Ausgabe 
24.7.1894
 
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1894

Dienstag den 24. Juli

Nr. 170

Vierteljähriger

General-Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Sieben

Gratisbeilage: Gießener Kamikienölätter

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Dir Gießener

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Gießener Anzeig er

Theil.

BeklMNtmachMg, betreffend die Erweiterung des Wafferwerks der Stadt Gießen; hier Antrag auf Enteignung von Gelände zur Her­stellung einer Auslaufkammer.

Zum Zweck der Herstellung einer Auslaufkammer für die Wafferleitung der Stadt Gießen hat die Großh. Bürger­meisterei Gießen Namens der Stadtverordnetenversammlung Antrag gestellt auf Enteignung

von 475 gm des Grundstücks Flur XX Nr. 264 der Gemarkung Großen-Bufeck, im MutationSverzeichniß zugeschrieben dem Konrad Gans II zu Großen-Buseck.

Es wird dies mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß

1. der Antrag der Großh. Bürgermeisterei Gießen vom 9. ds. Mts. nebst Auszug aus dem Sitzungs- Protocoll der Stadtverordnetenversammlung vom 5. ds. Mts.,

2. der Meßbrief nebst geometrischem Plan und Gruud- buchsauszug,

3. der Plan nebst den Längen- und Querprofilen und eine Zeichnung der Auslaufkammer

in der Zeit

vom 24. Juli bis 7. August d. I

aus dem Gemeindehause zu Großen-Buseck zu Jedermanns Einsicht offen liegen.

Zur Verhandlung über den Plan und die zu leistende Entschädigung wird Tagfahrt vor der Local-Commission auf Freitag, den 10. August d. I., Vormittags 9 Uhr auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Großen-Buseck anberaumt.

Der Eigenthümer des oben bezeichneten Geländes und etwaige Nebenberechtigte werden in Gemäßheit des Art. 24 des Gesetzes über die Enteignung des Grundeigenthums vom 26. Juli 1884 hierdurch aufgefordert;

a. Einwendungen gegen den Plan bei Meldung des Ausschluffes und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung,

b. Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung der Annahme des Angebots, 1

c. Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschluffes mit solchen,

d. Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten bei Meidung des Ausschluffes mit solchen,

s. Anträge auf Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen, welche für die benachbarten Grundstücke oder im öffentlichen Interesse zur Sicherung gegen Gefahren und Nachtheile nothwendig sind,

etwaige noch unbekannte Ansprüchen und Rechte an das zu enteignende Grundstück

in dem oben erwähnten Termin

vorzubringen.

Wenn dritte Personen als dinglich Berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsverhältniffe bei der Enteignung betheiligt sind, so muß sie der Eigenthümer sofort nach Zustellung dieser Bekanntmachung uns bezeichnen, andernfalls bleibt er für diese Ansprüche verantwortlich.

Falls die Betheiligten bis zum 1. August d. I. sich über die Bestellung eines Sachverständigen nicht geetmgt und denselben der Commission bezeichnet haben sollten, wird die Ernennung eines solchen durch die Localcommission erfolgen.

Gießen, am 20. Juli 1894.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Dr. Melior.

Nr. 33 des Neichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 19. d. M., enthält:

(Nr. 2189.) Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu. Vom 18. Juli 1894.

Gießen, am 23. Juli 1894.

Großhrrzogliches Kreisamt Gießen.

__________________v. Gagern.__________________

Deutsches Reich.

Berlin, 21. Juli. In der vielbesprochenen Jnnungs- und Handwerkerfrage empfiehlt die officiöseNordd. Allg. Ztg." den Innungen, statutarisch zu bestimmen, daß, wer überführt werde, Pfuscharbeit, sei es an Ramschbazare oder an Private und, wie es in diesen Fällen meist geschehe, zu Schleuderpreisen geliefert zu haben, von der Innung aus­geschlossen sein soll, so gewönne damit die Jnnungsmitglied- schaft den Character einer dem Publikum bezüglich der Güte

der erhaltenen Leistung übernommenen Garantie. Diesen Vortheil würde das Publikum sehr bald zu würdigen ver­stehen und beide Theile, die Handwerker und ihre Kunden, würden sich gut dabet stehen. Im Weiteren aber würde durch eine solche statutarische Satzung in Verbindung mit dem im § 100 e der Gewerbeordnung den bewährten Innungen ertheilten Privileg der Lehrlingshaltung auch die Lehrlings­frage ein ganz anderes Aussehen als heute erhalten.

