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18.4.1894 Zweites Blatt
 
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1894

Nr 89 Zweites Blatt. Mittwoch den 18. April

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Aus den Verhandlungen der Zweiten Kammer der hessischen Stände.

nn. Darmstadt, 13. April 1894.

Nach Bekanntgabe cineS Antrags wird die Berathung des Hauptvoranschlags 1894/97 fortgesetzt und in die General- Debatte über den Etat des Eap. 109, Localforst Ver­waltung und Forst schütz, eingetreten.

Die Regierung hat unter Tit. 1 und 2 dieses Capitels wiederum verschiedene Ansätze für die Gehalte der Oberforst' meister und Oberförster vorgeschlagen.

Der Ausschuß ist der Ansicht in seiner Mehrheit, daß, nachdem seit 1879 in unserer Forstverwaltung daS Ober» försterprincip maßgebend ist, der Fortbestand der Localforst» meister, jetzt Oberforstmeister genannt, sich kaum mehr recht« fertigen laste. Ueberhaupt soll mit dem Forstmeisterwesen gebrochen werden, welche doch nur die Briefvermittler zwischen Oberförster und Regierung seien. Die Ansicht im Hause ist eine getheilte in dieser Frage.

Abg. Wolfskehl fragt, waS denn durch eine Neu­organisation unserer Forstoerwaltung besseres erzielt würde. Ein finanzieller Erfolg ist seines Erachtens nicht zu erwarten, selbst wenn man die Zahl der neun Forstmeisterstellen auf sechs vermindern würde. Die gute Organisation müßte doch schließlich über der Sparsamkeit stehen. Ob hierdurch die Berufsfreudigkeit der Oberförster einen Stoß erleide, sei für ihn eine offene Frage. Der Forstmeister sei der Controleur dcS Oberförsters, mit dem er stets in dienstlicher Berührung bleibe, während bei den übrigen Beamten ihre Thätigkeit aus den Acten hervorgehe. Bei den Oberförstern ist der Wald derjenige Ausweis, um die Thätigkeit des Ersteren zu con« trolliren. Er ist für die AuSschußmtnderheit.

Abg. Jöckel erklärt, daß eS der Regierung daran gelegen habe, die Forstmeister besser im Gehalt zu stellen, als die Oberförster. Der. Ausschuß sei anderer Meinung, indem er sich auf den Standpunkt stellte und sagte, die Ober­förster haben eine viel größere Verantwortung zu tragen wie die Forstmeister. Er behaupte, der Localforstmeister sei für den Wald eher Schaden wie Nutzen. Die Abschaffung der­selben sei ein finanzieller Erfolg. Der Oberförster sei die Seele des Waldes und müsse auch demgemäß gestellt werden.

Abg. Wolz weist auf den Wegfall der KreiSvlsitationS- stellen hin, was von der Bevölkerung sehr bedauert werde, weil die Sache einen äußeren Werth halte. Wenn man jetzt die Localforstmeisterstellen einziehe, so käme auch einmal wieder eine Zeit, wo man sie wieder Herbetwünsche. Auch er könne nicht glauben, daß die Berufsfreudigkeit der Oberfötster durch eine gewiffe Controle leiden werde. Es sei nicht nöthig, daß jede Controle einen Tadel enthalte. Derjenige, der seinen Dienst thue, brauche sich vor keiner Controle zu scheuen.

Abg. Bogt erklärt, daß man überall den Wunsch äußern höre, die Abschaffung der Localsorstmeister herbeizu­führen.

Auch der Abg. Metz-Darmstadt erklärt sich gegen die Beibehaltung der Forstmeisterstellen schon auS dem Grunde, weil dadurch ein verwerfliches Streberthum begünstigt werde.

