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21/08/1894 Zweites Blatt
 
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Nr. 194

Der Hle^euer Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Die Gießener Aamitienvkätter werdm dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

Zweites Blatt. Dienstag de» 21. August

1894

Gießener Anzeig er

Kenerat-Wnzeiger.

Vierteljähriger Abonnemeutspreis: 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezöge» 2 Mark 50 Pfg.

Redaktion, Expedition und Druckerei:

Schurkraße Hlr.7.

Fernsprecher 51.

Amts- und Anzeigsblatt für den Nveis Giefzen.

I Hratisö,ik»g-^i-ß-»er K.mili-»öcäwn |

Amtlicher Theil.

Gießen, den 10. August 1894. Betr.: Die Herbstübungen der 21. Division im Jahre 1894. DaS Grotzherzogliche Meisamt Gieße« die Grstzh. BftrgermdfkrHe* des Atdftl» Nachstehend theilen wir Ihnen eine Uebersicht der aus Anlaß der Herbstübungen in den Gemeinden des Kreises stattfindenden Einquartierungen mit und fügen zugleich die besonderen zu beachtenden Vorschriften bei.

1. Die Verpflegung der Mannschaften erfolgt auf den Märschen und während der Herbstübungen mit Ausnahme der Biwakstage Seitens der Quartiergeber. In der nach­folgenden Uebersicht ist die Art der Verpflegung speciell er­sichtlich gemacht.

2. An den Biwakstagen (s. Nothquartiere) findet die Ver-

derjenigen Gemeinden

pflegung aus'Militärmagazinen statt. Dasselbe gilt auch von den am 15. September nach dem Abkochen in enge Quar­tiere (Allendorf a. d. Lumda) einrückenden Vorposten- Truppen.

Dieserhalb wird auf § 2 des Artikel 1 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 verwiesen.

3. Die Fourage für die Pferde ist während der Märsche (vergl. die Quartiere mit Marschverpflegung) von den Ge­meinden zu liefern; während der Manöver (hier in der Zeit vom 14.16. September) wird das Futter dagegen von der Militärverwaltung gestellt werden.

Die Größe der Fourage-Ratione« ist aus der Instruction zur Ausführung des Naturalleistungsgesetzes für die bewaffnete Macht im Frieden (Reichsgesetzblatt Nr. 25 vom Jahre 1875 Seite 266) zu ersehen.

4. Die besonders zu schonenden Ländereien sind durch deutlich erkennbare Strohwische kenntlich zu machen. (Dies gilt jedoch nur für die zwischen Lollar und Allendorf a. d. Lda.

Verzeichnis^

gelegenen Orte, da es sich bei den übrigen Gemeinden nur um Märsche, nicht um Manöver-Uebungen handelt.

5. Es ist weiter erwünscht, daß die neue Bestellung so lange ausgesetzt bleibt, bis feststeht, daß die zu bestellenden Felder durch die Truppen nicht wieder betreten werden, sowie daß die Früchte möglichst vor den UebungStagen (14.16. Sept.) abgeerntet und heimgebracht werden.

6. Die Bestimmungen unter 4 und 5 sind in den Ge­meinden Allendorf a. d. Lda., Lollar, Mainzlar, Daubringen, Ruttershausen, Staufenberg und Treis a. d. Lda. auf orts­übliche Weise bekannt zu machen.

Für ordnungsmäßige Unterbringung der Offiziere, Mannschaften nnd Pferde wollen Sie hiernach Sorge tragen, auch die Quartiergeber bezüglich ihrer Verpflichtungen geeignet belehren lassen.

Die Fourage - Quittungen, Quartier- und Vorspann- Bescheinigungen sind zwecks Liquadition der Vergütungen nach dem Abgang der Truppen hierher einzusenden.

v. Gagern,

1894 Einquartierung erhalten.

des Kreises Gießen, welche

aus Anlaß der Herbstübuugen im Jahre

Lfde. Nr. j|

Namen der Gemeinden.

Datum.

Truppentheile. t

G

Li VS» Mann- schaßen

ke

jo

v

A

Bemerkungen

]

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

Allendorf a. Lda.

4. Sept.

I. Abth. Feld-Art.-Regts. Nr. 27 1.

247

164

"53

7

68

137

Quart, mit Marsch- verpflegung.

15.

15.

15.

15.

2. Batt. Art. RegiS. Nr. 27, Stab, 2</i Comp. vom 11. Bat.

Jnf.-RegtS. Nr. 87 1

Vi 1. Escadron Huf.-Regt8.Nr.13

4. EScadron Huf.-Regts. Nr. 13

L 79

293

2 60

) 120

mit Verpflegung durch die Quartiergeber.

Enges Quart, mit Verpflegung auS Militärrnagazin.

