Ausgabe 
9.6.1894 Erstes Blatt
 
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Offiziere während der Dauer der Feldarbeiten Civilkleider rragen dürfen.

Berlin, 7. Juni. Bei den kaiserlichen Majestäten findet am Samstag im Neuen Palais eine musikalische Abend­unterhaltung statt, zu welcher außer den Mitgliedern der königlichen Familie sämmtliche Minister, die Generalität und andere höhere Offiziere, Botschafter, Gesandte und Mitglieder des Bundesraths geladen sind.

Thorn, 7. Juni. Das Auftreten der Cholera im preußischen Stromgebiet wurde veranlaßt durch das Grassiren der Seuche unter den Schiffsarbeitern in Wloclawek- es wurde die Eröffnung sämmtlicher Ueberwachungsstationen im Stromgebiet der Weichsel angeordnet.

Wien, 7. Juni. Ueber Wien ist heute Morgen gegen 7 Uhr ein großes Unwetter ntedergegangen. Hagelkörner in der Größe von Taubeneiern fielen eine Viertelstunde lang in so großer Menge, daß ganze Hagelberge in der Stadt aufgethürmt waren, die in ein Winterkleid gehüllt schien. In den meisten Häusern, namentlich im Nordend, wurden sämmt­liche Fenster zertrümmert. Höfe und Gärten wurden über­schwemmt und total Verwüster, ebenso die Ernte in der Um' gebung der Stadt. Man spricht von vielen Unfällen an Menschenleben. Bei einer ausrückenden Batterie scheuten die Pferde, es entstand eine heillose Verwirrung, in der 13 Mann und einige Offiziere verletzt wurden und 60 Pferde ver­unglückten.

Budapest, 7. Juni. Wekerle hatte heute Vormittag eine zweistündige Audienz beim Kaiser- eine zweite Audienz sollte um 4 Uhr Nachmittags folgen, welche die Entscheidung gebracht haben dürfte. Graf Khuen-Hedervary ist von dem Auftrage, ein Ministerium zu bilden, endgültig entbunden worden und bereits nach Agram abgereist.

Prag, 7. Juni. Infolge eines Erlasses der Statthalterei muß der Stadtrath von jetzt ab die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung des Stadtverordnelencollegiums vorher der Statthalterei bekanntgeben.

Preßburg, 7. Juni. Durch ein heftiges Hagelwetter wurden sämmtliche Weinberge und die ganze Ernte in der hiesigen Gegend vernichtet.

Rom, 7. Juni. Der König sucht eine Verständigung zwischen Crispi, Rudtni und Zanardelli herbeizusühren, indem er denselben anheimgibt, eine Erhöhung der Mobiliarsteuer auf 16 pC., 50 Millionen Ersparnisse in allen Ressorts, sowie eine zweckmäßigere Vertheilung der alten und Herabsetzung der neuen Eisenbahnspesen zu vereinbaren.

Brüffel, 7. Juni. Die hiesigen Blätter protestiren energisch gegen das angebliche Project eines auswärtigen Consortiums, hier eine Spielhölle zu errichten.

Brüffel, 7. Juni. Die Verwaltung des Congostaates erklärt die Meldung derJndvpendance" aus Berlin, daß Kaiser Wilhelm an König Leopold ein eigenhändiges Protestschreiben wegen des zwischen England und dem Kongo­staate abgeschlossenen Vertrages richten wolle, für bedeutungslos und erfunden.

Antwerpen, 7. Juni. Gestern Abend brach in der Weltausstellung im Wiener Prater ein Feuer aus, das alsbald gelöscht wurde und nur unbedeutenden Schaden anrichtete.

Paris, 7. Juni. Miuisterpräsideut Dupuy hat vor der Senatscommission erklärt, daß er im Princip mit der Ab­haltung einer patriotischen Feier zu Ehren der Jungfrau von Orleans einverstanden sei.

Barcelona, 7. Juni. Infolge Reclamation Seitens der Heimathsstaaten wurde eine größere Anzahl ausländischer Anarchisten, die seit Monaten eingekerkert waren, ab­geschoben.

Sitznng fcer Stadtverordneten

am 7. Juni 1894.

