Ausgabe 
22.12.1894 Erstes Blatt
 
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Arme der Socialdemokraten zu treiben, Liebermann von Sonnenberg fallen lassen.

Berlin, 20. December. Nach einer Mittheilung der ,Postt soll ein Plan wegen ReformderHandelSkammern dem Staatsministerium unterbreitet werden.

Berlin, 20. December. Es verlautet, daß der Tabak­steuer-Gesetzentwurf dem Bundesrathe zugegangen ist- ferner liegen dem Bundesrath auch die Gesetzentwürfe wegen einer anderweitigen Ordnung des Finanzwesens im Reiche vor.

Berlin, 20. December. Wie diePoft" schreibt, ist anzunehmen, daß im Bundesrathe von süddeutscher Seite der Wunsch vertreten werden wird, den Zollsatz für aus­ländischen Tabak zu erhöhen.

Rostock, 20. December. In voriger Nacht wurde die Landpost auf der Chaussee nach Sanitz von bewaffneten Männern angefallen. Der Postillon wurde verwundet. Die Thäter entkamen.

BreSlau, 20. December. Der socialdemokratische Redacteur Schebs wurde gestern zu neun Monaten Ge- fängniß verurtheilt wegen Beleidigung der katholischen Geist­lichkeit und verschiedener Gensdarmen.

Hannover, 20. December. In der heutigen Verhandlung des Processes Leuß legte Frau Dr. Schnutz ein den Angeklagten belastendes Geständniß ab. Leuß wurde zu drei Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust verurtheiltl

Lemberg, 20. December. Alle hiesigen Polenblätter be­zeichnen die Abberufung Gur kos vom Gouvernementsposten in Warschau als ein erfreuliches und für den inneren Frieden Rußlands und Polens Vortheilhaftes Ereigniß. Oeffentliche Kundgebungen, welche die polnische Bevölkerung Warschaus anläßlich der Abberufung Gurkos veranstalten wollte, u. A. eine Illumination der Stadt, unterblieben auf den Rath an­gesehener Vertreter der polnischen Einwohnerschaft.

Budapest, 20. December. Das Abgeordnetenhaus hat sich bis zum 9. Januar vertagt.

Budapest, 20. December. Wie verlautet, hatte gestern der Ministerpräsident Wekerle vor seiner Abreise nach Wien eine Unterredung mit Koleman Szell, in welcher er diesen zur Bildung eines neuen Cabinets ersuchte, da er (Wekerle) nunmehr fest entschloffen sei, von seinem Posten zurückzutreten, um gegen Banffy in der liberalen Partei rücksichtslos Front machen zu können. Die demnächsttge Demission Wekerles wird nicht bezweifelt. Ebenso hat man die Ueberzeugung, daß der Rücktritt Wekerles keine Partei- öder Parlamentskrise nach sich ziehen werde. Der bisherige Staatssecretär Lucacs dürfte im neuen Cabinet Finanzminister werden.

Budapest, 20. December. Die gestrige Bisch ofs- conferenz nahm einen sehr ruhigen Verlauf. Fürstprimas Vaszary erklärte in seiner Eröffnungsrede, daß Niemand beabsichtige, dem jetzt geschaffenen gesetzlichen Zustande Wider­stand entgegenzusetzen- es handle sich vielmehr nur darum, wie die durch die neue Ehegesetzgebung für die katholische Kirche verursachte Schädigung am besten paralysirt werden könne.

Szegediu, 20. December. In Oravica erfolgte in ver­gangener Nacht ein heftiger Erdstoß, der sich dreimal wiederholte und große Aufregung hervorrief. Zahlreiche Häuser stürzten ein oder trugen Riffe davon. Die erschreckte Bevölkerung floh in das Freie und brachte dort trotz der Kälte die Nacht zu.

