Ausgabe 
9.10.1894 Erstes Blatt
 
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Nr. 236 Erstes Blatt.

Dienstag den 9 October

1894

Der Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Die Gießener Jiamitienvtätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

Gießener Anzeig er

General-Anzeiger.

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Kchutgraße IHr.?.

Fcrujprcchcr 51.

Amts- und 2knzeigeblntt für den ALveis Gi^en.

Hratisöeikage: Gießener Kamitienötätter

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Vorm. 10 Uhr.

Alle Annoncen-Bureaux des In« und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Hmtiidyer Tbeil.

Bekanntmachung,

Letreffend die Ernennung von Amtstaxatoren unseren Stellvertreter in Wildschadensangelegenheiten.

Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß an Stelle ' des verstorbenen Gr. Bürgermeisters Walz zu Lich der Gr. Bürgermeister Gör lach zu Eberstadt zum Amtstaxator im j III. Wildschadensbezirk und der Gr. Bürgermeister Kuhl zu Dorf-Gill zu dessen Stellvertreter ernannt worden ist.

Wildschadensklage ist stets bei dem Amtstaxator des betr. Bezirks zu erheben.

Gießen, den 5. October 1894.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Bekanntmachung,

die Nachsuchuvg der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.betreffend.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgen, den, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll, ständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum gestellungs- pflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufent- Haltsort hat.

2) Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.

Der Nachweis der Berechtigung zum ein- jährigen Dienst ist bei Verlust.des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen. (Wenn z B. mit Rücksicht auf das Lebens- alter die Einreichung des Gesuchs nicht weiter hinaus, geschoben, das vorschriftsmäßige Schulzeugniß aber erst am Schluffe des Schuljahres ausgestellt werden kann.) In solchen Fällen ist in dem Gesuch anzugeben, daß das Schulzeugniß bis 1. April nachfolgen werde.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbstgeschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch ist die nähere Adresse anzugeben.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a) Geburtszeugniß;

d) Einwilligung- - Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereit- Willigkeit, den FreiwMgen während einer ein­jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten sür Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrig­keitlich zu bescheinigen;

c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Real­gymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Real­schulen , Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und sonstigen militärberechtigten Anstalten) durch den Director der Anstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder chre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d) das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b : daß in dem Einwilligungs-Attest die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 Reg. - Bl. Nr. 5 von 1889 ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 39, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen.

Großh. Prüfungs - Commission für Einjährig. Freiwillige zu Darmstadt.

Der Vorsitzende: Buchinger.

Bekanntmachung, betreffend das Vorkommen der Trichinose im Großherzogthum Hessen, hier Schutzmaßregeln gegen dieselbe.

Warnung.

Vereinzelt werden fast alljährlich in denjenigen hessischen Städten, in welchen, wenn auch nur facultativ, die mikros- copische Fleischschau geübt wird, nicht allein in eingeführten, sondern auch in hier zu Lande gezüchteten und gemästeten Schweinen Trichinen aufgefunden.

Es konnte sich deshalb auch nicht fehlen, daß in ver­schiedenen Jahren Trichinoseerkrankungen beobachtet wurden, die zwar meist gutartig waren, deren letzte jedoch auch einen Todesfall herbeigeführt hat.

Die hierbei gemachten Erfahrungen haben fast durchweg ergeben, daß die Erkrankten entweder rohes oder nicht voll­ständig gar gekochtes oder nicht völlig durchgebratenes Fleisch zu sich genommen hatten. Trichinoseerkrankungen sind aber auch an anderen Orten gesehen worden, wo eine anscheinend gut organisirte und gewissenhafte obligatorische Trichinenschau die Unschädlichkeit des Fleisches hätte verbürgen sollen, sei es nun, daß das schädliche Fleisch aus Orten, wo entweder gar keine oder eine nur ungenügende Fleischschau bestand, ein­gebracht, oder mit Umgehung der bestehenden Vorschriften gar nicht oder nur mangelhaft untersucht wurde.

