Abwendung der Gefahren und gegen Verbreitung der Krankheit angeordneten Sperr- und Sicherungsanftalten verletzt, wird, insofern die begangene Uebertretung nicht unter S 327 des deutschen Strafgesetzbuchs fällt, mit einer Geld- strafe von 5 bis 30 fl. oder Haft von 3 bis 14 Tagen bestraft
Artikel 352.
Wer die von der Local-Polizeiverwaltungsbehörde wegen Vernichtung oder Reinigung von Kleidungen, Leinenzeug, Bettwerk oder anderen Geräthschaften, welche von Personen gebraucht worden sind, die an einer ansteckenden Krankheit darniedergelegen, ertheilten Vorschriften nicht befolgt, wird, insofern die begangene Uebertretung nicht unter § 827 des deutschen Strafgesetzbuchs fällt, mit einer Geldstrafe von 3 bis 20 fl. oder Haft bis zu 8 Tagen bestraft; außerdem werden jene Gegenstände conftscirt.
Bekanntmachung.
Rach Beschluß des Ausschußes des landwirthschaftl. Bezirksvereins soll in diesem Herbst der Bezug von Beselers Weizen durch den landwirthschaftl. Vezirksverein vermittelt werden.
Von diesem Weizen sind von Herrn O. Beseler auf Klostergut Weende dem landwirthschaftl. Vezirksverein
100 Kilogramm. . . . zu 28 Mk.
1000 Kilogramm. ... zu 200 Mk. angeboten und bei Bestellung von 5000 Kilogramm eine wettere Preisermäßigung in Aussicht gestellt werden.
Es wird dies unter dem ergebenen Anfügen zur Kenntniß der Herren Landwirthe gebracht:
1. daß in dem Voranschläge des landwirthschaftl. Bezirks- Vereins 1894/95 — 200 Mark — zur Deckung der Transportkosten für Saatfrucht in Ausgabe vorgesehen sind und daß bei Bestellungen von Mitgliedern des landwirthschaftl. Bezirksvereins die Kosten des Transportes der Saatfrucht bis zur Eisenbahnstation Gießen, Lang-Göns, Hungen und Grünberg auf die Bezirksvereinskaffe übernommen werden;
2. daß Bestellungen von Landwirthen, welche nicht Mitglieder des landwirthschaftl. Bezirksvereins sind, ebenfalls ausgeführt werden.
Dieselben haben aber, wenn sie nicht vorher noch Mitglieder des landwirthschaftl. Bezirksvereinö werden und sich zu diesem Behufe bei dem Unterzeichneten anmelden sollten, den vollen Kostenbetrag für Ausführung ihrer Bestellungen zu vergüten;
3. daß die Herrn Landwirthe, welche diesen Weizen durch Vermittlung des landwirthschaftl. Vereins zu beziehen wünschen, ihre Anmeldungen längstens bis zum 20. d. M.
> bei dem Unterzeichneten einzureichen haben;
4. daß die Zahlung des Kaufpreises bei Empfang der Saatfrucht alsbald zu erfolgen hat;
5. daß irgend eine Garantie von Seiten des landwirthschaftl. Bezirksvereins selbstverständlich nicht übernommen wird. Die Angebote der Saatstelle der deutschen Landwirth- schaftS'Gesellschaft zu Berlin sind ebenfalls eingelaufen und können bei bem Unterzeichneten von den Herren Landwirthen eingesehen werden.
Die Herren Bürgermeister werden ergebenst ersucht, vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden veröffentlichen zu laffe«, Anmeldungeu entgegenzunehmen und solche bis zum 20. b. M. einzusenden.
Gießen, den 3. September 1894.
Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins. Earl Jost.
Die Stärkung des ländlichen Klein- grnndbesitzes.