Paris, 20. December. DasJournal" veröffentlicht den Text eines angeblichen Vertrages zwischenJtalien und England, wodurch sich beide Mächte die Oberherrschaft im Mittelmeer und den englischen Einfluß in Egypten sichern. Italien soll bei dem gemeinschaftlichen Vorgehen im Sudan ein Expeditionscorps von 25000 Mann stellen, wofür die englische Regierung 10 Millionen Lire Entschädigungskosten an Italien zahlt. Der 16. Breitegrad wird vorläufig die Grenze zwischen Italien und den egyptischen Besitzungen bilden. Chartum und Kassala sollen italienische Besitzungen bleiben. England verpflichtet sich der Besetzung Tropolitaniens durch Italien keinen Widerstand entgegenzusetzen. Wenn die gegenwärtigen Unterhandlungen, welche die europäischen Besitzungen in Marokko betreffen, zum Resultate führen, verpflichtet sich Italien die Stadt und den Hafen Tanger England zu überlaffen, scheitern die Unterhandlungen, so wird England mit Italien' zusammen eine Expedition gegen Marokko organisiren.

Loudon, 20. December. Ein Religionsmitglied aus Corea meldet, daß die Lage der englischen Missio­näre sehr bedenklicher Natur sei, da die Rebellen drohen, sich des der Pflanzercolonie gehörigen englischen Landes zu bemächtigen.

Odessa, 20. December. Wegen des starken Eisganges auf dem Dniepr mußte die Schifffahrt zwischen Odessa und Cherson eingestellt werden.

Belgrad, 20. December. Der frühere Gesandte am Berliner Hofe, Milan Christtc, ist auS Serbien aus- gewiefen worden, weil bei Cebinac Aufzeichnungen vorgefunden wurden, nach welchen sich Christic dem Prinzen Karagiorgievic zur Verfügung gestellt haben soll.

Washiugtou, 20. December. Ein demokratischer Ab­geordneter hat einen Gesetzentwurf eingebracht, betreffend die Einsetzung eines nationalen Schiedsgerichtes, welches alle Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern schlichten soll. Während der Tagung des Schiedsgerichts soll die Betheiligung an einem Aufstande und die Aufreizung zu Unruhen als Vergehen betrachtet werden.

0. Darmstadt, 21. December. Der Zusammentritt der Zweiten Ständekammer erfolgt am 15. Januar 1895.

WB. Hammermvhle bet Varzin, 21. December. Fürst Bismarck ist Vormittags 10^ Uhr mit Extrazug von hier abgereift.

Sitzung der Stadtverordnete»-

am 20. December 1894.

Anwesend: Herr Oberbürgermeister Gnauth, Herren Beigeordneten Georgi und Grüneberg, von Seiten der Stadt­verordneten die Herren Emmelius, Flett, Dr. Gutfleisch, Habenicht, Helfrich, Heß, Heyligenstaedt, Homberger, Keller, Löber, Petri, Dr. Schäfer, Schiele, Simon, Dr. Thaer, Schwall und Wallenfels.

Vor Eintritt in die Tagesordnung nahm Herr Dr. Gut­fleisch das Wort, um des vor 14 Tagen eingetretenen, für unsere Stadt wichtigen Ereignisses, der Eröffnung der Wasserwerkserweiterung zu gedenken. Er glaube mit mit Hinweis auf das Werk in Aller Sinne zu bandeln, wenn er den verdienten Dank um die Vollendung des Werkes der Person, die sich durch ihren Schaffensgeist und ihr Wirken hervor- gethan, darbringe- Alle, die das Werk geschaut, seien ein­stimmig in dem Lobe und der Freude darüber. Der Arbeiter uno Beamten wurde bereits bet Eröffnung des Werkes dankend gedacht, ein Dank aber mußte selbstverständlich verschoben werden bis auf heute, der Dank für Herrn Oberbürgermeister Gnauth- diesem Danke gestatte er sich hier an dieser Stelle Worte zu verleihen. Die Versammlung danke Herrn Oberbürgermeister für den Eifer, womit die Ergebnisse erzielt wurden, die sie angestaunt habe, ihm verschulde man in erster Linie das Zustandekommen der Wasserversorgung - er habe zwar nicht die Quellen gefunden und gefaßt, aber die Versammlung wisse, daß es ihm gelungen sei, in kurzer Zeit und mit erlesenen Mitteln das Werk zu vollenden. Daß es jetzt schon vollendet, ohne Unfall, ohne Verhinderung durch Schwierig­keiten und Procesie, verdanke die Stadt dem Herrn Oberbürger­meister. Die Stadtverordneten-Versammlung sei nicht in der Lage, Orden und Ehrenzeichen zu verleihen, aber die Bürger­krone, die Anerkennung der Stadt könne sie verleihen und auö dieser Veranlassung noch einen ansehnlichen Zweig etnflechten in diese Bürgerkrone. Er sei überzeugt, an dieser Stelle nicht nur aus seinem Herzen zu sprechen, sondern aus dem Herzen der Bevölkerung- er ersuche die Anwesenden, als äußeres Zeichen des Dankes sich zu Ehren des Herrn Ober­bürgermeisters zu erheben.

