Ausgabe 
11.7.1894
 
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Nr. 159

Mittwoch den 11. Juli

1894

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chralisöeikage: Gießener Kamilienötätter

Anrtlicher Theil.

Die nachstehende Erklärung, betreffend die landwirth- schastlichen Versicherungsbedingungen, bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß.

Laubach, den 2. Juli 1894.

Der Präsident des landwirthschastlichen Vereins für die Provinz Oberhessen.

Friedrich Graf zu Solms-Laubach.

Erklärung

betreffend die landwirtbscbastlichen^Verficherungs-Bedingungen. Die gegenwärtig^ei den dem mttuntttseichneten Verbände an;

gehörenden Deutschen Privat-Feuerversicherungs-Actten-GeseÜschaften^) in straft btfüidlichm Bedingungen für ilandwirthschaftliche Ver­sicherungen enthalten die Bestimmung, daß der Versicherte die Ver­pflichtung hat, mit Ausnahme der Hackfrüchte, der Oelfrüchte, des Samenklees und der Handelsgewächse die gesammten, aus der letzten Ernte gewonnenen Erzeugnisse, einschließlich der älteren Bestände und des Zukaufs, ihrem wahren Werthe entsprechend zur Versicherung zu declariren. t , ,,

Die landwirthschaftlichen Versicherungsbedingungen der bezeich­neten Versicherungsgesellschaften beruhen auf den zwischen ihnen und dem Deutschen Landwirthschaflsrath getroffenen Vereinbarungen. Die in diesen Vereinbarungen Seitens der Gesellschaft gemachten Zugeständnisse in Bezug auf volle Freizügigkeit, Erstreckung der Versicherung auf das auf dem Halm befindliche Getreide, sowie auf die Zeit während der Erntearbetten, währen der ersten acht Tage nach Aufstellung der Schober und während des Transportes von und zu Marktorten, ohne Erhöhung der Prämiensätze, konnte der Deutsche Landwirthschaftsrath seinerzeit nur verlangen und erhalten unter der Voraussetzung, daß Seitens der Landwirthe die Verpflichtung, die ganze Ernte ihrem Werthe ent­sprechend zu versichern, übernommen und erfüllt werde.

Die Erfahrung hat inzwischen gelehrt, daß diese Verpflichtung lhatsächlich nicht immer erfüllt wird, daß vielmehr die Landwirthe in nicht seltenen Fällen nur einen Theil der Ernte zur Versicherung anmelden, was dann im Brandschadenfalle zu Differenzen und für den Versicherten zu Enttäuschungen führen muß. Die Urfache dieser auffallenden Erscheinung erblicken wir darin, daß die Fassung der Eingangs erwähnten Bedingungen in manchen Fällen mißverstanden worden ist.

Um für die Folge den versichernden Landwirth von mißverständ­licher Auffassung und daraus sich ergebenden Differenzen und Schwierigkeiten im Brandschadenfalle zu schützen, um andererseits den Feuerversicherungs-Gesellschaften zu ihrem unverkürzten Rechte auf Empfang der Prämie für die gesummte Ernte, für welche sie lhatsächlich die Gefahr tragen, zu verhelfen, haben die Unterzeichneten eine Aenderung der landwirthschaftlichen Bedingungen vereinbart, nach welcher diejenige Bedingung, durch welche die vorerwähnte Ver­pflichtung auferlegt wird, künftig lauten soll: Z

a) Die auf Erzeugnisse der laufenden Ernte abgeschlossene Ver­sicherung hat auch Giltigkeit für die Zeit, wo dieselben noch auf dem Halme stehen, während der Erntearbeiten, sowie unter den Bedingungen des § 10 beim Aufstellen vom Acker in Schober, noch acht Tage vom Beginn des Aufstellens ab ge­rechnet; die Entschädigungsverpflichtung der Versicherungs­gesellschaft für jeden einzelnen Brandschadenfall dieser Art ist aber auf 18 000 Mark beschränkt, sofern dieserhalb eine andere Vereinbarung nicht getroffen ist. Demgegenüber hat der Ver­sicherte die Verpflichtung, mit Ausnahme der Hackfrüchte, Oel- ftüchte, des Samenklees und der Handelsgewächse, die ge­sammten zur letzten Ernte gehörigen Erzeugniffe, einschließlich der älteren Bestände und des Zukaufs, ihrem wahren Werthe entsprechend in den Gebäuden zur Versicherung zu declariren, gleichviel ob diese Erzeugnisse schon in die Gebäude eingebracht sind oder noch auf dem Halme stehen oder gemäht auf dem Felde liegen ober in Schober gefetzt sind.

Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, sondern nur ein geringerer Werth versichert, so wird im Brandfalle der Schaden nach den Bestimmungen des § 7 der Allgemeinen Versiche­rungs-Bedingungen nur pro rata vergütet.

*) Die dem Verbände angehörenden Versicherungs-(Actien-) Gesellschaften sind folgende:

1. Aachener und Münchener Feuer-Versicherungs-Gesellfchaft in Aachen.

2. Feuer-Versicherungs-Anstalt der Bayerischen Hypoiheken- und Wechsilbank in München.!

3. Berlinische Feuer-Versicherungs-Anstalt in Berlin.

4 Colnische Feuet-Veisicherungs-Gesill^chaft Colonia in Coln a. Rh.

5. Deutscher Phönix, Versicherungs-Gesellschaft zu Frank­furt a. M.

6. Gladbacher Feuerversicherungs-Gesellschaft in M.-Gladbach.

L Feuer-Versicherungs-Anstalt in Leipzig.

8. Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft in Magdeburg.

9. Preußische Feuer-Versicherungs-Actiengefellschaft in Berlin.

10. Preußische Rational-Versicherungs.Gesellschaft in Stettin.

11. Providentia, Frankfurter Versicherungs-Gesellschaft in Frankfurt a. M.

12. Feuer-Verstcherungs-Gesellschaft Rhein und Mosel in Straßburg i. E.

13. Schlesische Feuer-Versicherungs-Gesellschaft in Breslau.

14. Versicherungs-Gesellschaft Thuringia in Erfurt.

15. Transatlantische Feuer-Versicherungs-Actien-Gefellschast in Hamburg.

16. Vaterländische Feuer-VersicherungS-Actien-Gesillschast in Elberfeld.

17. Westdeutsche Derficherungs-Actien-Bank in Essen a. d. Ruhr.

b) Die Versicherung umfaßt also die ganze Ernte an Halm- und Hülsm-Früchten, Heu- und Futterkräutern einschließlich der älteren Bestände und des Zukaufs. Hackfrüchte, Oelfrüchte, Samenklee und Handelsgewächse sind nur einbegriffen, wenn sie besonders beclarirt sind. Die verschiedenen Gattungen der Ernteerzeugniffe können wechseln; für die Versicherung von Schobern gelten dagegen die Bestimmungen des 8 10.

c) Die Versicherung auf ungedrofchene Feldfrüchte geht nach dem Ausdrefchen auf ihre Körner und, wenn das Stroh nicht aus­drücklich von der Versicherung ausgeschlossen ist, auch auf das letztere über.

d) Wenn die durch Verkauf und Naturalverwendung stattffndende Verminderung der Feld- und Wiefen-Erzeugnisje nicht durch ordnungsmäßig geführte Wirthschaftsregister oder auf.sonst unzweifelhaft glaubwürdige Weise nachgewiesen wird, so wird angenommen, daß sie für Getreide und Stroh täglich mindestens Vsoo, am 1. September beginnend, für Futterkräuter mindestens V240, am 1. November beginnend, beträgt.

Bei Ermittelung einer Brandentschädigung für unge­droschenes Getreide soll von dem Marktpreise der Körner der Drescherlohn in dem Falle nicht in Abzug gebracht werden, wo er nachweislich nicht erspart wird.

Für Marktfuhren findet überhaupt kein Abzug statt.

Nach der vorstehenden Fassung find mißverständliche Auffassungen über die Tragweite der in diesen Bedingungen für die Landwirthe enthaltenen Verpflichtung zur Vollversicherung der Ernte ausgeschlossen und werden die bei den Gesellschaften des Verbandes Versicherung nehmenden Landwirthe sich bewußt sein müssen, daß bei etwa ent­stehenden Differenzen Unklarheiten des Wortlautes zu Gunsten des Versicherten nicht geltend gemacht werden können. Die Unterzeich­neten empfehlen daher den Landwirthen in ihrem eigenen Interesse, entsprechend den zwischen dem Verbände Deutscher Privat-Feuer- Versicherungs-Gesellschaften und dem Deutschen Landwirthschaflsrath getroffenen Vereinbarungen von vornherein den vollen Werth der Ernte zu declariren; sie unterlassen nicht, dabei hervorzuheben, daß dies im Interesse der Landwirthe umsomehr geboten ist, als andern­falls die Versicherungsgesellschaften zu dem alten Modus der Ernte- vrrsicherung zurückkehren müßten, nach welchen das sich nach Schluß der Ernte etwa ergebende Selbstversicherungsverhältniß bis zur nächsten Ernte in Kraft bleiben würde.