Mehr und mehr macht sich tu wetten Kreisen die Heber» zeugung geltend, daß eö im Interesse von Staat und Gesell- fchast durchaus geboten sei, neben dem gewerblichen Mittelstand vor Allem auch den kleinen ländlichen Grundbesitz zu erhalten und zu stärken. Denn ein tüchtiger und leistungsfähiger Bauernstand bildet mit eine der wesentlichen Grundlagen unseres gesammten Staatswesens und je mehr diese Grundlage bedroht und erschüttert wird, wie eS in den heutigen Zeitumständkn durch die besonders für die Landwirthschaft so ungünstigen wirthschaftlichen Verhältnisse geschieht, desto empfindlicher muß eine solche Erschütterung auf den staatlichen GesammtorganiSmuS zurückwtrken.
Um nun dem Stand der Kleinbauern und Kleingrundbesitzer in Deutschland wieder die ihm so nöthige Kräftigung zu Thetl werden zu lassen und denselben nach Möglichkeit wirthschaftlich wie social zu heben, sind schon verschiedene Vorschläge ausgetaucht. Speciell ist die Bildung von Land- wirthschastökammern lediglich für die kleinen Landwirthe, Häusler und Koffäthen angeregt worden, welche die Interessen dieser Bevölkerungscategorie energisch wahrzunehmen unb gewissermaßen als ein Gegenstück zu den in Preußen neu* geschaffenen LandwirthschastSkammern des Großgrundbesitzes zu gelten hatten. Die Durchführung einer derartigen Organisation deS ländlichen KletngruudbesitzeS würde aber doch ihre großen Schwierigkeiten aufwetsen, die sich fast von selbst auS der ganzen Lage der Dinge ergeben und welche! die practische Verwirklichung deS gedachten ProjeetcS als beinahe unmöglich erscheinen lassen.
Es muh daher nach anderen Mitteln und Wegen gesucht werden, durch welche eine Hebung und Kräftigung des so wichtigen ländlichen KletngrundbesitzerthumS erstrebt werden kann. Dies ließe sich nun zunächst dadurch ermöglichen, daß der Staat bei seinen Pachtausschreibungen (Domainen usw.) auf den kleinen Grundbesitzer und ländlichen Kletneapitalisten thunlichst weitgehende Rücksicht nimmt. Man könnte hierbei vielleicht in der Weise vorgehen, daß bei Uebernahme der Domainenpacht auf längere Zeit der Staat einen Thetl der für den Grund. und Boden zu zahlende Pachtsumme dem kleinen Landwirthe stundet, wobei die Bedingung aufzustellen wäre, daß derselbe durch mehrere Jahre seiner Pachtzeit
! bindurck den Beweis hervorragender landwirthschaftlicher ! Tüchtigkeit liefere. Roch größere Erfolge ließen sich aber wohl von einer ferneren Maßregel erwarten, von der Bildung landwirthschaftlicher Berussgenoffenschaften für die Klein- grundbesitzer, bei welcher der Staat größtmöglichsten Vorschub zu leisten hätte. Letzteres könnte schon durch eine entgegenkommende Handhabung der entsprechenden gesetzgeberischen Bestimmungen geschehen, noch mehr aber dadurch, daß solchen ländlichen Berufsgenosienschasten gestattet wird, Anleihen zur Beschaffung von Werkzeugen, Maschinen, Vieh usw. aufzunehmen, falls die betreffenden Kosten die Geldmittel des einzelnen kleinen Landwirthes übersteigen. Es gibt schließlich gewiß in Deutschland noch Land genug, das entweder noch völlig eines rationellen Anbaues harrt oder dessen Ertrags- sähigkeit doch durch eine, rationellere Bewirthschaftung des Bodens um Vieles zu steigern wäre, und der Erwerb oder wenigstens die Pachtung solchen Terrains hätte dann auch als eine der Aufgaben der ländlichen Berussgenoffenschaften zu gelten.
Im Uebrigen würde es auf die gedeihliche Entwickelung des Kleingrunbbesitzes auf dem Lande wohl auch nicht ohne fördernden Einfluß sein, wenn man sich in maßgebenden Kreisen endlich dazu entschlösse, die gegenüber den Verhältnissen der kleinen Landwirthe und Bauern noch vielfach bestehende Beamtenschablone fallen zu lassen und dafür diese Verhältnisse sachlich und mit Verständniß zu behandeln.