Herr Oberbürgermeister Gnauth erwiderte: Erseiüber- rascht, aber auch erfreut von dem Ausdruck der Anerkennung. Er bekenne, daß von allen Arbeiten, die ihm bisher obgelegen, die­jenige der Wasserwerkserweiterung die größte gewesen sei, des­halb, weil er sich bewußt gewesen, daß hier jeder Mißgriff sich strafen würde - er habe deshalb eine begreifliche Erleichterung empfunden, als das Werk in seiner Vollendung dem Betriebe Übergeben werden konnte- der Erfolg der Wasserleitungs­arbeiten sei aber für ihn als Bürgermeister erhebend gewesen, zugleich aber anspornend zu weiteren größeren Arbeiten. Das Lob, welches ihm Herr Dr. Gutfleisch ertheilt, müsse er indeß etwas abschwächen- er erkläre, daß er sich nie so frisch iinb arbeit-sreudig gr fühlt hüttL, wenn er nicht das Gefühl der nachträglichen Genehmigung seiner Anordnungen in der Stadtverordneten-Versammlung und die Thatsache vor sich gehabt hätte, daß s. Z. der Beschluß zur weiteren Wasser­versorgung mit Einstimmigkeit gefaßt worden sei- hierin habe das beste Mittel gelegen, ihn sicherer in seinen Ent­schlüssen zu machen. Er nehme den ihm dargebrachten Dank freudig entgegen und versichere, daß dies ihn stärken werde zu weiterer Arbeit im Rahmen feiner Fähigkeiten und Kenntnisse.

Hierauf wurde in die Tagesordnung eingetreten. Herr Oberbürgermeister Gnauth brachte zunächst einige Dank­schreiben zur Kenntniß der Versammlung, und zwar das­jenige des Concertvereins für Überlassung des Spritzen­hauses zur Aufbewahrung des Sängerpodiums u. f. w., das­jenige der Direction der Großh. Universitätsbibliothek für Überlassung der Photographien hiesiger Gebäude und das­jenige des Vorstandes der Lehrerwaisenkaffe für Bewilligung eines Beitrags.

Die Rechnung der Kasse des Großh. Realgymna­siums und der Realschule pro 1893/94 wird ge­nehmigt.

Das Gesuch der Firma Georg Phil. Gail um Concesfion zur Aufstellung eines Dampfkessels wird be­fürwortet.

Bei dem Gesuch des Herrn Gottl. Nauheimer um Erlaubntß zur Erbauung von sechs Villen (Einfamilienhäusern) in der Löberstraße bedarf eS des Dispenfes von der baupoli­zeilichen Bestimmung, welche die Anlage einer besonderen Einfahrt für jedes Haus fordert. Gesuchfteller beabsichtigt, mit Rücksicht auf die geringe Vorderfront, für je zwei Villen eine gemeinsame Durchfahrt anzulegen. Die Versammlung spricht sich, nachdem die Bedingungen zur Anlage von Hy­dranten erfüllt, für Befürwortung des Dispenses auS.

Das Gesuch des Herrn Wilh. Seipp um Bauerlaub- niß für den Sreinweg wird auf Grund des § 17 des Orts­baustatuts, wonach Hintergebäude in der Regel erst nach Errichtung von Vordergebäuden erbaut werden dürfen, be­anstandet.

