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8.6.1894 Erstes Blatt
 
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Nr 131 Erstes Blatt.

Freitag den 8. Juni

1894

Gießener Anzeiger

Kenerat-Mnzeiger.

Sirrtrijälirigec XI<ie*fMf«t»yrfU ! 2 Mark 20 Pf». mit 8ringrrlo>n. Durch die Post Erzogen 2 Mark 50 Psg.

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Ter chietzener Xe|figer erscheint täglich, mit Ausnahme bei Montags.

Die Gießener AamilienKlälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal bcigelegt.

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fofgrnbtn Tag erscheinenbeu Nummer bi» Bonn. 10 Uhr. IPVCUUlJi VJK. I>(. Ilt l ^TUIIUI IC II Vlll l ll l. Anzeigen für brn ^Gießener Anzeiger^ entgegen.

Deutsche- Reich.

Berlin, 6. Juni. Die Nachricht, daß sich der Kaiser einer Operation an der linken Wange unterzogen habe, ist in weiten Kreisen deS deutschen BolkeS begreiflicher Weise mit lebhafter Theilnahme ausgenommen worden. Um so größer ist nun allseitig die Genugthuung darüber, daß die OperationS« wunde in günstigster Weise verheilt und daß der hohe Herr den operativen Eingriff vortrefflich überstanden hat. Doch war letzterer keineswegs so einfach, wie bis jetzt immer ver­lautete, vielmehr erfährt man nachträglich, daß die an dem Kaiser vollzogene Operation sich einigermaßen verwickelt ge­staltete. Der geschickten Hand des berühmten Chirurgen v. Bergmann gelang es indeffen trotzdem, die Operation in erfolgreichster Weise durchzuführen; in wenigen Monaten wird kaum noch die Narbe an der Wange deS Monarchen sichtbar fein.

Die parlamentarische Sommer stille in Deutschland ist jetzt eine fast vollständige geworden, nach­dem in diesen Tagen auch die Landtage Bayerns und Württembergs ihre Wintersesfionen beendigt haben. Im württembergischen Landtage ging dem SrssionSschluffe noch insofern eine bemerkenSwerthe Action voran, als die Regie­rung in der DienStagSsitzung der Abgeordnetenkammer den vorgelegten Entwurf zur Revision der Verfaffung zurllckzog, womit dieses Reformwerk einstweilen gescheitert ist. Da in der Frage der BerfaffungSrevision die einzelnen Parteien theil- weise sehr abweichende Anschauungen hegten, so war unter den obwaltenden Berhältniffen die Zurücknahme der betreffenden Vorlage allerdings wohl noch der beste Ausweg.

Neueste Ilacbrlcbtcti.

WolffS telegraphische- Correspondenz- Bureau.

Berlin, 6. Juni. Die landwirthschastliche AuS- stellung wurde heute Mittag durch den Prinzen Hein­rich eröffnet. Anwesend waren u. A. Ministerpräses Eulen­burg, die Minister Heyden, Miquel, Thielen, Berlepsch und Bronsart. Prinz Heinrich hielt eine Ansprache, worin eS heißt: ES sei gewiß, daß die deutsche Landwirthschaft schwer um ihre Existenz kämpfe, die Ausstellung sei aber ein Zeug- niß, daß der Landwirth nicht muthlos verzage. Kein Beruf sei in solchem Maße friedensbedürftig wie die Landwirthschaft. Alle Deutsche seien darin einig, daß der Friede selbst mit Opfern erhalten werden müffe. Der Prinz schloß mit einem Hoch auf den Kaiser. Minister v. Heyden dankte und bat den Prinzen Heinrich, dem Kaiser die Gelübde der unver- brüchlichen Treue der Landwirthe auszusprechen. Die Aus­stellung zeige ein Fortschreiten der Landwirthschaft in der Production. Die Landwirthschaft müffe aber bester rechnen lernen, die Düngerverschwendung müsse aufhören. Der Minister schloß mit einem Hoch auf die Landwirthschaft, die in Liebe und Treue mit dem Herrscherhause vereint sei. Nach Begrüßungsansprachen Arnims und deS Oberbürgermeisters Zelle erfolgte ein Hoch auf den Prinzen Heinrich, der hierauf die Ausstellung für eröffnet erklärte.