Es muß aus diesen Gründen, zumal im Großherzogthum die der allgemeinen Einführung der obligatorischen Trichinen­schau bezw. der Ausdehnung der ordnungsmäßigen Fleischschau auf die Trichinen entgegenstehenden Hindernisse noch nicht beseitigt sind, vor dem Genuß rohen Schweinefleisches nach- drücklichst gewarnt und in Erinnerung gebracht werden, daß nur völliges Garkochen oder Durchbraten der Fleischstücke, sowie auch aller anderen Fleischzubereitungen, besonders der verschiedenen Wurstsorten, geeignet ist, die etwa vorhandenen Trichinen abzutödten und die Genießenden vor Gesundheits­schädigungen zu bewahren. Handelt es sich um größere Fleischstücke, wie Schinken oder Kammbraten, dann wird das Eindringen der Siedhitze in die tiefer gelegenen Fleischschichten, was an der grauen Verfärbung derselben zu erkennen ist, nur durch das Anbringen tiefer, nicht zu weit von einander entfernter Einschnitte in das Fleisch erreicht werden können. Wie mangelhaftes Kochen und Braten, so schützt auch leichtes Einsalzen und schwaches Anräuchern des Fleisches nicht gegen die Einwanderung lebender Trichinen, während starkes Salzen und längeres Räuchern und Trocknen der Fleischwaaren eine gewisse Sicherheit zu bieten vermag.

Gießen, den 3. October 1894.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Der drohende Sturz des chinesischen Reiches.

ES ist nun indirect bekannt geworden, daß der in letzter Woche mit Fieberhaft zusammen berufene große englische Ministerrath sich mit der Frage des Ausbruches einer all­gemeinen Revolution in China und dem drohenden Zusam­menbruche des chinesischen Reiches, sowie mit den in Hinblick auf diese Möglichkeit zu ergreifenden Schutzmaßregeln bc- schäftigt hat. Der kurze Krieg Japans gegen China hat das verrottete und doch noch so anmaßendehimmlische Reich der Mitte"' dem Abgrunde nahe gebracht. In allen chinesi­schen Städten, zumal in der Hauptstadt Peking herrscht an­gesichts des weiteren Vorrückens der Japaner eine furchtbare Panik. Wie verkommen und erbärmlich die Chinesen in ihrer Vaterlandsvertheidigung'sind, das geht daraus hervor, daß sie nicht im Stande sind, den Japanern nördlich von Pecking ein tüchtiges Heer gegenüber zu stellen, obwohl China sechsmal mehr Einwohner besitzt als Japan. Bei Peking sollen allerdings 150,000 Chinesen stehen, aber diese Art Truppen sind gar keine Soldaten, sie find einfach von der Regierung zusammengeraffle Menschen ohne militärische Aus­bildung, ohne Disciplin und ohne gute Waffen. Nach eng­lischen Berichten sollen in der Armee von Peking kaum 7000 gut bewaffnete Soldaten sein. Dabei neigen viele Elemente der chinesischen Armee fortwährend zur Meuterei und zur Plünderung, was bei dem Mangel an Disciplin, an Aus­bildung und gehöriger Verpflegung kein Wunder ist. Dazu kommt nun vor allen Dingen, daß China gar kein einheit­liches, fest organisirtes Reich ist, sondern aus einer großen Anzahl Provinzen, die viel widerstrebende Elemente enthalten, besteht. Gelingt den Japanern der Angriff auf Peking und ersche-nt somit den übrigen Volksftämmen in China die

