Ausgabe 
6.6.1894 Erstes Blatt
 
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die schweizerischen istsm- hn stark begehrl. Obwohl '4 einzelne Z-HIm in die rtreffen. Auch Wlharb ogl> Aus Zura-Zimplon l man glaubt, dag die ilunfl verworsen werden Cholera Nachrichten and linzelne lyvradiiche rMadnaetien wurde aut cht, in welchem namentlich elllchasl hervotgehohm ist von vier Gulden, wovon steuer Marlies wieder va- rungen des Präsidenten in üniprocenligen Pciorilitea indnih der Regierung on ing die Arbeit der Durch- oachsen würde.

eine rechte malle hckun, die schlechten Brächte über -Ausweis der Selsenkirche- Auch wollte man willen, zu heftigen Auseinander- gt war. Gelsenkirchener von zwei Procenl gegen- mer GMahl und Soü- Mich dedmlet blieben, leiden Erstgenannten gegen igbegrtnjlen Geschält nicht nur geringe Ansorderungm nahezu unviränbe.l.

Börse.

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Nr. 129

Erstes Blatt.

Mittwoch den 6 Juni

1894

Gießener Anzeiger

Keneral-ZCnzeiger.

Fernsprecher 51.

Rttarhon, Lxprdulon und Druckern:

BieNettLtzriger AOtinnfefebprrl» r 2 Mark 20 Psg. mit Bringer lohn. Durch die P»ft bezöge« 2 Mark 50 Psg.

Die Gießener AamtstenAtLtter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigrlegt.

Ter chießeuer Anzeiger erscheint täglich, Wit Ausnahme deS Montags.

Zlints- und 2lnzeigeblutt für den Urei* Gieren.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag« für den lohenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.

chratisbeikage: Gießener Iamikienblätter.

Alle Annoneen-Bureaux de» In- und Auslandes nehme« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Hmtlid?cr Lycil.

Bekanntmachung,

betr. Schafräude in Stangenrod.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß b i der Herde des August Bönig in Stangenrod die Räude fest» gestellt worden ist, wir haben die Sperre der Herde verfügt. Derselben wird durch Gr. Bürgermeisterei Stangenrod ein bestimmter Weidebezirk angewiesen werden, welchen sie nicht überschreiten darf. Ferner haben wir die polizeiliche Be­obachtung der Herde des Kilian Ulrich in Stangenrod an­geordnet, da diese Herde der Ansteckung verdächtig erscheint.

Es ist deßhalb bis auf Weiteres die Ausführung von Schafen aus der Gemarkung Stangenrod nur zum Zweck sofortiger Abschlachtung und nur mit unserer jedesmal be­sonders einzuholenden polizeilichen Erlaubniß zulässig.

Gießen, den 4. Juni 1894.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Gießen, den 4. Juni 1894. Betreffend: Die Bermindernng der Herbstzeitlose.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

sm die «rosth. Bürgermeister eie« des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auslage vom 11. April l. Js. Anzeiger Nro. 86 noch nicht nach- gekommen sind, erinnern wir an Erledigung derselben mit Frist von 8 Tagen.

v. Gagern.

Gießen, den 4. Juni 1894. Betreffend: Verfälschung von Schweineschmalz.

DaS Grotzherzogliche Kreisamt Gieße« an Gr. Polizeiawt Gießen und die Gr. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Es sind in neuerer Zeit wiederholt Klagen darüber laut geworden, daß die Verfälschungen des HandelsartikelsSchweine­schmalz" an manchen Orten auchSchweinefett" genannt in bedenklicher Weise überhand nehmen. Schon weithin soll der Mißbrauch obwalten, daß reines Schweineschmalz mit anderen, zum Theil minderwerthigen Thierfetten (Rinder-, Hammel-, Kalbs-, Wurst- oder Schafsfett) oder mit Pflanzen­ölen (Baumwollensamen', Rüb-, Palm-, Erdnuß- rc. Del) und mit Stearin vermischt, zuweilen auch mit Wasserzusatz versehen, mit Mineralien (GypS, Schwerspach, Kreide) oder Pflanzenstoffen (Stärke, Mehl rc.) vermengt wird. Solche Mischproducte werden in der Regel unter Verschweigung dieser chrer Beschaffenheit zu dem nämlichen Preise wie unver­fälschte Waare verkauft, nicht selten auch unter Bezeich- nungen, wieRaffinirtes Schmalz",Bratenschmalz", Amerikanisches Schweinefett", oder ähnlichen Namen feil* geboten.

