1894
Amts- lind Anzeigeblatt für den Ureis Gieren.
Hratisöeitage: Hießener Kamikienötätter.
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Ittc AmionceN'Bureaux des In. und Auslandes nehm« Anzeigen für den ^Gießener Anzeiger" cntgeg«.
merken wir das Folgende:
1. Falls Umlagen, zu welchen die Forensen beizutragen haben, erhoben werden sollen, hat der Bürgermeister mittelst Bekanntmachung im Kreisblatt, unter B^eichnung des Ortes der Offenlegung, zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen, daß der Voranschlag während 8 Tagen, von dem anzugebenden Zeitpunkte an, zur Einstcht und Entgegennahme etwaiger Einwendungen, offen gelegt wird.
Diese Bekanntmachung ist in einem, vor Beginn der Offenlegungsfrist erscheinenden Kreisblatte einzurücken. Zur Vermeidung von Mißverständniffen fügen wir an, daß die vorbezeichnete Offenlegung mit der in Art. 71 der Landgemeindeordnung bereits vorgeschriebenen zweiten Offenlegung des Voranschlags genau zusammenfallen muß. Die desfallsige Bescheinigung ist auf der Rückseite des Zahlenvoranschlags vorgedruckl.
2. Nach dem Gesetz vom 3. Mai 1858 gehört mit voller Stimmberechtigung außer den gewählten Mitgliedern auch derjenige höchstbesteuerte Grundbesitzer, welcher wenigstens ein Viertheil der in der Gemeinde aufzubringenden Grundsteuer entrichtet, oder in Ermangelung deffen der Höchstbesteuerte, welcher ein Grundsteuercapital von wenigstens 1500 Gulden in der Gemeinde hat, zum Gemeinderath. Diese Grundbesitzer oder deren Bevollmächtigte sind zu den Gemeinderathssitzungen einzuladen.
3. Die Voranschläge derjenigen Gemeinden, in denen dem Großh. Fiscus ein Grundsteuercapital von mindestens 857 Mk. 14 Pfg. zur Last steht und eine Vertretung desselben auf Grund vorerwähnten Gesetzes nicht stattfindet, sind vor Beginn der zweiten Offenlegung der betr. Großh. Oberförsterei mitzutheilen.
4. Auf Beilage 1 darf die Bescheinigung der Ueberein- stimmung mit der Rechnung und auf Beilage 2 die Bescheinigung der Uebereinstimmung mit dem Inventar nicht fehlen.
5. Die Beilage 2 ist zu den Voranschlägen für 1895/96 und 1896/97 nicht zergliedert, sondern nur summarisch aufzuftellen.
6. In Beilage 4 sind alle namhaften Abweichungen kurz und klar zu erläutern. Der § 41 der Voranschlags-Instruction ist hierbei genau zu beachten.
7. Bei den Gemeinden, deren Rechner Hebgebühren be- z iehen, ist in Beilage 6 eine ordnungsgemäße Berechnung der Hebgebühren vorzunehmen.
Reben dem Gehalt des Gemeinde-Einnehmers sind hierin auch die Vergütungen für Führung der Gemeindekrankenkaffe, sowie der örtl. Stelle der Jnvaliditäts- und Altersversicherung vorzusehen.
8. Als Beitrag zur Kreiskaffe ist die für das Jahr 1894/95 bezahlte Summe einzustellen.
9. Zur Vermeidung von Verlegenheiten für die Gemeindekaffe und namentlich auch von Kaffeanlehen ist auf Beschaffung eines ausreichenden baaren BetriebscapitalS Bedacht zu nehmen.
10. Sofern für außerordentliche Bedürfnisse keine, oder nur geringe Beträge vorzusehen sind, muß eine angemeffene Summe zur Schuldentilgung in Aussicht genommen werden.
Den Gemeinden, welche noch ältere Kriegsschulden haben, wirt) empfohlen, zuerst deren Rückzahlung ins Auge zu fassen.
Dabei ist zu beachten, daß unter Rubrik 54 eine weitere Umlage in Hohe der abzutragenden, älteren 'Kriegsschuld
Nnnahm« eo« Anzeige« zu der Nachmittag» für de» M|enbm Lag erscheinenden Nummer bi» Bonn. 10 Uhr.
Gesunden: 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Zocker, Brille, 1 Armband, 1 Scheere, 2 Schürzen, 2 Handschuhe, Tasche mit Inhalt, 1 Arbeitskittel, 1 Porzellangriff und Hundehalsband.
Entlaufen: 1 Eichhörnchen.
Gießen, den 22. September 1894.
Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.
I. V.: Roth.
Gießen, am 19. September 1894.
Betr.: Wie vorher.
