Ausgabe 
6.10.1894 Erstes Blatt
 
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Nr. 234 Erstes Blatt. Samstag den 6 October

1894

Der <Mmt Jlnidfltr erscheint täglich, mit Ausnahme de- Montag-.

Die Gießener Ilamirtenötälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

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Amts- und Zlnzeigeblatt für den 14reis Gieren.

Gr tisöeikage: Gießener Jamittenbkätter

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für bex folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.

Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

2tmtiid?er Theil.

Bekanntmachung.

Die erledigte Stelle eines Kreisstraßenwärters xajf dem Sitz in Watzenborn-Steinberg oder einem der nächstliegenden Orte soll bis zum 1. November l. Js. wieder besetzt werden. .

Bewerber haben ihre Meldungen bei Bezirksbauauffeyer Rohrer in Gießen bis zum 15. October l. Js. einzureichen, wobei Alter, Wohnort und seitherige Beschäftigung unter Beifügung etwaiger Zeugnisse über frühere Arbeitsleistungen ähnlicher Art anzugeben sind.

Gießen, am 1. October 1894.

Der Kreisausschuß des Kreises Gießen.

v. Gagern.

Neueste Nachrichten.

Wolff« telegraphische« Torrespondmz-Bureau.

Berlin, 4. October. DerReichsanzeiger" schreibt: Die Klage der Blätter, daß die Militärbehörden daS Publi- -um nicht rasch und ausführlich genug über die Vorgänge in der Oberfeuerwerkerschule unterrichtet hätten, sei weder berechtigt noch begründet. So lange der Thatbestand eines Vergehens nicht gerichtlich feftgestellt ist, wird jede Be­hörde aus Veröffentlichung von Einzelheiten verzichten, wenn sie nicht Gefahr lausen will, sich nach Abschluß deS Ver« fahrens selbst berichtigen zu müssen. Bis zum 30. Sep' tember war ein ganz klares Bild über Entstehung, Umfang und Urheber der Ausschreitungen nicht gewonnen, es war also unmöglich, mehr mitzutheilen, als derReichsanzeiger" am 1. October brachte. Begreiflich ist daS Interesse der Bevölkerung für alle Vorgänge in der Armee, das durch grundsätzliche Geheimnißthuerei gering zu schätzen der Heeres­verwaltung durchaus fernliegt. Die Armee hat nichts zu verschweigen, sofern nicht das Staatswohl und dienstliche Rücksichten dazu zwingen. Die Beunruhigung des Publikums durch die am Sonntag verbreiteten abenteuerlichen Gerüchte und Nachrichten von hochverrätherischen, anarchistischen oder socialdemokratischen Kundgebungen in der Armee falle auf die Urheber dieser Nachricht. Die Richtigkeit der am 1. October gebrachten Angaben desReichsanzeigers" und deSWolff'schen Bureaus" kann nur neuerdings bestätigt werden. Die Erwartung ist berechtigt, daß durch die am 30. September getroffene Maßnahme des zuständigen Gerichts­herrn die Ermittelung der Urheber des ganzen ThatbestandeS nunmehr rasch erfolgt.

Köln o. Rh., 4. October. In der heute stattgehabten Stadtverordnetensitzung wurde nach vorheriger Einigung mit den bisherigen oppositionellen Parteien auf Antrag der Ver­waltung die Einführung einer Umsatzsteuer und einer Lux uS ft euer aus Elaviere, Equipagen und Luxuspferde, sowie Erhöhung der Hundesteuer beschlossen.

Weimar, 4. October. Die heutige Generalversammlung der Schiller st iftung beschloß die Zulässigkeit der Wieder­wahl des letzten Vorortes und wählte wieder Weimar zum Borort. Der Verwaltungsrath theilte die Annahme des Legats der Wittwe Reuters, bestehend in der Villa bei Eisenach, mit. Die Herstellung eines Dichterheims sei mit Schwierigkeiten und Kosten verbunden- der Verwaltungsrath werde darüber später Mittheilungen machen, einstweilen be­halte er sich die pietätvolle Verwaltung des Vermächtnisses vor. Die Generalversammlung richtete ein Huldigung-- telegramm an den Großherzog.

