Nr. 194
Der Hle^euer Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.
Die Gießener Aamitienvkätter werdm dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Zweites Blatt. Dienstag de» 21. August
1894
Gießener Anzeig er
Kenerat-Wnzeiger.
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Redaktion, Expedition und Druckerei:
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Amts- und Anzeigsblatt für den Nveis Giefzen.
I Hratisö,ik»g-^i-ß-»er K.mili-»öcäwn |
Amtlicher Theil.
Gießen, den 10. August 1894. Betr.: Die Herbstübungen der 21. Division im Jahre 1894. DaS Grotzherzogliche Meisamt Gieße« die Grstzh. BftrgermdfkrHe* des Atdftl» Nachstehend theilen wir Ihnen eine Uebersicht der aus Anlaß der Herbstübungen in den Gemeinden des Kreises stattfindenden Einquartierungen mit und fügen zugleich die besonderen zu beachtenden Vorschriften bei.
1. Die Verpflegung der Mannschaften erfolgt auf den Märschen und während der Herbstübungen mit Ausnahme der Biwakstage Seitens der Quartiergeber. In der nachfolgenden Uebersicht ist die Art der Verpflegung speciell ersichtlich gemacht.
2. An den Biwakstagen (s. Nothquartiere) findet die Ver-
derjenigen Gemeinden
pflegung aus'Militärmagazinen statt. Dasselbe gilt auch von den am 15. September nach dem Abkochen in enge Quartiere (Allendorf a. d. Lumda) einrückenden Vorposten- Truppen.
Dieserhalb wird auf § 2 des Artikel 1 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 verwiesen.
3. Die Fourage für die Pferde ist während der Märsche (vergl. die Quartiere mit Marschverpflegung) von den Gemeinden zu liefern; während der Manöver (hier in der Zeit vom 14.—16. September) wird das Futter dagegen von der Militärverwaltung gestellt werden.
Die Größe der Fourage-Ratione« ist aus der Instruction zur Ausführung des Naturalleistungsgesetzes für die bewaffnete Macht im Frieden (Reichsgesetzblatt Nr. 25 vom Jahre 1875 — Seite 266) zu ersehen.
4. Die besonders zu schonenden Ländereien sind durch deutlich erkennbare Strohwische kenntlich zu machen. (Dies gilt jedoch nur für die zwischen Lollar und Allendorf a. d. Lda.
Verzeichnis^
gelegenen Orte, da es sich bei den übrigen Gemeinden nur um Märsche, nicht um Manöver-Uebungen handelt.
5. Es ist weiter erwünscht, daß die neue Bestellung so lange ausgesetzt bleibt, bis feststeht, daß die zu bestellenden Felder durch die Truppen nicht wieder betreten werden, sowie daß die Früchte möglichst vor den UebungStagen (14.—16. Sept.) abgeerntet und heimgebracht werden.
6. Die Bestimmungen unter 4 und 5 sind in den Gemeinden Allendorf a. d. Lda., Lollar, Mainzlar, Daubringen, Ruttershausen, Staufenberg und Treis a. d. Lda. auf ortsübliche Weise bekannt zu machen.
Für ordnungsmäßige Unterbringung der Offiziere, Mannschaften nnd Pferde wollen Sie hiernach Sorge tragen, auch die Quartiergeber bezüglich ihrer Verpflichtungen geeignet belehren lassen.
Die Fourage - Quittungen, Quartier- und Vorspann- Bescheinigungen sind zwecks Liquadition der Vergütungen nach dem Abgang der Truppen hierher einzusenden.
v. Gagern,
1894 Einquartierung erhalten.
des Kreises Gießen, welche
aus Anlaß der Herbstübuugen im Jahre
Lfde. Nr. j|
Namen der Gemeinden.
Datum.
Truppentheile. t
G
Li ■ VS» Mann- — schaßen
ke
jo
v
A
Bemerkungen
]
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Allendorf a. Lda.
4. Sept.
I. Abth. Feld-Art.-Regts. Nr. 27 1.
247
164
"53
7
68
137
Quart, mit Marsch- verpflegung.
15. „
15. „
15. „
15. „
2. Batt. Art. RegiS. Nr. 27, Stab, 2</i Comp. vom 11. Bat.
Jnf.-RegtS. Nr. 87 1
Vi 1. Escadron Huf.-Regt8.Nr.13
4. EScadron Huf.-Regts. Nr. 13
L 79
293
2 60
) 120
mit Verpflegung durch die Quartiergeber.
Enges Quart, mit Verpflegung auS Militärrnagazin.
16. „
16. „
16. „
16. „
2. Batt. Art.-RegtS. 27
Stab, 2V> Comp. vom II. Bat.