Herrschaft der Mandschus, die sich vor ca. 200 Jahren durch den Sturz der alten Dynastie in China festsetzten, gestürzt, so dürften überall Revolutionen ausbrechen. Diese Befürch- tung wird schon dadurch gesteigert, daß nach den neuesten Nachrichten in der zu China gehörigen Mongolei ein Auf­stand ausgebrochen ist. Ja, es wird sogar berichtet, daß es bereits in dem kaiserlichen Palaste zu Peking zu Unruhen gekommen sei. Die drohende Gefahr einer Revolution in China ist aber von allgemeinem europäischen Interesse, denn in den großen chinesischen Handelsstädten treiben die euro­päischen Staaten, zumal England, Frankreich, Deutschland und Italien, einen bedeutenden Handel und leben überhaupt eine große Anzahl Europäer in China, deren Leben und Eigenthum durch die drohende Revolution und den ein­gefleischten Haß der bornirten und sanatischen Chinesen gegen alles Fremde schwer bedroht ist. Auch ist es sehr zweifel­haft, ob die Kriegsschiffe der europäischen Großmächte, welche zumal von Seiten Englands noch in verstärkter Anzahl ab­geschickt wurden, in den chinesischen Häfen den Europäern genügenden Schutz gewähren können. Möglich ist aber, daß die Großmächte, zumal England und Rußland, in dem chine­sisch-japanischen Kriege sich ins Mittel legen, um einer um berechenbaren Katastrophe vorzubeugen. Die Japaner, welche bereits mit 100,000 Mann guten Soldaten in Korea und im nördlichen China stehen, sollen aber sehr wenig geneigt sein, ihren Siegeslaus durch Vorstellungen der Großmächte zu unterbrechen.

Deutsche- Reich.

Berlin, 6. October. Wie dieNordd. Allg. Ztg." hört, wird beabsichtigt, die Vollendung des neuen R e ich stags - gebäudes durch feierliche Legung eines Schlußsteines zu begehen. Der Kaiser hat seine Theilnahme in Aussicht gestellt.

Berlin, 6. October. Vom 10. d. Mts. ab wird der Fernsprechverkehr zwischen Berlin und Leipzig einerseits und München, Nürnberg, Würzburg, Fürth, Bamberg, Bayreuth, Erlangen und Augsburg andererseits eröffnet. Die Gebühr sür ein einfaches Gespräch bis zur Dauer von drei Minuten beträgt 2 Mark.

Berlin, 6. October. Der ältere Jahrgang der Ober­feuerwerkerschule ist, wie derNat.-Ztg." authentisch bestätigt wird, von der zuständigen Behörde zunächst auf­gehoben worden. Diese Anordnung ist von dem Gesichts­punkte aus getroffen, daß die in Magdeburg inhastirten Schüler wahrscheinlich großentheils zunächst zu ihren Regi­mentern zurückgeschickt werden, da es nicht angeht, mit den einzeln zur Entlassung gelangenden den Unterricht sofort wieder aufzunehmen. Ausgeschlossen wäre nicht, daß bis 'Neujahr sich die Unschuld einer so großen Zahl herausgestellt hat, daß eine Fortsetzung des Cursus thunlich ist. Von einer bereits erfolgten Entlassung auch nur eines TheilS der in Magdeburg inhastirten Feuerwerker, wovon in einem hiesigen Blatte die Rede war, ist bisher an beftunterrichteter Stelle nichts bekannt.

Berlin, 6. October. Zu der Blättermeldung, daß die kaiserliche Familie auch in diesem Winter einige Wochen in Abbazia zubringen und der Kaiser von dort aus mit dem SchulschiffStein" einen Ausflug nach Venedig unter­nehmen werde, wird berichtet, daß Reisepläne für den Winter am Hofe noch nicht festgesetzt worden sind.

Berlin, 6. October. Wie dieNordd. Allg. Ztg." erfährt, wird in der am 28. d. Mts. im Opernhause statt- findenden Matins das von dem Kaiser in Musik gesetzte LiedSang an Aegir" in der Bearbeitung für Chor und Orchester zur erstmaligen Aufführung gelangen.

Berlin, 6. October. Der berühmte Botaniker Geh. Regierungsrath Pringheim, geboren 1823, ist nach kurzem Krankenlager an der Lungenentzündung gestorben.

Köln, 6. October. Gestern fand hier die Constituirung der Actien-Gesellschaft, sowie der Abschluß des GesellschaftS- verlrages über die Vorgebirg-Bahn Köln-Bonn statt. Dte «Ausführung des Bahnbaues, dessen Kosten theilweise durch die Städte Köln und Bonn, sowie durch dte Landkreise Köln und Bonn aufgebracht werden, wurde der Firma Haveftadt u. Contag in Wilmersdorf bei ^Berlin übertragen - dieselbe übernimmt später auch den Betrieb der Bahn.