statt, die resultatloS verliefen. Nur eine Falschmünzerbande wurde ausgehoben.
Darmstadt', 7. April. (Privatdepesche.) Die zweite Kammer berieth heute in geheimer Sitzung über das Hochzeitsgeschenk für den Grobherzog. Es wurden 100,000 Mk. mit 37 Stimmen bewilligt.
Aus den Verhandlungen der Zweiten Kammer der hessischen Stände.
nn. Darmstadt, 6. April 1894.
Die Verhandlungen werden heute mit nochmaliger Be- rathung des Cap. 69, Fabrikinspectoren, fortgesetzt.
Der Ausschuß beantragt gemäß dem Antrag Jöst und Genossen : die Einstellung eines weiteren Betrags von 6000 Mk. für zwei Fabrikmspectoren-Assistenten.
Das Haus bewilligt einstimmig diesen Betrag, sowie den weiter geforderten von 15 870 Mk. unter Streichung eines Postens für Schreibhülfe.
Bei Cap. 75, Wittwen- und Waisen - Versorgungs - Anstalten werden, die geforderten 267 700 Mark einstimmig genehmigt.
Abg. Hechler fragt bei Großh. Regierung an, da Hessen das einzige Land sei, in welchem noch Abzüge für die Wittwen und Waisenkasse, insbesondere bei den niederen Beamten, gemacht würden, ob dieselbe nicht die Absicht habe, diese Beiträge ganz aufzuheben.
Staatsminister Finger erwidert, daß sich die Großh. Regierung schon mit der Frage, insbesondere mit dem zweiten .Theil, beschäftigt habe und der Kammer Vorlage machen werde, sobald es die Finanzlage des Staates gestatte.
Cap. 76, Beitrag zur Invaliden - Versorgung, mit 19 500 Mk.,
Cap. 77, Landeßwaisenanstalt, mit 225 550 Mk.,
Cap. 78, Taubstummen'Anstalten, mit 48 600 Mk.,
Cap. 79, Blinden-Anftalt zu Friedberg, mit 12 000 Mk.,
Cap. 80, Staatsunterstützungskasse, mit 24 000 Mk., Cap. 81, Beitrag aus der Staatskasse zu den Mitteln des Bankbesoldungsfonds, mit 5000 Mk.,
Fond für gemeinnützige und öffentliche Zwecke, Cap. 82, mit 54 700 Mk.,
Cap.83, Dicariats- und Aushülfskosten 2c, mit 70 000 Mk.,
Cap. 84, Vertheilung des Regierungsblatts, mit 7830 Mk.
werden ohne Debatte bewilligt.
Bei Cap. 85, Beitrag zur Erbauung von Kreisstraßen, bemängelt Abg. Schönberger das zum Bau der Staatsstraßen verwendete Deckungsmaterial und wünscht Granit dazu benützt.
Ministerialrath Using er hat soviel Vertrauen in die Beamten des Kreisbauamtes, daß sie das Straßendeckungsmaterial richtig auswählen.
Die geforderte Summe von 85 000 Mark wird genehmigt.
Zu Cap. 86, Landesfeuerlöschkasse, beantragt der Ausschuß, 6000 Mk. ins Budget einzustellen.
Abg. Breim er stellt den Antrag, diesen Betrag auf 12 000 Mk. zu erhöhen, weil durch die Einführung der Landesfeuerlöschordnung außerordentliche Anforderungen an die Gemeinden herantreten. Er schätzt die Kosten der Durchführung der Feuerlöschordnung auf mindestens eine halbe Million Mark.
Abg. Wernher schließt sich dem Antrag Breimer an, insbesondere, weil die Beschaffung von Löschgeräthschaften den Gemeinden große Kosten auferlege.
Abg. Hechler theilt die Bedenken der Herren Vorredner nicht. Die Mittel, welche zur Verfügung gestellt sind, hält derselbe für ausreichend.
Abg. Metz-Darmstadt fragt bei der Regierung an, warum es den General - Agenturen der verschiedenen Feuer- Versicherungen gestattet ist, ihre Geschäfte außerhalb des Landes, z. B. von Frankfurt a. M., Wiesbaden leiten zu dürfen.
