Ausgabe 
12.10.1894 Zweites Blatt
 
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Unter Hinweis auf Art. 25 des Gesetzes, wonach Lehrherrn, Dienst- Herrschaften und Arbeitgeber ihren Lehrlingen, Dienern und Arbeitern die zum Besuche der Fortbildungsschule nöthige Zeit bei Meidung polizeilicher Strafe einzuräumen haben, ersuchen wir die Genannten, sowie die be- theiligten Eltern, Vormünder rc. den Schulpflichtigen von vorstehender Bekanntmachung rechtzeitig Kenntniß geben zu wollen.

Gießen, 10. October 1894.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Gnauth.

Die Anstaltsleitung.

Traber.

Kaufmännische Fachschule.

Der Unterricht in einfacher und doppelter Buchführung, Correspoudenz, kaufm. Rechnen, Wechsellehre, Englisch und Französisch für Anfänger und Vorgeschrittene beginnt

Montag den 15, Oktober, Abends 8 Uhr, im Vereinslocal (Postkeller).

Anmeldungen können bis dahin bei unserem 1. Vorsitzenden, Herrn Carl Orbig, Bahnhofstraße 30, oder an dem Abend selbst im Vereins­local gemacht werden. Spätere Anmeldungen können diesmal nicht mehr berücksichtigt werden. 8294

Der Vorstand.

ErweitkrteHimdwerkkrschule.

Der Unterrichtsbeginn ist für das Winter-Semester 1894/95 wie folgt festgesetzt:

1. Erweiterte Handwerkerschule (Tagschule) auf 15. October,

Morgens 8 Uhr. 8362

2. Sonntagsschule auf 14. October, Morgens 8 Uhr.

Der Aufsichtsrath der Anstalt.

A. Heß.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des Art. 23 des Volksschulgesetzes bringen wir hier­durch zur allgemeinen Kenntniß, daß die

Fortbildungsschule

Montag, 15. Oetober l. I. im Schulhause in der Schulstratze beginnen und von da an wöchentlich zweimal abgehalten werden wird. Zum Besuche derselben sind alle Knaben verpflichtet, welche während der letzten 3 Jahre aus der Volksschule entlassen wurden und sich hier auf­halten. Der Unterricht findet von 3 bis 5 Uhr Nachmittags, bezw. 5 bis 7 Uhr Abends statt.

Es haben fich einzufinden:

Montag, 15. Oktober, Nachmittags 3 Uhr . Alle schul­pflichtigen Kaufleute, soweit dieselben nicht die kaufmännische Fortbildungs­schule besuchen, Schreiber, Schriftsetzer, Buchbinder, Geometer, Gärtner, Sattler, Kellner, Photographen.

Montag, 15. Oktober, Abends 5 Uhr: Alle schulpflichtigen Maurer, Steinhauer, Zimmerleute, Dachdecker, Spengler, Schlosser, Schreiner, Glaser, Weißbinder, Lackierer, Tapezierer, Mechaniker und alle sonstigen Bauhandwerker.

Dienstag, 16. Oktober, Abends 5^ Uhr: Alle übrigen Schulpflichtigen.

Bekanntmachung.

Auf Verfügung Großh. Kreisamtes bringen wir Nachstehendes zur allgemeinen Kenntniß :

Der sog. Froftnachtspanner richtet an den Obstbäumen (insbesondere an Acpfel-, Kirschen- und Mirabellenbäumen) den größten Schaden an. In der Zeit von Mitte Ottober bis December entschlüpft der Froftnacht­spanner feiner Puppe und klettert der weibliche Schmetterling an den Stämmen der Obftbäume empor, um in den Knospen seine Eier abzulegen, welchen im nächsten Frühzahr kleine Räupchen entschlüpfen, die sofort an den Blüthen zu fressen anfangen und alle Bemühungen zu ihrer Vernichtung zu Schanden machen.

Es ist deshalb von Wichtigkeit, den Schmetterlingen den Zutritt zu dm Zweigen und Knospen zu verwehren, was am Gründlichsten durch Anlegung von sog. Kleberingen (Klebegürteln) erreicht wird. Zur Her­stellung von Kleberingen ist Brumataleim oder auch folgende Masse ge­eignet : 5 kg Rüböl und 1 kg Schweinefett tüchtig gekocht; 1 kg dicker Terpentin und die gleiche Menge Kolophonium für sich zusammen­geschmolzen und dann unter fleißigem Umrühren der ersten Mischung zu- gesetzt. Die so erhaltene, sehr klebrige Masse wird auf 10 cm breite Papierstreifen, welche fest um die Bäume zu binden sind, aufgetragen und muß, falls sie nach einigen Monaten zu zähe geworden ist, erneuert werden.

Wir fordern hiermit die Baumbesitzer zur Vertilgung des Frost­nachtspanners durch Anlegung von Kleberingen unter dem Anfügen auf, daß der Stadtgärtner und das Feldschutzpersonal zur Ertheilung jeder ge­wünschten Auskunft angewiesen sind.

Gießen, den 8. October 1894.

Für den Schulvorstand:

Gnauth. Fuhr. Hahn.

Oberbürgermeister.Oberlehrer.

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Freitag den 25. Oktober, Nachmittags 3 Uhr, soll auf dem hiesigen OrtSgericht die dem eiia» Schulz und Johanna Stock in Sietzerr gehörige Hoftaithe: Flur I Nr. 932 188 qm in der Wall- thorstraße öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen, den 5. Ottober 1894. Großh. OttSgericht Gießen.

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Ausgebot.

Die Lieferung des Bedarfs an Kartoffeln, frischen Gemüsen, Colonial- waaren rc. für die Unteroffizier- und Mannschaftsmenage des 3. Bataillons Infanterie-Regiments Kaiser Wilhelm Nr. 116 soll für die Zeit vom 1. November 1894 bis Ende Ottober 1895 im Wege öffentlichen Ausgebots vergeben werden.

Die Lieferungs-Bedingungen können in Kaserne II, Zimmer Nr. 66, ein­gesehen und Abschriften gegen Er stattung der Schreibgebühren bezogen werden.

Angebot mit der Aufschrift:

Angebot auf Lieferung von Kar­toffeln, frischen Gemüsen, Colonial- roaaren rc." sind verschlossen und portofrei bis spätestens 20. Oktober b. Js. an den Unterzeichneten ein­zureichen. 8305

Clausius, Hauptmann und Präses der Menage- Commission III Kaiser Wilhelm.

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