T
■ -Ball
e a,uf die gleiche Nüst ,°en genannte ** ^°nd 2 ■ versichern, daß der W Kinder ohne Unter-
? ^ Herren 1 Mark. “”*) M ,u Ä U* «. Rig" ltf'9 (öifamj) unk
Swerent
Ä.» Abends 8 Uhr- iftis-dc Hltmtz x Sach.
»tritt.
Nachmittage vorher bei
Der Vorstand.
ichlags sanft ver-
1» »<«*
mrige Mittheilungj bester und Gross-
;hmittag 4 Uhr 7, aus statt.
ft K
xrM* —
r
9.60
' 16L
14.
Verbliebenen.
Theater, fiiessen
ig defl •*' 5 eu!
el6(ldldie T*«e.
Mtslhist.
yot 1894.
i
D^SHcnie tote
WNVpolrÄnl.
<&* bn-dlch
S*
&A0W*4 *
95.16 15.00 zi.se 35.30
89.81 311.00 21)9.16 1ÖJJ 103.10 108J0 126Ö
114.00
?lr. 17 Zweites Blatt. Sonntag den 21. Januar
1894
Der Gießener Jhqdger erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags.
Die Gießener AnmitienotLller werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Meßmer Anzeig er
Kenerat-Mnzeiger.
Lierteljährigcr AßonnemeutLprei», 2 Mark 20 Psg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 M.
Redactton, Expedition und Druciere, :
-chnlstraße Ar.7.
Fernsprecher 61.
Anrts- und Anzeigeblatt für den Kreis (ßtefeeit.
_ ___ __ _ ■" ■ — -- ■ . '■
Hratisöeikage: Hießener Kamikienökälter.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für d« folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.
Amtliche»' Theil.
Gießen, am 18. Januar 1894. Bttr.: Unfallversicherung; hier Ernennung von Vertrauensmännern.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen an Gr. Polizeiamt Gieren und die Gr. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Der Vorstand der Tabaksberussgenossenschaft hat den Herrn Louis Emmelins, in Firma Carl Emmelius zu Gießen, zum Vertrauensmann für die Provinz Oberhessen, unb, den Herrn Louis Wallenfels, in Firma Fr. Bender S» Co. zu Gießen, zu dessen Stellvertreter ernannt.
Wir weisen Sie hierdurch an, die Benachrichtigung über die Einleitung einer Untersuchung über die bei Mitgliedern der genannten Berufsgenossenschaft eingetretenen Unfälle an den Vertrauensmann bezw. dessen Stellvertreter in Gemäßheit des § 54 des Unfallversicherungsgesetzes v. 6. Juli 1884 zu richten.
v. Gagern.
Bekanntmachung,
betreffend Gesetz vom 1. Juli 1893 über die polizeiliche Beaufsichtigung von Miethwohnungen und Schlafstellen.
Nachdem die in unserer Bekanntmachung vom 16. v. Mts. angeordnete vorläufige Aufnahme der hier in Betracht kommenden Räume durch die Schutzmannschaft stattgefunden hat, bringen wir weiter zur öffentlichen Kenntniß, daß der uns zur Verfügung stehende technische Beirath Traber mit den Functionen des Wohnungsinspectors von uns bestimmt worden ist und sofort mit der Untersuchung der betreffenden Räume beginnen wird.
Die übrigen Vorschriften des Gesetzes treten mit dem 1. April 1894 in Wirksamkeit. Aus diesen Vorschriften heben wir Folgendes jetzt schon Jnteressirende hervor:
I. Unter das Gesetz fallen zunächst alle sogenannten
Schlafstellen.
Als Schlafstellen sind im Allgemeinen solche Räume an-
zuschen, welche wesentlich nur zum Schlafen an eine oder mehrere Personen vermiethet werden, wobei ein ausschließliches Verfügungsrecht des Schläfers über den Raum nicht besteht. Es ist hierbei einerlei, für wie lange die Vermiethung der Schlafstelle stattfindct, und ob dem Schläfer gestattet ist, in dem Schlafstellenraum ab- und zuzugehen, Kleidungsstücke oder dergleichen Gegenstände darin aufzubewahren und sich selbst auch am Tage vorübergehend dort aufzuhalten. Für diese Schlafstellen hat das Gesetz bestimmt, daß die Polizeibehörde festzustellen hat, wieviel Luftraum für jede aufzunehmende Person vorhanden sein muß und daß mindestens IO Cubikmeter Luftraum für jede in einem Schlafraum zuzulassende Perfon erforderlich find.
