Abg. Singer bezeichnete die Entschädigungen als viel zu gering und constaltrt nochmals, daß bei der Zeichnung der „Brandenburg" das Sicherheitsventil gefehlt habe. Hiernach sei der „Vulkan" auch civilrechtlich verantwortlich zu machen. Staatssekretär Hollmann erklärte, wenn es sich aus den Acten ergebe, daß der „Vulkan" an dem Unglück die Schuld trage, werde die civilrechtliche Verfolgung gegen ihn erfolgen. Nach weiteren Meinungsäußerungen seitens verschiedener Abgeordneten erklärte Graf Posadowsky, daS Reichsschatzamt werde sich mit dem Marineamt in Verbindung setzen, um die erforderlichen Summen für die Entschädigung an die Hinterbliebenen feftzusetzen. Diese Erklärung wurde von der Commission mit großer Genugthuung ausgenommen.
Köln, 3. März. Ein Petersburger Telegramm der „Kölnischen Zeitung" versichert, daß trotz der scharfen Reichstagsreden die politischen Kreise und die russische Presse von der baldigen Annahme des deutsch-russischen Handelsvertrages im Reichstage überzeugt seien und sich der damit verbundenen Besserung der Beziehungen Rußlands zu den Bundesgenossen Deutschlands freuten, nachdem Graf Caprivi die Erklärung abgegeben, daß auch diese Bundesgenossen den russischen Handelsvertrag freudig begrüßen. Das Czaren- paar hat zu dem am nächsten Mittwoch beim deutschen Botschafter stattfindenden Ballfeste sein Erscheinen zugesagt. Der Correspondent der „Kölnischen Zeitung" hebt hervor, daß der Czar nur in den seltensten Ausnahmefällen die Feste der auswärtigen Botschafter besuche. Unter den obwaltenden Verhältnissen, unmittelbar vor der endgiltigen Entscheidung über den Handelsvertrag, werde der kaiserliche Besuch in Petersburg allgemein als ein politisches Ereigniß aufgefaßt. Entschiedener und deutlicher könne in Rußland der sich vollziehende Umschwung nicht gekennzeichnet werden.
Köln, 3. März. Heute fand im großen Gürzenichsaal eine imposante Versammlung statt, die von 31 Handelskammern und 14 wirtschaftlichen Vereinigungen des Mhein- landes und Westphalens zum Zweck einer Kundgebung fjlr den russischen Handelsvertrag einberufen worden ist. Referent Generaldirector Hegener dankt der Regierung, spectell 'dem Reichskanzler, daß er auf die interessirten Kreise gehört und betont, bet dem vorliegenden Vertrage dürfe kein deutscher Mann mit seiner Meinung zurückhalten. Zum Schluß wurde einstimmig die Resolution angenommen, an den Reichstag die dringende Bitte zu richten im Hinblick auf den neuauf- lebendeu wirthschaftltchen Verkehr mit Rußland, und weil man eine Ablehnung nicht nur als schwere Schädigung des Handels und der gesummten gewerblichen Thätigkeit, sondern auch als verhängnißvollen politischen Fehler bezeichnen müsse, den russischen Vertrag einmüthig anzunehmen.
Anstand.
Prag, 3. März. In vergangener Nacht wurden die Kaiserlichen Adler an den Briefkästen in Pilsen von unbekannten Personen mit Zetteln überklebt, auf denen in czechischer Sprache die Worte standen: „Hoch lebe die Omladina!" Man betrachtet dies als eine Demonstration anläßlich der heute erwarteten Einlieferung der im Omladina- prozeß Verurteilten in eine hiesige Strafanstalt.
Petersburg, 3. März. Der Czar soll seiner Umgebung gegenüber die Ansicht ausgesprochen haben, daß in Folge des deutsch-russischen Handelsvertrags nicht nur auf wirthschaftlichem, sondern auch auf politischem Gebiete eine Annäherung an Deutschland eintreten werde.
Deutscher Reichstag.