Anwesend: Herr Oberbürgermeister Gnauth, Herr Bei­geordneter Georgi, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Emmelius, Faber, Flett, Grünewald, Helfrich, Heyligenstaedt, Jughardt, Keller, Löber, Orbig, Dr. Ploch, Petri, Scheel, Schmall und Dr. Thaer.

Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtete Herr Ober­bürgermeister Gnauth über zwei die Stadt betreffende Processe, die in voriger Woche am Landgericht entschieden wurden. In dem einen Processe handelte es sich um Ansprüche, die ein Herr Bayer aus einem beim Passiren des Schoor- grabens an der s. Z. im Bau begriffenen Dammstraße er- *Iittenen Unfall gegen die Stadt erhob, in dem anderen Falle um den Geländeanspruch des Herrn Goldarbeiters Noll bei DurcMhrung der Goethestraße zwischen Seltersweg und Südanlage. In beiden Fällen hat das Landgericht die gegen die Stadt erhobenen Klagen kostenpflichtig abgewiesen.

Nach einem zu Ende des vorigen Jahres von einem Consortium hiesiger Interessenten an die Stadt gerichteten Ersuchen, die Stadt möge sich an einer, den Betrieb einer OmnibuS-Verbindung zwischen dem Wallthor und den Bahnhöfen bezweckenden Genossenschaft betheiligen, beschloß die Stadtverordneten - Versammlung am 11. Januar d. I. sich an dem Unternehmen, dessen Betriebscapital auf 15000 Mk. veranschlagt war, zu betheiligen. Dieser Beschluß erfolgte einestheils deshalb, um der Stadt einen gewissen Einfluß auf die Einrichtung und den Betrieb des Unternehmens zu sichern, anderntheilö deshalb, um hierdurch einige Anhalts­punkte zu gewinnen, wenn das Project einer Pferdebahn wieder auftauchen sollten. Es wurde später eine aus den Herren Förtsch, Grünewald, Hanau, Heichelheim und Dr. Gut­fleisch bestehende Commission eingesetzt. Dieselbe hatte sich zunächst dahin geeinigt, daß das Betriebscapital auf 20000 Mk. zu erhöhen und das Unternehmen in die Form einer Genossen­schaft mit beschränkter Haftpflicht zu klewen, sonach von der Form einer Actiengeiellschast abzusehen sei. In der Genossen­schaft ist der Stad: zunächst im § 7 des Statuts das Vor­recht etngeräumt, ein Mitglied zu dem aus drei Mitgliedern bestehenden Vorstände zu bestellen. Ebenso ist in § 8 be­

stimmt , daß von den fünf jährlich von der ordentlichen Generalversammlung zu wählenden Mitgliedern des Aufsichts­raths eins der Stadtverordneten - Versammlung angehören muß und ferner ist der Einfluß der Stadt in § 20 durch den Passus gewahrt, daß zur Auflösung der Gesellschaft außer dem Mehrheitsbeschluß der Genossen die Genehmigung der Stadt Gießen dann erforderlich ist, wenn diesem Beschlüsse nicht mindestens drei Viertheile sämmtlicher Genoffcn zuge­stimmt haben. Die Commission hatte weiter beantragt, den Einfluß der Stadt sowohl durch die Form eines der Genoffen­schaft zu gewährenden Darlehens in Höhe von 5000 Mk., als durch Beitritt mit 10 Antheilscheinen zu je 100 Mk. als Genosse zu erhöhen. Ueber das Darlehen wurde ein Vertrag zwischen Stadt und Gesellschaft abgeschloffen- nach demselben wird die Darlehenssumme von 5000 Mk. mit jährlich 4 pCt. und wenn die zur Vertheilung an die Genossenschafter kommende Dividende weniger als 4 pCt. beträgt, nur mit diesem ge­ringeren Procentbetrage verzinst - kommt eine Dividende über­haupt nicht zur Vertheilung, so verzichtet die Stadt für das betreffende Jahr ganz auf Zinsen. Für das erste Geschäfts­jahr ist das Darlehen unkündbar, dann beiderseits mit Halb- jahrssrift. Wenn zur Zeit der Fälligkeit des Darlehens die Gesellschaft in Liquidation oder Concurs tritt oder sich be­findet, so wird die Stadt Gießen bei Unzulänglichkeit des Vermögens keine bessere Stellung beanspruchen, als die einzelnen Genossenschafter. Sie wird also den anderen Gläubigern der Gesellschaft nachstehen und wird nach deren Befriedigung sich in den verbleibenden Vermögensbetrag derart mit den Genossen­schaftern theilen, daß sie sich mit derselben Dividende begnügt, welche auf diese entfällt. Es wurde, nachdem die Gesell­schaft Statut und Vertrag genehmigt, auf Antrag der Com­mission beschloffen, dem Vertrag zuzustimmen, sowie mit 10 Antheilen d er Genossenschaft beizu­treten. Der Antrag fand in der Debatte Befürwortung durch Herrn Heyligenstaedt, welcher bemerkte, daß alles die Stadt Betreffende gewahrt, die Unterstützung der Stadt ausreichend sei. Herr Grünewald bemerkte, daß Aussicht auf weitere Zeichnungen vorhanden sei, nachdem die Gesellschaft constituirt sei- der Zutritt weiterer Genossen sei auch er­wünscht, da man das Betriebscapital von 20 000 Mk.' als Mindestbetrag ansehen müsse. Als das die Stadt ver­tretende Mitglied des Vorstandes wird Herr Helfrich ge­wählt, nachdem der vom Herrn Oberbürgermeister vorge­schlagene Herr Beigeordnete Georgi die Wahl unter Hinweis auf ungenügende Sachkenntniß in Bezug auf Betriebs- Material-Ankäufe abgelehnt hatte.