Staatsminifter Finger bestreitet diesen Fall. Keiner Generalagentur sei es gestattet, ihre Geschäfte außerhalb des Landes zu führen. In einem Fall habe dies stattgefunden. Die Regierung sei hiergegen vorgegangen und die Zurück- verlegung der Agentur nach Darmstadt habe stattgefunden. Der Antrag Breimer sei der Regierung nicht sympathisch, da sich eine Nothwendigkeit der Erhöhung des Beitrags um weitere 6000 Mk. nicht anerkennen lasse.
Abg. Breimer zieht seinen Antrag zurück und behält sich vor, einen Separatantrag zu stellen, in welchem auch die Heranziehung der Versicherungs gesellschaften mit 5 pCt. der Versicherungsprämien zu den Kosten der Gemeinden zum Feuerlöschwesen in Aussicht genommen ist.
Die geforderten 6000 Mk. werden sodann genehmigt.
Cap. 87, Centralbauwesen im Ressort der Section für innere Verwaltung, wird mit 142 470 Mk. genehmigt.
Nunmehr erfolgt die Berathung der Abtheilung „Justiz- Verwaltung".
In der Generaldebatte ergreift zunächst der Abg. Metz. Gießen das Wort. Er bedauert, daß der zu Anfang des Landtags von ihm gestellte Antrag, welcher eine Reform in unserem Justizwesen anstrebe, noch nicht zur Berathung gestellt worden sei. So schwer hätte dies dem Staatsministerium doch nicht fallen dürfen, umsomehr als es wissen mußte, daß die jetzigen Zustände in unserem hessischen Justizwesen unhaltbar seien. Der Antrag sollte das Staarsministerium in formaler Weise entlasten, weil für die fortgesetzten Klagen in unserem Justizwesen immer nur der Staatsminister verantwortlich gemacht würde. Daß dies bis jetzt nicht geschehen sei, rufe in ihm die Empfindung wach, als wolle 4ian sich immer noch einer Reorganisation in unserem Justizwesen verschließen. Durch die Justizgesetze, insbesondere durch die Jmmobiliar-Veräußerungs Verträge, sei eine Masse von Pro- ceffen entstanden, weil man die Sache Personen in die Hand gelegt habe, welche denselben nicht gewachsen sind. Ferner
bespricht Redner die Art der Ausbildung unserer jungen Juristen, welche man zu Allem, aber nur nicht für ihren eigentlichen Dienst, heranbilde. Er hält es für nöthig, daß man schon bet der Staatsprüfung einen Unterschied machen müsse für Diejenigen, welche in den Staatsdienst und für Diejenigen, welche in den Verwaltungsdienst gehen. Das Gedeihen und der Werth eines Staates hänge von einer geregelten und strammen Justizpflege ab. Wo diese fehle, da fehle Alles und das sei im Staate Hessen der Fall.
