Ausgabe 
30.9.1894 Erstes Blatt
 
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Jahresfrist beschlossen, zu beantragen, daß die Bahnhofstraße vor der Anatomie auf die Länge von 80 Mir. entweder zu chaussiren oder mit Holzpflaster zu versehen sei; letzteres solle geschehen, sofern seitens des Staates ein Zuschuß von 6000 Mk. zu den auf 9000 Mk. veranschlagten Kosten geleistet würde; dieser Zuschuß würde entsprechen den Mehrkosten gegenüber der Asphalt­pflasterung. Das Anerbieten wurde von den Landständen ui ter Hinweis auf die der Stadt Gießen durch die Universität erwachsenden Vortheile rc. abgelehnt. Die Ansicht, daß der Staat, wenn vor desien Gebäuden und Instituten eine besondere, von der ortsüblichen abweichende Straßenbauart auszuführen sei, auch die Mehrkosten tragen müsse, ist durch Umfrage in den größten Städten des Großherzogthums bestätigt worden. Die Baudeputation hat hierauf den Plan einer Holzpflasterung fallen lassen, hauptsächlich mit Rücksicht auf die Möglichkeit, daß bei später vorzunehmender allgemeiner Canalisation ein Wtederaufbrechen des mit festem Betonboden zu setzenden Holzpflasters nöthig werden würde; die Deputation beantragte sonach die Entfernung des Basaltpflasters und Chaussirung in der Art, wie sie s. Z. vor dem Mädchenschulgebäude in der Westanlage ausgeführt wurde. Großh. Ministerium hat sich damit einverstanden erklärt und wurde unter Bewilligung der auf 1500 Mk. veranschlagten Kosten im Sinne des Deputationsantrags beschloffen. M8ESSK&

Dem Concertverein soll auf diesbezügliches Gesuch das vor dem Wallenfels'schen Hause am Ktrchenplatz befind­liche ehemalige Spritzenhaus pachtweise zur Aufbewahrung seines Sängerpodiums und sonstiger Utensilien überlasten werden. Die jährliche Pacht wurde auf 20 Mk. bemessen.

Die ursprünglich mit 2,40 Mtr. angenommene Weite der sieben, in den Einfriedigungsmauern entlang der Senckenbergerstraße anzulegenden eisernen Eingangs- thore soll auf Ansuchen des Großh. Kreisbauamts auf 3,20 Mtr. erweitert werden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten für Schlosterarbeit sind nach Benehmen mit dem ausführenden Schlossermeister Dörr von 135 auf 175 Mk. für jedes Thor festgesetzt worden; die Mehrforderung wird mit Rücksicht darauf, daß die Gesammtkosten immer noch h nter dem Voranschlagsbetrag zurückbletben, genehmigt.

Das Petri'sche HauS Inder Neustadt, an welchem die Armendeputatton mit einem Viertheil interessirt ist, ist von derselben zum Preise von 5000 Mk. übernommen worden; es ist beabsichtigt, das Haus umbauen zu lasten, um es dem Allgemeinen Verein für Armen- und Krankenpflege gegen entsprechende Miethe für dessen Miethspatronat zu übergeben. Die Kosten der Bauveränderung, welche auf 1500 Mk. veranschlagt sind, werden bewilligt.

Die Polizei st ation amSeltersthor befindet sich nach einem Bericht Großh. Polizeiamts in einer Beschaffen­heit, die den ständigen Aufenthalt in derselben als gesundheits­schädlich erscheinen läßt; Mangel an Ventilation, kalter Fuß­boden Mangels einer Unterkellerung, zu kleiner Ruheraum werden als besonders mißständig bezeichnet. Der erwünschten Verlegung der Station und Beseitigung des Häuschens kann nach den Darlegungen der Baudeputation vorerst nicht ent­sprochen werden, weil das vom Kreisbauamt bisher benutzte, für Unterbringung der Polizeistation eventuell ins Auge zu fastende Thorhaus demnächst wahrscheinlich in den Besitz der Stadt übergeht; eS wird deßhalb beschlossen, das Holzhäuschen so Herrichten zu lasten, daß es bis zur eventuellen Verlegung der Station in eines der Thorhäuser noch benutzt werden kann; die auf 110 Mk. veranschlagten Kosten werden bewilligt.

