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1894
Mittwoch den 7. Februar
Sir. 81
Amts- und Anzeigeblatt für den "Kreis (ßiefjen
chratisbeikage: Gießener Kamitienötätter
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag« für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi« Vorm. 10 Uhr.
Deutscher Reich.
Berlin, 5. Februar. An das hocherfreuliche Ereigniß der Wiederaussöhnung des Kaisers Wilhelm mit dem Fürsten Bismarck werden in einigen ausländischen Blättern recht wundersame Speculationen und Muth- rnaßungen angekniipft. So läßt sich die „Times" aus Wien melden, der Berliner Besucb des Fürsten Bismarck sei als die Einleitung zu einer nachhaltigen Wiederannäherung Deutschlands und Oesterreichs an Rußland zu betrachten, und dieselbe Melodie pfeift auch ein Berliner Berichterstatter im Brüsseler „Patriote", nur mit noch schärferer Betonung. Diese merkwürdigen Commentare zu dem Besuche des Altreichskanzlers am Berliner Hose wollen also gewissermaßen eine neue Auflage des längst in die Brüche gegangenen Drei- Kaiser-BündnisseS als die eigentliche politische Folge der Berliner Vorgänge construiren- darüber, was alsdann aus dem jetzigen Dreibunde werden würde, schweigen sich jene Zukunftspolitiker allerdings wohlweislich aus. Natürlich handelt es sich aber bei einer solchen Auslegung der etwaigen politischen Wirkungen der Aussöhnung zwischen dem Kaiser und dem ehemaligen Kanzler nur um ein Phantasiegebilde, das bei selbst ganz oberflächlicher Betrachtung rasch vor den bestehenden realen Verhältnissen zerschmilzt. Für ein abermaliges Drei- Kaiser-BUndniß ist nun einmal nach Lage der Dinge in Europa kein Platz vorhanden und gewiß denkt man in Berlin wie tn Wien und Petersburg selbst am wenigsten an die Wieder- aussrischung eines derartigen Verhältnisses- im Uebrigen läßt sich auch ohne ein solches ganz gut wieder ein besserer Faden von der Spree und Donau hinüber zur Newa spinnen.
— Der langjährige freiconservattve Reichstagsabgeordnete für Bomst-Meseritz, von Unruhe-Born st, gedenkt sein Mandat niederzulegen. Dieser Entschluß wäre an sich nicht weiter bewerkenswerth, denn Herr v. Unruhe vertritt den genannten Wahlkreis seit 1867 bis heute ununterbrochen im Reichstage, und es würde wohl ganz erklärlich erscheinen, wenn sich dieser verdiente Parlamentarier nach einer mehr als 26jährigen Thätigkeit in der deutschen Volksvertretung endlich in die Stille des Privatlebens zurückziehen wollte. Aber es verlautet, daß Herr v. Unruhe aus ganz anderen
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Erwägungen heraus den Gedanken zur Mandatsniederlegung gefaßt habe. Es wird bestimmt versichert, der „Bund der Landwirthe", welcher allerdings in der jüngsten Reichstagswahlbewegung kräftig für Herrn v. Unruhe gegenüber dem polnischen Candidaten eingetreten ist, habe den Abgeordneten für Bomst-Meseritz zur Mandatsniederlegung aufgesordert mit der Begründung, Herr v. Unruhe habe durch seine Haltung im Reichstage die landwirthschaftlichen Interessen nicht ge- nügend gewahrt. Es wäre indessen aus mehr als einem Grunde zu bedauern, wenn Herr v. Unruhe einer derartigen Pression weichen sollte, schon deßhalb, weil sich bislang immer die Stimmen der verschiedenen deutschen Parteien im Wahlkreise Bomst-Meseritz — abgesehen von der hier nicht weiter in Betracht kommenden socialistischen Partei — auf Herrn b, Unruhe gegenüber dem Candidaten der Polen vereinigten. Es ist aber höchst fraglich, ob diese erfreuliche und auch nothwendige Emmüthigkeit unter den Deutschen jenes posenschen Wahlkreises aufrecht erhalten bliebe, wenn künftig daselbst ein lediglich auf die Forderungen des Bundes der Land- wirthe eingeschworener deutscher Candidat präsenrirt werden sollte.
Neueste Nachrichten.
Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau-
Row, 5. Februar. Die „Agencia Stefani" meldet aus Massa: Vier der Theilnahme an einer verbrecherischen Gesellschaft angeklagte und schuldig erkannte Individuen wurden vom Kriegsgerichte zu zwei- bis achtjährigem Gefäng- niß, verschärft mit vier- bis sechzehnmonatlicher Zellcnhaft, verurtheilt. — In Noceto bei Carrara wurden ein gewisser Nicolini und 32 Aufrührer verhaftet, welche Bauden angehören, deren Anführer Nicolini war und die am 13. v. M. in Castelpoggio plünderten und Gewehre wegschleppteu. Alle sind geständig.