Staatsminister Finger tritt den Anschuldigungen in scharfer Weise entgegen. Was die Vermehrung der Richterstellen angehe, so möge sich der Herr Abgeordnete doch nur im Budget überzeugen, dort könne er sehen, daß es der Regierung an Initiative nicht fehlt. Daß die Civilproceß- ordnnng zur Verkürzung der Proreffe nicht so wirken kann, wie es gewünscht wird, habe auch die Regierung im Voraus gewußt. Die Dinge gehen eben nicht so rasch. Der Herr Abgeordnete hätte vielleicht billig und recht gehandelt, wenn er bei der Untersuchung auch die Individualität der Richter ins Auge gefaßt habe. Und erst was die Rechtsanwälte Alles pexiren. Wenn er dies nicht gethan habe, bann habe er mit seinen Anschuldigungen Unrecht. Der Herr Abgeord nete erkenne an, daß den Richtern nach der neuen Justizgesetzgebung außergewöhnliche Rechte eingeräumt seien. Zu seiner (des Ministers) Zeit sei das zum Segen des Juftiz- wesens nicht der Fall gewesen. In der Aera des Versetzungswesens empfinde es die Regierung am meisten. Dort gehe es wie bei der Hochzeit des reichen Mannes, der seine Gäste geladen. Der eine habe sich entschuldigt, er müsse sich eine Frau nehmen, der andere, er müsse seine Frau Pflegen u. s. w. Wenn der Herr Abgeordnete der Regierung erst einmal solche Richter schaffen w^lle, welche sagen, ich bin wegen des Dienstes da und muß mich dem Dienst fügen, dann werde es der Regierung leicht fein, eine Justizverwaltung zu schaffen, womit er zufrieden sein solle. Die von ihm gewünschten Amtsgerichtsräthe wolle die Regierung in allernächster Zeit schaffen und wenn er damit einen oder den anderen seiner Mandanten zufrieden stellen könne, dann sei auch die Regierung zufrieden. Bei der Besetzung von Richterstellen stehe der Regierung nur daß Interesse des Dienstes und nichts weiter vor Augen. Bezüglich der Beschwerde der Verwendung von jungen Juristen im Verwaltungsdienst sei es auch der Regierung nicht angenehm, es lasse sich aber nicht vermeiden, weil man sich bei Vacanzen doch mit einer Aushülfe behelfen müsse. Eins aber müsse er dem Herrn Abgeordneten in hohem Grade verdenken, daß er der Regierung vorgeworfen, daß es der Regierung nicht immer gelungen fei, den Schein einer persönlichen Bevorzugung von sich abzulenken. Er solle ihm den Fall zeigen, so stehe er ihm und dem ganzen Hause offene Rede.
Abg. Schmidt-Mainz setzt seine Anschuldigungen gegen das Justizwesen, insbesondere in Rheinhessen, in noch schärferer Weife fort. Staatsminister Finger genieße im Lande und auch im Richterstand das größte Vertrauen und Wohlwollen, während seinem Stellvertreter, dem Chef des Justizwesens, das unbegrenzte Mißtrauen entgegen gebracht werde.
Wegen vorgerückter Stunde wird die Debatte hier abgebrochen und morgen früh fortgesetzt.
Cocai#» ttttö Provinzielle».
Gießen, den 7. April 1894.
* * Auszeichnung. Herr Carl Schwan jun. erhielt auf der Offenbacher Geflügel-Ausstellung den Ehrenpreis des Großherzogs, 6 erste, 20 zweite, 13 dritte Preise und drei Ehrenpreise. Die Ausstellung soll großartig sein.
* * Oberhesfifcher Geschichtsverein. Der Bericht über den Vereins-Ausflug am Donnerstag mußte wegen Raummangel zurückgestellt werden.
* * Brand. In einem Hause des Ludwigsplatzes sand gestern Abend im Badezimmer ein unbedeutender Brand statt.
* * Diebstahl. Aus einem Keller in der Bahnhofstraße wurden mittelst Einfteigens eine Partie Aepfel gestohlen. Den Thätern ist man auf der Spur.
* * Schweres Braudunglück. Heute Morgen verunglückte die älteste Tochter eines hiesigen Großkaufmanns, wohnend in der Bahnhofstraße, dadurch, daß dieselbe durch Explosion einer Spirituslampe sehr schwere Brandwunden davontrug. Bei dem Löschversuche ihrer Mutter trug letztere ebenfalls an den Händen Brandwunden davon. (Wie wir soeben erfahren ist die Tochter ihren schweren Verletzungen erlegen. Red.)
* * Unfall. Durch den Zusammensturz eines Gerüstes an einem Neubau der Sonnenstraße fielen drei Arbeiter, welche auf demselben beschäftigt waren, herunter. Glücklicherweise erlitten dieselben nur unbedeutende Verletzungen.
* * Ueber das Verweilen im Wirthshanse hat das Reichsgericht kürzlich folgende interessante Entscheidung gefällt: „Hat der Wirth dem Gaste durch Verabreichung von Speise und Trank zum Verzehren im Locale die Befugniß zum Aufenthalte eingeräumt, so bient solche Besugniß zunächst nicht länger, als nach billigem Ermessen und vernünftiger Auslegung des beiderseitigen Vertragswillens zur Erfüllung des vereinbarten Zweckes erforderlich ist. Ist der Zweck erfüllt, so tritt der Inhaber des Locals auch wieder in die freie Verfügungs-Gewalt zurück und kann ungehindert das längere Verweilen untersagen."
