Bekanntmachung.
Betr.: Das Beschneiden der Hecken.
Das Polizeireglement vom 24. Februar 1882, wonach die Garten und Feldbesitzer, die ihren Grundbesitz »n öffentlichen Fahr- oder Fußwegen einfriedigenden Hecken in jedem Frühjahr bis zum auf 1,25 Meter Höhe und 0,50 Meter Breite zurückzufchneiden und im Laufe des Monats September die neuen Schößlinge wiederholt zu beschneiden oder zurückzubinden haben, wird mit dem Anfügen wiederholt zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Zuwiderhandlungen am Grund des Art. 31 des ,reldstrafgesetzes mit Geldstrafe von 1 bis 10 Mart bestraft werden.
Gießen, den 21. August 1894.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
69271___________J.*V.: Grüneberg, Beigeordneter.________________
Bekanntmachung
Das 3. Ziel Gemeindesteuer für 1894/95 ist innerhalb 8 Tagen bei Meidung des Beitreibungsverfahrens zur hiesigen Stadtkaffe zu bezahlen.
Zahltage: Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Gießen, den 23. August 1894.
6938_______________Der Stadtrechner: Doepfer.____________________
Bekanntmachung.
In unserem Firmenregister wurden folgende Einträge vollzogen- 1- Conrad Dietz in Gießen betreibt feit 1. Juni d. I. zu Gießen ein Bank- und Commissionsgeschäst unter der Firma: „Konrad Dietz".
2. Die Firma „M. Loefer Nachfolger" zu Gießen ist erloschen.
3. Die Firma „Friedel und Asprion" zu Gießen ist erloschen.
4. Eugen Asprion und Wilhelm Friedel Wittwe zu Gießen, letztere Namens ihrer minderjährigen Kinder 1. Maria, 2. Anna, 3. Johanna Sophie Friedel, haben mit Wirkung vom 1. August d. Js. unter der Firma: „Exportbrauerei Friedel und Asprion" zu Gießen eine offene Handelsgesellschaft errichtet. Zweck des Unternehmens ist der Fortbetrieb der unter der erloschenen Firma: „Friedel und Aspiron" betriebenen Bierbrauerei.
Beide Inhaber haben bestimmt, daß die Geschäftsführung nur von den beiden Inhabern gemeinschaftlich ausgeübt werden kann uuter der ausdrücklichen Beschränkung, daß einer nicht ohne den anderen handeln könne, und daß die Zeichnung der Firma nur von beiden Inhabern gemeinschaftlich als Collectiozeichnung auszuführen sei.
Zugleich wurde dem Kaufmann Karl Dithmar in Gießen Procura ertheilt, jedoch mit der Einschränkung, daß derselbe die Firma nur in Gemeinschaft mit einem der beiden Inhaber zeichnen soll.
Gießen, den 21. August 1894.
Großherzogliches Amtsgericht Gießen.
______________Seeger._____________________6967
Gießener Ommbus-Gesellschast
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6835] 2llle Diejenigen, welch- an Frau Fritz Schaemann Wittwe , vezw. an vie Firma Fritz «char-, mann etwas swulden, werden hierdurch ersucht, innerhalb 14 Tagen 1 Zahlung an den unterzeichneten G-neralvevollmLchtigten zn leisten alS sonsten d«S Beitreivnngsver- fahren eingeleitet werden müßte.
Deißler, 6835]__Großh. Gerichtsvollzieher.
Abbruchsverstergerung. Samstag den 25. d. Mts., Bormittags 10 Uhr wird Wallthorstraße 38 eine Parthie altes Bauholz (Brennholz) gegen Baarzahlung versteigert.[6946 Lauterbacher Bier 2976] aus der Frejh.Riedesrlischeu Kramrei vorzüglich eingebraul und gut bekömmlich
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Rebactionr SL Scheydr. - Druck und Verlag der Brühl'fchen Druckerei (Fr. Lhr. Pietsch) in Gieß«.


