Kr. 297 Erstes Blatt. Mittwoch den 19. December
Der
Gteße«er Anzeiger «scheint täglich, ettt Ausnahme bei Montags.
Di, Gießener
K»«rrie«0tLtter »erden dem Anzeiger kv-chentlich dreimal deigrlegt.
Gießener Anzeig er
Kenerak-Wnzeiger.
1894
vierteljährig« >, Avonncmenlspreisr 2 Marl 20 Pfg. mit
Bringerloh». > Durch die Post bezöge« 2 Mark 50 Pfg.
Redaktion, Expedition und Druckerei:
Zchukstratze Nr.T,
Fernsprecher 5L
Asnts- unb Anzeigeblertt für den Ureis Gietzen.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag» für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» Dorm. 10 Uhr.
Hratisöeikage: Hießener Kamitienötätter.
Alle Annoncen-Bureaux deS In« und Ausländer nehme» Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
2tmtHd?er Theil.
Gießen, 17. December 1894.
Betr.. Die Ausführung des Gesetzes vom 10. September 1878 über den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen «n die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 14. No< vember v. I. (Amtsblatt Nro. 10) erinnern wir Sie an die sofortige Einsendung der in rubr. Betreff er» »achsenen Ueberwachungsbogen bezw. an die Ihnen obliegende Berichterstattung im Falle in Ihrer Gemeinde solche Kinder nicht verpflegt worden sind.
v. Gagern.
Gießen, am 14. December 18947.
Betreffend: Das Auftreten von Blatternerkrankungen unter fremdländischen Arbeitern.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen G« das Grotzh. Polizeiamt Gießen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Den nachstehend abgedruckten Erlaß Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 19. v. Monats theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme unter dem Auftrag mit, uns von dem Zuzug derartiger Arbeiter innerhalb 24 Stunden, wenn möglich aber schon vor deren Ankunft, nachdem Sie Kenntniß davon erhalten haben, Anzeige zu machen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Aufmerksamkeit hierbei besonders den größeren Gütern und Oekonomien, auf welchen solche Arbeiter vorzugsweise beschäftigt werden, zuzuwenden.
v. Gagern.
Darmstadt, am 19. November 1894. Zu Nr. M.J. 32008.
Betreffend: Wie oben.
Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz
an die Großherzoglichen Kreisämter.
Die Erhebungen über die Herkunft der in den letzten Jahren im deutschen Reichsgebiet beobachteten Blatternfälle haben ergeben, daß dieselben nicht auf einer vom Jnlande ausgehende Ansteckung, sondern auf Einschleppung aus dem Auslande zurückzuführen waren und daß namentlich die in Deutschland Beschäftigung suchenden fremdländischen und unter diesen vorwiegend die zur Zeit der Ernte eingestellten Arbeiter, welche vielfach an Pocken erkrankten, zum Ausgangspunkt für weitere Fälle und sogar für kleine Epidemien wurden. Im verflossenen Jahre schlossen sich im Kreise Groß-Gerau an die Erkrankung einer russischen Landarbeiterin mehrere weitere Blatternfälle an und die Wiederkehr ähnlicher Vorkommnisse muß bei der Fortdauer des Zuzugs fremder Arbeiter auch für die Zukunft im Auge behalten werden.
Unter diesen Umständen erscheint es nothwendig, Schutzmaßregeln zu ergreifen, die jedoch mit Rücksicht auf die damit verbundenen einschneidenden Verkehrsbeschränkungen und erheblichen Kosten, sowie im Hinblick auf die Schwierigkeiten der Ausführung nicht an die Grenzen des Reichs zu verlegen, sondern, in zweckmäßiger Weise erst am Bestimmungsorte in Wirkung tretend, einer Berschleppung der Seuche 'vorzubeugen geeignet sind. In diesem Sinne weisen mir Sie an, Anordnungen zu treffen, daß Ihnen jeweils der Zuzug fremdländischer Arbeiter aus Rußland oder anderen Ländern, in welchen der allgemeine Impfzwang überhaupt nicht besteht oder erst in den letzten 10 Jahren eingeführt ist (Oesterreich, Italien u.s.w.), sofort, wenn angängig schon vor der Ankunft, angezeigt werde, damit die Großherzoglichen Kreisgesundheitsämter, welchen Sie alsbald Mittheilung machen wollen, möglichst bald innerhalb dreier Tage nach der Ankunft die Untersuchung der Zugezogenen vorzu- »ehmen in der Lage sind. Sollten sich unter denselben solche Personen finden, welche sich über eine in den letzten 10 Jahren vorausgegangene erfolgreiche Impfung oder überstandene Blatternerkrankung nicht ausweisen können, so ist für diese die Impfung anzuordnen und erforderlichen Falls schon im Untersuchungstermin durch den Großherzoglichen Kreisarzt auszuführen, bezw. der Verbleib der Jmpfbcdürf- tigtH im diesseitigen Staatsgebiet von der sofortigen Nach
holung der Impfung abhängig zu machen. Die Kosten für die Untersuchung und für die erforderlichen Impfungen sind auf die Großherzogliche Polizeikasse zu übernehmen.