Gegen die Fortsetzung des Neubaues des Arbeits- und Geräth eschuppens auf Oswalds Gartens richtet sich eine Eingabe, die die beiden hiesigen Turnvereine unterm 25. August an den Stadtvorstand gerichtet und da­mit begründet haben, daß fragl. Geräthehaus die Errichtung einer Festhalle aus Anlaß größerer Festlichkeiten, wie das nächst­jährige Mtttelrheinische Turnfest, unmöglich mache. Die Bau­deputation hat beantragt, dem Gesuche keine Folge zu geben, da es nicht sachlich genug begründet sei. Die Deputation begründet ihren Antrag damit, daß der Bau in seinem be­scheidenen Umfang kein Hinderniß für etwaige Festbauten bieten könne, derselbe sei vielmehr geeignet, durch seine Herein­ziehung in den Feftplatz bei zeitweiliger Räumung zu Fest­bureaus verwendet zu werden; vor Allem aber gehe das praktische Bedürfniß vor, zumal größere Festlichkeiten nicht alle Jahre abgehalten würden; auch könnten die bereits im August begonnenen Bauarbeiten nicht mehr eingestellt, viel­mehr müßte darauf hingewirkt werden, daß die städtische« Geräthe, Gießfäster u. s. w. bald unter Dach und Fach kämen. Die Versammlung stimmt dem Antrag der Bau­deputatton bet.

Eine Anzahl Bewohner der Scho tt straße führen Be­schwerde über den Zustand, in welchem sich gen. Straße in­folge des Mangels genügender Wasterabsührung befindet, und bitten um Beseitigung der Uebelftände durch Ableitung der Abwässer in den Schoorgraben. Die Baudeputation hat be­antragt, die Verhandlungen über das Gesuch bis nach der im October oder November erfolgenden Vorlage des noch in der Umarbeitung begriffenen städtischen Canalisationsprojectes und die Beschlußfassung darüber auszusetzen. Die rationelle Ent­wässerung der Schottstraße wie des Gartseldes sei zu wichtig, als daß durch Ausführung von Arbeiten, wie die von den Gesuchstellern vorgeschlagenen, Stückwerk und dazu noch reckt kostspieliges, geschaffen werde. (Die Anlage eines Abfluß­canals nach dem Schoorgraben würde nach Schätzung des Herrn Oberbürgermeisters 4000 Mk. kosten, die zum größten Theil verloren seien, wenn das generelle Canalisationsprvject zur Ausführung komme.) Herr Wallenfels tritt, indem er die Zustände in der Straße für unhaltbar erklärt, für das Gesuch ein, es müsse etwas geschehen, auch mit geringeren Kosten. Herr Löb er ist ebenfalls für Beseitigung der gröbsten Mißstände; es könne schon durch periodische Räumung des Fluthgrabens und Führung desselben in den Edergraben viel verbessert werden. Herr Oberbürgermeister Gnauth tritt, unter eingehender Begründung des Deputationsantrages, 1 der Unterstellung entgegen, als ob das Gartfeld stiefmütter­

lich behandelt werde. Die Verhandlungen über das Gesuch werden nach dem Vorschlag der Baudeputation ausgesetzt.

Ueber die drei folgenden Gesuche hat die Baudeputatton während der Ferien Beschluß gefaßt, so daß es nur der nach­träglichen Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung bedarf. Das erste Gesuch, betr. die Errichtung einer Ein­friedigung seitens des Herrn Gg. Pfaff vor seinem Hause, Ecke Wetzsteinstraße und Nordanlage, war beanstandet worden, weil Gesuchsteller die Baufluchtlinie nicht eingehalten, das zweite Gesuch, betr. die Errichtung einer Feldscheuer an der Rod- hetmerstraße seitens des Herrn Ph. Schwan, wurde auf Widerruf befürwortet, das dritte Gesuch von Herrn J oh. Schneider um Erlaubntß zum Bauen am Schiffenberger Weg, beanstandet, weil der beabsichtigte Bau von Hinter­gebäuden nicht parallel zur Straße ausgeführt, auch die Bauten nicht durchweg massiv hergestellt! werden sollten. Die Versammlung erklärt sich mit den Beschlüssen der Bau­deputation einverstanden.

Das Gesuch des Herrn Emil P ist er um Erlaubniß zur Erbauung einer Halle in der Sandgasse zur Lagerung von Stabeisen wird beanstandet, weil die Art der Ausfüh­rung weder der Oertlichkeit noch dem Zwecke des Gebäudes entspricht.