Das Großherzogliche Krersamt Gießen an die Schulvorstände des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, den Ueberschlag der Kosten der Schulen für das rubr. Rechnungsjahr im Laufe dieses Monats den Großh. Bürgermeistereien zuzustellen.
v. Gagern.
Zu diesen Vorträgen werden alle Mitglieder des land- wirthschaftl. Vereins und alle Freunde der Landwirthschast hierdurch eingeladen. r r ,
Die Herren Bürgermeister .der oben genannten und benachbarten Gemeinden werden hierdurch ersucht, auf möglichst zahlreichen Besuch der Versammlungen hinzuwrrken.
Gießen, den 21. September 1894.
Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen.
C. Jost.
Bekanntmachung,
betr. die Provinzial-Fohlenweide be, Merlau.
Die auf obiger Fohlenweide aufgetriebenen Fohlen und Pferde müffen Samstag, den 29. September 1894 zwischen 10 und 1 Uhr Mittags von dort abgeholt und die Restbeträge des Weidegelds vorher an den Verwalter der Weide, Grobherzoglichen Baurath vr. Dieffenbach, ausbezahlt werden.
Laubach, den 19. September 1894.
Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberheffen. Friedrich Graf zu Solms Laubach.
Der fteftMT JUqriyr «scheint täglich, ■Ü An»nahm» de» Montag»
Die Giehener ye*trit«irilt«X etrtcn dem Anzeige »hchnttlich dreimal
gir 223 Drittes Blatt. Sonntag dm 23. September
vorzusehen.
14. Für Anschaffung und ebenso für die lausende I Unterhaltung von Feuerlöschgeräthen und Ausrüstungsgegen- ständen ist ausreichender Credit im Voranschlag einzustellen.
15. Die Bedürfniffe für Kirchen und Schulen sind durch Auszüge aus den Kirchenvoranschlägen und bezw. detaillirte Anforderungen der Schulvorstände zu begründen.
16. Veränderungen und namentlich Herab! etzungen der Umlagen sind, wenn nicht ganz besondere Gründe dies rechtfertigen, zu vermeiden; bei günstigen Abschlüssen empfiehlt es sich vielmehr, Capitalrückzahlungen eintreten zu lassen.
17. Es ist darauf zu achten, datz die achttägigen Offenlegungsfristen genau eingehalten werden, namentlich darf eine neun- oder gar zehntägige Offenlegung, wie dies bisher mehrfach vorgekommen ist, nicht stattfinden.
Zu beachten ist weiter, daß die Offenlegungen mcht an einem Sonn- oder Feiertage beginnen bezw. endigen.
18. Zur Berathung des Voranschlags ist der Gemeinde- Einnehmer als Auskunftsperson zuzuziehen.
19. Die Einsendung der Voranschläge hat jedenfalls im bestimmten Termine zu erfolgen, da wir im Interesse einer ordnungsmäßigen Budgetwirthschaft Frist nicht gestatten werden.
Sollten aus besonderen Gründen einzelne Rechnungen bis zu dem Termine noch nicht gestellt sein, so ist, dem § 41 Absatz 2 der Voranschlags-Instruction entsprechend, die Uebersicht - Beilage 4 — auf Grund des Handbuchs zu fertigen.
Im Uebrigen wollen Sie nach unseren früheren Ausschreiben, sowie nach den Revisionsbemerkungen und Beschlüffen zu den vorhergehenden Voranschlägen verfahren.
v. Gagern.
Gießen, den 19. September 1894. Betr.: Wie vorher.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die evang. Kirchenvorstände des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, den im Gemeindevoranschlag vorzusihenden Betrag des kirchlichen Deficits, unter Mitther- lung eines Auszugs aus dem Kirchenvoranschlag, im Laufe dieses Monats den Großh. Bürgermeistereien mitzutheilen.
v. Gagern.
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Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Rohrverlegungsarbeiten wird die Licherstraße von der Kreuzung der Sicher- und Grunberger- straße bis zur Wolfstraße für nächsten Montag und Dienstag für den Fuhrwerksverkehr gesperrt.
Gießen, den 22. September 1894.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
I. V.: Roth. ___________
lassen sind, fallen gesetzlich dem Pächter oder Nutznießer zur Last.
In den Fällen, in denen die Gemeinde auf einen Aus- schlag auf die Pächter rc. verzichtet, ist dieser Verzicht im Voranschlag zu beantragen. „ , o<)
Dies geschieht am zweckmäßigsten unter der Rubrik 92 des Voranschlags, unter welcher die Beiträge der Gemeinde zur land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft, bezw. zur Tiefbau-, Steinbruchs-Berufsgenossenschaft, sowie auch diejenigen zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung für bie von der Gemeinde beschäftigten Personen verrechnet werden
Bekanntmachung.
Betr.: Die Abhaltung landwirthschafilicher Vorträge.