Nach neueren Berechnungen haben sich die Finanzen des Deutschen Reiches bedeutend gebessert und soll das zu deckende Deficit für das neue Etatsjahr nur 8 Millionen Mark betragen. Die Reichspost, die ReichSetsenbahnen, die Wechselstempelsteuer, die Zucker-, Salz- und Brausteuer weisen alle erhöhte Einnahmen auf, zeigen also auch eine Hebung des Geschäftsverkehrs.

Der in parlamentarischen Kreisen aufgetauchten Nachricht, daß der Reichstag wegen Berathung wichtiger neuer Vorlagen schon im October einberufen werden soll, wird in der officiösenNordd. Allgem. Ztg." widersprochen. Der Reichstag soll danach in diesem Jahre auch erst Mitte November einberufen werden.

Nach dreijähriger Abwesenheit ist der Retchs- commissar Major v. Wißmann wieder in Berlin ein­getroffen. Er hat während dieser Zeit viel von Krankheit zu leiden gehabt. In den Kreisen der Freunde Wißmanns nimmt man an, daß er nicht wieder nach Afrika in die Tropen gehen wird. Man vermuthet, es werde ihm, bevor er definitiv aus dem Amte scheidet, ein Urlaub von einem Jahr bewilligt werden, den er zur Beschreibung seiner letzten Reisen benutzen dürfte.

Ueber dieUeberwachungsocialdemokratischer Rekruten in der Armee wird einem Berliner Local­blatte geschrieben: Die Namhaftmachung der bezeichneten Rekruten in den Ueberwetsungslisten der Landwehrbezirke erfolgte zum ersten Male gelegentlich der Rekruteneinstellung im Jahre 1890. Mit dieser Maßregel ging die Zutheilung eines Theiles des brandenburgischen Ersatzes an die im äußersten Osten der Monarchie garnisonirenden Truppen Hand in Hand. Vom Jahre 1892 ab trat eine Classification insofern ein, als diejenigen Rekruten, die agitatorisch gewirkt haben, von den entweder regelmäßigen oder nur vorüber­gehenden Besuchern socialdemokratischer Versammlungen getrennt aufgeführt werden. Diese Mannschaften werden in unauf-

Feuilleton.

Der fatsche Preuße.

Von Georg Paysen Petersen.

(2. Fortsetzung.)

Lag es dort wohlgeborgen? Konnte nicht der Vater

zufällig in einem der Bücher lesen wollen und dabei das Päckchen entdecken? Nein, auch dieses Versteck tauchte nichts. Es ließ dem Knaben keine Ruhe,- noch spät in der Nacht stand er auf, zitternd vor Erregung holte er die ertragenen Groschen wieder hervor und mengte sie unter die Kupfer­münzen seiner Sammlung. Dann suchte er sein Bett wieder

auf, aber der Schlaf floh ihn, unruhig wälzte er sich auf ' seinem Lager umher. Tausend Möglichkeiten zogen an seinem Geiste vorüber,- entsetzlich, wenn auch nur eine derselben ein­träfe! Er schalt sich, die mahnende Stimme des Ge­wissens zu betäuben, einen Narren- wie gering, wie ver­schwindend gering war doch die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden: der Krämer wohnte am anderen Ende der Stadt und kannte ihn nicht, deffen war Fritz sicher- aber wenn er Conrad Heßlein vielleicht erkannt hätte, wenn dieser sich durch ein unbedachtsames Wort verrieth, sich und ihn? Unsinn! Er würde schon schweigen. Endlich verfiel der Knabe in einen unruhevollen Schlaf voll beängstigender Träume. Ein Gensdarm saß auf seiner Brust und würgte ihn mit beiden Händen am Halse- immer fester und fester schnürten ihm die groben Fäuste die- Kehle zu - immer riesenhafter wuchsen die Glieder des Mannes, immer unheimlicher funkelten seine Augen. Nein, nicht ein Gensdarm war es, ein fauchend Ungeheuer, das ihn mit glühendem Athem zu ersticken drohte, das die Tatzen immer tiefer in seinen Hals krallte. Umsonst raffte Fritz alle Kraft zusammen, das Ungethüm abzuschütteln, umsonst schlug er mit den Armen wild um sich- eine Secunde noch und es war um ihn geschehen. Da ein letzter furcht­barer Ruck, ein Schrei und Fritz erwachte. Angstschweiß troff ihm von der Stirn- er zitterte an allen Gliedern, aber es war doch nur ein Traum gewesen, ein entsetzlicher Traum. Gegen Morgen forderte die Natur ihr Recht und wieder

I verfiel der von Gewissensbissen gefolterte Knabe in Schlaf­weit über die gewohnte Stunde hinaus schlief er, bis ihn endlich die Mutter weckte.Kleide Dich schnell an, Fritz," k sagte sie ziemlich kurz,Du sollst zum Vater kommen!"