Bezüglich des Gesuches des Herrn Ed. Fuckert um Erlaubniß zum Verkauf von Branntwein in dem vom Gesuch­steller gemieteten Laden Neuen-Bäue 50 wird die Bedürfniß- frage bejaht; desgleichen bezüglich des Gesuches des Herrn Rob. Meuser um Ertheilung der Concession zum Wirth- schaftsbetrieb imPoftkeller"; verneint wurde die Bedürfniß- frage bezüglich des Gesuches des Herrn Alois Blum um Concession zum Wirthschaftsbetrieb im Hause Steinftraße 46. WZ Zufolge Interpellation des Herrn Wallenfels über die im Laufe der Woche erfolgte und durch einEingesandt" im Gießener Anzeiger" gerügte Beschädigung des von der Oft- anlage nach dem Philosophenwald führenden Weges theilt Herr Oberbürgermeister Gnauth mit, daß infolge seiner Ab­wesenheit er erst nachträglich davon erfahren habe, aber der Sache sofort näher treten wolle. Nach Mittheilung des Herrn Helfrich ist der entstandene Schaden inzwischen, soweit angängltch, beseitigt worden.

CoceUs ttttfc j)rsvtn;ielle».

Gieße«, den 29. September 1891.

* * Ernennungen. Seine Königliche Hoheit der Groß­herzog haben Allergnädtgst geruht, den Kreisamtmann Dr. Emil Göttelmann zu Friedberg zum Bereinigungs- Commissar mit dem Amtssitze zu Friedberg, den Privat- docenten an der Universität Göttingen Dr. Alfred Koch, zur Zeit in Geisenheim a. Rh., zum Lehrer für Naturwissen­schaften an der Obst- und Weinbauschule zu Oppenheim zu ernennen.

* * Sitzung des Schwurgerichts der Provinz Oberheffen am 28. September 1894. (Schluß). Der Angeklagte gab an, er habe auf der ersten Rechnung einige Posten einzustellen vergessen und deshalb eine neue Rechnung aufgestellt, die nunmehr statt auf 3 Mk. 75 Pfg. auf 9 Mk. 90 Pfg. gelautet habe. Sein Vater habe aus Versehen die erste Rechnung zum Bürgermeister getragen und sei diese angewiesen worden. Erst am Tage, an dem er sich das Geld in Schotten habe holen wollen, habe er den Jrrthum gemerkt, sei auch auf die Großh. Bürgermeisterei gegangen, um für die zweite Rechnung Anweisung zu erwirken, habe aber den Großh. Bürgermeister nicht angetroffen, da habe er denn den Wortlaut der ersten Anweisung unter Abänderung des angewiesenen Betrags genau auf die zweite Rechnung abgeschrieben und diese dann dem Rechner Wolfschmidt zur Zahlung vorgelegt. Die auf der ersten Rechnung enthaltenen Poften waren auch auf der zweiten Rechnung angesetzt, jedoch mit anderen Beträgen. Genauere Auskunft hierüber vermochte der Großh. Bürgermeister Kunkel nicht zu geben, ebensowenig darüber, ob die in der zweiten, aber nicht in der ersten Rechnung enthaltenen weiteren Arbeiten auch wirklich geliefert worden waren. Behufs Aufklärung hierüber und um beurtheilen zu können, ob Westerweller sich hierdurch nicht auch eines mit der ihm zur Last gelegten qualificirten Urkundenfälschung ideal concurrirenben Betrugs­versuchs schuldig gemacht habe, wurde die Verhandlung auf Samstag den 6. October l. I., Vormittags 8*/2 Uhr, verlegt und der Großh.Staatsanwaltschaft überlassen, etwaige weitere Beweismittel bis dahin beizubringen.

