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Nr. 86
Der erscheint täglich, eit Luänabmk bei Montag»
Die Gießener »ewlfhelfilt« Mrten dem Anzeiger MAchenll.ch dreimal kn^deft
Erstes Blatt. ZamStag den 14. April ---- —--
1894
Gießener Anzeiger
Kenerat-Wnzeiger.
Niertetjadrrge, Aliutaeitinttol 2 Mark 20 Pjg. «M Vringerlahn. D«ch die Post dez«G» 1 War! 50 Pi,
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2lmtlid?«r Tbeil.
Bekanntmachung, betr. Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Rußland.
Das nachstehend abgedruckte Ausschreiben Gr. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 5. d. Mts. bringen wir zur öffentlichen Kenntniß.
Gießen, den 11. April 1894.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
Darmstadt, 5. April 1894.
Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz
an die (tzrofiherzoglichcn Kreisämter.
Rach einem Erlaß de» Kaiserlich Russischen Finanz- ministers an die Zollbehörden ist auf Grund des zwischen dem deutschen Reich und Rußland abgeschlossenen Handelsund Schifffahrtsvertrags (Schlußprot. 1. Theil z. Act. 6 u. 7) die Bestimmung getroffen worden, daß deutsche Maaren, über welche ordnungsmäßige Frachtpapiere vorgelegt werden, zu den vereinbarten Zollsätzen abzufertigen sind, sofern sie von einer ihren deutschen Ursprung nachweisenden Bescheinigung begleitet oder mit Fabrikzeichen versehen sind, aus denen unzweifelhaft entnommen werden kann, daß sie deutscher Fabrikation sind.
Die genannten Ursprungszeugnisse können — außer von den Kaiserlich Russischen Consulaten und Consularagenten — von den Großhcrzoglichen Bürgermeistereien und den Polizeibehörden, sowie von den Großherzoglichen Handelskammern unter Beifügung des Amtssiegels ausgefertigt werden und können als Muster für solche Ursprungszeugnisse die unserem lithogr. Ausschreiben vom 29. Mai 1893 zu Rr. M. I. 14912, die Ausstellung von Ursprungszeugnissen für nach der Schwei; auszuführende deutsche Maaren betreffend, beigefügten Formulare bei entsprechender Aenderung des Vordrucks bis auf Weiteres benutzt werden.
Wir empfehlen Ihnen die vorstehende Verfügung durch Abdruck in den Kreisblättern zur Kenntniß der Interessenten und der bethelligten Behörden zu bringen.
Finger. Best.
Bekanntmachung,
betr. Verminderung der Herbstzeitlose.
Im Interesse der Wiesenkultur ordnen wir auf Grund 3et Art. 24 der Wiesen-Polizei-Ordnung auch für das laufenden Jahr an, daß die auf den Wiesen wachsenden Herbstzeitlosen zur Zeit des höchsten Saftstandes durch Ausrupfen der Stengel beseitigt werden. Da das Ausziehen möglichst bei feuchtem Boden zu geschehen hat, damit der Schaft der Pflanzen nicht schon dicht unter dem Boden abbricht, so ist jedenfalls der Eintritt eines durchweichenden Regens abzu- warten, ehe mit der Arbeit des Ausrupfens begonnen wird.
Die auSgerupften Pflanzen sind nicht auf_bie Wege zu werfen, woselbst die Schafe durch das Fressen derselben Schaden nehmen können, sondern abseits von den Wegen unterzubringen.
Die Beseitigung der Herbstzeitlosen hat bis zum 20. Mai l. I zu erfolgen, die bis dahin säumigen Besitzer haben sich der Erhebung von Strafanzeigen zu gewärtigen.
Gießen, den 11. April 1894.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
__________________v. Gagern.___________________
Gießen, den 11. April 1894.
Betr.: Wie oben.
DaS Großherzogliche Kreisamt Gieße«
— dte vürgtrrrreistertie» des KreUes.
Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie, alsbald und dann nochmals nach 14 Tagen in ortsüblicher Weise veröffentlichen lassen.
Hinsichtlich der Gemeindewiesen wollen Sie insofern otetelben nicht verpachtet sind und hiernach den Pächtern die Beseitigung der Herbstzeitlosen obliegt, das Ausrupfen auf Gemeindekosten veranlassen, wozu zweckmäßigerweise Schulkinder zu verwenden sind.
Bis zum 25. Mai l. I. erwarten wir Ihren Bericht darüber, ob unserer Anordnung entsprochen worden ist. Et- waige Anzeigen, welche Sie wegen ungenügenden Befolg-
derselben für erforderlich halten, wollen Sie uns hierbei, ! ehe Sie dieselben in das Feldrügeregister aufnehmen, mit vorlegen.
v. Gagern.