Um diesem Mißbrauch wirksam entgegenzutreten, dürfte die bestehende Gesetzgebung in ausreichendem Maße geeignet sein. Insoweit die in Frage stehenden Fettgemische als ge­sundheitsschädlich zu gelten haben, bietet das Nahrungsmittel- gesetz vom 14. Mai 1879 in den Bestimmungen der §§ 12, 14 und 15 eine geeignete Handhabe zu strafrechtlichem Ein- schreiten. Insoweit dagegen die erwähnte Voraussetzung nicht gegeben ist, vielmehr lediglich eine mit Gefahren für die menschliche Gesundheit nicht verbundene Verschlechterung des Schweineschmalzes durch Beimischung minderwerthiger Fett­substanzen vorliegt, wird in den meisten Fällen auf Grund der Bestimmungen der §§ 10, 11 und 15 Absatz 1 des be­zeichneten Gesetzes vorgegangen werden können.

Zur Abstellung der vorbezeichneten Mißstände beauf­tragen wir Sie, die Verkaufsstälten für Schweineschmalz und ähnliche Fettsorten einer polizeilichen Eontrolle zu unterstellen, zeitweise unvermuthete Revisionen daselbst vornehmen, in ver­dächtigen Fällen die entnommenen Proben durch dar chemische Uniersuchungsamt der Provinz Oberhesien untersuchen zu taffen und gegebenen Falls Strafantrag zu stellen.

Neber die Ausführung dieser Verfügung, sowie deren Erfolg wollen Sie uns bis zum 1. August d. Js. Bericht erstatten.

v. Gagern. ________________

Bekanntmachung.

Herr Obstbautechniker Metz aus Friedberg wird an den angegebenen Tagen folgende Orte des Kreises Gießen be­

suchen, Vorträge halten und praktische Unterweisungen an Obstbäumen ertheilen. Mitglieder des Obstbauvereins sowie alle Freunde des Obstbaues werden zur Betheiligung ein­geladen. Die Herren Gr. Bürgermeister werden besonders benachrichtigt.

Freitag, 8. Juni, Gießen, Abends 8 Uhr, im oberen Saale derStadt Gaffel", Kaplaneigaffe (P. König).

Samstag, 9. Juni, Lich.

Sonntag, 10. Juni, Langsdorf.

Montag, 11. Juni, Bettenhausen.

Dienstag, 12. Juni, Muschenheim.

Mittwoch, 13. Juni, Birklar.

Donnerstag, 14. Juni, Hungen.

Freitag, 15. Juni, Langd.

Samstag, 16. Juni, Rodheim.

Sonntag, 17. Juni, Steinheim.

Montag, 18. Juni, Inheiden.

Dienstag, 19. Juni, Trais-Horloff.

Mittwoch, 20. Juni, Utphe.

Der Vorsitzende des Bezirksvereins Gießen des Oberheff. Obstbauvereins.

Dr. Wallau.

Nro. 26 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 30. v. Mts., enthält

(Nro. 2179.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichühaushalts-Etat für das Etatsjahr 1894/95. Vom 22. Mai 1894.

(Nro. 2180.) Verordnung, betreffend die Regelung der Verwaltung und Rechtspflege in den zu den Schutzgebieten nicht gehörigen Theilen der deutschen Interessensphären in Afrika. Vom 2. Mai 1894.

