Ausgabe 
21.12.1894 Erstes Blatt
 
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Rr. 299

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^ü|ener Auzetger «Schnur täglich, mit AuSnahmk -e- Montag».

Die Gießener

Al«mirtenßrä1ter werde« dem Anzeiger W-chentlich dreimal beigelegt.

Erstes Blatt. Freitag den 2!. December______________________

Gießener Anzeig er

Kenerat-Mnzeiger.

1894

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Amts- unb Anzeigebltttt für den Ureis Gieren.

»«nähme von Anzeigen zu der Nachmittags für de» ßCrtHor ÄQe Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nchmen

folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Borm. 10 Uhr. ^UimiUllVlUUVl. Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Amtlichem Theil.

Bekanntmachung.

Das nachstehend abgedruckte Reichsgesetz vom 28. Mai 1894, betr.Den Schutz der Brieftauben und den Brief­taubenverkehr im Kriege" bringen wir nebst den hierzu er» laffenen Ausführungsbestimmungen zur öffentlichen Kenntniß.

Gießen, den 18. December 1894.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

(Nr. 2182.) Gesetz, betreffend den Schutz der Brieftauben und den Brieftaubenverkehr im Kriege. Vom 28. Mai 1894.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung de» Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

S i.

Die Vorschriften der Landesgesetze, nach welchen das Recht, Tauben zu halten, beschränkt ist, und nach welchen im Freien betroffene Tauben der freien Zueignung ober der Tödtung unterliegen, finden auf Militärbrieftauben keine Anwendung.

Dasselbe gilt von landesgesetzlichen Vorschriften, nach welchen Tauben, die in ein fremdes Taubenhaus übergehen, dem Eigenthümer des letzteren gehören.

S 2-

Insoweit auf Grund landesgesetzlicher Bestimmungen Sperrzeiten für den Taubenflug bestehen, finden dieselben auf die Reiseflüge der Militärbrieftauben keine Anwendung. Die Sperrzeiten dürfen für Militärbrieftauben nur einen zu- , sammenhängenden Zeitraum von höchstens je zehn Tagen im ' Frühjahr und Herbst umfassen. Sind längere als zehntägige Sperrzeiten eingeführt, so gelten für Militärbrieftauben immer nur die ersten zehn Tage.

§ 3-

Als Militärbrieftauben im Sinne dieses Gesetzes gelten Brieftrauben, welche der Militär<Marine-)Verwaltung ge­hören oder derselben gemäß den von ihr erlaffenen Vor­schriften zur Verfügung gestellt und welche mit dem vor­geschriebenen Stempel versehen sind.

Privatpersonen gehörige Militärbrieftauben genießen den Schutz dieses Gesetzes erst dann, wenn in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden ist, daß der Züchter seine Tauben der Militärverwaltung zur Verfügung gestellt hat.

§ 4.

Für den Fall eines Kriege» kann durch Kaiserliche Ver­ordnung bestimmt werden, daß alle gesetzlichen Vorschriften, welche das Tödtm und Einfangen fremder Tauben gestatten, für das Reichsgebiet oder einzelne Theile desselben außer Kraft treten, sowie daß die Verwendung von Tauben zur Beförderung von Nachrichten ohne Genehmigung der Militär­behörde mit Gefängniß bis zu drei Monaten zu bestrafen ist.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter­schrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.

Gegeben Neues Palais, den 28. Mai 1894.

(L. 8.) Wilhelm.

Graf von Caprivi.

~ Bekanntmachung,

die Ausführung des Reichsgesetzes vom 28. Mai 1894 über de» Schutz der Brieftauben und den Brieftanbeuverkehr im Kriege betreffend.

Vom 10. December 1894.

Die von dem Bundesrath in seiner Sitzung vom 8. November dieses Jahres beschlossenen, im Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 49 vom 30. vorigen Monats veröffentlichten nachstehenden Aussührungsbestimmungen zu dem Gesetze vom 28. Mai dieses JahreS (Reichsgesetzblatt S. 463) werden hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 1) Als Stempel zur Bezeichnung der Militärbrieftauben, ohne Unterschied, ob sie der Militär.(Marine-Verwal­tung oder Privatpersonen gehören, dient daö Kaiserliche Wappen in be'stehender Form und Größe.*) Der Stempel wird auf der Innenseite beider Flügel auf­gedrückt.

2) Jede Privatperson, welche Militärbrieftauben halten will, muß Mitglied eines Vereins sein, der dem Ber-

) Vergleiche Centralblatt für das Deutsche Reich Rr. 4$.

bande deutscher Brieftaubenliebhaber-Vereine angehört und statutengemäß seine Brieftauben der Militär«(Ma- riue-)Berwaltung zur Verfügung stellt.

Jeder Verein erhält zur Abstempelung der seinen Mitgliedern gehörigen Militärbrieftauben einen Stempel, der von dem zuständigen Kriegsmintstertum (ReichS- marineamt) beschafft wird und deffen Eigenthum bleibt.