Die Anzeigepflicht beim Auftreten von Pockenerkrankungen unter den bezeichneten Arbeitern hat bereits gesetzliche Regelung erfahren und die Anordnung der Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung der Krankheit ist durch die bestehenden Bestimmungen genügend gewährleistet.
Finger.
Dr. Wagner.
Bekanntmachung,
betreffend die Prüfung der Läufe und Verschlüffe der Handfeuerwaffen.
Nach § 1 des Gesetzes, betr. die Prüfung der Läufe und Verschlüffe der Handfeuerwaffen vom 19. Mai 1891 in Verbindung mit Ziffer 8 der Bekanntmachung vom 1. Februar b. I. (Centralblatt f. d. D. R. Nr. 5 S. 20) dürfen belgische Flobertbüchsen in Deutschland nur dann feilgehalten oder in den Verkehr gebracht werden, wenn dieselben außer dem Hahn eine besondere Berschlußeiurichlung besitzen und auf dem Lauf, fowie auf dem Ver- fchluß mit den in der Bekanntmachung vom 1. Februar d. I. näher angegebenen belgischen Prüfungszeicheu versehen sind.
Von belgischen Waffenfabrikanten wird neuerdmgS der Versuch gemacht, Flobertbüchfen ohne besondere Berschlußeinrichtung, die nur auf dem Lauf das vor- schriftsmäßige belgische Prüfungszeicheu tragen, an mländische Waffenhändler abzusetzen.
Der Vertrieb der vorbezeichneten Flobertbüchsen ohne besondere Verschlußeinrichtung ist unzulässig und nach § 9 des Reichsgesetzes, betreffend die Prüfung der Läufe und Verschlüffe der Handfeuerwaffen vom 19. Mai 1891 strafbar.
Da in den Kreisen der Betheiligten nicht immer ausreichend bekannt ist, daß solche Büchsen, die überdies nicht ungefährlich sind, in Deutschland nicht vertrieben werden dürfen, so weisen wir die Jntereffenten, sowie die Polizeiorgane des Kreises aus jene Bestimmung hin und machen wir dieselben zugleich darauf aufmerksam, daß bei der Reichsdruckerei in Berlin Tafeln mit der Abbildung derjenigen ausländischen Prüfungszeichen bezogen werden können, welche von dem Bundesrath als den inländischen gleichwerthig anerkannt worden sind.
Gießen, den 17. December 1894.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Deutscher Reichstag.
8. Sitzung. Montag den 17. December 1894.
Am Bundesrathstische Staatssekretäre v. Bötticher, Frhr. v. Marschall, Nieberding, Minister v. Köller.
Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung der Umsturz- Vorlage (Novelle zum Strafgesetzbuch, Mllttärstrafgesetz und Preß-
Staatssecretär im Reichsjustizamt Nieberding: Ueber ihren Ursprung und Zweck der Vorlage sind die abenteuerlichsten Andeutungen gemacht worden, so daß es für uns erfreulich war, bei der Etatsberalhung von Rednern, ich kann wohl sagen aller Parteien, zu hören, daß sie zu einer unbefangenen, letdenschafislofen Würdigung der Vorlage an der Hand der gegebenen Thatsachen bereit stnd. Es ist eine Uebertretbuna, wenn man der Vorlage nachsagt, sie solle die Presse knebeln. (Lachen links). Die Vorlage will der freien Meinung vollen Spielraum lassen, aber ste will auch das öffentliche Urtheil auf den rechten Weg führen; sie ist kein verstecktes Socia- ltstengesetz (Lacken links), ste ist der ehrliche Versuch auf dem Wege des gemeinen Rechts verbrecherische gegen das Staatswohl gerichtete Ausschreitungen zu bekämpfen. So lange nicht