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Nr. 173

Freitag den 27. Juli

1894

Der Hietzener Jhtyeiftt erscheint täglich, mit Ausnahme dcS Montags.

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Amtlicher» Theil.

Bekanntmachung,

betr. Schießübungen.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Infanterie-Regiment Kaiser Wilhelm Nr. 116

Mittwoch den 1. August

Donnerstag den 2. August Freitag den 3. August und Samstag den 4. August l. I., jedesmal von 7 Uhr Vormittags bis 2i/2 Uhr Nachmittags, Schießübungen mit scharfen Patronen in dem Gelände zwischen DaubringenMainzlarTreis a. d. Lda.Clim­bachBeuern und Alten-Buseck abhalten wird.

Das vorbemerkte Gelände ist zu diesem Zweck an den genannten Tagen für jeglichen Verkehr abgesperrt und das Betreten des abgesperrten Geländes verboten. Die Straße Alten-BuseckDaubringenMainzlar ist ganz frei und wird die Straße MainzlarTreis a. d. Lda. nur auf kurze Zeit und auf kurze Strecke an jedem der Schießtage abge­sperrt sein.

Die Schußrichtung läuft von Staufenberg ab über die Straße MainzlarTreis a. d. Lda. nördlich und in weiterer Richtung etwa gegen die Krebsmühle.

Das Regiment wird an den hauptsächlichsten Communi- cations-Punkten Posten ausstellen.

Gießen, am 26. Juli 1894.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Gießen, den 26. Juli 1894. Betr.: Wie oben.

Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen an die Grosih. Bürgermeistereien Alten-Buseck, Beuern, Climbach, Daubringen, Mainzlar und Treis a. d. Lda.

Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald aus ortsübliche Weise veröffentlichen laffen und vor dem Be­treten des durch das Schießen gefährdeten Geländes warnen.

Weiter wollen Sie die Nachweisungen über etwa ent­stehende Flurschäden sofort nach Beendigung des Schießens dem Regiment zusenden, damit die Abschätzung rechtzeitig er­folgen kann.

v. Gagern.

Ein Lichtblick.

In der seit Jahren abwärts gehenden Wirthschaftsepoche hat jeder sorgende Volkswirth unb Geschäftsmann sich von Monat zu Monat immer mehr nach einem Lichtblick gesehnt, aber diese Sehnsucht ist meist getäuscht worden, denn wenn zum Beispiele von den neu mit Oesterreich, Italien, Rumänien und Rußland abgeschlossenen Verträgen ein neuer Aufschwung für Deutschlands Industrie und Handel erwartet wurde, so sind diese Hoffnungen entweder gar nicht oder doch nur zum geringsten Thetle erfüllt worden, weil der Druck der ver­ringerten Kaufkraft und der Ueberproduction heutzutage der­artig auf allen Ländern lastet, daß Handelsverträge allein die Hemmnisse des darniederliegeoden Geschäftsverkehrs nicht beseitigen können. Es kommt bei Beurtheilung der Wirth« schaftltchen gedrückten Lage in Betracht, daß die Calamität sich allmählich und schleichend ausgebildet har, also wohl auch von keiner Plötzlichen Linderung des Nebels geredet werden kann. Wir sehen diese Wahrheit ja auch in allen Cultur- staaten bestätigt, denn in keinem Lande ist in letzter Zett irgendwie eine Blütheperiode für den Handel, die Industrie oder dle Landwirthschaft angebrochen, sondern überall wird über erschwerten Absatz und geringen Verdienst geklagt und nur in England zeigt das Geschästsleben einen allgemeinen, aber doch noch sehr mäßigen Aufschwung und dies ist doch ein sehr erfreuliches Zeichen hauptsächlich deßhalb, weil der Aufschwung in einem wirthschaftlich, industriell und commerziell hoch entwickelten Lande stattfindet.

Glücklicherweise sind wir nun im Deutschen Reiche auch in der Lage, auf einen wirthschaftlichen Lichtblick endlich ein­mal Hinweisen zu können und zwar ist der Beweis hierfür auf dem finanzpolitischen Gebiete erbracht, denn der Finanz­abschluß für das Deutsche Reich 1893/94 zeigt, daß die Ein­nahmen an Zöllen, Wechsel- und Stempelsteuern die Vor­anschläge um 14 Millionen Mark übertroffen haben. Sind wir dadurch auch noch nicht der finanziellen Reform enthoben, welche zur Entlastung der einzelnen Bundesstaaten dem Reiche mehr eigene Einnahmen zuwenden will zeigt doch das Anwachsen der Steuern und Zölle ganz zweifellos, daß sich die wirthschaftlichen Verhältnisse um einige Procent gebeffert haben, denn sonst wären die Mehreinnahmen in den Retchs- zoll- und Steuerkassen nicht eingetreten.