62. Sitzung. Samstag den 3. März 1894.
Die zweite Berathung des Militär-Etats wird — unter einstweiliger Zurückstellung des Restes des Ordinariums — mit dem Extraordtnarium fortgesetzt.
Abg. v. Podbtelsky erklärt Namens der Conservativen, daß sie Angesichts der Finanzlage einer Reihe von Abstrichen an den einmaligen Ausgaben zugestimmt haben. Sie seien bereit, in künftigen Jahren unter gebesserten Verhältnissen den Wünschen der Militärverwaltung zu entiprechen.
Abg. Richter (fr. Vp.): Wir hätten gern noch im Reiche wettere Abstriche — über die von der Commission beschlossenen hinaus gewünscht. So namentlich an Kirchen- und Kafernenbauten. Wir unterlassen es aber, noch hier im Plenum entsprechende Anträge zu stellen, weil dieselben doch aussichtslos fein würden.
Die einzelnen Positionen werden sodann entsprechend den Vorschlägen der Commission erledigt; die von der Commission vorge- fchlagenen Abstriche werden durchweg gutgeheißen, meist ohne jene Debatte. Nur bei einzelnen dieser Positionen wird Seitens der Commission des Kriegsministers vergeblich um Bewilligung ersucht.
Bei der Position „Karlsruhe" bemerkte Kciegsminister B r o n s a r t v. Schellendorf: Ich kann Ihnen nicht verschweigen, daß die von Ihnen beschlossenen Abstriche, von denen ich befürchten muß, daß sie sich bet den nächsten Titeln wiederholen werden, die Militärverwaltung auf das Aeußerste bedrücken. Wir haben ohnehin nur das Dringlichste gefordert. Sie verweisen auf das nächste Jahr. Aber wenn Sie das nur wenigstens in den Etat schreiben, dann könnte ich doch im nächsten Jahre meinen Schein präsenttren! Das thun Sie aber nicht. So erinnert es auch an die Aufschrift im Laden einer ostpreußischen Stadt: „Wer will borgen, komme morgen!" (Heiterkeit.) WerZmtt der besten Absicht hinkam, zu borgen, fand auch am anderen Tage immer die nämliche Aufschrift. So vertrösten Sie mich immer aufs nächste Jahr. Ich halte mich für gezwungen, dies hier zum Ausdruck-zu bringen, wenn ich auch befürchten muß, daß ich bei Ihnen keine Gegenliebe finde.
Ohne jede wettere Debatte wurde auch dieser Titel gemäß dem Beschlüsse der Commission gestrichen.
Bet dem Titel: Erwerbung eines Truppenübungsplatzes für das achte Armeecorps, sowie zur Errichtung von Baracken bezw. Zelten daselbst bemerkt
Abg. Prinz Arenberg (Ctr.): AuS den Erklärungen in der Commisfion geht unzweifelhaft hervor, daß es sich hier nur um einen einfachen Exercterplatz handelt, der nur der Kostenersparniß wegen in einer so abgelegenen Gegend errichtet ist und 'nicht zu einem festen Lager werden kann. Trotzdem ist eine gewisse Erregung entstanden und Befürchtungen aufgetaucht, namentlich auch betr. etwaiger Erschwerung des Anschlusses preußischer Bahnen an Idle belgischen. Ich möchte den Kriegsmintster fragen, ob meine Auffassung vom Sachverhalt zutrifft. Seine Antwort würde sicher geeignet sein, auch die Befürchtungen in Belgien zu zerstreuen.
Kriegsmintster Bronsart v. Schellendorff: Die Auffassung de« Vorredners tst durchaus richtig. Wir haben die Gegend nicht aufgesucht, um einen strategischen Platz für ein bedeutendes Lager zu
gewinnen. Beststigungswerke werben dort nicht angelegt. Die Befürchtungen. welche der Vorredner erwähnte, find namentlich in belgischen Blättern aufgetaucht, aber nur von — na! — Strategen dritter oder vierter Qualuät. (Heiterkeit.)