II. Von den Miethwohnungen fallen namentlich diejenigen unter das Gesetz, welche aus 3 oder weniger Räumen (einschließlich Küche) bestehen oder aus Räumen, welche nicht unterkellert sind, oder aus Räumen, die direct unter Dach (ohne Zwischendecke) gelegen sind und von den möblirten Wohnungen diejenigen, deren Miethpreis für das Zimmer den Betrag von monatlich 8 Mark nicht überschreitet. Das Mindestmaaß von Luftraum, welches bei solchen Wohnungen für jeden Bewohner zu fordern ist, hat das Gesetz nicht festgesetzt. Es wird dies zunächst von Fall zu Fall durch uns und eventuell in einer zu erlassenden Polizeiverordnung allgemein bestimmt werden, sobald auf Grund der Erhebungen über die Mieth- wohnungen und nach Besichtigung derselben die für die hiesige Stadt zu stellenden Anforderungen im Einzelnen genau ermessen werden können.
III. Unternehmer von Reu- oder Umbauten solcher Wohnungen und Räume, die unter das Gesetz gehören werden, ersuchen wir zur Vermeidung späterer Anstände eine besondere diesseitige Verfügung jeweils darüber zu erwirken, ob und unter welchen Bedingungen die neu zu errichtenden oder umzubauenden Räumlichkeiten als in baulicher Hinsicht den gesundheitspolizeilichen Anforderungen entsprechend erachtet werden. Sofern die Reu- oder Umbauten bereits auf Grund der baupolizeilichen Gesetze und Verordnungen an sich der polizeilichen Genehmigung bedürfen, ist es nöthig, daß
1. in dem bei uns einzureichenden Baugesuche besonders angegeben wird:
a) ob drei oder weniger Räume zum Wohnen vermiethet werden sollen;
b) ob Räume an Schlafgänger vermiethet werden sollen;
Alle Annoncen-Burcaux deS In- und Auslandes nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger- entgegen.
c) ob Räume als Schlafräume für Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge oder sonstige Arbeiter, die bei dem Arbeitgeber wohnen, sowie für Dienstboten bestimmt sind.
2. In dem oben erwähnten Baugesuche eine besondere Verfügung in gesundheitlicher Hinsicht über die Benutzung der Räume (neben dem Gesuche um baupolizeiliche Genehmigung) beantragt wird.
Die baupolizeiliche Genehmigung allein schließt die vorbemerkte Verfügung nicht in sich und greift dieser nicht vor.
Die Räume, für welche die Verfügung beantragt wird, sind ihrer Bestimmung gemäß genau zu bezeichnen. Gießen, den 16. Januar 1894.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
F r e s e n i us.
Antwerpener Ausstellung 1894.
Sollen die deutschen Industriellen und Exporteure die Antwerpener Ausstellung von 1894 beschicken!
Ein Vergleich der muthmaßllchen Dorthetle zwischen Ehicago und Antwerpen.
Die vorjährige Weltausstellung in Chicago hat den deutschen Ausstellern viel Ruhm eingebracht. Die bei Weitem größte Zahl von Anerkennungen in Form von Medaillen rc. sind in Chicago den Deutschen zugefallen. Der deutschen Leistungsfähigkeit ist das denkbar beste Zeugniß daselbst ausgestellt worden.
Und doch ist der größte Theil der deutschen Aussteller mit ihrem materiellen Erfolge dieser Ausstellung nicht zufrieden. Wie konnte dies aber auch anders sein?