Berlin, den 1. Juni 1894. Der Verband Deutscher Privat- Feueroersicherungs - Gesellschaften, gez. H. F. Bueck, Vorsitzender des Ausschusses.

Der Deutsche Landwirthschaflsrath. gez. Frhr. v. Hammerstein, Vorsitzender.

Deutsches Reich.

Berlin, 7. Juli. Das Kaiserpaar traf am Sonn­abend in der neunten Abendstunde von Odde in Eide ein. Hier gingen die Majestäten am Sonntag Morgen an Land und begaben sich dann mittels Wagen über Vossewangen nach Staalheim. Der Kaiser und die Kaiserin erfreuen sich fort­gesetzt des besten Wohlseins.

In letzter Zeit waren in verschiedenen Blättern Klagen über angeblich ungenügenden Schutz der Deutschen in Mittel- und Südamerika erhoben worden. Es wurden hierbei eine ganze Reihe von Beispielen aufgezählt, welche diese Klagen bestätigen sollten, und wiesen die betreffenden Beschwerden zugleich auf den derzeitigen deutschen Gesandten in Guatemala, Wirkl. Geh. Legations­rath Peyer hin, als denjenigen deutschen Vertreter, durch welchen die deutschen Interessen in Mittelamerika angeblich am meisten geschädigt worden seien. DerReichsanzeiger" weist nun diese Angriffe und Beschwerden in einer ziemlich allgemein gehaltenen Erklärung als völlig unbegründet zurück und versichert, daß bei der vorgesetzten Behörde Klagen, welche sich mit den in den Zeitungen veröffentlichten Mit­theilungen über die unzulängliche Vertretung der deutschen Interessen in Centralamerika etwa deckten, überhaupt gar nicht eingegangen seien. Trotz dieser Erklärung des offi- ciellen Blattes ist indessen die ganze Angelegenheit noch keineswegs völlig klargestellt und erledigt, man wird vielmehr erwarten dürfen, daß das deutsche Auswärtige Amt die Sache energisch untersucht, dies schon im Interesse der Wahrung des deutschen Ansehens im Auslande.

Netteste Nachrichten.

WolffS telegraphisches Correspondenz-Bureau.

Köln, 9. Juli. Einer Meldung derKöln. Ztg." zu­folge besuchte der spanische Botschafter gestern den Reichskanzler, um die Bitte der spanischen Regierung vor­zutragen, ein vorläufiges Abkommen über einen Handelsvertrag abzuschließen. Der Reichskanzler lehnte indessen die Bitte endgiltig ab.

Hannover, 9. Juli. Finanzminister Miquel ist zur Theilnahme an der Feier des 70. Geburtstags Bennigsens heute Nachmittag hier eingetroffen.

Rom, 9. Juli. Die Gerüchte über ein ungünstiges Be­finden des Papstes bestätigen sich nicht. Der Papst em­pfing gestern den Delegaten für Egypten, Corbelli, der sich nach der Audienz über die vortreffliche Gesundheit des Papstes

sehr befriedigt aussprach. Heute machte der Papst sogar in den vaticanischen Gärten einen Spaziergang.

Paris, 9. Juli. Präsident Casimir Perier, von seinem Generalsecretär begleitet, machte heute Nachmittag dem Herkommen gemäß allen Botschaftern seinen Besuch.

Antwerpen, 9. Juli. Der internationale Preß- congreß hielt heute eine Sitzung ab. Anwesend waren zahlreiche Delegirte aus Deutschland, Oesterreich - Ungarn, England, Frankreich rc. Ein Antrag auf Gründung eines Verbandes der Preßvereine wurde angenommen, desgleichen ein solcher über den Schutz des literarischen Eigenthums an Zeitungsnachrichten.

Chicago, 9. Juli. Die Arbeiterführer beschlossen, den allgemeinen Ausstand für morgen Mittag, die Eigen" thümer der Pullmannwerke müßten denn in einen Schieds­spruch willigen. Der Ausstand wird alle Bauhandwerker, Schlächter, Bäcker und Beamten aller Eisenbahnen umfassen.