behauptet werden kann, daß Aufreizung zum Verbrechen und zum Umsturz der Staatsordnung, sowie die Schmähung der heiligsten Grundlagen von Staat und Gesellschaft allein bet den Socialdemokraten vorkommt, so lange ist die Vorlage kein Soctalistengesetz. Es hat kein spontaner Anlaß, kein besonderes Verbrechen die Ausarbeitung der Vorlage veranlaßt; sie ist die nothwendige Folge der Aufhebung des Socia- ltstengesetzes; denn schon damals wurde erklärt, daß man versuchen müsse, den Ausschreitungen durch Erweiterungen auf dem Gebiete des gemeinen Rechts entgegenzutreten. Der gegenwärtige Reichskanzler hat lediglich das auszufübren übernommen, was bereits der Graf Caprivi begonnen. Der Reichskanzler empfand es als eine Pflicht, die Verantwortlichkeit für die fernere Entwickelung dieser Angelegenheit auf den Reichstag zu übertragen. Ein Versuch, die vorhandenen Lücken des Strafgesetzes auszufüllen, der 1875 unternommen wurde, scheiterte damals an dem Widerspruch einer großen Mehrheit des Reichstags. Inzwischen ist auch das Ausnahmegesetz beseitigt, aber eine Besserung in den Zuständen, die jenes Gesetz nöthig machten, ist nicht eingetreten. Zwar sind bei uns Bomben und Dolch nicht angewendet worden, aber auch bei uns ist der Boden für verbrecherische Thaten bearbeitet worden. Herr Rickert hat Ziffern über die Bestrafung socialistischer Vergehen angeführt und namentlich auf die erkannten Zuchthaus- und Gefängnißstrafen verwiesen; daS ist aber doch nur ein Beweis dafür, daß gemeine
Verbrechen in der Socialdemokratie vorkommen (Unruhe bet ba» Socialdemokraten). Auch Herr Bachem glaubte autz der Criminal- statiMk schließen zu können, daß die Strafhandlungen, beren Bestrafung durch die Vorlage verschärft werden soll, am weiften in den Gegenden verübt werden, wo die Socialdemokratle nicht in der Mehrheit ist; allein diese Auffassung beruht auf einer irrigen Behandlung deö statistischen Materials. In der Prefle und auch hier im Hause hat man versucht, die Umsturzvorlage ironisch zu behandeln; ein solches Verfahren schließt eine schwere Verantwortlichkeit ein. Sind denn seit 1878 die Umsturzbestrebungen geschwunden ober auch nur geringer geworben? Von ben meisten Thaten der Umsturzagitatoren erhielt bas Volk in ben breiteren Massen gar keine Kenntniß. In Flugblättern, bte in ben polnischen Grenzbezirken kürzlich verbreitet würben, war von ben Besitzern behauptet, baß sie Retchthümer zusammenscharrten burch Diebstahl ber VolkSarbett unb daß dem Volke unzählige Summen in Form von Steuern abgepreßt würben. Das Volk solle sich zusammenthun unb sein Recht an ben Fabriken unb am Grunb unb Boden geltend machen. Es wird also ganz allgemein die sociale Revolution gepredigt. Ein anderes Flugblatt ruft die jungen Männer auf zur Auflehnung gegen die staatliche Ordnung und weist die Frauen auf die Spanierinnen hin, die bei einem Volksaufruhr zuerst ihre Körper den Bajonetten entgegen- stellten. (Zuruf: Das ist ja 25 Jahre alt, das ist von Krapolkin ) Das wird aber noch in der neuesten Zeit angewendet. (Zwischenrufe bet den Socialdemokraten).
Der Präsident ruft den Abg. Fcohme zur Ordnung, weil er ben Rebner sortwährenb unterbricht.