Jeder Aussteller, der nach Chicago ging, wußte, daß nur für die wenigsten Industriezweige Nordamerika überhaupt noch als Absatzgebiet gelten kann, denn die chinesische Mauer, welche dieses so consumsähige große Land mit seinem Mac Kinley Zolltarif um sich errichtet hat, verbietet oder erschwert jede Einfuhr von Belang. Das wissen die Industrie Centren, deren Hauptabsatzgebiet vormals Nord- amerlka war, zu ihrem Schmerze ganz genau. Wer aber von den deutschen Ausstellern in Chicago gehofft hat, daß der angekündigte neue (Wiison-)Tarlf, welcher den Mac Kinley- Tarif ersetzen soll, nennenswerthe Erleichterungen für de»
Samstag war ein interessantes Concert zu verzeichnen. Der Mozartverein beging 'an diesem Tage sein 51. Stiftungsfest mit Festconcert — unter Betheiligung namhafter Künstler — und Ball im städtischen Saalbau. Die Presse berichtete über den Verlauf des Festes außerordentlich günstig. Außerdem brachte die vergangene Woche außer manch interessanter Vorstellung im Hoftheater noch das Concert des neunjährigen Kaiserlich Russischen Hofpianisten Raoul Kochalski, der hier einen ebenso enthusiastischen künstlerischen Erfolg fand, wie,. vor Kurzem in unserer Nachbarstadt Frankfurt. Sehr erfreulich war es, daß dieses „Wunderkind" keineswegs als frühreifer „Virtuose" vor das Publikum trat, sondern als liebenswürdig-bescheidener Knabe. Auch mit mehreren Compofitionen seines großen musikalischen Talentes machte der junge Künstler seine aufmerksame Zuhörerschaar bekannt.
Dann sei im heutigen Briefe nicht vergessen, des 25jährigen Geschäftsjubiläums der Hofbuchhandlung von Arnold Bergsträßer zu gedenken, das dem Inhaber der rühmlich bekannten Firma zahlreiche und wohlverdiente Ehrungen und Glückwünsche von nah und fern aus den verschiedenen Kreisen brachte.
Endlich wäre noch zu berichten, daß nunmehr auch die Darmstädter „Narhalla" mit ihren Carnevalsveranstalt- ungen begonnen hat. Im „Schützenhof" hielt der rührige Verein am Montag seine erste große Herrensitzung ab und wie die Tagesblätter übereinstimmend berichteten, ist dieselbe unter starker Betheiligung äußerst humorvoll verlaufen. Mir großem Interesse wird nun auf die Aufführung der neuen Faschingspoffe in Darmstädter Dialect gewartet, die für dieses Jahr mit dem Preis von „111 Mark 11 Pfennig in Go'd" gekrönt wurde. Hoffentlich können wir bald über die Premiere dieses neuesten literarischen Werkes eines humorbegabren Darmstädter Localdichters berichten. Am Mittwoch fand dann auch die zweite Herrensitzung der Carnevalgesellschaft statt, doch kann Ihr Referent über deren Verlauf nichts Näheres mittheilen. An Faschingsvergnügungen aller Art ist also eben gewiß kein Mangel, und Bälle finden gleichfalls in außerordentlicher Menge statt, sodaß sich' unsere tanzlustige Jugend wahrlich nicht über die Kürze der diesjährigen Faschingszeit zu beklagen braucht.
Feuilleton
Wochenbriefk aus der Residenz.
(Originalbericht für den „Gießener Anzeiger".)
Darmstadt, 19. Januar 1894.
Die Rückkehr des Großherzogs. — Ein Fest. — Coucerte rc. — Carnevalistisches.