Depeschen deS Bureau „Herold*.
Berlin, 5. Februar. Mehrere Blätter brachten jüngst Meldungen, daß in Samoa neue Unruhen bevor stände»'
2er Gießener »«zeiget erscheint täglich, mit AnStiahme deS Montags.
Die Gießener Aamiliendlälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Deutscher Reichstag.
41. Sitzung. Montag den 5. Februar 1894. I Die zweite Beralhung des Reichshaushaltsetats für 1894/95 I wird beim Etat des Reichskanzlers und der Reichskanzlei fort- I ge^Abg. vr. Friedberg (ntl.) richtet an den Reichskanzler die I Anfrage, ob es mit den Interessen des deutschen Reiches vereinbar fei, I daß der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha englischer Staatsange- I höriger sei. Er gebe zu, daß das keine Frage des Staatsrechts sei, denn die Thronfolge richte sich nach der Erbfolge. Aber der Wurde des Reiches entspreche ein solches Verhaltniß nicht. Man hätte erwartet, daß der Herzog aus dem -ngltschen Unterthanenverband ausscheiden würde; daß dteS nicht geschehen, habe große Mißstimmung hervorgerufen, zumal im englischen Parlament die Frage erörtert worden sei, ob das englische Volk einen deutschen Fürsten zu erhalten habe. Ein deutscher Fürst solle Deutscher sein und sonst nichts. Wenn ein Ausländer deutscher Fürst werde, so werde dadurch ein Factor der Fremdherrschaft in unsere deutschen Verhältnisse hineingebracht.
Reichskanzler Graf Caprivi: Auf die principielle Frage einzugehen, ob es überhaupt thunltch sei, daß ein Ausländer einen deutschen Thron besteigt, liegt kein practtfcher Grund zur Zett vor. Ich sehe auch tn absehbarer Zeit nicht, woher die Motive kommen sollten, die uns nöthigten, uns mit dieser Frage zu beschäftigten. Im Uebrigen liegt die Sache formell ganz klar. ES ist nach Landesund Fürstenrecht zunächst zu entscheiden, ob die Thronfolge in den einzelnen Staaten nach dieser oder jener Form geregelt ist. Ist sie geregelt, dann präsentirt das Land den Vertreter zum Bundesrathe und dann hat der Bundesrath zu entscheiden, ob dieser präsenttrte Bevollmächtigte de jure tn der Lage Ist, das Land zu vertreten. Diese Auffassung ist schon von meinem Amtsvorgänger tn den Acten, wenn auch nur als theoretische Behauptung möglicher künftiger Fälle, niedergelegt. Bei dieser Sachlage kann ich es mir versagen, auf die principielle Frage einzugehen. Es ist zweifellos, daß der Herzog von Gotha zur Zeit rechtmäßiger Souverän von Gotha ist. Er ist dadurch ein Deutscher geworden. Die Eigenschaft als deutscher Souverän schließt eo ipso jede Abhängigkeit vom AuSlande au?. (Hört, hört!) Es ist nicht möglich, daß ein deutscher Souverän gleichzeitig Unterthan einer fremden Macht sein kann. Wenn Sie nur an die Möglichkeit eines Krieges mit Deutschland seitens des Staates denken, dessen Unterthan der deutsche Souverän wäre, so ergiebt sich die Unmöglichkeit von selbst. In diesem Falle konnten, wenn der Souverän als deutscher Bundessürst an dem Kriege theil- nimmt, die Gerichte des anderen Landes gegen ihn wegen Hoch- verraths einschreiten. Der Herzog von Coburg-Gotha ist deutscher Souverän, er kann nicht Unterthan einer fremden Macht sein. (Hört, hört!) Was kann uns da zu Besorgnissen Anlaß geben? Der Herzog hat sofort, als er ben Thron bestieg, im Beifein des Kaisers in formellster Weise Schritte gethan, um zu erhärten,, daß er Willens sei, seiner Pflicht gegen Deutschland voll zu genügen. Nun ist eingewendet worden, daß der Herzog auch Engländer sei. Es ist aber Sache des Herzogs, seine Beziehungen zu einer anderen Nation und zu einem anderen Staate so zu regeln, daß sie mit seinen Pflichten gegen Deutschland nicht in Colltsion kommen könnten, und so weit meine Kenntniß reicht, hat der Herzog den festen Willen, dies zu thun. Eine Einmischung unsererseits hätte kein practisches Ziel; ich würde sogar fürchten, daß wir damit der freien Thätigkeit des Herzogs hinderlich wären, wenn wir uns mit diesem Gegenstand weiter beschäftigten. 1£_
Abg. Spahn (Str.) legt Verwahrung ein gegen Eingriffe in die Souveränität der einzelnen Bundesfürsten und in die Thronfolge. Der Reichstag habe keine Veranlassung, die Regierug zu neuen Ausnahmegesetzen, in diesem Falle bezüglich der Thronfolge, )u drangen.