* Frankfurt a. M., 6. September. Die „Frkf. Ztg." meldet unter Vorbehalt: In einem nahen Landort starb dieser Tage die Mutter zweier im Manöver befindlichen Soldaten. Als der Vater um Urlaub für seine Söhne zum Be° gräbniß der Mutter nachsuchte, wurde dieses Gesuch abschlägig beschieden.' Auf sofortige telegraphische Bitte an den Kaiser gewährte dieser jedoch den Urlaub, und zwar aus acht der nur erbetenen drei Tage. — Gestern Mittag that ein in der Humboldtstraße beschäftigter, oder wohl richtiger: unbeschäftigter Weißbinder seinem Kollegen, einem 60 Jahre alten Manne aus Stierstadt, Pulver in die Tabakspfeife, sodaß beim Anzünden die Pfeife explodirte. Der Alte wurde an den Augen und im Gesicht arg verbrannt, und dem Urheber des bösen Streiches dürfte der „starke Tabak" schlecht bekommen.
* Berlin, 4. September. Ein neuer Trie aus der Praxis der Wucherer unb Bauschwtndler wird einer hiesigen Local. Correspondenz in Folgendem geschildert: Dar- lehnssuchern, welche durch Annoncen größere ober kleinere Beträge zu erhalten wünschen, gehen in der letzten Zeit häufig Anerbtelen zu, daß sie gegen 6pCt. Zinsen das gewünschte Darlehn erhalten können, wenn sie sich dazu entschließen, eine Etage des dem Geldgeber gehörigen Hauses zu miethen. Ist der DarlehnSsucher, über den die eingezogene Erkundigung nur einigermaßen günstig, bereit, diese Bedingung zu erfüllen, so muß er bet hochgeschraubter Miethe einen meist fünfjährigen Contract unterzeichnen. Auf diese Weise wird so manches, in der Regel auf dem SudhastatiouSwege erworbene und kaum ausgebaute HauS in kurzer Zeit bevölkert. Nun beginnt die Hauptaction. ES werden jetzt alle Hebel in Bewegung gesetzt, um das Haus zu verkaufen. Den Reflectauten werden die MiethS-Contracte vorgelegt, welche auf RespectS- personen lauten- es ergibt sich auö denselben ziffermäßtg ein hübscher Ueberschuß und bald ist für die anscheinend günstige Eapttalsanlage ein zahlungsfähiger Käufer gefunden, an den das Haus mit großem Nutzen verkauft wird. Der neue Eigenthümer macht natürlich bald böse Erfahrungen und statt des erwarteten Ueberschusfes muß er noch die Hypothekenzinsen zum größten Theile aus seiner Tasche bezahlen. Man sicht, daß der Wucher und Bauschwindel stets neue Formen findet, um sein gefährliches Gewerbe zu bemänteln.