Jnf.-RegtS. Nr. 87 1
7i 1. EScadron Huf.-Regts. Nr. 13
4 EScadron Huf.-Regts. Nr. 13
1 79
293
2 60
5 120
2 169
53
7
68
137
1 mit Verpflegung > durch die
Quartiergeber.
27. „
Stab 7.u.8. Batt. Art.-RegtS.Nr. 27 1
112
Quart, mit Marschverpflegung.
Allenvorf a. Lahn
28. „
8. Batt. Art.-RegtS. Nr. 27
1 79
52
Quart, mtt Marfch- oerpflegung.
Gießen
28. „
28. „
Stad Art.-RegtS. Nr. 27
Stab 1 Batt. Art.-RegtS. Nr. 27
3 13
8 90
12
60
1 Quartter mit J Marschverpfl.
Grüntngen
28. „
4. EScadron Huf.-Regts. Nr. 13
3 116
134
Quart, mit Marsch- vervflegung.
Grünberg
27. „
Stab, 4. u. 6. Batt. Art.-Regts Vir. 27 1
2 169
112
Quart, mit Marschverpflegung.
Grotzen-Linden
28. „
28. ,,
2. Batt. Art.-RegtS. 9Zr. 27
3. Batt. Art.-Regts. Nr. 27
4 79
4 79
52
52
1 Quartter mit [ Marschverpfl.
Hungen
28. „
5. EScadron Huf.-Regts. Nr. 13
5 116
134
Quart, mit Marschverpflegung.
Klein-Linden
28. „
Stab, 7. Batt. Art.-Regts. Nr. 27
8 90
60
Quart, mit Marschverpflegung.
Llch
28. „
11. Batt. Art.-Regts. Nr. 27
12. Batt. Art.-Regts. Nr. 27
4 79
4 79
52
52
1 Quartter mtt | Marschverpfl.
Londorf
27. „
9. Bau. Art.-Regrs. Nr. 27
4 79
52
Quart, mtt Marsch Verpflegung.
LoUar
4. „
Regimenttzstab, 9. Batt. Art.-RegtS.
Nr. 27
7 86
4 80
8 244
65
Quart, mtt Marfch- verpflegung.
mit Verpfleg, durch dieQuartiergeber.
Nothquartier (ohne Verpflegung).
14 „
14. „
5. Batt. Art.-Regts. 9ir. 27
Zwei Comp. v. II. Bat. Jnf.-Regts.
Nr. 88
52
2
Lfde. Nr.
Namen der Gemeinden.
Datum.
Truppentheile.
!Offiziere
Mapn» - schäften
ke
M
Bemerkungen
12
Mainzlar
4. Sept.
8. Batt. Art.-RegtS. Nr. 27
5
73
52
Quart, mit Marschverpflegung.
14. „
15. u,16.Sept.
4. Batt. Art.-Regts. Nr. 27
Vi EScadron Hus.-Regts. Nr. 13
5
3
78
60
53
69
1 Verpfleg.durch die | Quartiergeber.
13
Nieder-Bessingen
28. Sept.
Stab, 10. Batt. Alt.-Regte.Rr.27
8
90
60
Quart, mit Marschverpflegung.
14
Nonnenroth
28. „
V» 1. Escadron Hus.-Regts. Dir. 13
3
58
67
Quart, mit Marschverpflegung.
15
Ovenhausen
27. „
4. Eecabron Huf.-Regts. Nr. 13
5
116
134
Quart, mtt Marschverpflegung.
16
Queckborn
27. „
5. Bali. Art.-Regts. Nr. 27
4
79
52
Quart, mit Marschverpflegung^^^
17
Ruttershausen
4. „
Abtheilungs-Stab u. 7. Batt. Art.-
Regts. dir. 27
8
89
61
Quart, mit Marfch- verpflegung.
mit Verpfleg, durch di» Quartiergeber.
Nothquartier (ohne Verpflegung).
14. „
14. „
3. Escadron Hus.-Regts. Nr. 13
Stab u. zwei Comp. vomjll. Bat.
Jnf.-RegtS. Nr. 87
5
10
120
237
137
7
15.u.l6.Sept.
Eine Comp. vom I.Bal. Jnf.-Regts. Nr. 87
3
113
1
mit Verpfleg, durch dieQuartiergeber.
18
Rüddtngshausen
27. Sept.
3. Escadron Hus.-Regts. dir. 13
3
116
134
Quart.mtt marsch» Verpflegung.
19
Staufenberg
14. „
ü ::
15. u. 16. Sept.
Stab Jnf.-Regts. dir. 88
Stab, 6. Batt. Art.-Regts. Nr. 27 Stab u. zwei Comp. vom II. Bat.
