konnte er noch eine Beschreibung seiner Unglücksfalle geben. Bald darauf verschied der bedauenSwerthe Mann.
• „Der Erlkoaig" im Deutsch Englischen. AlS eine Art Seitenstück zu dem berühmt gewordenen Katzenaufsatz deS kleinen Polen veröffentlicht die „Peteisb. Ztg." folgenden „auihentischen Aufsatz" einer hoffnungsvollen kleinen Engländerin über den „Erlkönig". DaS Mihchen schreibt wörtlich: „ES war spät und ein Reiter trodete den heulenden Wind hindurch. Fast gepreffet hatte er ein JungeS, sein Kind. Mein Sohn, der Bater sagte, warum hast du so ein furchtbares Gesicht? Bist du nickt gut und bequem? O mein Vater, sprach der Knabe, sehe daS lange grausame Schwanz von den Erlkönig dort. Ach, ach, mein Junges, daS ist nur eine Mist. Und leise sagte daS Ding mit daS Schwanzlein — kommt mit mich mein liebes Junges, wir wollen ein großes Spatz haben mit Blume und Spiele. Und wieder rüste -er Knabe. O, o, Vater der Erlkönig immer säuselt leise — Dummheiten Dinge, sagt der Vater, du ist ein weniges von Wind in den Blattern. Und der Erlkönig säuselt- Du bist ein feinen Bube, komm meine Kinder sollen auf dich warten und dich hineintanzen, wiege» und fingen, und wenn du nicht kommst, so brauche dich gewaltig. Ach mein Vater, da sind noch manche Erlen- kiuder, schreite der Knabe, nun halte mich fast — O, o Vater, die schwanzliche Dinge haben mir leid gethan! Der Vater war ganz grausam, er rittete faster, dann befor und reichte den Hof mit großes Elend. Da war kein mehr Gesäuselte und Mist aber daS Junge hatte bereits getödtet sein und log geborsen in seine Arme."
♦ Das neue vraantweiugesetz in Norwegen. In Norwegen ist ein Branntweingesetz erlassen, daS wegen seiner Entschiedenheit und Eigenartigkeit allgemeine Aufmerksamkeit verdient. Merkwürdig ist schon, daß ein sehr mäßiges Volk sich ein Gesetz giebt, das noch größere Mäßigkeit bewirken soll. Denn die Norweger sind überaus mäßig z. B. im Vergleich »it unS Deutschen. In den dreißiger Jahren kamen bei ihnen noch 8 Liter reinen Alkohols auf den Kopf, 1891 nur noch 1,8, während wir Deutschen 4,5 Liter Alkohol in Trinkbranntwein genießen und daneben noch viermal so viel Bier inb siebenmal so viel Wein unS zusühren als unsere nordischen Vettern. Diese starke Verminderung des Trinkens ist in Norwegen drei Ursachen zuzuschretben: einer starken, das ganze Volk berührenden Mäßigkeitsbewegung, die in den Mäßigkeits- und Enthaltungsvereinen verkörpert ist- zweitens der Schenkenreform nach dem Gothenburger System- drittens einer kräftigen Gesetzgebung, die das Wohl des Volkes über die Jntereffen der Brenner und Brauer stellte, was in anderen Ländern nicht immer der Fall ist. Die Schenkenreform nach dem Gothenburger System besteht darin, daß
die Stadtverwaltung den gesawmten Ausschank und verkauf von Branntwein (abgesehen vom Großhandel) dem Privatgewerbe abnimmt nnd einer gemeinnützigen Gesellschaft überläßt. Diese Gesellschaft, deren Acttonäre höchstens 4 Piocent Dividende erhalten, gebt nicht auf großen Absatz au«, sondern auf Beförderung deS DolkswohlS- ihre Ueberichüffe werden für gemeinnützige Veranstaltungen wie Parkanlagen, Lesehallen und Bekämpfung des TrunkS verwandt. Ihre angestellien Wirtbe, wenn man diesen Namen beibebalten w'll, sind am Branntwwein- verkauf nicht interesstrt- daß die Wrthschasten dieser Gesellschaft ganz anders sind als die früheren Privatkneipen, braucht nicht auSgeführt zu werden. Dieses System ist seit 1871 allmälich in allen Städten de- Landes ein- geführt- die Zahl der Schanksiätten ist in diesen Städten von 501 auf 227 herabgegangen - in ganz Norwegen giebt es nur 304 Schank- und Verkaussplätze für Spirituosen, d. h. nur einen aus 6600 Einwohner. In Preußen kommt jetzt einer auf 203 Emwohner. DaS Schönste an diesem Gesetz aber ist, daß es nickt durck den UkaS eines Czaren eingeführt wird, sondern durch den Willen eines freien Volkes. Uns scheint, daS große Deutschland könne von dem kleinen Norwegen noch etwas lernen.