Ministerialrath Muhl rechtfertigt den Standpunkt der Regierung, die event. auch mit sechs Forstmeisterstellen zufrieden sei. Er könne nicht den Ausführungen des Abg. Jöckel bei­pflichten. Er (Redner) habe sich im Dienst einen grauen Kopf geholt und müffe doch demnach auch wissen, waS für den Dienst nöthig sei. Unsere Wälder repräsentiren einen Werth von 350 bis 400 Millionen Mark und daS HauS möge bedenken, daß bei einer Bewirthschaftung der 600000 Morgen Wald auf einen Morgen nur eine Mark oder minus dies einen Ausfall von 1200 000 Mark bedeute. Redner schließt mit der Bitte, doch sehr vorsichtig in der Beschlußfassung zu sein.

Abg. Hechler spricht sich gegen Aufhebung der Forst­meisterstellen aus.

Abg. Metz-Gießen stimmt den Ausführungen der Aus­schußmehrheit zu.

Ministerialrath Milbrand führt aus, daß es dem Oberförster nur erwünscht sein könne, wenn er sich mit seinem Controleur berathen könne und daher nicht die ganze Verant­wortung für sein Thun und Lassen trage.

Abg. Bergsträßer ist für den Minoritätsantrag auf Beibehaltung der Forstmeister. Ebenso Abgg. Erk und Ulrich.

Abg. Sturmfels schließt sich der Majorität an.

Abg. Heid eure ich rügt einen Umstand in der Ober- sörsterei Rimbach. Der Oberförster habe mit Genehmigung der Regierung seinen Sitz in Weinheim, da kein anderer Wohnsitz für ihn zu finden sei. Er ersucht um Abstellung, die dem Abgeordneten vom Finanzminister zugesagt wird.

Abg. Lautz ist für, Abg. Friedrich gegen die Re­gierungsvorlage.

Schluß der Versammlung >/22 Uhr.

nn. Darmstadt, 14. April 1894.

Die General-Debatte über die Forstverwaltung wird heute fortgesetzt.

Abg. Dael v. Köth schildert unsere Forstverwaltung als eine mustergiltige und warnt das HauS, durch Abschaffung der Localforstmeister einen so tief einschneidenden Schritt zu thun. Er habe die Ansicht, daß, nachdem sich auch die forst­technischen Räthe für Beibehaltung ter Forstmeisterstellkn ausgesprochen hätten, er ebenfalls für Beibehaltung stimmen werde. Diese Leute hätten von der Pike auf gedient, was für eine geregelte Forstverwaltung nothwendig erscheine.

Abg. HaaS sucht die Ausführungen des Ministerialrath Muhl von gestern zu widerlegen und führt aus, daß gerade der Regierungsvertreter früher doch ein sehr großer Gegner der Oberforstmeisterstellen gewesen sei. Er habe die Ansicht, daß unsere Forstbeamten so tüchtig und gut ausgebildet seien, ohne daß die Controle derselben durch besondere Forstmeister nöthig sei. Er verüble es ja der Regierung nicht, wenn sie sich an bestehenden Organisationen nicht rütteln lasse. Wenn aber einmal eine Sache soweit herangewachsen sei, daß überall der Wunsch laut werde, diese Forstmeister zu beseitigen, dann könne doch trotz deS Widerspruchs und der Vorsicht der Re­gierung diese Reorganisation in Aussicht genommen werden. Man sehe sich doch nur einmal die Waldungen der StandeSherren an. Dort gehe es ohne Forstmeister auch sehr gut.

Ministerialrath Muhl erklärt, die Regierung beabsichtige in keiner Weise eine andere Organisation vorzunehmen. Sie wolle nur den frischen Hauch des Waldes durch das hessische Forstwesen gehen lassen. Sie wolle dem Bureaukratismus den Zopf abjchneiden. Er bittet das Haus um Verwilllgung des Regierungsantrags. Dankbar sei auch die Regierung für die materielle Verbesserung der Oberförster, welche ein gutes Pflaster zur Hebung der Dienstfreudigkeit fei.

