einem fristlosen Paffe im Laufe von sechs Monaten unter Beobachtung der für Ausländer zur Reise nach Rußland bestehenden allgemeinen Vorschriften die Grenze mehrfach passiren.
Anmerkung. Im Gebiet des Großsürstenthums Finnland «trd das Gewerbe der HandlungSretfenden bis zum Erlaße besonderer Verfügungen über diesen Gegenstand mit einer Handelösteuer nicht belastet ______________
est autorise par
ä, effectuer en qualite de commis-voyageurs, au nom et pour le compte de....... • • • "
des achats de marchandises et a prendre des commandes, en portant avec soi des echantillons, ! mais point de marchandises. Ce que la Chambre de Finances de.........certifie par les
deux signatures et par l’apposition du sceau.
Gerant
Secretaire
Le commis-voyageur doit dans chaque pays se con- former aux toutes les prescriptions et lois en vigueur pour cette classe d’industriels. Dans PEmpire Allemand il est tenu de suivre le r£gles suivantes.
Le achats de marchandises ne peuvent etre effetuös que chez les marchands ou les producteurs des dites marchandises ou bien dans les etablissements publiques de commerce. — Le porteur de cette carte doit 1 avoir sur soi ahn de pouvoir la presenter ä la demande des autorites locales. Cette carte ne peut pas etre transmise a une autre personne.
Dans le Grand-Duche de Luxembourg les commis- voyageurs sont autoris&s L rechcrcher doa oommandco (sauf celles relatives aux boissons alcovliques) exclusive- ment chez les personnes faisant commerce de marchan» dises dont le commis-voyageur porte avec soi les Echantillons.
Gießener Anzeig er"
Amerat-Wnzeiger.
Gießen, 24. December 1894. Betr.: Die Fleischbeschauordnung und die Instruction für die Fleifchbefchauer vom 10. April 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und an das Grotzh. Polizeiamt Gießen.
Unter Bezugnahme aus unser Ausschreiben vom 24. September 1880 (Anzeiger Nro. 225) machen wrr nochmals daraus aufmerksam, daß bei einem Wechsel des Flerschbeschau- perionals stets darauf zu achten ist, daß die Ihnen zu« gegangene Handausgabe der Fleischbeschauordnung vom 10. April 1880 nebst zugehöriger Instruction rc. rc. an den
-Dienstnachfolger überliefert wird. r ,
Das genannte Buch ist, sofern dies noch nicht geschehen, in das Jnventarium der Gemeinde einzutragen und auf dem Titelblatt mit dem Bürgermeiftereistempel zu verseheri.
v. Gagern. ____
----Gießen, den 28. December 1894. Betr.: Statistische Nachweisungen über die Fortbildungs-