Der Wirth schaftsplan für die Waldungen der Stadt Gießen für 1895/96 bewegt sich im großen Ganzen in den Sätzen des Vorjahres. Es ist als tarifmäßiger Erlös für Holz vorgesehen 76 772 Mk., für Nebennutzungen 1390Mk.- an Ausgaben für Culturen u. s. w. 2744 Mk., Wegbauten, Anlagen von Schneisen 5000 Mk. Der Wirthschaftsplan wird genehmigt.

Bezüglich des s. Z. behandelten Gesuchs des Herrn Heinrich Hahn um Concession zum WirthschaftSbetrieb im Hause Bismarckstraße 8 hat das Großh. Kreisamt angefragt, aus welchen Gründen die Stadtverordneten Versammlung am 25. November v. I. die Bedürfnißsrage verneinte, während sie solche am 17. Mai d. I. bejahte. Namens der Commission berichtete Herr Beigeordneter G e o r g i, daß man im November V.J. lediglich durch Befürwortung des Verkaufs von Branntwein über die Straße geglaubt, den Bewohnern der anliegenden Straßen zu dienen, daß man aber für die Wirthschafts- concession sich nicht habe aussprechen können, weil nach den anderweitig gemachten Erfahrungen mißbräuchlich auch der Laden zum Genuß von Branntwein benutzt werden könne. Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich mit dieser Begründung einverstanden.

Cocafcs unb protihtsiettes«

Gießen, den 8. Juni 1894.

** Zu der juristischen FacnltätSprüfuug des laufenden Sommersemesters hatten sich 22 Candidaten gemeldet. Ohne sich an den Klausuren zu betheiligen, trat einer zurück- von den übrig bleibenden 21 bestanden die Prüfung 17. Die Notesehr gut" (2) wurde fünf, die Notegut" (3) neun, die Notegenügend" (4) drei Candidaten ertheilt. Die Themata der schriftlichen Arbeiten waren folgende: ^Inter­pretation der 1 55 D. 41,1 (Geh. Justizrath Prof. Kretschmar)- 2) ein practischer Fall aus dem Gebiete des römischen Rechts (Pros. Jörs)- 3) ein practischer Fall aus dem Gebiete des deutschen Privat- und des Handelsrechts (Prof. Schmidt)- 4) Inwiefern steht dem durch die strafbare Handlung Ver­letzten ein Einfluß auf Einleitung und Durchführung des Strafverfahrens zu? (Prof. Frank)- 5) Interpretation des Art. 78 der Reichsversaffung, insbesondere in seiner Be­deutung für die Beurtheilung der rechtlichen Natur des Reichs (Prof. Heimburger) - 6) ein practischer Fall aus dem-Gebiete des Bankwesens (Geh. Hofrath Prof. Laspeyres).