(Nro. 2181.) Der gegenwärtigen Nummer des Reichs- Gesetzblatts ist als besondere Beilage die Bekanntmachung, betreffend Abänderung und Ergänzung der Aichordnung und der Aichgebühren-Taxe vom 8. Mai 1894, beigefügt.

Gießen, den 4. Juni 1894.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Deutsche» Reich.

Darmstadt, 4. Juni. Seine Königliche Hoheit der Großherzog werden bis auf Weiteres Mittwochs und SamStagS im Grohherzoglichen Residenzschloffe hier Audienzen ertheilen, sowie Meldungen und Vorträge entgegennehmen, ausgenommen nächsten Mittwoch den 6. Juni, an welchem kein Empfang stattfindet.

Nerscfte Nachrichten.

WolffS telegraphisches Eorrespondenz-Bureau.

Berlin, 4. Juni. DerReichsanzeiger" meldet: Die Jury für die mit dem elften internationalen medicinischen Congreß in Rom verbunden gewesene wissenschaftliche Ausstellung ertheilte den höchsten Preis, ein großes Ehrendiplom, dem deutschen GesundheitSamte für deffen um- fassende wiffenschaftliche CollectivauSstellung. Bon 35 Ehren­diplomen entfielen 18 auf deutsche Aussteller, von 31 gol­denen Medaillen erhielten deutsche Aussteller 9, von 128 silbernen 56, von 107 Broncemedaillen 26, welche Zahlen von keiner anderen Nation außer Italien übertroffen wurden.

Berlin, 4. Juni. DerReichsanzeiger" schreibt: Im Laufe der letzten Woche find in Myslowitz (Oberschlefien) 7 Eholerafälle, davon 6 mit tödtlichem Ausgange, fest­gestellt worden. Auch in Schi Uno sind zwei Arbeiter, so­wie der Sohn eines davon an der Cholera gestorben. Zweck­entsprechende Schutzmaßregeln wurden sofort ergriffen. Der UeberwachungSdienst auf der Weichsel ist eingerichtet. Der Reichsanzeiger" erklärt, daß derartige Borkommniffe keiner­lei bedrohliche Bedeutung für die Allgemeinheit haben, da eS nach den Erfahrungen deS Vorjahres den Behörden wohl gelingen werde, ein weiteres Umsichgreifen der Seuche zu verhindern.

Bern, 4. Juni. DaS von den Socialdemokraten ein* gebrachte Jnitiativbegehren nach Garantie deS Rechtes auf Arbeit durch die Bundesverfassung wurde in der heurigen Volksabstimmung mit etwa 290,000 gegen 71,000 Stimmen abgelehnt. In keinem (Santoa waren die Stimmen, die sich für das Begehren aussprachen, in der Mehrheit.

Depeschen deS Bureeu .Herold*.

Berlin, 4. Juni. DerReichsanzeiger" theilt mit, daß zur Durchführung der am 1. April 1895 eintretenden Neu­ordnung der StaatSeisenbahnverwaltung unter Aufhebung von Eisenbahnbetriebsämtern und der Eisenbahn- direction der rechtsrheinischen Eisenbahn in Köln neue Eisen- bahndirectionen errichtet werden sollen in Königsberg, Danzig, Stettin, Posen, Kattowitz, Halle, Kassel, Münster, Essen, S:. Johann und Saarbrücken.

Budapest, 4. Juni. Der Kaiser ist heute Morgen hier eingetroffen. Trotzdem jeder Empfang verbeten worden war, hatten sich doch mehrere Abgeordnete der cledcalen und oppositionellen Partei eingefunden, welche jedoch vom Kaiser vollständig ignorirt wurden. Derselbe sprach nur den Ober- bürgermeister, den Obergespan und den StaatSbahnpräfidenten. Nach seiner Ankunft in der Ofener Hofburg empfing der Kaiser zuerst den Grafen Khuen - Hsderväry in längerer Audienz. Hsderväry erklärte, er habe die Versuche zur Neubildung des CabinetS aufgegeben, weil er jetzt überzeugt sei, daß nur eine parlamentarische Lösung der KrifiS möglich sei. Wekerle erklärte int Abgeordnetenhause, sein Demissionsgesuch sei noch nicht unterzeichnet- deßhalb könne er auS Courtoifie die Gründe für seinen Rücktritt nicht mit­theilen. Er ersuchte um Vertagung der Sitzung, welche unter großer Bewegung geschlossen wurde. In parlamentarischen Kreisen herrscht allgemein die Annahme, daß noch heute Schritte der Krone wegen Anknüpfung neuerlicher Unter­handlungen mit Wekerle erfolgen werden. Dieser hat jedoch Freunden gegenüber erklärt, er gedenke in keinem Falle in die Regierung zurückzukehren.