16.

16.

16.

16.

2. Batt. Art.-RegtS. 27

Stab, 2V> Comp. vom II. Bat.

Jnf.-RegtS. Nr. 87 1

7i 1. EScadron Huf.-Regts. Nr. 13

4 EScadron Huf.-Regts. Nr. 13

1 79

293

2 60

5 120

2 169

53

7

68

137

1 mit Verpflegung > durch die

Quartiergeber.

27.

Stab 7.u.8. Batt. Art.-RegtS.Nr. 27 1

112

Quart, mit Marsch­verpflegung.

Allenvorf a. Lahn

28.

8. Batt. Art.-RegtS. Nr. 27

1 79

52

Quart, mtt Marfch- oerpflegung.

Gießen

28.

28.

Stad Art.-RegtS. Nr. 27

Stab 1 Batt. Art.-RegtS. Nr. 27

3 13

8 90

12

60

1 Quartter mit J Marschverpfl.

Grüntngen

28.

4. EScadron Huf.-Regts. Nr. 13

3 116

134

Quart, mit Marsch- vervflegung.

Grünberg

27.

Stab, 4. u. 6. Batt. Art.-Regts Vir. 27 1

2 169

112

Quart, mit Marsch­verpflegung.

Grotzen-Linden

28.

28. ,,

2. Batt. Art.-RegtS. 9Zr. 27

3. Batt. Art.-Regts. Nr. 27

4 79

4 79

52

52

1 Quartter mit [ Marschverpfl.

Hungen

28.

5. EScadron Huf.-Regts. Nr. 13

5 116

134

Quart, mit Marsch­verpflegung.

Klein-Linden

28.

Stab, 7. Batt. Art.-Regts. Nr. 27

8 90

60

Quart, mit Marsch­verpflegung.

Llch

28.

11. Batt. Art.-Regts. Nr. 27

12. Batt. Art.-Regts. Nr. 27

4 79

4 79

52

52

1 Quartter mtt | Marschverpfl.

Londorf

27.

9. Bau. Art.-Regrs. Nr. 27

4 79

52

Quart, mtt Marsch Verpflegung.

LoUar

4.

Regimenttzstab, 9. Batt. Art.-RegtS.

Nr. 27

7 86

4 80

8 244

65

Quart, mtt Marfch- verpflegung.

mit Verpfleg, durch dieQuartiergeber.

Nothquartier (ohne Verpflegung).

14

14.

5. Batt. Art.-Regts. 9ir. 27

Zwei Comp. v. II. Bat. Jnf.-Regts.

Nr. 88

52

2

Lfde. Nr.

Namen der Gemeinden.

Datum.

Truppentheile.

!Offiziere

Mapn» - schäften

ke

M

Bemerkungen

12

Mainzlar

4. Sept.

8. Batt. Art.-RegtS. Nr. 27

5

73

52

Quart, mit Marsch­verpflegung.

14.

15. u,16.Sept.

4. Batt. Art.-Regts. Nr. 27

Vi EScadron Hus.-Regts. Nr. 13

5

3

78

60

53

69

1 Verpfleg.durch die | Quartiergeber.

13

Nieder-Bessingen

28. Sept.

Stab, 10. Batt. Alt.-Regte.Rr.27

8

90

60

Quart, mit Marsch­verpflegung.

14

Nonnenroth

28.

V» 1. Escadron Hus.-Regts. Dir. 13

3

58

67

Quart, mit Marsch­verpflegung.

15

Ovenhausen

27.

4. Eecabron Huf.-Regts. Nr. 13

5

116

134

Quart, mtt Marsch­verpflegung.

16

Queckborn

27.

5. Bali. Art.-Regts. Nr. 27

4

79

52

Quart, mit Marsch­verpflegung^^^

17

Ruttershausen

4.

Abtheilungs-Stab u. 7. Batt. Art.-

Regts. dir. 27

8

89

61

Quart, mit Marfch- verpflegung.

mit Verpfleg, durch di» Quartiergeber.

Nothquartier (ohne Verpflegung).

14.

14.

3. Escadron Hus.-Regts. Nr. 13

Stab u. zwei Comp. vomjll. Bat.

Jnf.-RegtS. Nr. 87

5

10

120

237

137

7

15.u.l6.Sept.

Eine Comp. vom I.Bal. Jnf.-Regts. Nr. 87

3

113

1

mit Verpfleg, durch dieQuartiergeber.

18

Rüddtngshausen

27. Sept.

3. Escadron Hus.-Regts. dir. 13

3

116

134

Quart.mtt marsch» Verpflegung.

19

Staufenberg

14.

ü ::

15. u. 16. Sept.

Stab Jnf.-Regts. dir. 88

Stab, 6. Batt. Art.-Regts. Nr. 27 Stab u. zwei Comp. vom II. Bat.