** Sitzung Großh. Handelskammer vom 5. Juni 1894. Anwesend die Herren Scheel, Gail, Heichelheim, Katz, Klingspor, Kraatz, Wortmann. Von dem Kaiserlichen Patentamte in Berlin ist der Kammer ein Ab­druck des kürzlich publicirten und am 1. October l. I. in Kraft tretenden Gesetzes zum Schutze der Waaren- bezeichnungen (Markengesetz) zugegangen. Einzelne die Verfügung der angemeldeten Waarenzeichen durch das Patentamt betreffende Vorschriften veranlassen uns, sämmtlichen Interessenten dringend zu empfehlen, sich mit diesen Bestimm­ungen eingehend bekannt zu machen. Namentlich sei hier darauf hingewiesen, daß inhaltlich des Gesetzes die Eintragung in die Rolle zu versagen ist, wenn das angemeldete Zeichen als ein Freizeichen angesehen wird und diese Vorschrift auch auf die bereits eingetragenen und zur Eintragung in die neuen Register angemeldeten Waarenzeichen Anwendung findet. Die Kammer hat auf Ersuchen des Kaiserlichen Patent­amtes die Aufgabe übernommen, demselben die in unserem Jnteressentengebiet im Verkehr befindlichen Freizeichen mit»

zutheilen und zu diesem Zwecke eine Sammlung der betr. Freizeichen zu veranstalten, mit deren Aussührung im Ein­zelnen eine Commission, bestehend aus dem Herrn Vorsitzenden,- sowie den Herren Commerzienrath Gail und Fabrikant Klingspor betraut wurde. Ein dahingehender Aufruf wird in- Kürze erscheinen. Die Patentanwälte Wirth u. Comp. in Berlin, Inhaber Franz Wirth und Dr. Richard Wirth, stellen hinsichtlich der Eintragung neuer und der Umwandlung der bereits eingetragenen Marken den Interessenten ihre Dienste zur Verfügung. Bei der Kammer sind nachstehende Mittheilnngen eingegangen, um dieselben betheiligten Kreisen bekannt zu geben: 1) Von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz wird auf Veranlassung der Kaiserl. russischen Botschaft in Berlin darauf hingewiesen, daß Gesuche an das russsische Zolldepartement oder den russischen Finanzminister, meist den Nachlaß von Zollstrafen betr., falls sie Berücksichtigung finden sollen, stets zwei Stempel­marken zu 80 Kopeken oder der entsprechende Betrag in russischem Gelds beizufügen ist. 2) Seitens derselben Be­hörde ist der Entwurf eines neuen Zolltarifs in Canada eingegangen, welcher die Vereinfachung des der­zeitigen Tarifs durch die allgemeine Einführung reiner Werth­zölle, insbesondere für die meisten Artikel der Eisen-, Baum­wollen- und Wollenbranche bezweckt. 3) Ferner sind der Kammer eine Reihe von Mittheilungen über zweifelhafte Firmen im Auslande, namentlich in den Niederlanden, Spanien, Rumänien und Großbritannien, sowie solche über die gegenwärtigen geschäftlichen Cr editverh ältnisse in Portugal zugegangen- 4) liegt der Kammer ein Auszug aus dem Jahresbericht des Kaiserl. Consuls in Concepcion für das Jahr 1893 vor, worin über die mangelhafte Ver­packung deutscher zum Export bestimmter Waaren Klage ge­führt und vor einer solchen dringend gewarnt wird, sowie 5) ein Auszug aus einem Bericht des Kaiser!. Consuls in Stockholm, die Errichtung einer elektrotechnischen Fabrik zur Herstellung von chlorsaurem Kali in Manslo (Provinz Dalarno) betreffend. Die deutsche Handelskammer in Brüssel übersendet ihre Statuten, sowie Formulare von Beitrittserklärungen für deutsche Exporteure als correspon- dirende Mitglieder der genannten Kammer. Etwaigen In­teressenten liegen diese Mittheilungen auf dem Bureau der Kammer zur Kenntnißnahme offen.