* * Sitzung des Schwurgerichts der Proviuz Oberheffeu. am 29. September 1894. Zur Verhandlung kam die Straf­sache gegen den Großherzogl. Bürgermeister und Ortsgerichts­vorsteher G'eorg Möller von Gunzenau wegen Betrugs, schwerer Urkundenfälschung und Verbrechens im Amte. Die Anklage vertrat der Großherzogliche Staatsanwalt Schil- ling-Trhgophorus, vertheidigt wurde der Angeklagte von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jung. Als Geschworene wurden ausgeloost die Herren: Tobias Schlunk, Hermann Kratz, Peter Jacob Möbs III., Johannes Goebel II., Andreas Lepper III., Ludwig Friedrich Harth, Emanuel Loeb, Anton Rompf VII., Johann Heinrich Ortwein, Emil Fischbach, Heinrich Emil Schneider und Karl Flach III. Der Groß- herzogliche Bürgermeister und Ortsgerichtsvorsteher Johann Georg Möller von Gunzenau ist angeklagt, daß er zu Gun­zenau 1) Anfangs October 1893 in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvortheil, nämlich ein Darlehen von 600 Mark und eine Bürgschaftsleistung in gleicher Höhe zu verschaffen, das Vermögen der Spar- und Leihkasse Herbstein und der Bürgen Paul ©trott und Johannes Prächter zu Gunzenau dadurch um den Betrag von 500 Mk. beschädigt habe, daß er durch Vorspiegelung falscher und Unterdrückung wahrer Thatsachen zunächst in der Person der Bürgen und sodann bei der Verwaltung der genannten Kaffe einen Jrr­thum erregte und die Ersteren so bestimmte, Bürgschaft für ihn zu übernehmen und den erforderlichen Bürgschaftsschein auf Treu und Glauben in blanco zu unterschreiben, sowie die letztere veranlaßte, ihm ein Darlehen in der bezeichneten 1

Höhe zu gewähren; 2. um dieselbe Zeit in rechtswidriger- Absicht und in der Absicht sich einen Vermögensvortheil zu verschaffen, einem mit der Unterschrift Anderer versehenen Papiere, nämlich einen Bürgschaftsschein d. d. 4. October 1893, hiernach einer solchen Privaturkunde, welche zum Be­weise von Rechten und Rechtsverhältnissen von Erheblichkeit ist, deren Anwendung zuwider durch Ausfüllung der CapttalS» angabe auf 600 Mark, statt auf 100 Mark einen urkund­lichen Inhalt gegeben und von demselben zum Zwecke einer Täuschung Gebrauch gemacht habe; 3) am 4. October 1893 als Beamter, welcher zur Aufnahme öffentlicher Ur­kunden befugt ist, innerhalb seiner Zuständigkeit eine rechtlich erhebltcke Thatsache in der Absicht, sich einen Vermögens - Vortheil zu verschaffen, durch Mißbrauch eines gutgläubigen Dritten falsch beurkundet habe. Die heutige Verhandlung ergab folgenden Sachverhalt: Jo­hann Georg Möller von Gunzenau bekleidete seit Anfang Februar 1893 das Amt eines Großherzogl. Bürgermeister« der Gemeinde Gunzenau und wurde nach erfolgter Genehmi­gung Großherzogl. Ministeriums des Innern und der Justiz am 20. März 1893 zugleich als Vorsteher des Großherzogl. Ortsgerichts daselbst eidlich verpflichtet und in den Dienst eines solchen eingewiesen. Seine Vermögensverhältniffe waren keine günstigen. Er besitzt zwar ein schönes Bauern­gut im Schätzungswerthe von etwa 18000 Mark, es ruhen auf demselben aber allein an Hypothekschulden 8000 Mark. An baarem Gelbe schien es ihm fortwährend zu mangeln, denn er wurde einerseits in den letzten Jahren vielfach, zum Theil auf namhafte Beträge, im Mahnverfahren belangt und verklagt und hatte andrerseits in wiederholten Fällen größere Darlehen bei verschiedenen Kaffen der Umgegend ausgenommen. Anfangs October 1893 ließ er den Paul ©trott zu Gunzenau zu sich bestellen und eröffnete ihm bei seinem Er­scheinen eine Verfügung Großh. Kreisamts Lauterbach, wo­nach er berichten solle, was dieser für ein Mann sei. ©trott hatte sich nämlich wegen verschiedener zu seinem Nachtheil verübter Eigenthumsbeschädigungen bei der genannten Be­hörde beschwert. Auf die Bemerkung des ©trott, was er denn über ihn berichten könne, er sei doch kein schlechter Man«, erwiderte er, er werde ihm behülflich sein und da bringe er es auch heraus, wer der Thäter sei. ©trott ent» gegnete, wenn er ihm helfe, so werde er ihm auch einmal einen Gefallen thun. Diese Aeußerung hielt Möller fest, indem er ihm sofort den Vorschlag machte, er möge sich für ihn wegen eines DarlehnS von 100 Mk. verbürgen, das er in der Spar- und Leihkaffe Herbstein aufnehmen wolle, ©trott verhielt sich jedoch ablehnend, er verbürge sich nicht gerne und wolle ihm lieber die 100 Mark persönlich leihen. Möller erklärte aber, er wolle sie von ihm nicht geliehen haben, eS könne ja sein, daß er selbst Geld bekomme und da brauche er kein Geld zu leihen. Dabei wiederholte er seine Bitte um Leistung der bezeichneten Bürgschaft, indem er noch einige Male bemerkte, es seien ja nur 100 Mark, ©trott ver­harrte jedoch bei seiner Ablehnung und erklärte, er habe keine Zeit, er müsse gehen. Darauf holte Möller von seinem Tische ein Formular eines Bürgschaftsscheines und forderte ihn auf, wenn er keine Zeit habe, dann solle er hier seinen Namen hinschreiben, indem er mit dem Finger auf die betreffende Stelle wies. Zugleich nahm er einen anderen Bogen und schrieb auf denselben die Zahl 100. Dabei erklärte er, dies fei die Anlage zu dem Schein, den letzteren könne er nicht selbst fertig machen, die Sache werde übertragen und er (©trott) müsse dann noch einmal kommen. Nach einigem Zögern unterschrieb ©trott an der ihm bezeichneten Stelle den Bürgschaftsschein, indem er erwog, es sei räthlich, dem Bürgermeister bei den obwaltenden Umständen den Gefallen zu thun. Dabei überzeugte er sich davon, daß auf dem Formular sonst nichts Geschriebenes stand. Er unterschrieb in dem Willen und Glauben, sich dadurch lediglich für den Betrag von 100 Mk. zu verbürgen. Um dieselbe Zeit ließ Möller auch den Johannes Prächter zu Gunzenau auf sein Geschäftszimmer rufen und fragte ihn, ob er ihm die 116 Mk. jetzt bezahlen könne, die er ihm aus einem Pferdehandel tat­sächlich noch verschuldete. Als dieser erwiderte, er könne e« eben nicht, fuhr er fort:Nun, dann will ich Dir Etwas sagen; ich will mir in der Sparkasse Herbstein 100 Mk. leihen, da kannst Du Bürge für mich sein." Hiermit war Prächter einverstanden.