Polizei-Verordnung,
betreffend die Vertilgung der Maikäfer.
Unter Zustimmung des Kreis-Ausschusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 6. März zu Rr. M. I. 5910 wird in Gemäßheit des Art. 78 des Gef. vom 12. Juni 1874, die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen betr. für den Kreis Gießen verordnet was folgt:
§ 1.
Jeder Besitzer eines Grundstücks ist gehalten, innerhalb eines von der Ortspolizeibehörde zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden, geeigneten Zeitraums fämmtliche auf dem Grundstück befindlichen Bäume und Gebüsche täglich Morgens bis spätestens 8 Uhr durchschütteln bezw. durchsuchen und die gesammelten Maikäfer auf geeignete Weise vernichten zu lassen. Von den Waldungen unterliegen dieser Bestimmung nur die mit Laubholz bestockten Bestandsränder längs der Felder, Wiesen, Culturflächen, Blößen, Schneisen und Wege.
§ 2.
In jeder Gemeinde bestimmt der Gemeinderath alljährlich eine oder, wenn erforderlich, mehrere Commissionen von je 3 Mitgliedern, welche sich davon zu überzeugen haben, daß die in § 1 angeordneten Maßregeln befolgt werden. Finden dieselben, daß bei einzelnen Besitzern dies nicht oder nicht in genügender Weise der Fall ist, so kann auf deren Antrag die Ortspolizeibehörde das Sammeln der Maikäfer auch gegen den Willen der Verfügungsberechtigten auf deren Kosten vornehmen lassen.
Bezüglich sämmtlicher Waldungen fällt die vorstehende einer Commission überwiesene Aufgabe der Staatsforstver- waltung zu.
§ 3.
Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 getroffenen Anordnungen werden auf Grund des Art. 78 des Gesetzes vom 12. Juni 1874, die innere Verwaltung rc. betr., mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. bestraft.
S 4.
Vorstehendes Reglement tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.
Gießen, den 11. April 1894.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Gießen, den 11. April 1894. Betr. : Die Vertilgung der Maikäfer.
DaS Großherzogliche Kreisamt Gießen
•* die «rote- Bürgermeistereien des Kreises.
Indem wir Sie auf die heute in rubr. Betreff erlassene Polizei-Verordnung aufmerksam machen, bemerken wir, daß die in § 1 derselben vorgesehene Anordnung nur dann zu treffen ist, wenn ein Hauptmaikäferflug für Ihre Gemarkung oder Theile derselben eintritt. Ist dies aber der Fall, dann haben Sie sofort die nöthigen Anordnungen zu treffen und uns dies umgehend zu berichten.
Die in § 2 der Verordnung vorgesehene Commission wollen Sie alsbald durch den Gemeinderath ernennen lassen und uns die Namen der ernannten Personen bis zum 1. Mai l- I- berichtlich anzeigen. Die Vertilgung der eingesammelten Maikäfer wird am Besten durch Zerstampfen in Gruben und nachherige Ueberschüttung mit ungelöschtem Kalk bewerkstelligt.
v. Gagern.
Die innere Lage.
Die mit dem Wiederzusammentritte des Reichstages acut gewordene Frage nach dem eigentlichen Schicksale der Steuergesetzentwürfe und nach dem weiteren Verlaufe der jetzigen Session überhaupt hat inzwischen bereits eine vorläufige Beantwortung erfahren. Aus den Ergebnissen der am Montag abgehaltenen Berathung des Seniorenconvents des Reichstags geht hervor, daß dessen Arbeiten höchst wahrscheinlich schon Ausgangs nächster Woche zum Abschluß gelangen werden, bis dahin sollen neben einigen Initiativanträgen nur noch diejenigen Sachen zur Erledigung kommen, welche die Commission resp. die zweite Plenarlesung paffirt haben. Was aber die Vorlagen über die Tabakfabrikatsteuer und über die Wein
steuer anbelangt, so soll zwar die Steuercommission dieselben noch erörtern, im Plenum erscheinen sie indessen schwerlich mehr, sie werden daher in der Commission stecken bleiben, wenn die Regierung sie nicht formell zurückzieht.
Mit diesen geschäftlichen Dispositionen muß man die Durchführung der steuer- und finanzpolitischen Action in der gegenwärtigen ReichStagSsession als gescheitert betrachten und daS ist vielleicht ganz gut. Die überraschend schnelle Erledigung der Novelle zum Stempelabgabengesetz in einer einzigen Sitzung bekundete hinlänglich die Abgeneigtheit des Plenums, sich noch in ausgedehnte steuerpolitische Debatten einzulassen, während zugleich die glatte Ablehnung des auf die Besteuerung der Quittungen, Checks und Frachtpapiere bezüglichen TheileS der Novelle erkennen ließ, daß der Reichstag auch den anderen, von ihm noch nicht durch- berathenen Steuerprojecten das nämliche Schicksal bereitet haben würde.