Abg. Wasserburg spricht für den Regierungsantrag. WaS ihm vom RegierungStifch über die Nothwendigkeit der Forstmeister gesagt worden sei, halte er für allein richtig, weil im Hause kein competenterer Sachverständiger sei und weil eS sich hier um ein Object von 300 bis 400 Millionen handelt. Den Ausführungen der Abgg. Haas und Friedrich kann er sich nicht anschließen.

Abg. Köhler protestirt gegen die Auffassung der Re­gierung, als habe dieselbe nur allein das Recht, Organisations- änderungen vorzunehmen. Auch für die Kammer beanspruche er dasselbe Recht und werde sich dasselbe nicht schmälern lassen.

Abg. Osann führt auS, er habe keine Veranlassung, in dieser Sache auf Preußen zu schimpfen, wie dies Herr Wasserburg gewöhnlich thue. Man könne doch auch Gutes von anderen Staaten nehmen. Er empfehle der Regierung ebenfalls, eine andere Organisation in der Forstverwaltung eintreten zu lassen. Auch in anderen Staaten habe man mit dem Oberforstmeistersystem gebrochen, warum sollte man dies nicht in Hessen können. Er stellt folgenden Antrag: Die Kammer wolle die Großherzogliche Regierung ersuchen, den Ständen baldigst eine Vorlage über die Reorganisation der Localsorstverwaltung zu machen.

Nachdem noch die Berichterstatter der Ausschußmehrheit und Minderheit für und gegen die Regierungsvorlage ge­sprochen haben, evfolgt die Abstimmung.

Die Ausschußmehrheit (Haas, Jöckel, Vogt und Schröder) beantragt Abstrich von 14 028 Mark an der Regierungs­forderung, für die Erhöhung der Gehalte der Oberforstmeister und Oberförster, im Uebrigen 1608 325 Mark unter der Beschränkung zu bewilligen, daß die Darunter begriffenen Gehalte für neun Oberforstmeister nur für die dermaligen Inhaber dieser Stellen bewilligt sind.

Dieser Antrag wird mit 23 gegen 22 Stimmen an­genommen.

Der Antrag Osann, Großh. Regierung um Vorlage bezüglich einer Reorganisation der Localforftverwaltung zu ersuchen, wird mit 24 Stimmen genehmigt.

Für Cap. HO, Allgemeine Kosten der Forftverwaltung, welche sich nicht speciell auf die Großh. Hausdomänen beziehen, werden 14480 Mark einstimmig genehmigt.

Für Cap. 111, Verwaltungskosten der directen Steuern und indirecten Auflagen, beantragt der Ausschuß unter Abstrich von 4700 Mark bet Titel IV den Betrag von 1093198.83 Mark zu bewilligen.

Abg. Graf Oriola bedauert, daß immer noch die

Gehalte der Steueraufseher so gering dotirt seien, er ersucht die Regierung, eine diesbezügliche Vorlage zu machen.

Obetfinanzrath Krug erwidert, die Regierung sei nicht abgeneigt, dieser Frage näher zu treten. Wenn die Regierung die Initiative des Hause- hinter sich habe, werde diese schon daS Nöthige veranlaffcn.

Abg. Hechler ist ebenfalls für eine Erhöhung der Gehalte der SbeuercommissariatSgehülfen.

Obetfinanzrath Krug führt auS, daß die Steuer- commiffariatSgehülfen eigentliche Beamte nicht feien und daß diese nur auS Gründen der Billigkeit Pension erhalten. Die Regierung werde aber nicht anstehen, wie den anderen Beamten das Dienstverhältniß in Anrechnung bringen.

Abg. Schmidt fragt noch bei Großh. Regierung an, ob es nicht möglich fei, diesen Gehülfen daS ganze Gehalt pensionssähig zu machen.

Abg. Ulrich schließt sich den Ausführungen deS Grafen Oriola an, indem er ebenfalls bedauert, daß man an die Steuerausseher nicht gedacht habe.

Der Ausschußantrag wird hierauf unter Ablehnung deS Striches von 4700 Mark mit allen gegen acht Stimmen ge­nehmigt.