(Fortsetzung in der nächsten Nummer.)

* * Heizung mit GaLcokes betreffend. Die Gascokes sind wie an vielen anderen Orten so auch in hiesiger Stadt und Umgegend seit vielen Jahren ein immer beliebter wer dend es Heizmaterial und zwar nicht allein für Wohnungen, Küchen- und Geschäftsräume, Kirchen, Schulen, große Säle u. s. w., sondern auch für CentralheizungSanlagen und für Feuerungen für gewerbliche Zwecke. Die GaScokeS besitzen eine mindestens ebenso hohe Heizkraft wie die beste« Nußkohlen, sind äußerst reinlich im Gebrauch und fast gänzlich rauchfrei, aus welchen Gründen auch von hygienischer Seite die Gascokes als Heizmaterial besonder- für Wohn- und Versammlungsräume in erster Linie empfohlen werden. Gegenüber anderen nicht bei der Gaserzeugung gewonnener Cokes haben die Gascokes den angenehmen Vor­theil besserer Regulirbarkeit der Wärmeentwickelung. Das hiesige Gaswerk giebt die Cokes in vier verschiedenen Größen ab Skückcokes, Nußcokes I. (größer wie Anthracit), Nuß­cokes II. (in der Größe des Anthracit), Nußcokes III. (kleiner wie Anthracit) wodurch ermöglicht wird, daß die­selben für alle sowohl die engsten wie die weitesten Schächte der tm Gebrauch befindlichen Füllöfen der verschiedensten Conftructionen gleich gut zu verwenden sind, indem für engere Schächte eine kleinere, für weitere Schächte eine größere Korngröße gewählt wird. Ueberhaupt können die Gascokes in allen gutziehenden Steinkohlenöfen mit Vortheil gebrannt werden. Die Gascokes des hiesigen Gaswerks werden größtentheils in hiesiger 'Stadt für Heizungszwecke abgesetzt und dürfte die jetzt erfolgte Herabsetzung der Preise Veranlassung geben, dieselben in noch weiteren Kreisen einzu