Abg. Richter (fts. Vlkp ). Don einer Erregrmg des Nationalgefühls durch diese Angelegenheit habe ich nichts bemerkt. Nur ew paar nationalliberale Blätter hätten die Sache besprochen Wir könnten in Deutschland glücklich sein, wenn wir uns nick mit ernsteren Fragen zu beschäftigen hatten, als solchen formalen Fragen,
i0ÄnD""b6er8 (ntl) wia nicht wddr auf ble S°ch- eingehen, muß aber doch sagen, daß in Englavck selbst eine andere Auffassung zu herrschen scheine, als die vom Reichskcmzlcr auSge- spAene^ Er schätze sich glücklich, eine andere Auffassung von Nationalgefühl zu haben, als Richter. Seine Freunde behalten sich eine ^^gl^ Go8ch7/Staatsminister v. B ontn erklärt NamenS seiner Regierung: der Herzog als souveräner deutscher Bundesfurst
steht selbstverständlich in keinem Untetthanenverhältniß zu irgend einer fremden Macht. Auch gegenüber England hat er keinerlei Verpflichtungen, welche seiner jetzigen souveränen Stellung zuwider- hufen. . , ,
Der Etat des Reichskanzlers wird genehmigt.
Beim Etat des RetchSamtS deS Innern hat die Commission die geforderte Stelle eines zweiten Dtrectors mit 10 gegen 9 Stimmen gestrichen.
Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) beantragt Wiederherstellung der gestrichenen Position. , , _
StaatSsecretär v. Bötticher weist auf die gestiegene Arbeitslast des Amtes hin, die noch lange nicht den BeharrungSzustand erreicht habe, sei doch die socialpoltttsche Gesetzgebung fortdauernd tn der Entwickelung. t _
Abg. Bebel (Soc.) befürwortet die Bewilligung, wett da» Reichsamt des Innern die Culturaufgaben im Reiche zu fordern habe. Wichtige Fragen, so die der Sonntagsruhe für die Industrie, werden jetzt verschleppt! Sollen wir damit noch bis zum Ende de» Jahrhunderts warten? . „ , , , t , . _ . „
Staalssecretär v. Bötticher: ES handle sich bei der industriellen Sonntagsruhe um sehr schwierige Fragen. Es mußte festgestellt werden: was ist technisch möglich und was ist wirthfchaftlich noth- wendig? Dabet find die Verhältnisse bei ben einzelnen Jnbustrtcn durchaus verschieden. Der Vorwurf, daß die Arbeiter-Organisationen nicht oder zu wenig gehört worden feien, ist unzutreffend. Sowohl socialdemokratische Fachvereine als Htrsch'iche Gewerkoereine sind gehört rootben. Im Ganzen stnb für über hundert Betriebszweige Bestimmungen über die SontagSruhe zu treffen, die man nicht über einen Leisten behandeln kann. Für die chemische, die Leder- und die Nahrungsmittelgruppe ist der Entwurf fertig; die Berathungen der Interessenten darüber finden im Februar und März statt. Für andere Zweige ist der Entwurf in Ausarbeitung. Soll man die Bestimmungen für jede Industrie besonders "lassen oder oll man warten, bis cin Gesammtentwurf vorliegt? Ich halte letzteres für ! richtig. Jedenfalls nimmt die Sache einen schnelleren Fortgang, wenn sie den neuen Director bewilligten. (Heiterkeit.)
Abg. Gröber (Ctr.): Das Htnderniß für den Fortgang der Sonntagsruheangelegenheit liegt mehr bet den Interessenten. Die Sache wird nicht mehr beschleunigt, wenn wir einen neuen Direktor, also 5000 Mk. Gehalt mehr bewilligen, als wenn wir nut einen Vortragenden Rath bewilligen. Fehlt es an Arbeitskräften so bewilligen wir letzteren. In einer Zeit, da Alles über Roth klagt, mU^e Slbßij£!enim an n (frs. Volksp.) stimmt für die Bewilligung. Wenn die Rechte dagegen stimme, so thut sie eS nur, weil die Regierung ihren agrarischen Neigungen entgegen eine neue HandelS- I Politik eingeschlagen hat.