Berlin, 6. Juni. In der vom Prinzen Heinrich bei Eröffnung der Landwirthschaft-.Ausstellung ge- haltenen Rede heißt eS:Im Auftrage deS Deutschen Kaisers und Königs von Preußen, der den hier versammelten deutschen Landwirthen durch mich seinen Kaiserlichen Gruß und besten Wunsch entbietet, übernahm ich daS Präsidium der deutschen LandwirthschaftSgesellschaft. ES gereicht mir zu ganz besonderer Freude, diese Ausstellung persönlich eröffnen zu können. AuS allen deutschen Gauen sehen wir vereint, waS der Fleiß deS deutschen Ackerbauers, Fischers, Industriellen und Maschinenfabrikanten zum Wohle und Nutzen der deutschen Landwirthschaft zu leisten tm Stande ist. Gewiß ist es wahr, daß die deutsche Landwirthschaft heute schwer um ihre Existenz kämpft (Beifall), die Ausstellung zeigt jedoch, daß der deutsche Landwirth nicht verzagt, sondern bestrebt ist, seinen edlen, für das Vaterland unentbehrlichen Beruf allein zu fördern. Die Gesellschaft der deutschen Landwirthe ist nicht Mittel für materielle Verdienste, sondern eine Verbrüderung der deutschen Landwirthe im engeren Sinne. Wohl kaum ist ein anderer Beruf so unbedingt angewiesen auf den Frieden, die Landwirthschaft. (Bravo.) Ich meine, daß jeder Deutsche darin einig ist, daß selbst mit Opfern dieser Friede gewahrt werden müsse, jeder Deutsche in diesem Bewußtsein einig mit dem erhabenen Herrscher, den verbündeten Regierungen und freien Städten. Wir können diesem Gefühle nicht schöneren Ausdruck geben, als in dem alten erprobten Rufe: Seine Majestät der Kaiser und König lebe hoch!"

Sonderburg, 6. Juni. Nach Ausführung des Manövers auf der Außenrhede passirten gestern Nachmittag 3 Uhr die

PanzerschiffeBaden",Bayern",Sachsen" und Württemberg" die Brücke am Hafen über den Alsengrund nach Norden, wobei von der Brücke drei Ponton- abgefahren wurden. DieBayern" undWürttemberg" rannten jedoch an und beschädigten die Brücke erheblich. Die Schiffe nahmen keinen Schaden. Da- Publikum war rechtzeitig ge­warnt und e- ist deßhalb Niemand verletzt worden. Durch eine Nothbrücke ist der Verkehr wieder hergestellt.

Badapest, 6. Juni. Der Municipalau-schuß wählte Wekerle einstimmig zum Ehrenbürger von Budapest.

Depeschen bei Bureau .Herold*.

Berlin, 6. Juni. Prinz Heinrich von Preußen soll nach Beendigung der diesjährigen großen Flottenübungen zum Contreadmiral und Generalmajor befördert und zum zweiten Chef deS 1. LeibhusarenregimentS ernannt werden.

Berlin, 6. Juni. Nach übereinstimmenden Meldungen scheint der BundeSrath keine Neigung zu haben, vor seiner Vertagung sich über den ReichStagSbeschluß hinsichtlich Auf­hebung deS JesuitengesetzcS zu entscheiden. Die Vertagung deS BundeSrath- steht in kurzer Zeit bevor.

Berlin, 6. Juni. DerVoss. Ztg." wird geschrieben: ES schweben zur Zeit wieder Verhandlungen, ob die seit dem Jahre 1880 in den Schulen eingeführte Orthographie auch von den Staatsbehörden angenommen werden soll.

Berlin, 6. Juni. Gestern wurde eine von ca. 300 Per­sonen besuchte Anarchisten-Versammlung wegen Er­örterung strafbarer Handlungen aufgelöst.

London, 6. Juni. Nach Meldungen aus Victoria haben die Ueberschwemmungen deS FraserfluffeS große Verheerungen angerichtet. Auf vielen Bahnen wurde der Betrieb unterbrochen, Telegraphenlinien zerstört und Brücken weggeschwemmt- zahlreiche Gebäude stürzten ein. Den meisten Schaden haben die Saaten gelitten.

Rom, 6. Juni. Der König hat heute Mittag CriSpt mit der Neubildung deS CabinetS betraut.