* eine eigenartige Ueberrafchnng wurde kürzlich, so berichten die Zeitungen, einer von der Sommerreise zurück- kehrenden Familie aus der Friedrichstraße in Berlin zu Thetl. Ohne die zu Hause gebliebene Küchenfee benachrichtigt zu haben, kam die Familie spät Abends nach Hause. Man versucht die Flurthür — über welche Auguste einen Kranz mit der Inschrift „Willkommen" gehängt hatte — zu öffnen, doch vergebens, sie bleibt verschlossen. Man klopft und klingelt, da werden endlich Schritte laut. Die Thür geht auf und im Nealigv wird eine robuste Frauensperson sichtbar. Ein heftiger Schrecken packc die Familie — das ist doch nicht Auguste! „Wer sind Sie und was machen Sie hier?" „Ich? Ich bin die Tante von Justen! Die is nämlich ooch verreist und hat mir hier als Vicewirthin ringesetzt." — Man trat ein und fand zu seinem Entsetzen, daß sich's die Tante mit ihrem Manne, einem biederen Maurer, und drei Töchtern tu der Wohnung recht gcmüthlich gemacht hatten. Der Mann lag auf dem Ehaiselongue und rauchte die Cigarre des „Herrn" und die Mädchen saßen tu den Kleidern der Gnädigen auf den Fauteuils und rauchten Cigaretten, während die Mutter in der Küche Cotelettö gebraten hatte. Das war eine nette Ueberraschung für die Heimgekehrten, doch gratu« litten sie sich schließlich noch zu der Umsicht ihrer Auguste- denn besser war immer noch ein solcher Vicewirth, als ein Einbrecher! Freilich, als Auguste zurückkam, da harrte ihrer noch eine nettere Ueberraschung. Sie sand zwar auch einen Kranz über der Thür angeschlagen, bemerkte aber bet näherem Hinsehen, daß er nicht die Inschrift „Willkommen" trug, sondern ihr ein unfreundliches: ,^'Nu aber 'raus!" zurief. Dieses Berliner Sprüchwort ist denn auch zum Wahrwort an ihr geworden.
Verkehr, Lanv. «nd Oolkswirthschaft.
— Betrügerische Fütterung. Man schreibt auS Mainz: „Verschiedene größere hiesige Metzger machten in den letzten Jahren die Beobachtung, daß einzelne Fleischstiicke, namentlich Schinken, welche gesalzen zum Verkauf kommen sollten, beim Herallsnehmen auS dem Salz völlig verdorben und übelriechend waren, während andere, selbst in derselben Lake gelegene Stücke, gesund an Geschmack
' und Geruch waren. Das verdorbene Fleisch war völlig schwammig,, klebrig, fogar breiartig verseift, als ob es in Verwesung übergegangen sei. Des Räthsels Lösung führte man dadurch herbei, daß man jedes Stück Fleisch, welches man zum Salzen einlegte, mit dem Namen des Händlers zeichnete, welcher das Thier geliefert hatte. Nun stellte sich heraus, daß die Thiere, deren Fletsch verdarb, mit Fletschfuttermehl gemästet, resp. gefüttert worden waren. Nach dem Urthetl der Sachverständigen wird durch die Fütterung mit diesem „Kraftfutter" das Gewebe deS Fleisches weich und locker, bat infolge dessen nicht Widerstandsfähigkeit genug, um ein 3- bis 4wöchentliches Salzen auSzuhalten und geht in Zersetzung über, ehe daS Salz in das Innere eindrtngt. Den Landwirthen ist dieser Umstand wohlbekannt, der Metzger ober, der natürlich nicht wissen kann, wie gefüttert ist, ist betrogen, man behält aber trotzdem diese Fütterung bei, weil sich die Schweine rasch mästen. Dte Metzger, welche sich dadurch betrogen glauben, haben beschlossen, die Namen der Landwirthe, besonders aber die der Gemeinden, wo solche Fütterung gepflogen wird, öffentlich bekanntzugeben und sollen sich die Metzger verpflichten, in solchen Gemeinden nicht mehr zu kaufen. So hat sich EderSheim bei Mainz derart bei hiesigen rrnommirten Metzgern in Verruf gebracht, daß dieselben in dem Orte nicht mehr kaufen. DaS Fleisch der Thiere, welche mit Kunstfutter, sei eS Fletschsuttermehl, Reismehl, Palmkern, Oelkuchen rc. gemästet sind, ist zur Wurstfabrikation gar nicht zu verwenden. Es liegt die Absicht der Metzger vor, bei einem recht eclatanten Falle gegen den Verkäufer der Thiere Anklage wegen Betrugs zu erheben. Die Metzger sagen sich, den Mästern ist es bekannt, daß sie durch diese Mästung dem Vieh ein Aussehen geben, als sei es prima Qualität, während es minderwerthig ist, diese Art Mästung erfolgt zum Zwecke der Täuschung."
