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Erstes Blatt. Samötag den 12. Mai 1894
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Zlints- und Anzeigeblutt füv den Ttveis Gietzen.
Die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes.
Die Mißstände, welche sich bereits seit Langem auf den verschiedensten Gebieren der gewerblichen Thätigkeit infolge -er überhand nehmenden unlauteren GeschäftSconcurrenz bemerklich machen, lassen die Frage einer zweckdienlichen Bekämpfung dieses Uebels als eine sehr zeitgemäße erscheinen. Allerdings hat eS nicht an Versuchen aus den gewerblichen Kreisen Deutschlands gefehlt, die RetchSregierung zu gesetzlichen Maßnahmen behufs Beseitigung deS sich immer bedenk- licher gestaltenden Geschäftsschwindels zu bestimmen, allein bislang sind die hierauf zielenden Bemühungen so gut wie erfolglos geblieben.
Zwar wurde im Jahre 1889 Seitens der Reichsregierung eine Rundfrage an fämmtliche deutschen Handels- und Gewerbekammern über eine ganze Reihe von in Handel und Wandel bervorrretenden Mißbräuchen gerichtet. Allgemein wurde damals die Regierungsanfrage auch dahin beantwortet, daß der Erlaß entsprechender gesetzlicher Bestimmungen zur Beseitigung der eingerissenen Uebelstände in der Thal höchst wünschenSwerth sei, wobei die Interessentenkreise zugleich eine Anzahl von Reformvorfchlägen der Regierung unterbreiteten. Leider verlief aber die ganze Bewegung schließlich im Sande und eS schien fast, als ob die angestrebten Reformen wieder auf längere Zeit vollständig im Hintergründe verschwinden sollten.
Indessen ist inzwischen nun doch wenigstens ein erster pracnscher Schritt in dieser Richtung gethan worden- durch da§ vom Reichstage in seiner vorigen Session angenommene Gesetz über den Schutz von Waarenbezeichnungen. Hiermit
Hratisöeikage: Hießener Kamikienölätter
iRRilat een Anzeigen zu bei fflr btn
MfCBta* I«| trfd)emtnbtn Nummer bil Vsrm 10 Uhr.
in» Lnnou«en.»ure«ux bei In- unb luftlank« nchm» ln|ti|cn für ben ^Siebener Mn|ct|er“ n»t<e,m.
Amtlich«»^ Thcil.
Gießen, den 10. Mai 1894.
Betr.: Die Vertilgung der Maikäfer.
Die
Großh. Kreis-Schulcommifsion Gießen
an die Lchulvorftände des Greifes.
Nachfolgende Verfügung Großherzoglichen Biinisteriums de» Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegen, beiten, vom 4. b. Mts. theilen wir Ihnen zur Kenntniß und Nachachtung mit.
v. Gagern.
Zu Nr. M. I. 13148.
Darmstadt, am 4. Mai 1894. Betr. Wie oben.
Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz
4Ibtheilung für Schnlangelegenheiten
an die (Großh. Kreis-Tchul-Commissionen.
Auf Ersuchen Großh. Ministeriums der Finanzen, Ab- theilung für Forst- und Cameralverwaltung, weisen wir Sie an, in denjenigen Gemeinden, in denen ein Maikäferflugjahr slattfindet, den schulpflichtigen Knaben vom 10.—14. Lebensjahr während der Vormittagsstunden zu gestatten, daß sie sich dis 9 Uhr, so lange der Käferflug dauert — also etwa drei Wochen — unter Aufsicht und nach Anleitung erwachsener, von dem betr. Gemeindevorstand bestimmten Personen bei dem Abfchütteln, Sammeln und Vertilgen der Käfer betheiligen.
Für die übrigen Kinder erleidet der Schulunterricht keine Veränderung.
rr.
Gießen, am 11. Mai 1894. Betr. Einsendung der Sterbfallanzeigen für März, April, sowie der Impflisten.
Das
Großh. Kreis-Gesundheitsamt Gießen erinnert die Großh. Bürgermeistereien Aliendorf a. d. Lahn, Annerod, Beltershain, Bersrod, Elimbach, Göbelnrod, Großen- Linden, Heuchelheim, Klein Linden, Leihgestern, ReinhardShain, Steinbach, Steinheim, Stockhausen unb Trohe an die Einsendung der Sterbfallanzeigen, sowie diejenigen Bürgermeistereien, welche noch rückständig sind, an die Einsendung der Jmpf- listen.