** Zur Laudtagswahl. Wie man uns rnittheilt, wurden in der am 6. Juni abgehaltenen Wahl für den Landtags­wahlbezirk Gießen-Land auf den Namen des Herrn Bähr (Reformpartei) 21, auf den Namen des Herrn Orbig (Socialdemokrat) 6 Stimmen abgegeben.

** Oberhesfifcher Gefchichtsverein. Wir machen an dieser Stelle nochmals auf den am nächsten Sonntag stattfindenden Ausflug nach Wetzlar aufmerksam. Die beiden von den Wetzlarer Herren zugesagten Vorträge werden gewiß daS Interesse Vieler erregen, die schon vom Kalsmunt die entzückende Aussicht auf das Lahnthal genoffen, oder sich in die Betrachtung des altehrwürdigen Domes und in das Studium seiner Bauformen versenkt haben. Hoffen wir, daß das Wetter einer zahlreichen Betheiligung nicht entgegen sein möge. Die Fahrt findet bei genügender Theilnehmerzahl zu ermäßigten Preisen statt. Zusammenkunft vor dem Bahnhofsgebäude (siehe Inserat). Wir bemerken noch, daß auch zu den Ausflügen des Vereins durch Mitglieder einge­führte Gäste willkommen sind.

** Jugend- und Volksspiele. Auf Wunsch des Central- ausschnsses zur Förderung der Jugend- und Volks­spiele hat der preußische Cultusminister durch Erlaß vom 28. Mai die Oberpräsidenten angewiesen, den Stadtver­waltungen die Förderung dieser Bestrebungen, besonders bei der Anlage von Spielplätzen, anzuempsehlen, da in den größeren Städten in dieser Hinsicht noch viel zu thun bleibe. Der Centralausschuß hält seine diesjährige Versammlung am 29. und 30. Juni in Thale.

** Unfall. Ein auf der Margarethenhütte dahier be- beschäftigter Arbeiter aus Butzbach war gestern am Fuße eines großen Schlackenberges mit Aufräumen beschäftigt, als plötzlich eine große Masse Schlacken nachrutschte und ihn verschüttete. Er erlitt außer einem Beinbruch noch schwere innere Verletzungen und wurde in die Klinik verbracht.

** Für die Nebenbahn Londorf Grüuberg sind die Gelände­erwerbsverhandlungen so weit vorgeschritten, daß die Bau- arbeiten demnächst ausgeschrieben werden können.

** In Kiel existirt einheffeu Darmstädter Verein". Derselbe hat, wie demDarmst. Tägl. Anz." geschrieben wird, in liebenswürdiger Weise die jetzt dort anwesenden Gebrüder Lorch zu einem am vergangenen Dienstag stattgefundenen Feste im HotelDeutscher Kaiser" eingeladen und dieselben als engere Landsleute herzlich willkommen ge­heißen. Da kann man sehen, daß die Hessen Darmstädter auch in weiter Ferne ihres Vaterlandes und ihrer Landsleute nicht vergessen. Mögen die Hessen-Darmstädter Vereine überall, so auch in Kiel, blühen und gedeihen!

** Warnung. Da die Kirschenzeit herangekommen ist, ist es am Platze, wiederholt nachdrücklich vor der Unsitte vieler Kinder zu warnen, bei dem Genüsse von Kirschen die Kerne mit zu verschlucken. Die Erfahrung hat gelehrt, daß das Verschlucken von Kirschenkernen mit Gefahr für das Leben verbunden ist.

** Jäger-Ausfichlen. Schon jetzt kann man in den Fluren die Beobachtung von der ganz ungewöhnlich starken Vermehrung 'der Hasen machen; der junge Nachwuchs aus der Familie der Lampe zeigt sich in ganz bedeutender Menge. Da auch die Feldhühner eine überaus günstige Brutzeit hatten, so ist eine treffliche Feldjagd sicher.

** Zur Beachtung. Das Aussehen des Blumen­marktes hat sich in den ersten Junitagen vollständig geändert. Die Maiglöckchen haben ihre Herrschaft an die jetzt Überall angebotenen Kornblumen, den rothen Mohn, die See­rosen und die ersten im Freien zur Blüthe gelangten Rosen abtreten müssen. Leider hat diese Vorliebe für die Kornblume

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