Hierauf vertagt sich die Kammer bis zum nächsten Dienstag.

tocales und provinzielles.

Hießen, den 17. April 1894.

♦♦ Von hessischen Behörden werden steckbrieflich verfolgt: Franz Schidlowsky aus Weiterstadt von der Polizei­behörde in Offenbach wegen Kuppelei- die Dienstmagd Magda­lena Oberhaus auß Oppenheim von dem dortigen Amts­gericht wegen Strafvollzugs- David Weick II. aus Kriegs- beim von der Staatsanwaltschaft in Mainz wegen Unter­schlagung von Mündelvermögen - die Dienstmagd Anna Werner aus Bremhof von der Staatsanwaltschast in Darmstadt wegen Diebstahls- August Zammert, Taglöhner, auch Schmied aus Steinberg vom Polizeiamt in Gießen wegen schweren Diebstahls und Zechprellereien. Der Steckbrief gegen den ehemaligen Lehrer Eichel mann, zuletzt in Bad Nauheim, wegen betrügerischen Bankerotts wird erneuert. Auf einen gewissen Curt Giangini auS Eibenstock, der in Ge­schäften und Fabriken der Portefeuillebranche in Offenbach, Mannheim und Kuppenheim (Baden) zahlreiche Schwindeleien verübte, wird von der Staatsanwaltschaft in Darmstadt feit längerem gefahndet. Derselbe ist mit dem von der Staats­anwaltschaft in Mannheim ausgeschriebenen angeblichen A. Happe identisch.

W. Lich, 14. April. Gestern wurde der verstorbene Großh. Bürgermeister Walz dahier zu seiner letzten Ruhe­stätte geleitet. An dem Trauerzuge beteiligten sich Prinz Ludwig zu SolmS, Bruder des gegenwärtig abwesenden hiesigen Fürsten, die Herren Provinzialdirector von Gagern, RegierungSrath Melior und Oberamtsrichter Langermann von Gießen, die Beamten und Lehrer LichS, viele College» der Umgegend, die hiesigen Vereine mit umflorten Fahnen, eine Deputation des deutsch-freisinnigen Vereins aus Gießen und endlich viele Bewohner der Stadt. Es ist wohl kein Haus unvertreten gewesen, unb der Zug hatte deßhalb auch eine Ausdehnung genommen, wie ihn die Stadt Lich noch selten gesehen hat. Die Grabrede hielt Herr Stiftsdechant Klingelhöffer, welcher ganz besonders die allezeit bewährte Treue des Heimgegangenen im Amte, als Glied feiner Kirche und als Familienvater in beredter Weise zum Ausdruck brachte. Der Cäcilienverein trug als Scheidegruß in ergreifender Weise das herrliche Lied vor:Heber den Sternen wohnet Gottes Friede." Herr Bürgermeister Walz, welcher 15 Jahre lang sein Amt verwaltete, erreichte ein Alter von 74 Jahren. Eine Lungenentzündung setzte dem Leben des noch körperlich und geistig frischen Mannes nach einem fünftägigen Kranken­lager ein rasches Ziel. Durch feine Treue und Gewiffen- hastigkeit, durch seine edle Uneigennützigkeit unb parteiloses Walten im Amte, burch sein einfaches, schlichtes unb gut» müthiges Wesen unb durch sein Wohlwollen gegen Jedermann, namentlich aber gegen die Armen hat sich der Verstorbene ein bleibendes Andenken gesichert.

Darmstadt, 15. April. In sehr hervorragendem Maße wird sich unsere wackere Fleischer-Innung an den Einzugsfeierlichkeiten betheiligen. Zur Spalierbildung unb im Zuge wirb dieselbe mit ihren Fahnen unb Emblemen, sowie mit ihrer eigenen, auß musikalischen Kräften der Innung gebildeten Capelle erscheinen. Am Abend wird die Innung im Fackelzug ein merkwürdiges Schaustück mllführen, nämlich ein großes Gestell, welches aus riesigen Ochsenhörnern ge-