Rom, 6. Juni. Die radicale Preffe drückt ihre Freude über den Sturz deS Ministeriums aus und meint, derselbe sei deshalb erfolgt, weil Crispi keines seiner Ver- sprechen, die er bei Uebernahme seines Postens gemacht, ge- halten habe. Es seien alle drückenden Steuern beibehalten worden, auch seien keine Abstriche an den Ausgaben sür Militär und Marine gemacht worden. Den hungernden Bewohnern Siciliens habe man Blei statt Brod geschickt- auch seien die Eingangszölle auf Getreide nicht nur nicht ermäßigt, sondern sogar erhöht worden. Falls da- Ministerium noch länger bestanden hätte, wäre ein Staat-bankerott oder eine Revolu- tion unvermeidlich gewesen. CriSpi habe das Vertrauen deS Volkes längst verloren, deshalb könne er auch den Vorsitz im Ministerium nicht mehr behalten.

Warschau, 6. Juni. Amtlicher Meldung zufolge kamen in den letzten vier Tagen in Warschau 20 Erkrankungen und 9 Todesfälle an Cholera asiatica vor. Im Gouverne­ment Warschau wurden 28 Erkrankungen und 12 Todesfälle constatirt. Das Gouvernement ist amtltch für verseucht erklärt worden.

CocaUs ttnö prwittstrlles.

Siehe«, den 7. Juni 1894.

Sitzung deS Schwurgerichts der Proviu, Sberhefieu vom 4. bis 6. Juni 1894. (Fortsetzung.) Am 7. November 1893 kam zuerst die Privatklagesache der Johannes ThöngeS Ehefrau gegen Johanne- Bopp Eheleute zur Verhandlung. Da sich jedoch eine größere Anzahl von Zeugen mit ihren Aussagen tn directen Widerspruch setzten, so wurde die Der- Handlung auf den 19. December 1893 vertagt, während die Privatklagesachen deS Johannes Bopp gegen Johannes ThöngeS Ehefrau und diejenige deS August Stein gegen dieselbe schon am 31. October zur Verhandlung und Aburtheilung kamen. In der Privaiklagesache deS Johannes Bopp gegen Johannes ThöngeS Ehefrau wurden unter Anderen Philipp Künstler Ehefrau und Heinrich Münch Ehefrau zeugeneidlich vernommen und versicherte hier erstere, Frau ThöngeS habe die Emma Bopp nicht geschlagen, ihr nur mit dem Finger gedroht und sie eine Lügnersche und Schwindlersche genannt, ihr auch bemerkt, sie werde dem Lehrer sagen, daß sie gelogen habe. Auch Heinrich MünchS Ehefrau sagte eidlich aus, daß sie bei dem Vorfall zugegen gewesen sei, sie bezeugte eingehend eine angeblich zwischen Emma Bopp und Frau ThöngeS statt- gehabte Unterredung und erklärte sogar, Frau Döllach habe dem Rinbe gesagt, daß eS sagen solle, Frau ThöngeS habe eS geschlagen. Auch Conrad MünchS Ehefrau war al- Zeugin benannt. DaS Gericht sah indessen von weiterei^Erhebungen

ab, sprach die Frau ThöngeS bezüglich der Mißhandlung frei, verurtheilte sie aber wegen wörtlicher Beleidigung zu 3 Mk. Geldstrafe und in die Hälfte der Kosten der Privatklage. Die an dem nämlichen Tage stattgehabte Verhandlung in der Privatklagesache deS August Stein gegen Johanne- ThöngeS Ehefrau wegen Beleidigung endete mit der Freisprechung der letzteren, weil Elise Rühl, Charlotte Rühl, Heinrich Münch Ehesrau und Conrad Münch Ehesrau entgegen der Versicherung der Emma Bopp und deS Johanne- Gräf II., welche von dem Privatkläger als Zeugen benannt und vernommen worden waren, als Entlastungszeugen die nachstehenden eidlichen Aus­sagen gemacht hatten: Elise Rühl: Frau ThöngeS und ich trugen einen Korb, wir wollten Aepfel auflesen, als Emma Bopp hinzukam und sagte, Emilie Münch hätte die Flaschen zerbrochen und weiter: Mutter, Du mußt sie bezahlen. Frau ThöngeS sagte darauf, sie bezahle die Flasche nicht, Stein habe mehr Geld. WaS anderes hat sie nicht gesagt. Ich bin bei ThöngeS in Arbeit, aber nicht beeinflußt worden. Gräf war eine Strecke von unS entfernt. Charlotte Rühl: Ich kam aus dem Felde. Bopp-Mädchen begegnete mir und Frau Major, eS fragte mich, wo ich gewesen sei. Kurz darauf kam Johanne- ThöngeS Ehefrau mit meiner Tochter (Elise Rühl) dazu. Emma Bopp sagte dann zu Frau ThöngeS, die Emilie Münch habe daS Fläschchen zerbrochen, sie müsse eS bezahlen. Ich ging inzwischen meitcr und habe nichts mehr verstanden. Gräf habe ich in der Nähe nicht gesehen. Heinrich MünchS Ehefrau Ich wollte Frau ThöngeS Sand bringen, auf dem Wege nach ihr begegnete mir Emma Bopp, sie schloß sich mir an. Da ich mich ftii die in Frage stehende Angelegenheit interessirte, weil mein Kind dasjenige ist, welche- die Flasche zerbrochen haben soll, so fragte ich Emma Bopp danach. Letztere erklärte mir im Laufe de- Gespräches, die Mutter habe nichts davon gesagt, daß sie dem Bürgermeister auf den Kopf....., ihr