Paris, 4. October. DaS Opfer eines Diebstahls von 3,600,000 Francs, von dem die Morgenblätter berichten, soll Baron Hirsch sein. Ein Makler der Zuckerbörse, Pingaulr, der für Hirsch speculirte, habe das Geld beseitigt und vorgegeben, er selbst sei bestohlen worden. Er wurde verhaftet und gestand dann den wahren Sachverhalt. Die Polizei hat die gesammte Summe bei ihm wtedergefunden.

Loudon, 4. October. DaS Reuter'sche Bureau erfährt, daß die Meldung über eine die Entsendung russischer und französischer Schutztruppen nach China betreffende C o n f e r e n z des chinesischen Gesandten im Auswärtigen Amte unbegründet sei. ES fand überhaupt keine solche Conferenz statt. Unbestätigten Gerüchten zufolge beschloß der heutige Cabiuetsrath die Entsendung von Truppen nach China, auch das britische Geschwader in den chinesischen Ge­wässern werde wahrscheinlich verstärkt. Ferner wurde be­schlossen, die britische Gesandtschaft in Peking durch britische Matrosen und indische SepoyS bewachen zu lassen.

Shanghai, 4. Ocrober. Reuter-Meldung. Die fremden verheiratheten Beamten im Zoll dienst zu Peking ver­lassen mit ihren Familien die Stadt wegen der unruhigen Lage und der allgemeinen fremdenfetndltchen Stimmung, welche bereits verschiedene Angriffe auf Europäer veranlaßt hat. Auch in Niushwang und Hankow herrscht noch Beunruhigung. In Hankow bildeten die Zollbeamten ein kleines Freiwilligen-Corps und das.Vertrauen ist dort durch die Ankunft des englischen KanonenbootesAsh" wieder hergestellt.

Depeschen de« Bureau .Herold'.

Berlin, 4. October. DerReichsanzeiger" veröffentlicht in seinem amtlichen Theile die Verleihung deS Schwarzen Adlerordens an den General der Cavallerte Grafen Wartensleben.

Berlin, 4. October. Von gutinformirter Seite wird gemeldet, daß der russische Thronfolger im strengsten Jncognito Berlin passiren und zum Besuche seiner Braut nach Darmstadt fahren wird.

Berlin, 4. October. Wie uns von zuverlässiger Seite mitgethetlt wird, hegt der Czar den Wunsch, daß die Hochzeit des Thronfolgers in Ltvadia stattfinden möchte. Die Ausführung dieses Planes hängt natürlich auch von der Gesundheit des Czaren ab.

Berlin, 4. October. DasDeutsche Wochenblatt" weist heute nochmals darauf hin, daß die Ernennung des Fürsten Hatzfeld zum Oberpräsidenten von Schlesien nicht dem Wunsche de« Reichskanzlers entsprach. Dieselbe ist lediglich auf persönliche Initiative des Kaisers zurückzuführen. Diese Absicht des Monarchen ist bereits im vorigen Winter, während der Hoffeste, in den politischen Kreisen bekannt gegeben. Die Umgebung des Kaisers stand dieser Ernennung pkssimisttsch gegenüber.

Berlin, 4. October. Sämmtliche cowmandirenden Generale der preußischen Armee werden auf kaiserlichen Befehl am 17. d. Mts. hier eintreffen zwecks Theilnahme an der an diesem Tage stattfindenden großen Fahnen­weihe.

Hamburg, 4. October. Die Polizei verbot die öffent­lichen Versammlungen derF r e i d e n k e r" wegen Gefährdung des öffentlichen Friedens.

Mähr.-Ostrau, 4. October. Die Schlepper der Nordbahngruben striken und verlangen Lohnerhöhung. Es wird geglaubt, daß dies der Vorläufer zu einem umfang­reichen Ausstande sei.