— Indische Weizensorten. Ev wirb viele Leser überraschen, zu erfahren, daß es nicht weniger als 15 unterschiedliche indische Weizensorten flieht, die nach Europa etngeführt werden. Einige Sorten, wie Delhi, Karachi und Kalkutta, sind nach ihren Orten bekannt, andere wieder, wie Utbara, sind Mischungen der Verschiffer. Zwei andere Merkmale sind Härte und Farbe und wird unterschieden: Nr. 1 Klub Kalkutta; Nr. 2 Klub Kalkulta; harter Kalkutta; weicher, rother Kalkutta; Nr. 1 Klub Bombay; harter weißer Bombay; rother Karachi; weißer Karachi; weicher rother Delhi, weicher weißer Delhi; Julculpua und Utbara. Die zwei zuletzt bekannten Sorten sind gute Wetzen aus Mittel-Indien. — Die Beimischungen an Gerste und Schmutz in Karachiweizen sind recht bedeutende, bei Kalkulta schwanken dieselben je nach der Zeit. Im August, September und October enthält harter Kalkutta eiwas weniger als 3 Procent Gerste und Schmutz, für die folgenden Monate jedoch 6—10 Procent. Weicher rother Kalkuttaweizen ist nie rein und beläuft sich dte Beimischung auf 4,8 Procent im Durchschnitt. Nr. 1 Klub Kalkulta unb Nr. 2 sind mit einem gehörigen Thetl Schmutz durchsetzt (41/b bis 5 Procent). Hinsichtlich der Güte steht der Bombaywetzen über Karacht. In letzterem Weizen ist es namentlich die Beimischung von Gerste, die die Güte bezw. den Werth herunterdrückt; er ähnelt in dieser Hinsicht den persischen Weizen.
— Quetschen de» Hafers für Pferde ist nach Dr. Brämmer in folgenden Fällen angezetgt: 1. wenn Körner an Thiere verfüttert werden sollen, welche ein mangelhaftes Gebiß haben; 2. für Pferde, welche gierig unb hastig ihr Futter aufnehmen unb beshalb mangelhaft kauen. Eü soll bann aber btm Hafer möglichst langer Häcksel zugesetzt werben, um sie so zum langsamen Fressen zu zwingen. Geringe Anfeuchtung be8 Futters empfiehlt sich bann, bamit bie Pferde den Hafer nicht heraussuchen können; 3. wenn die Thiere wegen Mangels an Zett mögltchst rasch sich salttgen und den Hafer ohne Häcksel erhalten sollen. Mit gequetschtem Hafer können die Thiere in einer Stunde sich sättigen; der richtige Etnspetchelungs- proceß wird dabet aber thetlweise umgangen und dte Verbauung beetnträchttgt. Pferde, welche gequetschtes Futter erhielten, muffen allmältch an Hafer gewöhn: werden, weil sonst in erster Zeit viele Haferkörner unzerkletnert den DerdauungScanal passiren unb für dte Ernährung völlig unwirksam bleiben, auch Störungen in der Verbauung auftreten können.
Technische Fortschritte.
— Ein neue- GaSglühlicht, bas geradezu als das Ibeal dieser Beleuchtungsart gelten kann, bürste in Bälbe zur Einführung gelangen unb in biesem Falle die gegenwärtig wegen bes Auer'schen Glühlichtö schwebenden Patentstreitigkeiten gegenstandslos machen. ES ist nämlich, wie der „Geschäftsfreund" (Confectionszettung) zu berichten weiß, die Herstellung eines festen, wtderstandSfähtgen Glühkörpers gelungen, der laut Gutachten der staatlichen Versuchsstation nach 2800 Brennstunben noch keine wahrnehmbare Abschwächung der Lichtstärke ergibt, also eine fast unbegrenzte Haltbarkeit aufweist, vor bem jetzigen «System aber noch ben weiteren, ungleich wichtigeren Vorzug hat, baß eine Berührung oder gar Anfassen des Glühkörpers den Apparat nicht in Unordnung bringt, da der Körper aus einer hartgebrannten, haltbaren Masse besteht, die man jederzeit ohne Nachthetl abnehmen und wieder aufsetzm kann. Es schweben Unterhandlungen, um die kürzlich zum Patent angemeldete Erfindung zu finanziren.
