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Reich ülustrirte Reiseberichte aus allen Ländern die 3 Wochen ein Heft, lie.
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Nr. 12. Erstes Blatt. ^Dienstag den 16. Januar
1894
Der
Oieteuer Augeiger «scheint täglich, »ü Ausnahme deS Montags.
Die Gießen« AumikieudtLtter w«den dem Anzeig« »Schenllich dreimal beigelegt.
Gießener Anzeig er
General-Anzeiger.
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Alle Annoncen'Bureaur deS In- und Auslandes nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Amtlichem Theil.
Bekanntmachung,
betreffend die Schafräude in Reiskirchen.
Da in den Schafheerden des Heinrich Schmidt I. und des Ludwig Stiehler zu Reiskirchen die Räude festgestellt ist, so wird hierdurch die Sperre über diese Heerden verfügt. Es dürfen hiernach Schafe aus der Gemarkung Reiskirchen nur zur sofortigen Abschlachtung und nur mit unserer jedesmal besonders einzuholenden Genehmigung weggebracht werden.
Gießen, den 13. Januar 1894.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Gießen, am 12. Januar 1894.
Betr.: Das Institut der Feldgeschworenen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
OW die »rsßh. värgerur elfter eie« des Kreises.
Bis zum 15. Februar l. I. sehen wir Ihrem Berichte darüber entgegen:
1) Wie viel Feldgeschworene für Ihre Gemarkung zur Zeit bestellt sind.
2) In welchem Lebensalter dieselben stehen.
3) Ob einer oder mehrere derselben durch körperliche, häusliche oder geschäftliche Verhältniffe manchmal behindert sind, ihren Feldgeschworenenpflichten nachzukommen.
v. Gagern.
Bekanntmachung,
die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig - freiwMgen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen betreffend.
Diejenigen junzen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im G roßherzogthum gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2) Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und mutz spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.
Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen. (Wenn z 23. mit Rücksicht auf das Lebensalter die Einreichung des Gesuchs nicht weiter hinausgeschoben, das vorschriftsmäßige Schulzeugniß aber erst am Schluffe des Schuljahres ausgestellt werden kann.) In solchen Fällen ist in dem Gesuch anzugeben, daß das Schulzeugniß bis 1. April nachfolgen werde.
3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch ist die nähere Adresse anzugeben.
4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a) Geburtszeugniß;
d) Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen attiven Dienstzeit zu bekleiden, auszurüften, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen;
c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Ober-Realschulen, Progymnafien, Realschulen , Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und sonstigen militärberechtigten Anstalten) durch den Director der Anstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
d) das Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die
Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein | muß.
Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugniffe für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugniffe für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach Schema 18 zur Wehr - Ordnung vom 22. November 1888 — Reg. - Bl. Nr. 5 von 1889 — ausgestellt sein müssen.
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen.
Großh. Prüfungs - Commission für Einjährig-Freiwillige zu Darmstadt.
Der Vorsitzende:
Freiherr v. Gemmingen.
Bekanntmachung,
betreffend öie Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1894.
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühjahr 1894 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung
spätestens bis zum 1. Februar 1894
bei der unterzeichneten Commission einzureichen.
Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Spe- ciellen das Folgende bemerkt:
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs - Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthalts- ort hat.
2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem
17. Lebensjahr erfolgen.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adreffe angegeben wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a. Geburtszeugniß;
b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten' für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen und muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein-
c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist-
d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheitszeugniß beizulegeu.
Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anlage 2 zur Wehr-Ordnung vom 22. Novbr. 1888 — Regierungs-Blatt Nr. 5 von 1889) Aufschluß.
Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattsindet, erfolgt ev. weitere Bekanntmachung- auf specielle Ladung kann nicht gerechnet werden.
Darmstadt, den 5. Januar 1894.
Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende:
Freiherr v. Gemmingen.
Deutsches »eich.
Berlin, 13. Januar. Aus dem Reichstage. Der Seniorenconvent des Reichstages hat sich gestern über die geschäftlichen Dispositionen der nächsten Tage geeinigt: Am Montag kommen kleinere Vorlagen auf die Tagesordnung, am Dienstag fällt die Plenarsitzung aus. Der nächste, Mittwoch der 17. d. M., soll dann ein sogen. „Schwerinstag" sein, an dem Centrumsanträge zur Verhandlung gelangen werden. Am Donnerstag den 18. d. M. beginnt dann die Berathung des Weinsteuergesetzes.
— Am DienStag tritt der neue preußische Land- tag zusammen. Gutem Vernehmen nach wird die Thronrede
einerseits namentlich die Finanzlage in Preußen characterisiren und aus derselben die Nothwendigkeit der Reform der Steuer« im Reiche herleiten, anderseits die Bedeutung der landeS- gesetzlichen Action zu Gunsten der heimischen Landwirthschaft vetonen. Größere Vorlagen sind, abgesehen vom Etat und einem Entwürfe über die Errichtung von LandwirrhschaftS- kammern, wohl schwerlich zu erwarten, solche würden in Hinblick auf die vielen wichtigen Vorlagen, welche den Reichstag beschäftigen, auch kaum angebracht sein.