Paris, 4. Oetober. DieFrance" meldet unter der UeberschriftEin neuer Grenzzwischenfall" aus Eptnal, daß die Brüder Paul und Conftanz Lutz, französische Staatsangehörige, von deutschen Forstbeamten bei Ausübung einer Jagd in der Nähe von Grandfontaine, auf elsässischem Gebiet ergriffen und ins Gefängniß von Schirmeck abgeliefert worden sind.

Paris, 4. October. Der Congreß der Eisenbahn, beamten beschloß die Abhaltung jährlicher Congresse. Zum Studium der wirthschaftlichen Interessen der Eisenbahnbeamten soll ein internationaler Ausschuß gebildet werden.

Loudo», 4. October. Der Cabiuetsrath, welcher heute im Laufe deS Nachmittags tagte, entschied sich für die Annahme eines vorgelegten Planes, durch welchen die briti­schen Unterthanen in China beschützt werden sollen.

Loudon, 4. October. Aus Washington läuft die noch unbestätigte sensationelle Nachricht ein, daß das russische Geschwader in den chinesischen Gewässern ein ihm folgende- britisches Kriegsschiff bedroht habe.

Loudon, 4. October. ES verlautet, daß der hiesige chinesische Vertreter den Wunsch geäußert habe, Rußland und Frankreich möchten ebenfalls Schutztruppen nach den VertragShäfen entsenden. Er wisse genau, daß China nichts dagegen habe.

Petersburg, 4. October. Die kaiserliche Familie ist in Jalta etngetroffen.

Rewyork, 4. October. Telegrammen aus Chicago und Philadelphia zufolge herrscht unter den Deutsch-Ameri­kanern eine tiefgehende Erregung wegen der Hartnäckigkeit, mit der die Regierung den Schutzzoll auf Zucker fest­hält. Das Zuckersyndikat und sechs Senatoren, welche ihre Stimmen verkauften, sollen für die eventuellen Folgen eines Zollkrieges mit Deutschland verantwortlich gemacht werden.

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Gteßeu, den 5. October 1894.

* Sitzung de« Schwurgericht« der Provinz Oberheffm am 5. October 1894. Zur Verhandlung kommt die Straf- fache gegen Christian Bausch II. von LaugSdorf wegen Meineids. Die Anklage vertrat der Großh. Staatsanwalt Schilling-TrygophoruS. Die Dertheidigung deS An­geklagten führte Herr Rechtsanwalt Grünewald. Die Jury bildeten die Herren Johann Heinrich Ortwein, Karl Flach III., Dr. August Trapp, Heinrich Schmalbach IV., Heinrich Keutzer III., Hermann Kratz, Johannes Heinrich Jhring, Wilhelm Schudt, Ludwig Friedrich Harth, Simon Bieber, Karl Heil II. und Andreas Lepper III. Der 60 Jahre alte Feldschütze Christian Bausch II. von Langsdorf steht unter der Anklage, daß er am 13. Februar l. I. vor der Strafkammer Großh. Landgerichts Gießen den vor seiner Vernehmung als Zeuge geleisteten Eid wissentlich durch ein falsches Zeugniß verletzt habe. Die heutige Verhandlung ergab folgenden Sachverhalt: Christian Bausch II. von Langsdorf wurde in der am 13. Februar l. I. vor der Strafkammer Großh. Landgerichts dahier stattgefundenen Haupt­verhandlung in der Straffache gegen Anton Bender II. zu Langsdorf wegen Pfandveräußerung, Widerstands und Frei* heitSberaubung als Zeuge vernommen, nachdem er vorher vorschriftsmäßig den Zeugenetd geleistet hatte. Bei seiner Vernehmung wurde er unter Anderem darnach gefragt, ob Anton Bender II. außer der ihm gepfändeten CreScenz an Dickwurz, Kohlrabi und Weißkraut auf seinem Ackeram untersten Hahnweg" in der Gemarkung Langsdorf zur Zeit ; der Pfändung noch weiter derartige Futtermittel zur Erhaltung seines ViehstandeS besessen habe. Diese Frage beantwortete er dahin, daß Bender zu jener Zeit noch einen Ackerauf dem Hahnholz" mit Dickwurz und Kohlrabi gehabt habe, ganz abgesehen von einem Ackerauf dem Streitlohn" mit weißen Rüben. Es wurde jedoch ermittelt, daß auf dem Ackerauf dem Hahnholz" keine Dickwurz gestanden hatten, höchstwahrscheinlich auch keine Kohlrabi.