Staatssecretär Nieberbing, fortsahrenb: In einem anberm Blatt, dessen Verbreitung die Polizei zu hindern bemüht ist, wird das arbeitende Volk aufgefordert, mit bewaffneter Hand auf die Straße zu steigen und die Entscheidungsschlacht xu schlagen. Gegm solche Dinge richtet sich die Vorlage. Lassen wir die Dinge sich ruhig entwickeln, so kommen wir entweder zu einem neuen Ausnahm^ Ges.tz ober zu einer gewaltsamen Unterdrückung (Sehr richtig! rechtL) Ein anderes Blatt, das zur Verbreitung in den Kasernen bestimmt ist, legt den Soldaten die Frage vor, ob das wofür sie kämpfen sollen, denn auch ihr wahres Vaterland sei; sie sollten die Waffen gegen die Ausbeuter kehren, bte sich von der Arbeit beö Volkes mästen und zum Eltern-unb Brubermorb commanbirten. (Hört! hört! rechts.) 8 111 ber Vorlage stellt bie Anpreisung von Verbrechen unter Strafe. Als Präsident Carnot ermordet wurde, erschien in der „Freiheit ein Artikel „Bant Caserio“, in welcher es hieß, rote dankbar bie Völker dem Mörder sein müßten. Und der „Socialift" brachte einen Artikel, welcher einen Vergleich zwischen ben Anarchisten unb ben Märtyrern früherer Zeit zog. Wenn Derartiges ungestraft jungm Leuten gesagt wird, so begehe die Welt ein Verbrechen gegen sich selbst, wenn sie das nicht verhindert. Ich komme nun zu denjenigen Paragraphen, welche man als Kautschuk - Paragraphen bezeichnet, zu 88 130 unb 131. Wer sich erinnert, baß 1875/76 noch weitergehende Bestimmungen vorgeschlagen worden waren, wird zugeben, daß hier kein unzulässiges Maß von Vorschriften bezüglich ber Meinungsäußerungen ber Presse in Vorschlag gebracht wirb. Der Umstand, baß bamals von bem Reichsgericht eingeschaltet wurde: wer „rotssent- ltch" hat bewirkt, baß die bisherigen Strafvorschriften wirkungslos geblieben sind. Wir wollen ber Presse volle Freiheit lassen. Aber wenn Jemand Thatsachen behauptet, von benen er sich überzeugen konnte, baß sie falsch sind, und wer nicht Nachweisen kann, daß er sich die Ueberzeugung zu verschaffen versucht hat und im guten Glauben gehandelt hat, ber soll allerbings bestraft werben. Analoge Bestimmungen wie in bem vorgeschlagenen 8 130 finben sich auch in anberen Gesetzgebungen. „Ich bin überzeugt von der Absurdität ber Idee eines Gottes," schrieb vor wenigen Monaten der „Socialist", und zugleich in ebenso beschimpfender Weise über bie Ehe. Soll es gestattet sein, so bie Ideale der meisten Menschen zu schmähen? In einer Agitationsschrift wirb in einem Zwiegespräch bie Ehe als eine Kette, bte Religion als eine Verbummung bezeichnet. An einer anberen Stelle heißt es: nimm, was Du brauchst, unb wo Du es findest, unb setze ben Hahn auf die Baracken! Solche Aufforderungen ergehen an Hunvertiausende! Soll das so weiter gehen? Jeder, der die Entwickelung der letzten 20 Jahre kennt, wird als einen bedauerlichen politischen Fehler bezeichnen müssen, daß nicht schon 1875 der Reichstag sich mit ben verbündeten Regierungen auf deren damalige Vorlage einigte. Möge der Reichstag diese Vorlage hier an- nchmen! Mözen die großen Gesichtspunkte der Verantwortung des Staates für die Sicherheit und Ordnung bei Denjenigen nicht verloren gehen, die über diese Vorlage zu entscheiden haben! Ich bitte Sie, sich gegenwärtig zu halten, daß unsere Welt mit der anderen nur selten in Berührung kommt, die erfüllt ist von Erbitterung und Verachtung und Haß gegen alles B-stehende und an deren Spitze Leute, un5 sichtbare Agitatoren stehen, die ihren Blick auf die Ideale richten, welche ohne Zerstörung ber unserigen nicht verwirklicht werden fönnen. (Rufe links: Olle Kamellen!) Ich glaube, bie Mehrheit bes Reichstages wird sich auch ihrer Verantwortung bewußt sein, auf baß nicht bie Ideale, die wir in 1000jähriger Kulturarbeit gewonnen haben, verloren gehen. (Beifall).
Aba. Singer (Soc.) beantragt mit Rücksicht auf die Wichtigkeit bet Vorlage Vertagung unb bezweifelt gleichzeitig die B.fchluß- fähigkeit des Hanfes. Wir haben ein Recht, zu fordern, daß eine solche Vorlage von einem beschlußfähigen Haufe zur Berathung kommt. Ich erkläre schon jetzt, daß wir, wenn sich der Zustand im Hause nicht ändert, ben Antrag auf Vertagung wiederholen unb vor ber Abstimmung bie Beschlußfähigkeit des Hanfes bezweifeln
werben.
Abg. v. Manteuffel (conf.): Ich bitte ben Antrag Singer abzulehnen. Wie ich hoffe, wird ein beschlußfähiges Haus da fein. Wit glauben, daß dieser Antrag gestellt worden ist, well die Um- stutzpattei nach dem erdrückenden und sie beschämenden Material (Großer Lärm bet den Socialdemokraten, unter denen die Schlußworte des Redners verloren gehen.)
Abg. Singer: Herr v. Manteuffel wird ja wohl selber glauben, was er eben gesagt hat, aber Andere werden es ihm nicht glauben. (Lärm rechts.)
Präsident o. Leoetzow. DaS gehört nicht zur Geschästs- Ordnung.
Abg. Singet fortfahtend: Die Wirkung unseres Antrages vor dem Lande sind wir jederzeit bereit, auszuhalten.