Depeschen de» Bureau .Herold*.

Berlin, 9. Juli. Das vom Reichstage angenommene Gesetz, betreffend Aufhebung des Jesuitengesetzes, wurde vom Bundesrath abgelehnt, der Antrag Bayerns auf Wiederzulaffung der Redemptoristen angenommen. (Die dies­bezügliche Prtvaldepesche haben wir bereits gestern Abend durch Anschlag an unserer Expedition veröffentlicht. Red.)

Berlin, 9. Juli. Zu der Nachricht, der Reichstags­abgeordnete für Metz, Dr. Haas, habe sein Mandat nieder­gelegt, weil der Eintritt seines Sohnes in die französische Kriegsakademie eine öffentliche ShritiC hervorgerufen hatte, wird mtlgetheilt, Präsident v. Levetzow habe eine Anzeige von der Mandatsniederlegung noch nicht erhalten.

Berlin, 9. Juli. Zur Affatre Kotze meldet das Kleine Journal", die Zusendung anonymer Briefe habe keineswegs aufgehört. Neuerdings seien wieder mehrere an eine Anzahl den Hofkretsen angehörige Personen gelangt. Das Blatt constatirt, daß Intention und Absicht derjenigen Person, welche die Aufmerksamkeit an der entscheidenden Stelle auf Kotze lenkte und deffen Abschiebung aus den Hof­kreisen vorschlug, nicht verfing. Man habe sich ohne Zöge­rung für absolute gerichtliche, im Lichte der Oeffentlichkeit zu vollziehende Klärung der Angelegenheit entschieden.

Preßbnrg, 9. Juli. Hier beginnt demnächst der Bau eines großen Hafens für Handelsschiffe.

Prag, 9. Juli. Die hiesigen Blätter theilen mit, in vergangener Nacht sei im Vorgarten des Locales des deutschen Turnvereins in Pilsen eine Dynamitbombe geplatzt- von zahlreich anwesendem Publikum seien zwei Offiziere und mehrere Civilpersonen schwer verletzt.

Rom, 9. Juli.Roma" meldet, die Polizei habe in Palermo ein anarchistisches Complott entdeckt. Sieben Anarchisten seien verhaftet. Einer habe eingestanden, daß der Plan bestanden habe, den Gouverneur von Palermo und andere einflußreiche Personen zu erdolchen.

Paris, 9. Juli. Heute wird Ministerpräsident Dupuy eine Gesetzvorlage gegen die Anarchisten, welche er gleich nach dem Attentate in Lyon ausgearbeitet hat, der Kammer vorlegen. Derselben zufolge werden die Aufreizungen zur Plünderung oder zum Morde, überhaupt zu anarchistischen Delicten durch die Presse nicht mehr vor den Geschworenen, sondern vor dem Zuchtpolizeigertcht verhandelt. Die Strafen werden sehr hoch bemessen und sind in Einzelhaft abzusitzen. Auch soll auf Landesverweisung erkannt werden können. Die Veröffentlichung der Verhandlungen wird mit Strafen bis zu 10,000 Francs belegt.

Paris, 9. Juli. Das neue Anarchistengesetz wird von den Radicalen auf das Heftigste bekämpft. Sie nennen es eine Knebelung der Preffe, die Socialisten die Ermordung der Republik. j3)te Regierung verlangt die Einsetzung einer Commission für daffelbe und beabsichtigt, die Vertrauensfrage zu stellen.

Roubaix, 9. Juli. Ein italienischer Anarchist Namens Marcelli, der Caserio hochleben ließ, wurde von der Volksmenge gelyncht und schwer verletzt ins Hospital gebracht.

Chicago, 9. Juli. Die Lage ist unverändert. In Hammond bei Chicago haben die Aus ständig en beim Umstürzen von Eisenbahnwagen 16 Bahnbeamte verwundet. Die Regierung des Staates Indiana hat 700 Mann Truppen nach Hammond entsandt. Chicago selbst ist von 10,000 Mann, darunter 5000 Mann regulärer Truppen, besetzt. Die Ge­nossenschaft der Bahnbediensteten hat an Cleveland ein Schreiben gerichtet, in welchem sie gegen die Einmischung der Regierung protestirt. Der Ausstand hat durch Ein­stellung des Dienstes zwischen San Franzisco und Newyork