Eine kurze Debatte entsteht .Über die von der Commission gestrichene Forderung für ein Dtenstwobnungsgebäude in Metz.
Der conservative Abg. v. Podbielskt beantragt die Bewilligung. Auch die Abgg. v. Stumm und v. Bennigsen stimmen dem zu. „
Abg. Richter widerspricht dem mit dem Hinzufugen: „Das Haus ist überdies sehr schwach besetzt; wir sind nicht gewillt, die Bewilligung einer solchen Forderung dem Zufall 'anheimzugeben."
Auf Antrag des Abg. Frhr. v. Manteuffel wird darauf die Position von der Tagesordnung abgesetzt.
Hieraus wird zum Ordinarium zurückgegangen.
Zum Capitel „Militär- und Justizverwaltung", beantragt die Commission eine Resolution: „die verbündeten Regierungen wiederholt zu ersuchen, nach dem Vorgänge der Veröffentlichungen über die allgemeine Crimtnalstattstik auch die Veröffentlichung einer Statistik über die von den Militärgerichten abgeurtheilten Strafsachen zu veranlassen."
Abg. v. Marquardsen (nalL) spricht seine Befriedigung über die gestrige Erklärung des Krtegsmtntsters betreffs der Militärstraf- proceßordnung aus.
Abg. Gröber (Ctr.) bittet den Minister, möglichst darauf htnzuwtrken, daß das Mtlttärstrafproceßverfahren in Ueberetnstimmung mit dem Ctotlproceß gebracht werde, besonders in Bezug auf Mündlichkeit und Oeffenllichkeit. Er habe das Gefühl, daß die Militärverwaltung gar zu sehr die Oeffentlickkett scheue. Nicht einmal eine Statistik über die militärischen Slraffälle habe man.
Kriegsmintster Bronsart v. Schellendorff: Ich kann nicht indtscret fein und, solange als die Verhandlungen über die Milttär- Strasprozeßordnung schweben, etwas über den Inhalt des Entwurfs sagen. Aber so viel kann und will ich sagen, wenn ich Ihnen einen Milttärstrafprozeß - Entwurf vorlege, fo wird derselbe so sein, daß durch ihn unter allen Umständen im Frieden, im Kriege und in allen schwierigen Lagen — die Discipltn aufrecht erhalten wird. Alles Uebrtge tst mir Nebensache.
Abg. Lenzmann (frs. Vp.): Die Disciplin wollen auch wir erhalten wissen. Aber wir vermissen in der Armee Gerechtigkeit, absolut Gerechtigkeit; und um diese zu erreichen, wollen wir Mündlichkeit und Oeffentltchkeit des militärischen Strafverfahrens. Aber was mir vielleicht noch richtiger <ft, das ist die strenge Begrenzung der sachlichen und persönlichen Competenz der militärischen Gerichtsbarkeit. Jetzt entziehen sich Militärs in bürgerlichen Strafdtngen der bürgerlichen Gerichtsbarkeit, wie das z. B. eine bekannte hochgestellte Persönlichkeit gethan Hitz, die ihrerseits stets für Beleidigungsklagen Formulare zur Hand hmte. Ich erinnere auch daran, wie vornehme Milchpantscher nicht von dem bürgerlichen Gerichte belangt werden können. Redner verlangt ferner Reformirung des Beschwerderechts.
Minister v. Bronsart erwidert, der bestehende Militärstraf- prozeß habe seine Mängel, aber deshalb solle er ja auch geändert werden. Jedenfalls habe er sich im Allgemeinen bewährt. Wenn Vorredner von Ungerechtigkeit spreche, so könne derselbe das nur aus seiner eigenen Thätigkeit als Auditeur thun. DaS Beschwerderecht könne überhaupt nicht Gegenstand der Berathung und Beschlußfassung des Reichstages sein, denn dieses Beschwerderecht fei Sache des Hoheitsrechts der Krone.