Briefkasten.
8. in B. Wir sahen von der Veröffentlichung Ihres Artikels über die falschen 5v Marksch'ine ab, wett wir darüber schon kurz berichtet, auch die Leser unseres Blattes in dessen amtlichem Theile hinreichend belebst worden sind. Red.
An-zug aus den Kirchenbüchern
der Stadt Gietzen.
Evangelische Gemeinde. Getraute.
Markusgemeinde.
Den 2. December. Ludwig Karl Georg Martin Keil, Bäcker zu Gießen, und Luise Auguste Christine Lynckcr, Tochterdes Spediteur Adolf Lyncker zu Gießen.
Johannesgemeinde.
Den 5. December. Friedrich Louis Philipp Nikolaus Lehrmund, Friseur zu Gießen, ein Wittwer, und Margarethe Moser.i j
Den 6. December. Otto Ernst Hoffmann, Freiherrlich Riedesel- scher Oberförster zu Engelrod, und Elisabeth Theone Groos, Tochter deS Rentners Carl Groos zu Gießen.
Getaufte.
Mattbäusgemeinde.
Den 2. December. Dem Hilisportier Adam'.Döring eine Tochter, Lina Marie, geboren den 6. October.
Denselben. Dem Schreiner Joses Langer eine.Tochter, Emilie Marie, geboren den 8. October.
Denselben. Dem Former Friedrich Schmidt ein Sohn, Wilhelm Heinrich, geboren den 10. September.
MarkuSgemeinbe.
Den 2. December. Dem Kaiwirth Prokop Schadeck ein Sohn, Heinrich Ludwig, geboren den 18 November.
D n 2. December. Dem Schi einer Karl DIckhardt ein Sohn, Friedrich Emil, geboren den 27. September.
LukaSgemeinde.
Den 2. December. Dem Gelbgießer JustuS Rinn eine Tochter, Käthe, geboren den 21. Sep'ember.
Den 6. December. Dem Vostsecretär Gustav Haubach eine Tochter, Gertrud Anna Maria Mrlly, geboren den 25. September.
Johannesgemeinde.
• Den 2. December. Dem Schuhmacher Carl Anton Lehr ein Sohn, Johann Georg, geboren den 18. October
Denselben. Dem Realgymnastoll-brer Theodor Schaumann ein Sohn, Ernst August, gebo, en den 14. September.
Beerdigt«.
MatthäuSgemeinde.
Den 7. December. Christina Volz, geb. Hahn, Ehefrau deS 1 Schneiders Adam Volz, 29 Jahre alt, starb den 4. December.
Markusgemeinde.
- Den 6. December. K-iha>ine Heß, Tochter des verstorbenen Schuhmachermeisters Karl Heß, 9 Jahre alt, gestorben den 4. Decbr.
Johannesgemeinde.
Den 4. December. Kaihar ne Müller, ledig, Hospitalitin, all 83 Jahre, starb den 30. November.
Militärgemeinde.
Den 2. December. Georg Martin von Klipstein, Premierlieutenant und Bataillonsadjutant, 28 Jahre alt, gestorben den 29. November.
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Diejenigen hiesigen Einwohner, welche im Laufe dieses Jahres Hunde abgeschafft haben, wollen dies spätestens bis zum 31. December d. I. entweder schriftlich oder mündlich in Selbstperson bei der unterzeichneten Stelle anzeigen, indem sonst die Verbindlichkeit zur Entrichtung der Hundeabgaben auch im folgenden Jahre und solange fortdauert, als diese Anzeige versäumt wird. 10008
Gießen, den 6. December 1894.
Großherzogl. Bürgermeisterei Gießen.
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Gießen, den 1. December 1894. 9796
Der Vorstand.
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