3) Die Ortspolizeibehörden erhalten alljährlich im Laufe des December durch die vorgesetzten Verwaltungsbehörden denen das zuständige Kriegsministerium die erfor­derlichen Unterlagen zukommen läßt Verzeichniffe der in ihrem Bezirke befindlichen Brieftaubenliebhaber- Vereine. Die Vereine haben zum 15. December jedes Jahres der Ortspolizeibehörde Listen einzuretchen, auS welchen für jedes einzelne Mitglied hervorgehen muß: Name, Stand, Wohnung jedes Mitgliedes, Zahl seiner Militärbriestauben und Lage des Taubenschlages. Die Ortspolizeibehörde erläßt hierauf bis zum 15. Januar des folgenden Jahres die im § 3 Absatz 2 des Ge­setzes vorgeschriebene Bekanntmachung.

j 4) Die Ortspolizeibehörden haben die Befolgung der ge­setzlichen Vorschriften und dieser Ausführungsvorschriften seitens der Privatpersonen zu überwachen, insbesondere jeden Mißbrauch deS Stempels zur strafrechtlichen Ver­folgung zu bringen.

Darmstadt, den 10. December 1894.

Großh. Ministerium des Innern und der Justiz. Finger. Rößler.

Deutsches Reich.

Berlin, 19. December. Der Reichstag ist in seine Weihnachsferien gegangen, ohne daß es vorher zu einer erstmaligen wirklichen Erörterung derU m st u r z - V o r l a g e" seitens des Parlamentes gekommen wäre, es wird dies vielmehr erst mit dem Beginne deS am 8. Januar an­hebenden nachweihnachtlichen Sesfionsabschntttes geschehen. Trotzdem dauern in einem Theile der Tagesprefse die Be­trachtungen über die muthmaßlichen parlamentarischen Aus­sichten der Vorlage fort, wobei speciell die Frage der Stellung­nahme des Centrums zu dem Gesetzentwurf wider die Um« sturzbestrebungeu erörtert wird. Aus einem Artikel des in Münster erscheinenden CentrumsblattesDer Westfale", der sich ebenfalls mit diesem Thema beschäftigt, ist nun mehrfach der Schluß gezogen worden, daß das Centrum derUm­sturz-Borlage" im Allgemeinen wohlwollend gegenüberstehe. Speciell hatte man hierbei auf die Mittheilung des ge­nannten Blattes Bezug genommen, wonach die preußischen Bischöfe gelegentlich ihrer letzten Conferenz in Fulda eine Eingabe an den damaligen Reichskanzler Grafen Caprivi betreffs einer schärferen Bekämpfung der Umsturzbrstrebungen haben gelangen lassen. Eines der führenden Organe der Centrumspreffe, dieKöln. Volksztg.", macht indeffen zu letzterem Punkte die einschränkende Bemerkung, daß in der erwähnten Eingabe von der jetzigenUmsturz-Vorlage" natürlich keine Rede sei. Im Uebrigen läßt dieK. V." durchblicken, daß das Gentrum die Vorlage einer sachlichen und gründlichen Prüfung zu unterziehen gedenkt und jeden­falls nicht allenthalben zustimmen wird.

DieNordd. Allg. Ztg." schreibt zu der die Umsturz - Bor lag e" begründenden Reichstagsrede des StaatssecretärS Nieberding, dieselbe habe den bün­digen Beweis erbracht, daß der Hintergrund der Action der verbündeten Regierungen gegen die mit dem Staatswohl unverträglichen verbrecherischen Ausschreitungen ein sehr ernster sei. Wohin das osfic^öse Blatt mit dieser offenbaren Drohung zielt, dürfte ziemlich klar sein, es wird dem Reichs­tage die Möglichkeit einer Reichstagsauflösung angedeutet, falls er den Plänen der verbündeten Regierungen zur Be­kämpfung der Umsturzbestrebungen nicht zustimmen sollte.

Der Kaiser nahm am Montag an den von Herrn v. Alvensleben auf Neugattersleben veranstalteten Jagden Theil und war am nächsten Tage der Jagdgast des Amts­raths Dietze in Barby. Am Donnerstag und die beiden folgenden Tage über wird der Kaiser größere Hofjagden in KönigS-Wusterhausen abhalten, zu denen u. A. auch König Albert von Sachsen sein Erscheinen zugesagt hat.

Es liegt jetzt die amtliche Schätzung der Rüben­verarbeitung Deutschlands im laufenden Betriebs­jahr vor. Bis Ende November d. I. find von 405 Zucker­fabriken 89 832 845 Kilocentner Rüben verarbeitet worden, muthmaßlich werden bis zum Schluß der Betriebszeit noch 50 458293 Kilocentner verarbeitet werden, sodaß die Ge- sammtverarbeitung auf 140291 128 Kilocentner veranschlagt

wird gegen 106443515 Kilocentner, die 1893/94 that­sächlich von ebenfalls 405 Fabriken verarbeitet worden sind. Es wird also für 1894/95 eine Mehrverarbeitung von 33 847 613 Kilocentner gegen das Vorjahr erwartet.