Abg. Bebel (Soc.): Die schneidige Art des Ministers zeigt, das wir von der Reform des Militärstrafprozksses nichts zu erwarten haben. Die Fälle Kirchhoff und Gradnauer beweisen, wie nöthig eine ernsthafte Reform des Militärstrafoerfahrens tst. Im Falle Kirchhoff habe es sich um einen Mordanfall gehandelt in optima forma. Dabei sei Kirchhoff nur zu 9 Monaten Gesängniß verurtheilt und schon nach 14 Tagen begnadigt worden. Was wäre wohl in ähnlichem Falle über eine Clvllperson verhängt worden! Und dieser Tage habe man gehört, daß Kirchhoff sogar den Rothen Adlerorden 2. Klasse erhalten habe. Ob für feine Leistung gegenüber dem Redacteur — das bleibe dahingestellt. Das Beschwerderecht sei für die Untergebenen so gut wie bedeutungslos, denn jede Denunciation eines Vorgesetzten habe für den Beschwerdeführenden die bittersten Folgen. Es bedürfe mithin der Garantie dafür, daß der sich beschwerende Soldat keine Nachtheile davon habe. Redner nimmt bann feine vorjährige Beschuldigung gegen den Hauptmann Frey zu Frankfurt a. M. zurück. Er sei mysilficirt worden. Alsdann bringt Redner eine Anzahl Fälle von Soldatenmißhandlung zur Sprache.
Kriegsminlfter Bronsart v. Schellendorff verwahrt sich dagegen, daß man General Kirchhoff einen Mordversuch nachsage, einem preußischen General hat man nie einen Mordversuch nachgesagt und wird es nie thun können. Der Minister referirt bann über den Fall Kirchhoff—Harich. Der General Kirchhoff habe erst burch das gerichtliche Erkenntniß erfahren, daß er und fein einziges Kind in der unverantwortlichsten Welfe beschimpft worden ist. Der Rechtsanwalt erklärt ihm, daß es Rechtsmittel nicht mehr gebe; das bringt den Mann zur Verzweiflung und er geht zu Harich, nachdem er einen Revolver gekauft (Lebhafte Zwischenrufe.) Ja, meine Herren, wenn Ihnen die Frau, wenn Ihnen die Tochter in solcher Welse beschimpft wird, dann schlagen Sie den Betreffenden nieder! Das ist ihr Recht! (Zwischenrufe!) Wenn ein Soldat, der 39 Jahre seinem Könige gebient, sich vor bem Feinde ausgezeichnet hat, noch in dem Falle zur Waffe greift, dann ist er kein Raufbold ober Mörber. Unb wenn es in solchem Falle keine andere Hilfe giebt, bann sage ich, ist Etwas faul im Staate! Eine Zeitung sagt, bas schüttelt man sich ab, wie ein Pubel, ber aus bem Wasser kommt. Ich stehe nicht auf blefetn Standpunkt unb alle meine Kameraben auch nicht; namentlich in dem Falle nicht, wo cs sich barum hanbelt, die Ehre einer deutschen Jungfrau zu retten! (Bestall rechis.)
Sächsischer Bundesbevollmächtigter Edler von der Planitz erörtert den Fall Gradnauer, der sich selbst eines militärischen Vergehens, das mit Festungshaft bis zu drei Jahren bestraft wird, beschuldigt hatte. Nachdem sich diese Selbstbezichtigung als falsch erwiesen, sei er sofort auf freien Fuß gesetzt worden. Die Soldaten- mißhanblungen sind nicht zu billigen, doch werden die strengsten Strafen bei der menschlichen Natur sie nie ganz unterdrücken.
Weiterberathung Montag 2 Uhr.
Neueste Nachrichten.
Wolffs telegraphisches Correspondenz- Bureau.
Kiel, 4. März. Der König von Schweben sandte an Ihre Kgl. Hoheit die Prinzessin Heinrich 700 Mk. für die Hinterbliebenen ber ans ber „Brandenburg" Verunglückten. Bisher sinb bei sämmtlichen Sammelstellen etwa 60,000 Mk. eingegangen.