— Die R e i ch s t a g s e r s a tz w a h l in dem oberschlesischen Wahlkreise Neustadt-Ziegenhals hat eine Stichwahl zwischen dem Centrumscandidaten Rittergutsbesitzer Deloch und dem Candidaten der polnisch-clertcalen Partei, Bauerngutsbesitzer Strzoda, nöthig gemacht. Der genannte Wahlkreis befand sich bis jetzt ununterbrochen im Besitz der Centrumspartei.
Berlin, 13. Januar. Der „Reichsanzeiger" erklärt die gestern an der Börse circulirenden Gerüchte wegen der bevorstehenden Emission einer Reichs- oder preußiichen Staatsanleihe für jeder Begründung entbehrend.
Berlin, 13. Januar. Der Cardinal Erzbischof von Sevilla ist gestern, von Professor Bergmann glücklich operirt worden - eS handelte sich um die Beseitigung eines Geschwüres im Gesicht. Die Königin-Regentin von Spanien, der Papst, die kirchlichen und weltlichen Würdenträger in Spanien wurden von dem glücklichen Verlaufe der Operation telegraphisch benachrichtigt.
Berlin, 13. Januar. Auf der gestern zahlreich besuchten Kutscherversammlung beschloffen vom 15.Januar ab auch diejenigen Kutscher zu striken, welche zwar keine Taxameterdroschken fahren, aber bei den Besitzern solcher Droschken bedienstet sind. Die Gewerkschaftscommission sagte Unterstützungen zu. Gegenwärtig striken 440 Kutscher, von Montag ab 900.
Berlin, 13. Januar. In der heutigen ersten Sitzung der Stempelsteuer-Commisson des Reichstages wurde eine Generaldiscusston abgelehnt und eine Specialdiscusfion in zwei Lesungen beschloffen. Der Steuersatz von eins beim Hundert sür inländische Actien, Actienantheilscheine rc. wurde angenommen.
Berlin, 13. Januar. Heute Vormittag wurde die Nr. 2 des „Socialist" confiscirt, weil in dem darin enthaltene« Aufruf des Metallarbeiters Rodrian an die Arbeitslosen, i« welchem es heißt, daß die Hungrigen und Arbeitslosen mit aller Macht eine Aenderung der bestehenden Gesellschaft herbeiführen sollen, Aufreizung zur Gewalt gefunden wird.
Frankfurt a. M., 13. Januar. Der römische Correspon- dent der „Franks. Ztg." bezeichnet die Situation als eine fortgesetzt schwierige. Man spricht von weiterer Mobillsirung. In Paris beobachtet man die militärische Bewegung Italiens angeblich sehr sorgsam. Der Fmanzminister Sonnino findet Schwierigkeiten in der Zusammensetzung des finanziellen Programms. Man versichert dem Korrespondenten, daß Ersparnisse auch im Kriegsministerium stattfinden werden. Die innere Lage in Süditalien vergrößere indessen die Ausgaben. Die Abgeordneten Bovto, Jmbriani und Pansina haben eine Depesche an Crispi gesandt, in der sie betonen, daß sie sich bemühten, Beruhigung herbeizuführen, aber die Heilung sei nicht mit. Blei und Pulver zu erzielen.
Stuttgart, 13. Januar. Der Kriegsminister veröffentlicht einen Erlaß, demzufolge die württembergischen, nach Preußen commandirten Offiziere, königliche Flügeladjutanten ausgenommen, preußische Uniformen tragen sollen und umgekehrt.
Ausland.
Wie«, 13. Januar. Die Morgenblätter widmen dem scheidenden deutschen Botschafter, Prinzen Reuß, äußerst sympathische Abschiedsworte. Daß der Botschafter lediglich aus Gesundheitsrücksichten zurücktritt, begegnet Zweifeln.
Paris, 13. Januar. Vor dem Denkmale Napoleons aus bem Place Vendöme legten gestern mehrere Manifestanten einen Kranz nieder, welcher die Inschrift trug: „Dem Sieger der Schlacht bet Rivoli."
Rom, 13. Januar. Der Stadtrath genehmigte eine» Terrainaustausch zwischen der deutschen Botschaft und der Gemeinde Rom zur Erweiterung des protestantischen Friedhofs am Monte Testaccio und ertheilte der römische« Stadtcapelle die Erlaubniß zu einer einmonatlichen Concert- tourne in Deutschland.
Rom, 13. Januar. Die gouvernementale „Gazetta de Populo" behauptet, die Regierung besitze Beweise dafür, daß eine ausgedehnte Verschwörung gegen die italienische Einigkeit bestände. Crispi werde diesbezügliche Docnmente der Kammer vorlegen.