Leipzig, 17. December. An den heutigen Wahlen der 1. Klaffe zu dem Stadtverordneten Collegium betheiligten sich von 1300 Wahlberechtigten mehr als 1000. In den Urnen fanden sich auch fünf socialdemokratische Stimmzettel (bei einem Einkommen von über 15,000 Mk.). Neugewählt wurden auch die Prof. Wislicenus und Bücher, um den Namen des letzteren entbrannte ein leb­hafter Wahlkampf.

Netteste Nachrichten»

Wolff» telegraphische» Correfpondenz-Bnrea».

Budapest, 19. December. Auf Einladung des Cardinals Baszary trat heute die Bischofs - Conferenz zu­sammen. Sämmtliche Prälaten, mit wenigen Ausnahmen, darunter Cardinal Schlauch, welcher fein Ausbleiben ent­schuldigte, sind erschienen.

Sern, 19. December. Der Ständerath hat mit 21 gegen 4 Stimmen beschlossen, Guyer-Zeller in Zürich die Concesston für den Bau einer Eisenbahn von der kleinen Scheidegg über Eiger und Mönch auf den Gipfel der Jungfrau zu ertheilen.

Rom, 19. December. Die Commission zur Verteilung der Entschädigungen für die Opfer vonAigues-Mortes veröffentlicht ihren Bericht. Danach find von den 739,000 Lire, die aus den Sammlungen und der französischen Entschädigung herrühren, 306,000 Lire vertheilt worden, 433,000 Lire wurden für die Gründung eines internationalen Wohlthätig- keitsinstituts in Marseille bestimmt.

Petersburg, 19. December. Die Krönung des Kaiser­paares findet nach den bisherigen Bestimmungen im April 1896 statt. Das Kaiserpaar begibt sich alsdann nach Nischni-Now- gorod, um bft Nationalausstellung daselbst zu eröffnen.

Petersburg, 19. December. Der Ackerbauminifter Jer­molow hat dem Kaiser einen Bericht unterbreitet, worin Maßnahmen zur Hebung der Landwirthschaft vor­geschlagen werden.

Petersburg, 19. December. Der Kaiser und die Kaiserin begeben sich am 23. December nach Zarskoje Selo und werden dort im Palais Nicolai wohnen. Die Kaiserin-Wittwe geht nach AbbaS Tuman im Kaukasus und dann nach Kopenhagen. Die beabsichtigte Reise nach Abbazia findet nicht statt. Die Kaiserin-Wittwe wird einige Wochen bei ihrem Sohne, dem Großfürsten«Thronfolger Georg, dann einige Zeit bei ihren Eltern in Dänemark verweilen.

Rewyork, 19. December. Nach einer Depesche des World" aus Kingston (Jamaika) find Truppen nach Belize in Britisch Honduras beordert worden, um blutige Crawalle zu unterdrücken, welche Poftnachrichten zufolge, am 11. December unter den eine Lohnerhöhung verlangenden Mahagoniholz-Arbeitern stattfanden. Die Arbeiter zertrüm­merten die Lagerräume, stürmten die Polizeistation und be­freiten den Rädelsführer. Ein britisches Kriegsschiff landete Marinesoldaten. Am folgenden Morgen versuchte eine Volks­menge elf Gefangene zu befreien, allein die Matrosen trieben die Menge zurück.

Washington, 18. December. Präsident Cleveland hat entgegen dem Drängen seiner Rathgeber, Deutschland für seine Maßregeln gegen die Einführung amerikanischer Producte Gleiches mit Gleichem zu vergelten, erklärt, daß er es vorzöge, Deutschland Zeit zu geben, das Ungerechte seiner Behandlung Amerikas einzusehen. Sobald er die Ueberzeugung gewonnen habe, daß die Wiedervergeltung der einzige Weg sei, die Interessen der Vereinigten Staaten z» wahren, werde er seine diesbezüglichen Maßregeln proclamiren.

Shanghai, 19. December. Von Peking kommen authentische Nachrichten, daß der amerikanische Gesandte, Denby, am 10. dsS. Mts. durch den Tsungli Damen eine Note der Kaiserin-Wittwe empfangen habe, worin sie dem Gesandten ihren Dank für das ihr durch die Damen der auswärtigen Colonie Pekings an ihrem 60. Geburtstag überreichte neue Testament ausdrückt. Die Note war von werthvollen Seiden- nnd AtlaSstoffen, sowie gestifteten Hand­tüchern, Spitzen und Shawls für die Damen begleitet. Der Kaiser hat einen CabinetSbefehl erlaffen, worin er befiehlt, daß den christlichen Kirchen, den fremden Gesandt­schaften und den Häusern von Europäern besonderer Schutz gewährt werde. AuSgewählte, geprüfte und verläßliche Truppen bewachen bereits diese Gebäude, während die Straßen