(Fortsetzung folgt in nächster Nummer.)

* Die Durchführung deS ZuvaliditätS- und AlterSBer- ficherungSgefetzeS stößt, trotzdem dieses Gesetz nunmehr beinahe 4 Jahre in Kraft ist, immer noch auf mancherlei Schwierig­keiten. Besonders kommt oft der Fall vor, daß ein Arbeiter gar keine Quittungskarte hat, oder daß wenigstens keine Marken für ihn, so lange er arbeitet, verwendet werden. Die ständigen Arbeiter, die zu einem bestimmten Arbeitgeber in einem regelmäßigen Arbeitsverhältniß stehen, müssen vom Arbeitgeber binnen drei Tagen nach dem Arbeits- oder Dienst­anfang bei der zuständigen Stelle angemeldet werden. Für sie zieht die Hebestelle vom Arbeitgeber die Beiträge ein und verklebt die Marken, und der Arbeitgeber zieht bet der Lohn- zahlung die Hälfte der Beiträge dem Arbeiter ab. Als ständige Arbeiter haben auch diejenigen sog. Tagelöhner zu gelten, die immer bei demselben Landwirth arbeiten oder auf Monate zu einem bestimmten Arbeitgeber in ein ArbettSver- hältniß, auch in ein Accordverhältniß treten. Die Versiche­rung dieser ständigen Arbeiter ist meist in Ordnung. Die wirklichen Tagelöhner oder Tagelöhnerinnen aber, die bald hier, bald dort tage- oder wochenweise arbeiten, ferner Näherinnen, Wäscherinnen, Büglerinnen u. dergl., die bei Kunden arbeiten, find häufig nicht versichert. Alle diese sog. unständigen Arbeiter sind regelmäßig auch versicherungS- pflichtig, einerlei ob der Lohn als Tagelohn oder Stück- (Accord-)Lohn gezahlt wird. Wenn sie in einer Kalender­woche zum ersten Mal zur Arbeit gehen, müssen sie ihre Karte mitnehmen. Das kann sein am Montag, aber auch an jedem anderen Tage der Woche, letzteres, wenn sie zu Anfang der Woche nicht gearbeitet haben. Der Arbeitgeber muß sich die Karte zeigen lassen und prüfen, ob für die Beschäftigungswoche schon eine Marke verwendet ist. Ist dies nicht der Fall, so klebt er eine Marke ein und ent» werthet sie, indem er das Datum auf dieselbe schreibt (z.B. 20. 9. 94.) Die Hälfte des Betrages zieht er dem Arbeiter am Lohn ab. Der Arbeiter kann auch die Marke selbst kaufen und einkleben, dann muß ihm der Arbeitgeber die Hälfte ersetzen. Der Arbeitgeber darf sich nicht etwa damit zufrieden geben, daß der Arbeiter sagt, er habe seine Karte zu Haufe und klebe sie selbst ein. Wenn er ihm daraufhin die Hälfte des Markenwerthes bezahlt und der Arbeiter klebt hinterher, wie es oft geschehen ist, doch keine Marke ein, so ist er von seiner Verantwortung nicht frei. Hat der Taglöhner rc. überhaupt noch keine Quittungskarte, so muß ! der Arbeitgeber bei der betr. Stelle die sofortige Ausstellung 1 einer solchen beantragen. Die Folgen der Unterlassungen