Angesichts dieser Stimmung des Parlaments erscheint ein einstweiliger Aufschub der eingeleiteten Steuer- und Finanzreform von selbst ganz wünschenSwerth, auch abgesehen von der fortgesetzt äußerst dürftigen Besetzung deS Hause». Bis zum Beginne der nächsten Wintercampagne des Reichstages bleibt dann der Reichsregierung vollkommen Zeit, bie jetzt nicht zur Erledigung gelangenden Steuergesetze jener Umarbeitung zu unterziehen, von der schon lange das Gerücht geht und weichenden betreffenden Vorlagen später vielleicht eine etwas freundlichere Aufnahme im Parlamente verschaffen würde. ' v
Infolge des nahen Schlusses des Reichstages wird voraussichtlich auch noch manche andere Frage ihm fern bleiben, die das Parlament unter Umständen sonst vielleicht beschäftigt und höchst wahrscheinlich zu erregten und langen Debatten geführt hätte.
Hierher gehört u. A. der vom Abgeordneten Grafen Kanitz und seinen conservativen Freunden gestellte Antrag auf Einführung eines Getreidemonopols, zu dessen Erörterung jetzt schwerlich mehr Zeit erübrigt. Einen positiven Erfolg würde der Kanttz'sche Antrag im Reichstage wohl kaum erzielt haben, aber bei seinen Tendenzen wären die sich im Parlamente wie außerhalb desselben so schroff entgegenstehenden wirth- schaftspolitischen Gegensätze sicherlich aufs Neue aufgewühlt worden, und wir haben in Deutschland während der letzten Monate derartige Erregungen doch wahrlich genug gehabt-
Auch mit der Kladderadatsch-Affaire wird der Reichstag nunmehr verschont bleiben, hoffentlich sinkt sie jetzt in daS verdiente Nichts zurück, nachdem eS keinem Zweifel weiter unterliegt, daß den bekannten Angriffen und Behauptungen im „Kladderadatsch" lange nicht die Bedeutung zukommt, die ihnen in vielen Kreisen der Nation ursprünglich beigelegt wurde.
Mit der vor der Thür stehenden großen parlamentarischen Ferienzeit werden wohl auch die hier und da noch immer spukenden Gerüchte von Differenzen und Mißhelligkeiten innerhalb der leitenden Berliner Kreise vorerst endlich verstummen. Allerdings ist eS zweifellos, daß Reibungen zwischen den leitenden und maßgebenden politischen Persönlichkeiten bestanden haben, ja, daß vielleicht noch gewisse hieraus resultirende Verstimmungen zurückgeblieben sind. Einstweilen ist es indessen wenig wahrscheinlich, daß sich letztere erneut zu einer förmlichen ernsten Krisis auswachsen werden unö wenn dem Schluffe des Reichstages erst noch derjenige deS preußischen Landtages nachgefolgt sein wird, dann dürften auch die Conflictsgerüchte auf längere Zeit ruhen, die Stille in der parlamentarischen Arena würde ihrem Gedeihen nun einmal nicht förderlich sein.
Deutscher Reich.
Berlin, 12. April. Noch vor dem Schluffe der Reichstagssession ist ein für unser Parteileben bemerkenSwertheS Ereigniß eingetreten: Der Centrumsabgeordnete Dr. Lieber bat seine Mandate zum Reichstage und zum preußischen Abgeordnetenhause niedergelegt. Man wird in der Ver- muthnng schwerlich irren, daß Herr Dr. Lieber zu seinem Aufsehen erregenden Schritte durch die Meinungsverschiedenheiten veranlaßt worden ist, die sich zwischen ihm, als dem eigentlichen Führer der Centrumspartei, und anderen hervorragenden Centrumspolitikern allmälig herausgebildet hatten. Darüber, wer an Stelle Dr. LieberS zur Leitung der CentrumSpartet berufen werden wird, herrscht noch völlige Ungewißheit.
— DaS preußische Abgeordnetenhaus führte am Mittwoch zunächst die Specialdebatte des Eisenbahnetals, welche mehrere Sitzungen beansprucht hatte, unter Genehmigung sämmtlicher zur DtScussion gestandenen Titel zu Ende. Darauf erledigte daS Haus einen bislang zurückgestellten