Die Schanzenstraße bedarf vor dem Ecke-Neubau der Herren Schneider und Birken stock noch des Aus­baues der auf die Westanlage stoßenden Reststrecke. Die Herren Schneider und Birkenstock erklären sich bereit, diese Arbeiten zum Preise von 690 Mk. auszuführen, wozu die Versammlung Genehmigung ertheilt.

Nach Fertigstellung der Weißbinderarbeiten am T h urm - Haus am Brand hat sich ergeben, daß die Kosten den Voranschlag um 689 Mk. überschritten. Begründet ist diese Creditüberschreitung mit der nöthig gewordenen Ausführung unvorhergesehener Arbeiten, besserer Ausstattung der Decke des oberen Saales, des Treppenaufganges, der Skrafito- malerei am Aeußeren u. s. w. Die Creditüberschreitung wird in Berücksichtigung des Umstandes, chaß die Kosten des ganzen Baues immer noch um rd. 900 Mk. hinter dem Vor­anschläge bleiben, genehmigt.

Das Gesuch deS Allgemeinen Vereins für

Armen- und Krankenpflege um unentgeltliche lieber* lassung von Gas und Wasser für die Kochschule genannten Vereins wird genehmigt, auch mit Rücksicht darauf, daß diese Kochschule ein Zweig der Vereinsthätigkeit ist, welcher bisher weniger Anklang gefunden als erwartet werden durfte, der Betrag der letzten Jahresrechnung erlassen.

Herrn Lehrer Backes, welchem und (wie der Herr Ober­bürgermeister mittheilte, mit gutem Erfolg) jber Unterricht für stotternde Kinder übertragen worden, wird die übliche Vergütung hierfür nachträglich bewilligt.

Das Großh. Kreisveterinärarnt hat an Großh. Kreis­amt berichtet, daß der der Stadt Gießen gehörige, zum Transport der Kadaver gefallener Thiere be­stimmte Wagen nicht den gegebenen Vorschriften entspreche. Es wird deshalb beschlossen, einen gedeckten einachsigen Trans­portwagen, sowie einen kleinen Karren zum Transport von WasenmeisterebAbsällen anzuschaffen. Beide Wagen koste« zusammen 650 Mk., welche bewilligt werden.

Hierauf wurde in die Berathung über den Erlaß eines Verbotes, betr. den Verkauf von Fleisch auswärts geschlachteten Viehes durch hiesige Metzger, eingetreten.

Unterm 24. October d. I. ist vorn Großh. Polizeiamt der Bürgermeisterei schriftlich wi getheilt worden, daß einzelne Metzger ihr Vieh nicht im hiesigen Schlachthause, sondern m den umliegenden Orten schlachteten- dies geschehe offenbar, um der in Gießen geübten Fleischbeschau zu entgehen. Um den hieraus entstehenden Unzuträglichkeiten zu steuern, ersuchte Großh. Polizeiamt um Erlaß eines Verbotes, dessen Ent­wurf beigefügt war und der folgenden Wortlaut hatte:

Dahier wohnhafte Metzger dürfen nur solches Fletsch feilbieten bezw. verkaufen, welches von Thieren herrührt, welche im städtischen Schlachthause geschlachtet wurden. Zu­widerhandlungen unterliegen einer Bestrafung bis zu 30 Mk."