Bei der wichtigen Frage der Hebung der wirthschaft­lichen Lage möchten wir noch erwähnen, daß nach dem Ur- theile der Handels- und Gewerbekammer in Dresden nicht nur die allgemeinen Gründe, sondern auch die Kämpfe, welche zwischen der Landwirthschaft und dem Handel und der In­dustrie in unserem Vaterlande seit Jahr und Tag wüthen,

das Erwerbsleben sehr ungünstig beeinflußt haben. Möchte in dieser Hinsicht also allen eifrigen Kämpfern ans Herz ge­legt werden, daß übertriebene Parteikämpfe im Innern den allmählichen wirthschaftlichen Aufschwung in Deutschland nur erschweren, und daß die längst erkannte volkswirthschastliche Thatsache, daß jeder Berufsstand von den übrigen Berufs­klaffen' gestützt wird, dazu beitragen mag, vergiftende und verhetzende Parteikämpfe zu beseitigen.

Deutsches Reich.

Berlin, 25. Juli. Auf der weiteren Rückreise von seiner Nordlandsfahrt traf der Kaiser Wilhelm am Montag Abend in Nordsjord-Eid an Bord derHohen- zollern" bei herrlichem Wetter ein. Am Dienstag wurde die Rückfahrt weiter südlich fortgesetzt.

Der Kaiser wird auch in diesem Sommer eine kurze Reise nach England machen. Wie nunmehr verlautet, sind für den Aufenthalt des Kaisers in Cowes in England vier Tage, vom 7. bis 10. August, in Aussicht genommen. Die Abreise erfolgt voraussichtlich am 5. August von Wilhelmshaven aus.

Wie aus Berlin gemeldet wurde, ist Prinz Friedrich Leopold am Mittwoch in Vertretung des Kaisers nach Königsberg i. Pr. gereift, um der dortigen Feier des 350jährigen Bestehens der König­lichen Albertus-Universität betzuwohnen.

Der Reichstag wird in der bevorstehenden Session, mag er nun früher als sonst oder zur gewohnten Zett ein­berufen werden, eine gründliche Berathung der Steuerreform vornehmen müssen. Bekanntlich ist in der vorigen Session Alles, mit Ausnahme der Stempelsteuer, kurzer Hand abgethan worden, zum Theil aus Mangel an Zeit, da die Handelsverträge zu erledigen waren, noch mehr aber wegen der Abneigung gewisser Parteien gegen jede ernsthafte Reform. Das damals zu Stande gekommene Stempelfteuergesetz ist natürlich nur ein Tropfen auf einen heißen Stein. An der Wiedereinbringung wirksamer Steuer­vorlagen in der bevorstehenden Session war von Anfang an nicht zu zweifeln. Inwiefern sie sich von den jüngsten Vor­lagen unterscheiden werden, muß einstweilen dahingestellt bleiben. Wir glauben die Anschauungen der Reichsregierung richtig zu kennen, wenn wir annehmen, daß sie in der bevor­stehenden Session auf eine klare und bestimmte Entscheidung drängen wird.

Berlin, 24. Juli. Nach dem vomReichsanzeiger" soeben veröffentlichten Saatenstandsbericht über den Saaten­ft a n d im Deutschen Reiche um Mitte Juli steht Winterweizen 2,4,

Bibliotheca

Academica et Senkenbergiana.

Ein Beitrag zur Geschichte der Hochschule Gießen.

Von Dr. O. Buchner.

An der alten Aula auf dem Brand, in der jetzt die Universitäts-Bibliothek untergebracht ist, hat jeder Gießener schon die obige Anschrift gesehen, ohne daß aber jeder weiß, welche Bedeutung der Name Senckenb e rg darin hat. Die Erklärung führt nothwendig zu einer kurzen Geschichte der Uni­versitäts-Bibliothek, die aber, obgleich Herr Dr. Heuser dieselbe sehr ausführlich behandelt hat, doch keine Wiederholung oder ein Auszug aus seiner verdienstvollen Arbeit sein wird. Sehr vieles, was Heuser eingehend besprochen hat, wird man in den folgenden bescheidenen Mittheilungen vergebens suchen, mit manchem ist es aber auch umgekehrt der Fall. Meine Notizen sind zumeist aus Acten der Hochschule ge­schöpft.

Als Landgraf Ludwig V., der Getreue, 1607 die Uni­versität Gießen gründete, hatte diese von Anfang an keine öffentliche Bibliothek. Den Grund dazu legte derselbe Land­graf erst 1612, indem er eine Anzahl Bücher zu Straßburg kaufen ließ und sie der Hochschule schenkte. Es waren nicht viele, aber gute, und theilweise seltene Bücher aus allen Fächern. Einen wesentlichen Zuwachs erfuhr sie durch die Uebersiedelung unserer Hochschule nach Marburg, wo durch die landesväterliche Fürsorge Philipps des Großmüthigen während der 80 Jahre längeren Bestehens der dortigen Universität sich schon eine recht ansehnliche Büchersammlung befand. Philipp hatte auch in der Reformations-Ordnung von 1565 bestimmt, es sollten alle Bücher an Ketten geschmiedet und über dieselben ein Verzeichnis angelegt werden. Es solle jedem Professor und jedem studioso vergönnt sein, in die Bibliothek zu gehn, doch dürften keine Bücher privatim davon getragen, noch verliehen, auch keine Bläirer daraus geschnitten werden. Ein geschickter Mann aus

der Reihe der Professoren solle verordnet werden, daß er die Bibliothek anrichte und in der Wohnung habe, auch jederzeit Rede und Antwort gebe.