Jnf.-Regts. Nr. 88

V2 3. Escadron Hus.-Regts. Nr. 13

1

9

12

2

52

88

260

60

7

59

5 "68

1 Verpfleg.durch die ( Quartiergeber. Nothquartier (ohne

Verpflegung).

mit Verpfleg, durch dieQuartiergeber.

20

Friedelhausen

14. Sept.

©tat) Art.-Regts. dir. 27

3

13

12

( Verpfleg, durch die

(Schloß)

15. u. 16. S> pt

Stab Huf.-Regts. Nr. 13

3

18| 20

1 Quartlergeber.

21

Stangenrod

27. Sept.

V* 5. Escadron Huf.-Regts. dir. 13

1

32

34

Quart, mtt Marsch­verpflegung.

22

Steinbach

28.

3. Escadron Huf.-Regts. Nr. 13

5

116 134

Quart, mtt Marsch­verpflegung^

23

Trets a. Lda.

4.

15. u. 16. Sept.

15. u. 16. Sept.

15. u. 16. Sept.

IV. Avty. Art.-Regts. Nr. 27

V, 1. Escadron Huf.-Regts. Nr. 13

Stab u. 1. Batt. Art.-Regts. Nr. 27

3. Batt. Art.-Regts. Nr. 27

15

"3

7

4

239 163

6069

90 60

78 51

Quart, mit Marsch­verpflegung.

V mit Verpflegung

> durch die

Quart erflebtr.

24

Lilttngen

28. Sept.

28.

Vi 1. Escadron Huf.-Regts. dir. 13

2. Escadron Hus.-Regts. Nr. 13

2

5

58

116

67

134

1 Quartter mtt | Marschverpfl.

iS

Dermifd?tes.

DaS Opfer einer Wunderkur ist eine Frau in Rummels­burg geworden, die seit längerer Zeit Warzen auf den Händen hatte. Auf Anrathen einiger Nachbarinnen begab sie sich zu einer in der Nähe wohnendenklugen Frau", die durch ihre Wunderkuren In der ganzen Gegend bekannt ist. Diese rieth Ihrer Patientin, sie möge drei Tage hintereinander vor Sonnenaufgang nach der Wuhlheide gehen, dort Wolfsmilch­blätter abpflücken und den ausgedrückten Saft mit einer ver­ordneten Salbe unter Hersagen eines vorgeschriebenen Gebetes auf die Warzen stretchen. Dieses Recept wurde auch ge­wissenhaft ausgeführt. Durch den stark giftigen Wolfsmilch­sast hat sich die Frau eine Blutvergiftung zugezogen und ist daran gestorben.

* Leuchtender Spazterstock. Eine Einrichtung zu einem

leuchtenden Spazierstock wurde in Frankreich patentirt. Es sind hierbei nach dem Electrotechniker kleine Leclanchv - Ele­mente verwendet und dieselben in den Schaft des Rohrstockes, unter desien Knauf sich ein Glühlämpchen befindet, unter­gebracht. Die Batterie besteht aus vier hintereinander ge­schalteten Elementen. Jedes Element besteht aus einem Ztnkröhrchen, in welchem sich ein entsprechend großer, vom Zink isolirter Graphitcylinder befindet. Jedes Rohr ist zum Theil mit einer Lösung von Salmiak 120 Gramm auf 1 Liter Wasser gefüllt. Nach dem Einsetzen des Kohlen- chlinders wird das Ztnkrohr mittelst eines den Kohlencylinder haltenden Kautschukpfropfens dicht und sicher verschloffen, wobei zugleich jeder Pfropfen in geeigneter Weise mit dem darüber stehenden Elemente und das oberste Element mit dem Glübläwpchen leitend verbunden ist. Der unter dem Knauf fitzende Ring ist drehbar und an der einen Sette mit

einem Fenster versehen, wodurch die kleine Lampe ihr Licht nach außen strahlen kann. Sobald mittelst eines Drückers auf einen kleinen federnden Knopf, der seitlich am Ringe sitzt, das Fenstercken geöffnet wird, wird auch der Stromkreis der Batterie geschloffen. Giebt man dann den federnden Knopf wieder frei, wird der Stromkreis unterbrochen und daö Fenster schließt sich.

* Auch ein Barometer. In einem Wirthshause hört ein Gast, daß sein Nebenmann in kurzen Zwffchenräumen immev dasWortGroßglocknergletscherbesteigungscommissionsmitglied" vor sich hinspricht.Ja, wissen S'", antwortet ihm derselbe auf seine Frage,so lange ich das Wort aussprechen kann, darf ich noch eins trinken- wenn's nimmer geht, dann geh' ich heim!"