Zur Begründung des Entwurfs waren einige Fälle von auswärts vorgenommenen SchlachtunFen angeführt. Die Schlachthaus-Commission faßte nach mancherlei Bedenken gegen den Entwurf den Beschluß, den Metzgern nach Art der bereits facultativ geübten Trichinenbeschau anzusinnen, das von ihnen von auswärts eingeführte Fleisch einer freiwilligen Nachschau unterwerfen zu lassen. Hiergegen hat sich die Metzgerinnung unter eingehender Begründung verwahrt und erklärt, daß die Bedingung des Schlachtens in den Nachbar­orten nicht von den Metzgern, sondern von den Viehver-- käusern gestellt wurde, weil letztere der strengen Fleischbeschau wegen kein Vieh mehr nach Gießen liefern wollten, auch be­trafen die Mehrzahl der in der Begründung Gr. Polizeiamts angeführten Fälle nicht hiesige Metzger, sondern auswärtige Händler - die hiesigen Metzger nähmen es mit der Fleischbeschau ernst. Die Innung ersuchte schließlich, das betr. Reglement abzulehnen - auf eine freiwillige Vereinbarung bezüglich einer Nachschau im Sinne des Commissionsbeschlusses könne sie nicht eingehen. Die Schlachthauscommission bezeichnete in einer weiteren Sitzung nach mancherlei Erwägungen eS als das wünschenswertheste, daß eine Nachschau stattfinde- da dies die Innung abgelehnt, bleibe noch der Ausweg übrig, daß auswärts geschlachtetes Fleisch nur in großen Stücken und auch nur dann eingesührt werden dürfe, wenn den Stücken die Eingeweide, deren Untersuchung allein den Schluß auf Reinheit zulassen, beigegeben würden. Dies bedeute aber eine große Erschwerung des Metzgereigewerbes. Andererseits fei aber die Nothwendigkeit einer Verhinderung der Einfuhr fremden Fleisches durch die hiesigen Metzger ohne jegliche Beschau nicht von der Hand zu weisen, eS müsse dem Publikum der gute Glaube auf Empfang guten Fleisches bei den hiesigen Metzgern gewährleistet werden. Die Commffsion hat anerkannt, daß das Schlachten auswärts auf Veranlassung der Verkäufer geschehen sei, sie hat aber auch angenommen, daß das auswärts geschlachtete Vieh zum mindesten verdächtig sei. Auch gewerberechtlich seien, im Gegensatz zu den An­schauungen der Innung, die in Aussicht gestellten Maßregel« gerechtfertigt. Die Commission faßte danach ihre Wünsche dahin zusammen, daß entweder eine die Nachbesichtigung des Fleisches bezweckende Polizeiverordnung zu erlassen, oder die Zustimmung zu nachstehendem Entwurf einer Verordnung event. unter Vornahme einiger Aenderungen, zu ertheilen fei.

Der im Einvernehmen mit der juristischen Commission bearbeitete Entwurf lautet:

§ 1. Dahier wohnhafte Metzger dürfen nur solche- Fleisch verkaufen oder febbieten, welches vott^ Thieren her­rührt, welche in dem städtischen Schlachthause geschlachtet worden oder deren auswärtige Schlachtung 24 Stunde« vorher der hiesigen Bürgermeisterei angezeigt wurde. Aus­genommen von dieser Vorschrift sind Lendenstücke und Zungen.

§ 2. Zuwiderhandlungen unterliegen einer Bestrafung bis zu 30 Mark.

In der folgenden Discujsion spricht sich Herr Horn­berger gegen die unbeanstandete Zulassung von Lendenstücke« und Zungen aus, worauf Herr Oberbürgermeister Gnauth er­widerte, daß diese Stücke deshalb vom Verbot der Einführung ausgenommen feien, weil sie nur nach scharfem Braten be­ziehungsweise Kochen genießbar feien. Herr Heß wünscht dem Entwurf einzufügen, daß unter dem einzusührendetr Fleisch nur fris ch es zu verstehen sei. Herr Löber ist für Vertagung eines Beschlusses und nochmaliges Berhandeltr mit den Metzgern, er erblickt in dem Vorgehen der Polizei eine Exiftenzgesahr für die kleinen Metzger. Herr Schmall vermißt bei der Annahme des Reglements einen genügenden Schutz der hiesigen Metzger, die auswärtigen, hier Fleisch einführenden feien im Vortheil. Herr Ober­bürgermeister Gnauth bemerkte, daß die hiesigen Metzger geschützt seien, weil nur Lenden und Zungen eingeführt werden dürften, ein weiterer Schutz würde ihnen durch das Publikum selbst, welches in seiner überwiegenden Mehr­heit ein gewisses Vorurtheil gegen das von fremden Metzger« eingeführte Fleisch habe. Herr Dr. Gutfleisch empfiehlt, die Verordnung eine Erläuterung des Begriffsfrische- Fleisch" beizugeben, damit einer Verwechselung mit bereits