Berlin, 5. März. Auf ber Stadtbahn wurden heute Morgen zwischen den Stationen Charlottenburg und Zoologischer Garten fünf Arbeiter durch Ueberfahren getödtet, einer schwer verwundet.
Cocafc* ttird provinzielles.
«letze», 5. März 1894.
♦* Coucertverein. Das sechste Concert am vergangenen Samstag brachte Händels „Samson", ein Oratorium, welches sich neben dem „Judas MakkabäuS" und „Messias" stets erfolgreich behauptet hat und auch in Zukunft seinen ehrenvollen Platz sicher behalten wird. Mit herrlichen Chören ausgestattet und reich an dankbaren Parthien für die Solisten, 1
wird dieses Werk stets eine Perle deutscher Oratorienliteratwc bleiben. Die vorgestrige Aufführung nahm im Allgemeinen einen glücklichen Verlauf. Die Chöre, deren Interpretation der Academische Gesangverein übernommen hatte, waren von Herrn Musikbirector Fe Ich n er sorgfältig einstudirt und gelangen in ber Aufführung recht gut. Fast sämmtliche Einsätze wurden präcis gebracht und die Vortragsweise konnte überall befriedigen. Auch das Orchester leistete mit Ausnahme weniger Stellen, wo es den Chor etwas übertönte. Vorzügliches. Von den Solisten konnte der Vertreter der Titelparthie, Herr Hormann aus Frankfurt, am wenigsten genügen. Wir erkennen gern an, daß er eine vorzügliche Gesangstechnik besitzt und sind auch mit seiner Vortragsweise durchaus einverstanden, aber seine Stimme besitzt für die Samsonparthie nicht die genügende Kraft und wird namentlich in der tieferen Lage öfter farblos. Von den übrigen Solisten nennen wir in erster Linie Frau Geller aus Magdeburg, die uns bereits im zweiten Concert dieser Saison durch ihre herrliche Altstimme entzückt hatte und sich auch vorgestern in der Wiedergabe des Micha als eine der ersten Vertreterinnen ihres Faches glänzend bewährte. Die gewaltige Tiefe des Gefühls, durch die Händel den Micha namentlich characterisirt, kam in den beiden Arien wunderbar zum Ausdruck. Die kleineren Parthien ber Dalila und des Mancah wurden durch Fräulein Dorothea Schmidt aus Hamburg, die ebenfalls in hiesigen Concerten schon erfolgreich mitwirkte, und durch Herrn Adolf Müller aus Frankfurt ansprechend totebergegeben. Das Concert erfreute sich eines guten Besuches unb ber Coucertverein kann sowohl auf dieses letzte Concert wie auf die ganze verflossene Saison mit Befriedigung zurückblicken.
** Verzeichnitz der Sitzungea des Schwurgerichts ber Provinz Oberhessen pro 1. Quartal 1894:
1. Montag den 5. März, Vormittags 9l/,Uhr: Anklage gegen Georg Rößler von Stein-Bockenhetm wegen Todt- fchlags. Die Anklage vertritt Großh. Staatsanwalt Clement. Vertheidiger: Rechtsanwalt Justizrath Batst.
2. Dienstag den 6. März, Vormittags 10 Uhr: Anklage gegen Heinrich Fischbach von Meiches wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg. Die Anklage vertritt Großh. Staatsanwalt C l e m e n t. Vertheidiger: Rechtsanwalt Juftiz- rath Dr. Re atz.
3. Mittwoch den 7. März, Vormittags 9 Uhr: Anklage gegen Heinrich Hör IV. von Gelnhaar wegen Meineids. Die Anklage vertritt Großh. Erster Staatsanwalt Jöckel. Vertheidiger: Rechtsanwalt Labroisse.
4. Donnerstag den 8. März, Vormittags 9 Uhr: Anklage gegen Nicolaus Bröhler Wittwe von Oberfeld wegen Mords. Die Anklage vertritt Großh. Staatsanwalt Clement. Vertheidiger: Rechtsanwalt Dr. Gutsleisch.