Großvater sage eS aber, auch wenn e- dreimal nicht wahr sei. Conrad Münchs Ehefrau: Ich kam gerade dazu, als die kleine Emma Bopp mit Frau Münch sprach. Frau Münch fragte danach, ob Frau ThöngeS die fragliche Aeußerung gethan habe, worauf Emma Bopp erwiderte, die Frau ThöngeS habe nicht gesagt, ihr Großvater behaupte eS aber und wenn es dreimal nicht wahr sei. Hiernach waren die Aus­sagen der Emma Bopp und deS Johannes Gräf mit Vorsicht aufzunehmen und gelangte das Schöffengericht zu einem frei­sprechenden Erkenntniß. Der AuSgang dieser Privatklage- fache war auch entscheidend für die Privatklagesache ThöngeS gegen Gräf, welche am 4. Januar vor dem Schöffengericht Friedberg zur Verhandlung und Aburtheilung kam. Johannes Gräf II. wurde wegen Beleidigung der Johannes ThöngeS Ehefrau, da er den Beweis der Wahrheit der von ihm be­haupteten Aeußerung nicht erbracht hatte, auf Grund deS §186 deS Strafgesetzbuchs in eine Geldstrafe von 6 Mark kostenfällig verurtheilt, auch der Privatklägerin die Publi- cationSbefugniß zugesprochen. Der zweite Verhandlungs­termin in der Privatklagesache ThöngeS gegen Bopp- Ehelente fand am 19. December 1893 statt und endete mit der Frei- sprechung deS Polizeidieners Bopp, der Verurtheilung der Ehefrau desselben und der Ehefrau ThöngeS zu je 10 Mark Geldstrafe, unter Belastung der Ehefrau ThöngeS mit/g, der Johannes Bopp Vs der Kosten. Als Belastungszeugen waren von der Privatklägerin unter Anderem angegeben Conrad Münch Ehefrau, Heinrich Münch Ehefrau, Philipp Künstler Ehefrau, Elise Rühl, Johannes ThöngeS und Conrad Münch und zwar erstere bret in beiden Verhandlungsterminen, tw ersteren nach vorauSgegangener Beeidigung, im zweiten Terrnir unter Berufung auf den geleisteten Eid. ES sagten auS: Conrad Münch Ehefrau: Am fraglichen Tage sah ich Emma Bopp weinend über die Straße gehen. Kurze Zeit daraus ging ich in baß Hauß der Privatklägerin. AIS ich einige Zeit dort war, kam Bopp und klopfte verschiedene Male. Alß Frau Thöngeß das Fenster öffnete, sagte derselbe, wie sie dazu käme, sein Kind zu schlagen, sie müffe das Unglück, daß Gewitter kriegen, er brächte sie nach Rockenberg. Frau Bopp, die jetzt ebenfalls dazu kam, erklärte, Frau Thöngeß müffe nach Rockenberg b.......Ich war im

Zimmer der Frau Thöngeß, alß die fraglichen Aeußerungen fielen, sie hat keine Schimpfworte gebraucht. Sie versicherte in dem ersten Verhaublungßtermin gleich der Heinrich Münch Ehefrau und Heinrich Künstler Ehefrau, daß Johannes Schönwolf wahrend beß fraglichen Vorfallß nicht zu Hause gewesen sei und erklärte in dem zweiten Termin, daß Schön- wolf nach 4 Uhr auß dem Felde gekommen sei und zu dieser Zeit der Streit vorbei gewesen sei. Heinrich Münch Ehefrau sagte auß: Ich war in der Nähe beß Hauses der Privatklägerin, als der hier fragliche Vorfall sich ereignete