Dieser Bibliothekanfang hatte sich beträchtlich vergrößert theils durch Ankauf, theils durch Schenkung, namentlich 1606 durch die Sammlung eines Grafen von Diez, welche Land­graf Moritz der Universität schenkte. Als nun 1625 die beiden Hochschulen vereinigt wurden, blieb die Gießener Bücherei vorerst daselbst und theilte Landgraf Moritz 1628 die Mar­burger Büchersammlung in zwei gleiche Theile, der eine kam durchs Loos nach Kassel, der andere blieb in Marburg und wurde 1628 mit der Gießener Bibliothek vereinigt und wan­derte als Ganzes 1650 wieder nach Gießen zurück.

Sowohl in der Marburger Zwischenzeit, wie auch später wurden der Bücherei nicht wenige werthvolle Vermächtnisse zutheil, so will Dr. Sigism. Aemilius Pius die von seinem Vater überkommene, angeblich 2000 Gulden werthe Bibliothek der Universität vermachen, bittet aber, weil er 100 Rth. darauf gelehnt W um derenwillen solche im Begriff stünde, versteigert zn werden, daß man ihm hierin zu Hülfe kommen möge.

1632 bietet die Wittwe des Dr. Helvicus die Bibliothek ihres Mannes für ein schuldiges Kapital von 600 fl. an, was aber nicht angenommen wurde.

1636 vermacht der praktische ArztJo h. Ulr. Streiter zu Speyer seine Bibliothek der Hochschule, ähnlich 1668 der Professor der Mathematik Friedr. Müller aus Königsberg die (einige.

Anno 1665 hat Dr. EberhardFabricius 13 Fo­lianten, 77 Quartbände und 105 Octavbände an den z. Bib­liothekar Professor Dieterich zur Universitäts - Bibliothek für 80 fl. verkauft und haben sich darunter die meisten opera Lutheri, sondann die Biblia variar. translationum befunden in verschiedenen tomis."

1668 vermachte Magister Joh. Conr. Bachmann,

Pfarrer zu Main-Bischoffsheim, der Universität seines Vaters, des Professors Conr.Bachmann zu Gießen, Bücherei unter der Bedingung, daß der rückständige Gehalt seines Vaters im Betrag von 1350 fl. 15 Alb. 61/.! Pf. den Testaments­erben werde. Erst nach 5 Jahren nach vielem Hin- und Her- schreiben kam ein Vergleich zustande, wonach der Bachmann'schen Erbin, Joh. Frdr. Schmalkalders Witb. aus den Geschenkein­nahmen der Universität 410 fl. ä 30 Alb. und zwar alle Herbstmesse 50 fl. bezahlt werden sollten.

Anno 1679 haben Herzog Ferdinand Albrecht zu Braun­schweig-Lüneburg in Bevern dero andächtige Gedanken zur Universitäts-Bibliothek zum Andenken verehrt und solches mit einem eigenhändigen Schreiben begleitet."

1695 vermachte testamentarisch der Professor und Medicinal- rath Mich. Hey land zu Gießen seine gesammte Bibliothek der Hochschule.

Sehr beträchtlich war die Erbschaft derselben bei dem Tode ihres Professors Joh. Heinr. May im Jahr 1732. Derselbe besaß als Lehrer der orientalischen Sprachen eine sehr bedeutende Bibliothek von 7000 Bänden, darunter 81 griechische und lateinische Codices und zahlreiche hebräische, ara­bische, aber auch deutsche Bücher, die er alle der Universitäts- Bibliothek vermachte, außerdem aber auch eine Sammlung von alten hebräischen, punischen, griechischen und lateinischen Münzen, 23 Bracteaten ex omni metallo et modulo, darunter 8 goldene, über 130 silberne und über 270 in Kupfer. Doch sollten die Bücher getrennt aufbewahrt werden. Man möge aus der Reihe der Professoren einen in der Literaturgeschichte wohlgeübten Bibliothekarius bestellen, der bei der Ausnahme ordentlich zu schwören habe, aber auch ex fisco ein leidliches sa- larium genießen solle. Doch dürfe er keinem studioso, wohl aber einem pjofessori gedruckte Bücher, aber gar keine Manu- scripte ins Haus verabfolgen.

Auch liegende Güter gingen durch dieses Testament an die Hochschule über. (Fortsetzung folgt.)