ist vorläufig auf dem nicht unwichtigen Gebiete der Waaren- bezeichnungeu Abhilfe gegen das unlautere Gebühren geschäftlicher Concurrenz geschossen worden und hat man denn auch den Erlaß de» gedachten Gesetzes überall in den Schichten der reellen Geschäftswelt mit Genugthuung begrüßt. Aber daS Gesetz zum Schutze der Waarenbezeichnungen muß offenbar lediglich als eine Abschlagszahlung auf nothwendige ähnliche Maßnahmen in noch viel weiterem Umfange betrachtet werden. ES gilt nicht mehr und nicht weniger, als für das gesammte große Feld der geschäftlichen Thätigkeit die bestehende unlautere Concurrenz nach Kräften zu beschränken und zu unterdrücken, eS handelt sich darum, dem durch illoyale Manöver seiner Loncurrenten geschädigten Kaufmann und Geschäftsmann überhaupt das Recht zu verschaffen, Ersatz für den ihm auS solchem Gebühren erwachsenen Schaden begehren zu dürfen. Treue und Glauben im Geschäftsverkehr des täglichen LebenS gegen eigennützige Eingriffe zu schützen und zwar besonders in Fällen, in denen der Käufer kaum in der Lage wäre, dies I selber zu thun — das ist eine heilige Pflicht der Regierungen und der übrigen mitwirkenden gesetzgebenden Factoren, und zur Erfüllung dieser wichtigen gesetzgeberischen Aufgabe muß immer wieder gedrängt werden.
Erfreulicher Weise ist denn auch regierungsseitig bei der Berathung deS erwähnten Gesetzes im Reichstage eine Vorlage in bestimmte Aussicht gestellt worden, durch welche dem unlauteren Wettbewerbe in allen Zweigen der gewerblichen Thätigkeit entgegengetreten werden soll. Ob ein einziges Gesetz der gedachten Art genügen wird, um den so mannigfachen Gattungen der illoyalen Geschäftsconcurrenz gleich wirksam begegnen zu können, das bliebe allerdings noch abzuwarten, außerdem würde es hierbei noch gelten, gewisse Schwierigkeiten, die sich auS der Verschiedenartigkeit der civilrechtlichen Bestimmungen in Deutschland ergeben, zu überwinden.
Trotzdem kann das signalisirte umfassende reformatorische Vorgehen der Reichsregierung doch nur mit Befriedigung begrüßt werden, die aus den heutigen Zuständen bei Kauf und Verkauf im täglichen Leben erwachsenen Mißbräuche sind zu groß, als daß sie noch länger unbekämpft bestehen bleiben könnten. Und wenn das zu erwartende Gesetz nicht genügen sollte, um die verschiedenen Auswüchse des unlauteren Wettbewerbes durchgängig kräftig zu beschneiden, so würde sich dies gewiß durch entsprechende spätere Novellen hierzu erreichen lassen.
Neueste Nachrichten.
Wolffs telegraphtscheS Korrespondenz-Bure«u.
Berlin, 10. Mai. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht eine Verfügung des Reichskanzlers über die Doppelrechnung der Dienstzeit der in den Schutzgebieten Kamerun, Togo und Deutschostasrika angestellten Landesbeamten. — Der „Reichsanzeiger" meldet ferner: Bei den Verhandlungen von Verttetern der Regierungen von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin und Oldenburg ' im ReichSeisenbahnamt über die Frage der Sonntagsruhe im Eisenbahngüterverkehr wurde Einverständniß darüber erzielt, daß es angängig sei, auf allen deutschen Eisenbahnen den Güterverkehr an Sonn- und Festtagen, abgesehen von den Zeiten des stärksten Verkehrs, wenn auch nicht ganz einzustellen, so doch wesentlich einzu- schränken. Es ist in Aussicht genommen, nach Beendigung der nöthigen Vorbereitungen in diesem Sinne weiter vorzugehen.
Berlin, 10. Mai. Der Bundesrath beschlotz, der Eingabe deS Verbandes der deutschen Thierschutzvereine auf Erlaß eines Verbots deS Feilbietens lebendiger Vögel während der Schonzeit keine Folge zu geben.
Berlin, 10. Mai. Graf BiSmarck-Bohlen, General der Cavalleric und Generaladjutant Er. Majestät Kaisers Wilhelm I., ist gestern gestorben.
Berlin, 10. Mai. Die Deutsche Colonialgesellschaft hält am 16. Mai in Frankfurt a. M. eine außerordentliche Vorftandssitzung, um über die Entsendung einer Expedition in daS Hinterland von Togo Beschluß zu fassen. Die „Kreuzzeitung" meint, die Wahrscheinlichkeit spreche dafür, daß der Vorstand die erforderliche Summe bewilligen werde, da auch dos Auswärtige Amt aus dem Afrikafonds einen Beitrag von 20000 Mark zugesagt habe. Der Abgang der Expedition in diesem Sommer sei daher als gesichert anzusehen.
Breslau, 10. Mai. Nach Meldungen aus Ratibor wurde, da eine große Zahl der strikenden Ostrauer Bergarbeiter in preußischen Grenzdörfern wohnen, die gesammte Gendarmerie deS Kreises Ratibor zur Aufrecht
erhaltung der Ordnung nach den preußischen Ortschaften commandirt.