Abg. Wurm (Soc.): Wenn man sparen wolle, möge man | dies beim Militär thun, aber nicht hier, wo es sich um die Kräfte I für Weiterbildung der Socialgesetzgebung handle. Die Fabr k- I Inspektoren seien durch Geschäfte überlastet, die mit dem Fabrik- I inspectorat kaum etwas zu thun hätten. _
I Abg. v. Holle ufer (cons.) weist den gegen seine Parteigenossen | erhobenen Vorwurf des Frondirens zurück. Dieselben hatten sich I von der Nothwendigkett der Forderung eines zweiten Direktor» I 5r?natsi)^verthttd!gt die Fabriktnspectoren gegen
I elnl0e2^g6t^a(b^mr 05-lr.): Die socialpoltttsche Gesetzgebung bestehe I seit 2>/r Jahren und habe mit dieser Forderung nichts zu thun. I Redner wünscht Ausdehnung der Sonntagsruhe auf Reichsbeamle I und weitere industrielle Betriebe.
StaatSsecretär v. Bötticher sagt Prüfung dieser Frage zu.
Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.): Die Sonntagsruhe ist keines- | wegs ein Schaden für die Unternehmer. In meinem Betriebe ist sie I schärfer und weitergehend durchgeführt als es das Gesetz verlangt, I dadurch wird die Gesundheit und Berufssreudigkett der Arbeiter I b^^Abg. Bebel (Soc) bedauert, daß es mit!der Sonntagsruhe I nicht vorwärts geht, wundert sich aber nickt darüber, habe doch I StaatSsecretär v. Bötticher bei einem Festeste der Unternehmer I gesagt: Meine Herren, wir arbeiten ja nur für Sie. Die arbeltet- I organisationen würden keineswegs im wünschmöwerthen Maße I hnanaexoaen Die Function der Fabriktnspectoren dürfe nicht mit b" fieffdrroifion »«bunbm fein.” Au» mieten weibliche Fabel- I inspectoren angestellt werden, wie in England und Nordamerika.
StaatSsecretär v. B ö t t i ch e r: Die mir zugeschriebene Aeußerung I fflnn nur den Sinn haben, daß wir ür die Industrie arbeiten; diese mnfaßt^adn ^bettgeber wte^ Arbeit er. Das Wohl und Wehe der I Stumm auf Bewilligung drs neuen
I Directors angenommen. Dagegen stimmt die Mehrheit des Centrum» I ""b ^Mgrg^nQ^Wttterberathung deS Etats des Innern, Postetat.
Gießener Anzeiger
Keneral-Anzeiger.
Theil. -
Gießen, ben 5. Februar 1894. Betr.: Die Vertilgung der Raupennester.
DaS Grotzherzogliche Kreisamt Gießen an die Grosth. Bürgermeistereien bezw. Localpolizeibeamten des Kreises.
Wir beauftragen Sie, in Ihren Gemeinden unter Hm- weis auf § 368 pos. 2 des ReichsstrafgesetzbuchS und Art. 80 des Feldstrafgesetzes zur Vertilgung der Raupennester an Bäumen, Sträuchern und Hecken unter dem Bemerken öffentlich aunufordern, daß gegen Diejenigen, welche dieser Aufforderung nicht längstens bis zum 1. April l. I. entsprochen haben werden, auf Grund der genannten Gesetzesstellen An- zeige erhoben, sowie daß die Vertilgung auf Kosten der Säumigen angeordnet werden würde.
Wir erwarten, daß Sie die Feldschützen bei Erfüllung ihrer Obliegenheiten in dieser Beziehung überwachen und die bezüglich der säumigen Baumbesitzer anzuordnende Reinigung alsbald nach Ablauf des Termins' anordnen, so daß die Säuberung bis zum 15. April überall vollständig ausgeführt ist. Außerdem ist gegen bie Säumigen Anzeige zur Feldrüge nach § 368 pos. 2 des Strafgesetzbuchs zu erheben.
Auf den der Gemeinde gehörigen Grundstücken wollen Sie die Säuberung von den Raupennestern auf Gemeindekosten alsbald veranlassen.
Wenn hiernach auch jeder Baumbesitzer selbst zur Vertilgung der Raupennester verpflichtet erscheint und dieselbe gegen ihn erzwungen werden kann, so empfiehlt es sich doch viel mehr, wie es in manchen Gemeinden üblich ist, daß die Gemeinde die Vertilgung in die Hand nimmt. In den betreffenden Gemeinden, welche diesen Weg eingeschlagen haben, werden taugliche Personen bestellt, welche auf Kosten der Gemeinde und unter Aufsicht des Ortsvorstandes die Säuberung der Bäume vornehmen, wodurch eine bedeutend größere Garantie für eine gründliche Reinigung geboten wird. Wir können Ihnen dieses Verfahren nur empfehlen.
Ihrem Berichte, daß in Gemäßheit vorstehender Verfügung die Vertilgung der Raupennester erfolgt ist, sehen wir bis zmu '' April d. I. entgegen.
v. Gagern.