Im Wohnzimmer der Eltern saß der Vater am Sopha- i tische, vor sich das blaue Kästchen und einen großen Haufen Kupfermünzen, daneben die beiden Falschstücke und ein Häufchen Silbergroschen. Er hatte schon srüh am Morgen ein Lineal benutzen müssen und solches in Fritzens Schreibtisch gesucht; die dort herrschende Unordnung berührte ihn peinlich und als er einen abseits liegenden Kupferpfennig an den gehörigen i Ort legen wollte, entdeckte er dabet in dem blauem Kästchen die Silbergroschen. Das Fehlen des falschen Preußen erklärte ihm alles.

Jetzt betrat Fritz das Zimmer. Der Morgengruß erstarb dem Knaben auf den Lippen. Schreckensbleich starrte er bald auf seine Münzsammlung, bald'auf den Vater.Vergib mir!" kreischte er plötzlich auf,Vater, vergib mir!"

Mit weit vorgebeugtem Haupte blickte dieser seinen Sohn durchbohrend an. Das Anschwellen der Stirnadern, ein krampfhaftes Muskelzucken um Lippen und Mundwinkel ver- riethen die tiefinnerliche Erregung des jähzornigen Mannes, welcher im Bewußtsein seiner Schwäche und mühsam seine Aufwallung bemetsternd sich erhob und wortlos zur Thür htnausschritt, indem er einen Blick unsäglicher Verachtung auf Fritz warf.

Gebrochen, vernichtet stand der Knabe da, vor Scham unfähig, das Auge zu erheben. Da hörte er das leise Weinen der Mutter- er stürzte ihr zu Füßen, er um« klammerte ihre Knie - reumuthig bekannte er alles und flehte um Verzeihung.

Geh auf Dein Zimmer, Fritz!" sagte die Mutter end­lich und versprach dem Bittenden, mit dem Vater reden zu wollen. Der Knabe ging.

Bald trat der Vater zu ihm herein.Deine erste Pflicht ist es, das Unrecht ungeschehen zu machen," sagte er, ohne den Sohn eines Blickes zu würdigen und legte das unrechte Gut vor diesen hin, dazu ein Zehngroschenstück. Geh hin und tausche Dir den falschen Thaler wieder ein; das Weitere findet sich hernach!"

Es war eine bittere Stunde, in welcher sich der zwölf­jährige Knabe aufmachte, um bei dem Krämer, den er gestern betrogen hatte, sein Unrecht zu sühnen. Schwer genug mag ihm der Gang geworden sein, denn er hat mir nochmals gestanden, daß er immer und immer wieder an dem Laden vorübergegangen sei, ohne sich hinein zu getrauen; endlich faßte er sich ein Herz und trug dem Händler sein Anliegen vor.

Zu spät!

Der Mann hatte noch am gestrigen Nachmittag den empfangenen Thaler als falsch erkannt, ihn in aufwallender Entrüstung sofort aufs Poltzeiamt getragen und dabei die Meldung gemacht, daß zwei Quartaner des städtischen Gym­nasiums ihn mit diesem Geldstücke betrogen hatten. Die farbigen Klaffenmützen hatten die Knaben verrathen.

Du loser Vogel!" entgegnete der Krämer auf Fritzens kleinlaute Beichte,wie heißt Du denn?"

Der Junge nannte seinen Namen, den der Mann niederschrieb.

Ich werde mit Deinem Vater sprechen," sagte er dann, indem er das zurückerstattete Geld einftrich,den falschen Thaler aber kann ich Dir nicht wiedergeben, ich habe ihn der Polizei ausgeliefert."

Weder der Händler noch Fritz hatten eine klare Vor­stellung von der Tragweite dieses letzteren Umstandes. Der Schaden war ersetzt, das Falschstück mit Beschlag belegt worden, damit war die Sache erledigt, so dachte der Krämer; Fritz aber schlich niedergeschlagen heim, wo er ohne Zweifel noch eine empfindliche Züchtigung zu erwarten hatte. Als der Knabe nun im Hause die falsche Münze nicht aushändigen konnte und berichtete, sie sei bereits der Polizei übergeben, erbleichte sein Vater; er eilte sofort zum Doctor Heßlein, dem Vater von Fritzens Mitschuldigen, und mit diesem zu dem betrogenen Krämer. Nach kaum einer Stunde standen alle drei Männer auf dem Polizeiamt, wo sich der Krämer bereit erklärte, seine Klage zurückzuziehen. Umsonst die Sache war anhängig gemacht worden und einmal der Staatsanwaltschaft überwiesen konnte sie nicht mehr niedergeschlagen werden. (Fortsetzung folgt.)