Schlochau, 10. Mai. Der „Schlochauer Zeitung" zufolge erhielten bei der Reichsersatzwahl im Wahlkreise Schlochau-Flatow nach den bisherigen Ermittelungen Rittergutsbesitzer Hilgendorff (confervativ) 5699, Redacteur Mosch-Steglitz (Antisemit) 3213, Rittergutsbesitzer von ProndzinSkt-Loßbcrg (Pole) 3477, Decan Neumann, (Centrum) 1856 Stimmen. Drei Bezirke fehlen noch, werden aber an dem Ergebniß nichts ändern, daß eine Stichwahl zwischen Helgendorff und ProndzinSki erforderlich sein wird.
Wien, 10. Mai. Baron Nathaniel Rothschild zeigte dem Kriegsministerium an, daß er das Schloß in Reichenau für invalide Oberosfiziere widme.
Newyork, 10. Mai. Nach einer Meldung des „Herold" aus C a r a c a S sind bei dem E r d b e b e n in der Nacht des 28. April die Städte Merida, Lagunillas, Chiguara und Sanjuan vollständig zerstört worden und etwa 10000 Personen umgekommen.
Depeschen de» Bureiu .Herold-.
Berlin, 10. Mai. Gegen Ahlwardt wurde von der Staatsanwaltschaft eine neue Anklage wegen Beleidigung deö preußischen Finanzministers Miquel erhoben. Die Beleidigung soll Ahlwardt in einer Berliner Volksversammlung, in der er sein „Actenmaterial" besprach, begangen haben.
Berlin, 10. Mai. An competenter Stelle wird der Dowe'sche Panzer als für Kriegszwecke unge- eignet betrachtet.
Berlin, 10. Mai. Heinrich Joachim Gehlsen kündigt eine neue Broschüre an, welche er in nächster Zeit unter dem Titel: „Aus dem Reiche Bismarcks" erscheinen lassen will und die angeblich „Enthüllungen aus der neuesten Zeit" enthalten und auch den Rücktritt des Fürsten Bismarck behandeln wird.
Kiel, 10. Mai. Die Verwaltung der kaiserlichen Werft plant die Einführung der achtstündigen Arbeitszeit gegen achtstündige Bezahlung, um so der Noth- Wendigkeit, weitere Arbeiterentlassungen vorzunehmen, auS dem Wege zu gehen.
Budapest, 10. Mai. Das Oberhaus lehnte daS Civilehegesetz mit 23 Stimmen Majorität ab.
Budapest, 10. Mai. DaS Resultat der heutigen Abstimmung über die Civilehevorlage ruft in RegieruugS- kreisen große Verstimmung hervor. Ministerpräsident Wekerle reist morgen zur Berichterstattung zum Kaiser nach Wien. Man glaubt nicht, daß eine MinifterkrisiS unmittelbar bevorstehe.
Graz, 10. Mai. Die Höhlenforscher wiesen da» । Anerbieten des Theateragenten zurück, halten jedoch die Behauptung von der absichtlichen Verrammelung deS^Höhlen- eingangs aufrecht, weshalb der Concurrenzverein „Schöckel- freunde" auf Berläumdung klagt.
Mahrifch-Ostrau, 10. Mai. Infolge des in Polnisch- Ostrau eingetroffenen starken Militäraufgebots wurde dte Ruhe nicht wieder gestört. Die Aufregung ist sehr groß, da die Arbeiter behaupten, daS Blutvergießen hätte vermieden werden können. 2000 Mann deS Rothschild scheu Tiefbauschachtes bei Wittkowitz schlossen sich dem Strike an, sooaß die Gesammtzahl der Strikenden jetzt 15000 beträgt.
Rom, 10. Mai. Bei mehreren Anarchisten, welche verdächtig sind, mit dem Attentäter, der das Dynamitatteutat im Palais des Fürsten OdeScalchi verübte, in Verbindung zu I stehen, wurden Haussuchungen vorgenommen; zahlreiche com- promittirende Schriftstücke fielen in die Hände der Polizei I und mehrere Personen wurden verhaftet.
Pari«, 10. Mai. Hugo Oberndörser wurde heute I in Sachen der Panamaliquidation vom Civilgericht zur Refti- I luirung von 3650000 Francs verurtheilt.
Lüttich, 10. Mai. In dem heutigen Verhör der I verhafteten Anarchisten vor dem Untersuchungsrichter I wurde der Beweis erbracht, daß einer davon an dem Attentat I gegen den Dr. Renson betheiligt gewesen. — Zahlreiche I Magistratspersonen haben neuerdings Drohbriefe erhalten.
Petersburg, 10. Mai. In Jekaterinoslaw hat ant I (russischen) Ostermontag eine ernste Judenhetze stattgefunden. I Sämmtliche jüdische Wirthshäuser und viele Kaufläden wurden I demolirt und geplündert. Hundert Personen wurden verhaftet, I geknuter und dann wieder entlassen.