Jnf.-Regts. Nr. 88
V2 3. Escadron Hus.-Regts. Nr. 13
1
9
12
2
52
88
260
60
7
59
5 "68
1 Verpfleg.durch die ( Quartiergeber. Nothquartier (ohne
Verpflegung).
mit Verpfleg, durch dieQuartiergeber.
20
Friedelhausen
14. Sept.
©tat) Art.-Regts. dir. 27
3
13
12
( Verpfleg, durch die
(Schloß)
15. u. 16. S> pt
Stab Huf.-Regts. Nr. 13
3
18| 20
1 Quartlergeber.
21
Stangenrod
27. Sept.
V* 5. Escadron Huf.-Regts. dir. 13
1
32
34
Quart, mtt Marschverpflegung.
22
Steinbach
28. „
3. Escadron Huf.-Regts. Nr. 13
5
116 134
Quart, mtt Marschverpflegung^—
। 23
Trets a. Lda.
4. „
15. u. 16. Sept.
15. u. 16. Sept.
15. u. 16. Sept.
IV. Avty. Art.-Regts. Nr. 27
V, 1. Escadron Huf.-Regts. Nr. 13
Stab u. 1. Batt. Art.-Regts. Nr. 27
3. Batt. Art.-Regts. Nr. 27
15
"3
7
4
239 163
““60 “69
90 60
78 51
Quart, mit Marschverpflegung.
V mit Verpflegung
> durch die
Quart erflebtr.
24
Lilttngen
28. Sept.
28. „
Vi 1. Escadron Huf.-Regts. dir. 13
2. Escadron Hus.-Regts. Nr. 13
2
5
58
116
67
134
1 Quartter mtt | Marschverpfl.
iS
Dermifd?tes.
♦ DaS Opfer einer Wunderkur ist eine Frau in Rummelsburg geworden, die seit längerer Zeit Warzen auf den Händen hatte. Auf Anrathen einiger Nachbarinnen begab sie sich zu einer in der Nähe wohnenden „klugen Frau", die durch ihre Wunderkuren In der ganzen Gegend bekannt ist. Diese rieth Ihrer Patientin, sie möge drei Tage hintereinander vor Sonnenaufgang nach der Wuhlheide gehen, dort Wolfsmilchblätter abpflücken und den ausgedrückten Saft mit einer verordneten Salbe unter Hersagen eines vorgeschriebenen Gebetes auf die Warzen stretchen. Dieses Recept wurde auch gewissenhaft ausgeführt. Durch den stark giftigen Wolfsmilchsast hat sich die Frau eine Blutvergiftung zugezogen und ist daran gestorben.
* Leuchtender Spazterstock. Eine Einrichtung zu einem
leuchtenden Spazierstock wurde in Frankreich patentirt. Es sind hierbei nach dem Electrotechniker kleine Leclanchv - Elemente verwendet und dieselben in den Schaft des Rohrstockes, unter desien Knauf sich ein Glühlämpchen befindet, untergebracht. Die Batterie besteht aus vier hintereinander geschalteten Elementen. Jedes Element besteht aus einem Ztnkröhrchen, in welchem sich ein entsprechend großer, vom Zink isolirter Graphitcylinder befindet. Jedes Rohr ist zum Theil mit einer Lösung von Salmiak — 120 Gramm auf 1 Liter Wasser — gefüllt. Nach dem Einsetzen des Kohlen- chlinders wird das Ztnkrohr mittelst eines den Kohlencylinder haltenden Kautschukpfropfens dicht und sicher verschloffen, wobei zugleich jeder Pfropfen in geeigneter Weise mit dem darüber stehenden Elemente und das oberste Element mit dem Glübläwpchen leitend verbunden ist. Der unter dem Knauf fitzende Ring ist drehbar und an der einen Sette mit
einem Fenster versehen, wodurch die kleine Lampe ihr Licht nach außen strahlen kann. Sobald mittelst eines Drückers auf einen kleinen federnden Knopf, der seitlich am Ringe sitzt, das Fenstercken geöffnet wird, wird auch der Stromkreis der Batterie geschloffen. Giebt man dann den federnden Knopf wieder frei, wird der Stromkreis unterbrochen und daö Fenster schließt sich.
* Auch ein Barometer. In einem Wirthshause hört ein Gast, daß sein Nebenmann in kurzen Zwffchenräumen immev dasWort„Großglocknergletscherbesteigungscommissionsmitglied" vor sich hinspricht. „Ja, wissen S'", antwortet ihm derselbe auf seine Frage, „so lange ich das Wort aussprechen kann, darf ich noch eins trinken- wenn's nimmer geht, dann geh' ich heim!"