* * Diebstähle. Bei einer Versteigerung am vorigen Samstag wurde dem Auctionator ber Hut gestohlen. Der Dieb wurde ermittelt und zur Anzeige gebracht. — Gestern wurde einem hiesigen Wirth vor den Augen feiner Gäste ein Fünfmarkstück, daß er wechseln sollte, von ber Theke wegge- stohlen. Der Thäter wurde verhaftet.
* * Schweres Unglück. In den Kalksteinbrüchen bei Rodheim a. d. Bieber pafsirte am Samstag Morgen ein recht bedauerlicher Unfall. Der Steinbrucharbeiter Gg. Re eh von Bieber war mit mehreren Leuten mit Herstellung eines Sprengloches beschäftigt, als sich in einer Höhe von ca. 70 Fuß ein etwa 20 Zentimeter großes Kalksteinstück von selbst löste und demselben auf den Kopf fiel, sodaß die Schädeldecke eingedrückt wurde und der Tod sofort eintrat. Ein Verschulden irgend welcher Art liegt nicht vor.
* * Den Bestimmungen für die Uebungeu des Beurlaubten« staudes im Etatsjahre 1894/95 entnehmen wir Folgendes: Die Hebungen finden in der Zeit vom 1. April bis zur Einstellung der Rekruten, die der Schifffahrt treibenden Mannschaften im Winterhalbjahr 1894/95 statt. Die Interessen ber am meisten beteiligten bürgerlichen Berufs- kreise, namentlich bie Ernteverhältnisse in ben einzelnen Corpsbezirken, sind bei ber Wahl des Zeitpunktes möglichst zu berücksichtigen unb bie Gestellungsbefehle ben Einzuberufenden so frühzeitig als möglich zu übermitteln. Einzuziehen sind von ber Reserve unb Lanbwehr: bei ber Infanterie 110 030 Mann, und zwar aus ber Reserve 17 560 auf 14 Tage, 29 790 auf 20 Tage, aus der Lanbwehr 62500,- bei ben Jägern 2700, bei ber Feld - Artillerie 10000, bei der Fuß-Artillerie 5000, bei ben Pionieren 3000; bet ber Eisenbahn- Brigabe 450 ber Reserve auf 28 Tage unb 450 ber Landwehr auf 12 Tage; bei ber Luftschiffer-Abtheilung 100 der Reserve auf 20 Tage und 60 ber im Luftschifferdienst ausgebildeten Reservisten anderer Waffen auf 20 Tage; bei dem Train 5440, unb zwar aus ber Reserve bezw. Landwehr des Trains 3690 auf 14 Tage nach Beendigung der Herbstübungen, aus der Reserve ber Sabotierte 750 auf 20 Tage im Mai, ferner zur Bilbung von Sanitäts - Detachements 1000 auf 12 bis 13 Tage. Die nähere Anordnung der Hebungen erfolgt durch bie General-Commandos beziehungsweise die obersten Waffenbehörben nach Vereinbarung mit den ersteren. Bei dieser Anordnung ist die Einzelausbildung der Mannschaften unb bie Festigung ber Disziplin als erster Gesichtspunkt ins Auge zu fassen. Die General-Commandos 2C. sind befugt, bie vorstehenben Hebungsstärkett in geringem Umfange zu beschränken, falls besondere Berhältnisse dies erwünscht erscheinen lassen. In Betreff ber Uebungs Formationen unb ber Abgabe von Offizieren, Unteroffizieren, Aerzten, Lazarethgehilfen, Zahlmeistern rc. an die Hebungs- Formationen sind ben Bestimmungen besondere Hebersichten beigegeben.
* * Touristen «Verein für Oberhessen. In der letzten Sitzung des Vereins zur Hebung des Fremdenverkehrs zu Marburg fand ein Vorschlag Erwähnung, nach welchem in zweckentsprechender Weise denjenigen Fremden, welche in die dortige Gegend Ausflüge beabsichtigen, Gelegenheit gegeben werden soll, sich an gemeinschaftlichen Ausflügen dortiger