Wie im „Gießenrr Anzeiger" schon gemeldet wurde, ist Seine Königl. Hoheit der Großherzog bereits am Montag dieser Woche wieder in seine getreue Residenz zurückgekehrt und es sei uns gestattet, nur in ganz wenig Worten zu • schildern, welch jubelnder Empfang dem geliebten Fürsten } von seinen Darmstädtern bereitet wurde. Obgleich jede . offizielle Begrüßungsfeier verbeten war, hatten es sich die ' Bürger unserer Stadt doch nicht nehmen lassen, die Straßen [ vom Bahnhof bis zum Neuen Palais mit Fahnen auszuschmücken, um dadurch ihre Freude über die Verlobung des Landesherrn mit der erlauchten Tochter eines dem hessischen Hof eng befreundeten Fürstenhauses auch äußerlich zu bekunden. Am Bahnhof und in den Straßen, die der Wagen des Großherzogs zu passiren hatte, harrte eine große Menge der Ankunft des Extrazuges. Nach 4 Uhr traf der Großherzog ein, von den jubelnden Hochrufen der Darmstädter begrüßt. Der hohe Herr bestieg einen offenen Zweispänner und fuhr durch die dichtbelebten Straßen zum Neuen Palais, immer huldvoll dankend für die sich stets erneuernden Vivatrufe des Publikums. Schon im Laufe der nächsten Woche wird die Residenz die Ehre haben, die zukünftige Herrin auf Hessens Fürstenthrou, die hohx Braut unseres Landesfürsten, in ihren Mauern begrüßen zu dürfen. Ein herzlicher Empfang ist der künftigen Großherzogin, die ja schon öfters zum Besuch in unserer Stadt geweilt hat, gewiß.
Ein prachtvolles Fest hat aus Anlaß der Verlobung unseres Großherzogß Herr Major Freiherr von Heyl zu Herrnsheim am vergangenen Montag in den Räumen der ‘ „Bereinigten Gesellschaft" veranstaltet. Wir entnehmen dem ausführlichen Berichte der „Neuen Hessischen Volksblätter" darüber folgende Angaben. Die weiten Räume des Hauses
der „Vereinigten Gesellschaft" (Casino) waren in ein märchenhaft schönes Prunkgewand gehüllt. Viele Tausende von Rosen bedeckten die Wände und Decken der Säle und schmückten die Treppen. Electrische Leuchtern verbreiteten über das ganze zauberhaft schöne Arrangement ihren magischen Schimmer und ließen Alles im hellsten Glanze erstrahlen. Für die Allerhöchsten Herrschaften war eine prachtvolle Rosenlaube aufgebaut worden, in der höchstdieselben Platz nahmen. Man konnte sich wirklich in Dornröschens Zauberschloß versetzt wähnen, das die Säle vorstellen sollten. Um 8</2 Uhr erschienen die fürstlichen Herrschaften, der Großherzog und seine hohe Schwester, Prinzessin Alix, von dem Gastgeber ehrfurchtsvoll begrüßt, der auf Seine Königliche Hoheit den Großherzog und die demnächst zum Besuche in Darmstadt erwartete Braut ein brausendes Hoch ausbrachte. Dann begann der Ball, dem später noch ein Festmahl und ein prächtiger Cotillon folgten. Das ganze Fest nahm einen glanzvollen Verlauf. Allein die Ausschmückung des großen Saales kostete viele Tausende, hatte man doch eigens für diesen Abend das Haus der „Vereinigten Gesellschaft" mit dem städtischen Electricitäts- werk verbinden lassen — die allen hiesigen kleinen und großen Geschäftsleuten zu gute gekommen sind. Die decorativen Arrangements hatte Herr Hoftheatermaschinenmeister Kranich im Verein mit Herrn Hofmaler Schwedler und Electro- techniker Wilk getroffen und sie fanden dafür die größte Bewunderung. Das Fest bildete Tage lang einen interessanten Gesprächsstoff für die ganze Residenz, die in der That wohl noch keine gleich großartige Veranstaltung gesehen haben dürfte.
Der vergangene Montag brachte aber auch noch — wie die ganze Woche — eine Fülle künstlerischer Genüsse. Das erste Hofmusikconcert im neuen Jahre fand wieder vor ausverkauftem Hause statt und vermittelte dem Darmstädter Publikum die Bekanntschaft mit einem ganz hervorragenden Künstlerpaar: Frau Walter-Choianus aus Landau, einer hochbegabten Concertsängerm, und dem genialen Königl. Sächs. Kammervirtuosen Herrn Klengel aus Leipzig, der als grandioser Violoncellospieler geradezu Triumphe feierte. Außer den solistischen Leistungen fanden jedoch auch die unserer Hofmusik wohlverdiente und begeisterte Anerkennung. Auch am letzten