* * Von hessischen Behörden werden steckbrieflich verfolgt: Taglöhner David Bocher aus Kirdorf vom Amtsgericht Homberg a. d. O. wegen Bettelns- Dienstknecht Heinrich Gerst aus Kirdorf vom Amtsgericht Hungen wegen Betrugs- Dienstmagd Margaretha Hofmann aus Nidda von der Staatsanwaltschaft in Gießen wegen Diebstahls- Kaufmann Joh. Karl Jung aus Holzhausen von der letztgenannten Behörde wegen Pfandveräußerung - Joseph KÜmeth aus Leubach vom Amtsgericht Offenbach wegen Diebstahls - Anna W e ß aus Kauben vom Amtsgericht Offenbach
wegen Diebstahls- Dienstknecht Peter Wolk aus Aschbach'' vom Amtsgericht Fürth wegen Betrugs.
* * Feste Taxe für die Militärmustker. Die Petitionen des Allgemeinen Deutschen Musikerverbandes an die obersten Militärbehörden haben, nach einer Meldung der „Oderh. Ztg.", den Erfolg erzielt, daß in nächster Zeit den Militärcapellen eine Bestimmung zugehen wird, die eine feste Taxe für Militärmusiker aufstellt, von der sie bei Engagements für Concerte und Bälle nicht abweichen dürfen.
Darmstadt, 6. April. Vor der Strafkammer begann heute die Verhandlung gegen den bekannten Ein- und bezw.. Ausbrecher Glotzbach. Der großen Menge der geladenen Zeugen wegen findet die Verhandlung im Schwurgerichtssaale statt. Der Angeklagte, welcher schon eine große Zahl Bestrafungen wegen Diebstahls, Unterschlagung 2C., zuletzt eine Zuchthausstrafe von 11 Jahren verbüßt hat, ist gebürtig aus Mörfelden und ledigen Standes. Er wird gefesselt oorgeflihit, und ihm die Fesseln erst zu Beginn der Verhandlung abgenommen. Die Anklage geht dahin, daß Glotzbach in der Zeit vom 30. Juli 1893 ab in Gräsen- hausen, Wolfskehlen, Königstädten, Kelsterbach, Rüsselsheim, Weilbach, Seligenstadt, Dietzenbach, Mörfelden und Vilbel mittelst Einfteigens und gewaltsamen Erbrechens von Behältnissen eine große Zahl Gegenstände aller Art, Geld, Werthpapiere, Uhren, Kleidungsstücke, Eßwaren u. dgl. mehr gestohlen habe. Glotzbach erklärt, was er begangen habe, wolle er gerne zugeben, nicht aber das, was ihn nichts angehe. Bei seiner Entlassung auS dem Zuchthaus sei er mit seinem Arbeitsverdienst nach Frankfurt gegangen, er habe vergeblich nach Arbeit gesucht, aber keine erhalten, weil fein Name in allen Blättern gestanden hätte. Durch einen Zuchthausbekannten habe er sich bann verleiten lassen, den Weg des Verbrechens wieder aufs Neue zu betreten. Die Diebstähle in Gcäfenhausen habe er nicht ausgeiührt, auch nicht den Diebstahl in Wolfskehlen, wobei ca. 700 Mark an baarem Geld erbeutet wurden. Er behauptet, nur einzelne Diebstähle in Wolsskehlen, Dietzenbach, Weilbach, und zwar in Gemeinschaft mit dem schon erwähnten Zuchthausbekannten, den er aus Rücksicht auf dessen Familie nicht nennen wolle, verübt zu haben. Auffällig ist, daß Glotzbach seine Diebstähle fast sämmtlich und mit Vorliebe bei Israeliten ausführte. Mit dem erbeuteten Gelde begab sich Glotzbach nach Frankfurt, wo dasselbe verlebt und mit Frauenspersonen durchgebracht wurde- er will das Geld sämmtlich verbraucht haben. Er wurde am 5. September v. I in Bruchköbel verhaftet und nach Hanau transportirt, gab daselbst einen falschen