Herr Landwirthschaftslehrer Leithiger von Alsfeld wird Sonntag, den 30. September 1894, Nachmittags 4 Uhr, zu Lindenstruth in dem Saale des Herrn Wirths Hemrich Wolf II. über Anwendung des künstlichen Düngers.
2., Sonntag, den 7. October 1894, Nachmittags 3 Uhr, zu Hungen im Solmser Hof einen Vortrag über Boden-
Deutfches Reich.
Berlin, 21. September. Reichskanzler Graf Caprivi wird am nächsten Dienstag, den 25. d. Mts., nach Beendigung seines Karlsbader Aufenthaltes wieder hier emtreffen. Es steht zu erwarten, daß nach der Rückkehr des obersten Reichs- beamten an den Mittelpunkt der politischen Geschäfte vor Allem die Vorarbeiten zu der kommenden Reichstagssession eine kräftige Förderung erfahren werden. Dpeciell dürste dann die Frage eines gesetzgeberischen Vorgehens zur Bekämpfung der socialdemokrattschen und anarchistischen Agtta- tionen entschieden werden, nachdem hierüber in letzter Zeit »wischen den größeren Bundesregierungen bereits Verhandlungen gepflogen worden sind- ob in dieser Richtung seitens des Reiches überhaupt etwas Positives geschehen wird, das muß freilich noch sehr dahingestellt bleiben. Was den neuen Reichshaushaltsetat anbelangt, so weiß die „Nat.-Lib. Corresp. zu versichern, daß sämmtliche Specialetats diesmal mit möglichster Vorsicht und Sparsamkeit aufgestellt werden würden und seien größere Mehrforderungen nirgends zu erwarten.
__ Die bisherigen Meldungen über den angekündigten Besuch des Königs Alexander von Serbien am deutschen Kaiserhose erfahren durch neuere Nachrich en ihre Ergänzung dahin, daß König Alexander muthmaßlich am 17 October in Berlin eintrifft und daselbst vier Tage lang verweilt. Der serbische Ministerpräsident und der Krregs- mtnister begleiten ihren Souverain aus dieser Reise. Das Programm der Festlichkeiten während der Anwesenheit des sirbischen Monarchen am kaiserlichen Hofe scheint indessen noch nicht endgiltig seftgestellt zu sein.
— Noch immer ist von gesetzgeberischen Vor- bereitungen zunächst für die kommende Reichstagssession wenig zu spüren, obwohl es bis zu dem vmaussichtUchen Zeitpunkte des Zusammentrittes des Reichstages doch nicht mehr allzulang hin ist. Vielleicht reifen aber in den einzelnen Reichsämtern die dem Parlamente zugedachten Vorlagen im Stillen bereits ihrer Vollendung entgegen und dann erfährt man vielleicht mit einem Male all' die neuen Pläne der Re- qierung für die herannahende Reichstagssession. Inzwischen ist die Zeit weiterer Parteicongresse herbeigekommen, von denen zuerst der Parteitag der freisinnigen Volkspartei an diesem Sonntag in Eisenach in Scene gehen wird, um über den neuen Programmentwurf zu rathen und zu thaten. Am
Gießener Anzeig er
Henerat-Anzeiger.
Amtlicher Theil.
Gießen, den 19. September 1894. Betr.: Die Aufstellung der Voranschläge für die Landgemeinden des Kreises Gießen pro 1895/96.
DaS Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir beauftragen Sie, mit Aufstellung der Voranschläge für 1895/96 alsbald zu beginnen und dafür zu sorgen, daß deren Einsendung an uns in dem vorgeschriebenen Termine — 15. November l. I. — erfolgt.
Zur Beachtung bei Aufstellung dieser Voranschläge be-
einzustellen wäre.
11. Für die land- und forftwirthschaftliche Berufsgenossenschaft sind unter den Rubriken 59 und 101a zwei Pfennige als Beitrag von 1 Mark Grundsteuercapital in Ansatz zu bringen.
12. Die Beiträge zur land- und sorstwtrthschaftlrchen Unfallversicherung von Gemeindegütern, welche verpachtet oder r a...... - ■ -
in sonstiger Weise dritten Personen zur Nutznießung über- bearbettung zur Wintersaat halten.
können. , „
Die Rubrik 92 würde hiernach den Titel „Beitrage zur Unfallversicherung und zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung" zu führen haben.
13. Nur diejenigen Bürgermeistereien, welchen unterm 5. October 1891 besondere Verfügung zugegangen ist, haben Voranschläge für die Gemeindekrankeuversiche- rung aufzustellen und miteinzusenden.
Selbstredend haben jedoch auch diejenigen Gemeinden, für welche ein Krankenkassevoranschlag nicht aufzustellen ist, den muthinahlich erforderlichen Zuschuß unter Rubrik 93