— Verwendung der «ügespüne im Bauwesen. Der Mörtelverputz der Häuser wirb bei seiner Erhärtung oft rifstg und bringt bann burch die zahllosen feinen Risse Feuchtigkeit, wodurch nach und nach, besonders an der Wetterseite, feuchte Wände unb Abbröckelungen entstehen, die fehr lästige Mißstände im Gefolge führen. Schon lange wurde daher dem Mörtel ein Thetl Kälbcr- baare zugesetzt, die verfilzend wirken unb bie Bildung von feinere Nissen nicht zulassen, also baö Eindringen von Feuchtigkeit und auch daS Abblättern ves Putzes verhindern. Al« hierzu weit geeiflnetereS und billigeres Material schlägt die „Baugewerks-Zettung" Sägespäne von weichem Holze vor unb zwar müssen solche eine mehr faserige als würfelförmige Structur besitzen. Nach Trocknung bet Späne werben sie gesiebt, bamit bie gröberen Bestanbthetle, bie über bie Größe eines GetretbekorneS hinauSgehen, entfernt unb nur bie feinen wolligen Flöckchen erhalten werben. Zu den Sägespänen wird nur soviel frisch gelöschter Kalk zugesetzt, alS nöthig ist, um bie Masse ohne Schwierigkeit anwerfen zu können. Auf btese Weise erhält man einen fest haftenben, zum Putz feuchter Wänbe unb Decken geeignetere filzartigen Mörtel, btr sich auch zum Putzen von Wetter-, Pisö- unb Lehmwänben empfiehlt. Zu äußerem Wanbputz, ber besonbers unter ber Witterung zu leiden hat, mische man 1 Thetl Cement, 2 Theile Kalk, 2 Theile Sägespäne unb 3 Theile scharfen Sanb, unb zwar sind bie Sägespäne zuerst mit bem Cement unb Sand trocken zu mischen, worauf der Kalkzusatz zu erfolgen hat.
— «int ntnt Verwendung von ThonrShren. Irr England hat man seit einiger Zeit aus Thomöhren Regale für Flafchenlager im Keller aufgebaut, welche sich vorzüglich bewähren. Wir machen untere Fabrikanten auf diese Neuerung aufmerksam, ire der Meinung, daß ein Angebot von ihrer Sette an Wein-, Bier-, Mineralwasser-Handlungen unb ähnliche Geschäfte von Erfolg sein müßte. Jede Röhre, innen rund, außen sechseckig, aus unglasirtem Ziegelthon hergeftellt, bildet das Futteral für eine Flasche unb entspricht ziemlich genau, nur mit wenig Spielraum, ber Größe der Flasche. Die sechseckige äußere Form ber Röhren gewährt bie sichere Lagerung derselben, welche, wie bie Zellen einer Honigwabe, mit genauer RaumauSnutzung sich hoch aufeinander schichten lassen unb nur an ben Seiten ber so gebiibeten Zrllenwanb einer Befestigung bebürfen. ES kann eine solche Zcllenwanb zwischen bie Pfeiler der Kellerräume eingespannt ober auch burch Holz- ober Etsensäulere gestützt werben. Auf einen Ouadratsuß englisch gehen 10 bis 12 Röhren, bie Länge berfelben beträgt 12 dtS 14 Zoll englisch Daß daö flebrannte Thonmateriat im ost feuchten Keller bauerhaft ist, baß basselbe ben Inhalt ber Flaschen kühl unb frisch erhält, batz jede einzelne Flasche vollkommen geschützt bleibt, sind wesentliche Vorzüge dieses neuen Flaschenlagers.