Namen an, wurde dann hierher gebracht. Bekanntltch gelang es Glotzbach, in der Nacht vom 31. Januar auf 1. Februar im Verein mit einem gewissen Platter aus dem Gefängniß auszubrechen, worauf er seine Diebesthätigkeit alsbald wieder aufnahm und in Königstädten, Mörfelden, Dietzenbach und Vilbel abermals Diebstähle ausführte, sich dabei auch mit Schuhwerk und Kleidern neu ausstaffirte. Diese letzteren Diebstähle will Glotzbach allein verübt haben. In Vilbel wurde er verhaftet, er rtß im Hastlocal den Ofen ab, schlüpfte durch das Loch in der Mauer auf den Hausgang, öffnete die Hausthüre und entfloh. In Altenstadt, wo er sich einen fremden Namen beilegte, wurde Glotzbacd abermals dingfest gemacht. Bei Altenstadt hatte Glotzbach ein Verbrechen gegen die Sittlichkeit versucht, ein Fall, der heute nicht zur Erörterung steht, da der Angeklagte hierüber vor das Schwurgericht verwiesen ist. Hiernach begann die Zeugenvernehmung, welche heute Mittag und morgen fortgesetzt wird und — wie die ganze Verhandlung — besonderes Interesse nicht bietet.
Darmstadt, 4. April. Durch einen seltenen Besuch wurden am Mittwoch Mittag die Gäste der hiesigen Volksküche überrascht. Es erschien daselbst ein „Hochzeitspaar"^ der hiesige Stuhlmacher B. mit seiner Frau, diese mit Brautkranz und Strauß geschmückt, um daß „Hochzeitsmahl" einzunehmen. Beim Verlassen des Speisesaals, nach aufgehobener „Tafel", begleitete der größte Theil der Anwesenden das „junge Paar" bis vor das Hofthor, wobei bieielbeii ihre. Freude über den Besuch durch Hochrufe und Bravos zum Ausdrucke brachten. N. H. V.
* Frankfurt, 5. April. Betreffs des Brandes be& früheren Britannia - Hotels ist noch Folgendes zu bemerken. Das Dienstmädchen Betzold ist nur sehr unbedeutend verletzt, was auch von dem Portier Trunck gilt. Auch der Zustand des Herrn Ferdinand Schlesiky - Ströhlein und seines altesterr Sohnes Christian ist recht befriedigend. Die übrigen Geretteten befinden sich sämmtlich wohl. Für die total verarmten Dienstmädchen ist eine Sammelstelle für Unterstützungen errichtet worden und hat man wenigstens bereits so viel zusammen bekommen, daß man die armen Mädchen vorläufig notdürftig kleiden konnte. Herr Brunträger hat dem sämmt- lichcn geretteten Dienstpersonal für die nächste Zeit Kost und Logis gewährt. Der Gatte der unglücklichen Fran Weck traf heute Morgen, von Basel kommend, hier ein. Das bei der Magdeburgischen Feuerversicherungs - Gesellschaft versicherte Hans repräsentirte einen Werth von ca. 400 000 Mk. Keine Familie hat auch nur etwas gerrettet. Die Partien im zweiten, dritten und vierten Stock haben Alles verloren. Einen Mitleid erregenden Eindruck macht die Veröffentlichung der Standesamtsnachrichten in den Frankfurter Blättern, wo die Opfer der Katastrophe in nachstehender Reihenfolge aufgeführt sind:
April »erstorbener
4. Schwerd, Elisab., Dienstmädchen, 57 I., Gutleutstr. 101 Weck, Margar. Auguste, 23 I., Gutleutstr. 97.
Weck, Wllh. Friedr., 4 Mt., Gutleutstr. 97.
Weck, Sophie Wilhelmine, 21 I, Garlenstr. 229.
Weck, Pauline, 19 I., Gutleutstr. 101.
Weck, Marie Friedr., 48 I., Gutleutstr. 101.