Budapest, 4. Juni. In der Steinbrücher Pulver­fabrik hat eine furchtbare Dynamit-Explosion statt­gefunden. Zwei Arbeiter sind verbrannt. Mehrere Personen wurden schwer verletzt.

Paris, 4. Juni. DerGauloiS" veröffentlicht ein Interview mit König Alexander von Serbien, worin der König energisch gegen die Blättermeldung pro* teflirt, daß fremde Einflüsse die jüngsten Ereignisse in Serbien hervorgerufen hätten.

Paris, 4. Juni. Nach demSiöcle" find gestern in Paris vier Personen an Cholera nostras gestorben.

Sofia, 4. Juni. Gestern kam eS wiederum zu kleinen Zusammenstößen mit GenSdarmen. DaS Gerücht erhält sich, daß das abgetretene Cabinet Stambulow in den Anklagezustand versetzt werden solle. DaS Organ StambulowS, dieSwoboda", ist seit Dienstag nicht mehr erschienen.

Petersburg, 4. Juni. Der Großfürst-Thronfo(ger wird am Mittwoch auf der KaiseryachtPolarstern" die Reise nach London zum Besuche seiner Braut antreten. Die Dauer deS Aufenthalts in England ist noch unbestimmt.

Ter Liegener Bankkrach vor Gericht, n.

W. Siegen, 4. Juni.

Die Verhandlung begann heute um 10 Uhr. Der Platz und die Straßen vor dem Gerichtsgebäude waren allerdings auch heute von einer großen Menschenmenge ungefüllt, indeß verhielt sich dieselbe im Ganzen ruhig und gab eS kein Johlen und Brüllen, wie im März. Die Angeklagten sehen wohl und munter auS, besser als in voriger Verhandlung. Der Zuhörerraum, für den Karten auSgegeben find, ist nicht sonderlich stark besetzt. Für die Vertreter der Presse find wiederum gute und bequeme Plätze reservirt.

Vorsitzender deS Gerichtshofes ist AmtsgerichtSrath Kobbe-Siegen- Vertreter der öffentlichen Anklagebehörde ist Staatsanwalt S a v e l S - ArnSberg; Dertheidiger sind: für Brüggemann Rechtsanwalt Dr. Sil b er ft ei n-Berlin, für Kölsch Rechtsanwalt L üb k e - ArnSberg, für Schröder Rechts­anwalt Lenzmann-Hagen und für Franz Rechtsanwalt Dr. Scheele-ArnSberg.

Der Angeklagte Brüggemann ist 41 Jahre alt, einmal wegen Beleidigung mit 20 Mk. bestraft und eS hat gegen ihn im Jahre 1887 ein Verfahren wegen Betruges am Bankverein geschwebt, daS jedoch eingestellt wurde. Kölsch ist 38Jahre alt, Schröder 45Jahre und Franz 48 Jahre, alle drei sind unbestraft- alle vier Angeklagte sind evangelisch, verheirathet und Väter von 2 bis 3 Kindern. ES find 35 Zeugen und 5 Gutachter geladen. Der Er- öffnungSbeschluß enthält die bereits erwähnten Straftaten, wie sie auch in voriger Verhandlung angeführt wurden - indeß ist nunmehr eine Strasthat bezüglich deS Brüggemann hinzugekommen und ist dieser noch beschuldigt, im Januar