zu leiten. Auf diese Weise sind eine große Anzahl von Ver" eiuigungen entstanden- eine Anzahl von Krankenkassen in Hesien haben sich als „Freie Vereinigung der Krankenkassen im Großherzogthum Hessen" zusammengeschloffen, deren Zweck (§ 1 der Satzungen) ist, einen Mittelpunkt für den Meinungs« austausch der Kasien, sowie für den persönlichen Verkehr der Vorstandsmitglieder und Angestellten derselben zu bilden und die gemeinsamen Angelegenheiten der Kassen auf den ihnen gesetzlich zugewiesenen und noch ferner zuzuweisenden Gebieten zu fördern, insbesondere die den Krankenkassenverbänden (gemäß § 46 des Krankenversicherungsgesetzes) übertragenen Obliegenheiten vorzuberetten. Dieser Zweck soll erreicht werden durch Abhaltung von Versammlungen (Krankenkasientagen) und durch sonstige gemeinsam zu unternehmende Schritte. Die Führung der Geschäfte geschieht durch den Ausschuß (Sitz in Mainz). Der Schaffung derartiger Vereinigungen wird stets seitens der Behörden großes Wohlwollen entgegengebracht, wie dieselben auch von fachmännischer Seite durchaus sympathisch begrüßt werden und es muß hier besonders daraus hingewiesen werden, von welch großen Vortheilen eine derartige Centralistrung begleitet ist. Nicht allein, daß der Verkehr mit den berufenen, vorgesetzten Behörden eine wesentliche Erleichterung und Vereinfachung erfährt, daß von den gemeinsam gegebenen Anregungen viel eher Erfolg erwartet werden darf — auch der Geschäftsgang der Kaffen in sich und unter sich wird erheblich practischer und einfacher gestaltet und endlich werden die pecuniären Lasten der Kaffen, die zum Theil sehr groß sind, wesentlich vermindert werden können. Gerade in dieser Beziehung sei hier erwähnt, daß die genannte „Freie Vereinigung" auf Beschluß der am 27. Mat d. I. in Friedberg abgehaltenen Generalversammlung den Erlaß einer Anzahl Vorschläge an die mit den Krankenkassen in Verbindung stehenden Organe (Aerzte, Apotheken und Krankenhausdirectionen) beschlossen hat, deren Handhabung eine bedeutende Vereinfachung des Geschäftsverkehrs sowohl als auch eine erhebliche Verminderung der finanziellen Lasten bedeutet- ferner wurden durch Eingaben an das Großh. Ministerium die Erhöhung der Hebgebühr für die Jnvaüdi- täts- und Altersversicherung oder eventuell Ersatz der Verwaltungskosten seitens der Gemeinden, die Verpflichtung der Bürgermeistereien oder Polizeibehörden zur Mittheilung von allen Betriebsunfällen an die Krankenkassen, sowie die Mit- theilung eines Verzeichnisses der sämmtlichen Berufsgenoffen- schastsmitglieder an die Krankenkassen und durch eine Eingabe ! an den Bundesrath die Abänderung, bezw. Aufhebung der I Bestimmung bezüglich der Beschaffenheit und Bezeichnung der | Arzneigläser und Standgefäße in den Apotheken angestrcbt« I Angesichts dieser Umstände kann deßhalb nur gewünscht werden, daß der „Freien Vereinigung der Krankenkassen im Groß- herzoglhum Hessen" im Interesse der gemeinsamen Angelegen- I heilen die noch zurückgebliebenen Kassen beitreten und dadurch den Zielen der Vereinigung ihre Unterstützung zu Theil werden lassen. Die einzelnen Kassen haben im Falle des Beitritts nur einen jährlichen Beitrag von 5 Mk. zu leisten. Aus den Beiträgen werden die Ausgaben für Druckarbeiten, Portis u. s. w. bestritten - die Geschäftsführung geschieht unentgeltlich.
** Könne« Backwaaren al8 Gebrauchsmuster geschützt
nach Mitternacht die Polizeiorgane angewiesen sind, in denjenigen Wirthschaften und auch Kneiplocalen ohne Ausnahme, in welchen durch wüstes Schreien und Lärmen die Nachbarschaft belästigt wird, unweigerlich Feierabend zu bieten.
** Prüfungen im Fiuanzfach. Gesuche um Zulassung zu der Montag, den 5. November d. I., beginnenden allgemeinen Prüfung in dem Finanzfach und in den technischen Fachern sind, mit den vorgeschriebenen Bescheinigungen über bestandenen Acceß und Vollendung des practischen Cursus, sowie mit der in der Bekanntmachung vom 28. November 1839 (Regl.-Bl. Nr. 36 von 1839) unter a bis h geforderten Anlage versehen, unter Beobachtung der Stempelvorschriften innerhalb 4 Wochen bei der Großh. Prüfungs-Commission für das Finanz- und technische Fach einzureichen.
** Oefsentliche Anerkennung einer edlen Thal. Seme Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Taglöhner und Musiker Simon Mahl von Ilbenstadt in Anerkennung des von demselben bei der Rettung des 9 Jahre alten Sohnes des Johann Gottfried Mahl von da vom Tode des Ertrinkens bewiesenen besonnenen und muthvollen Verhaltens
eine Geldprämie zu verleihen geruht.
** Erledigte Lehrerstellen. Erledigt sind: Zwei mit evangelischen Lehrern zu besetzende Lehrerstellen an der Gemeindeschule zu Griesheim, Kreis Darmstadt, mit einem jährlichen Gehalte von je 1000—1600 Mk. Dem einen der zu ernennenden Lehrer können die Functionen des Oberlehrers an genannter Schule, sowie diejenigen des Cantors gegen besondere Vergütung übertragen werden. Eine Lehrerstelle an der katholischen Schule zu Hirschhorn, Kr. Heppenheim, mit einem nach dem Dienstalter sich bemessenden jährlichen Gehalte von 900—1000 Mk.
** Schönschreiben-Unterricht. Herr Kalligraph O. Gottlieb beabsichtigt, in Gießen seinen Unterricht im Schönschreiben wieder zu eröffnen. Die Jahre, an welchen Herr Gottlieb hier unterrichtet, haben viele Erfolge für seine Methode bekannt gemacht und werden hoffentlich noch manchen jungen und älteren Mann veranlassen, an dem jetzt nächsten Cursus theilzunehmen. Denn von allen Gewerben und Handwerken I ist das papierene so recht das am meisten gesuchte in unserer | Zeit. Wir können die Benutzung des Schönschreibcursus des j Herrn Gottlieb allen, die denselben gebrauchen können, wohl j empfehlen. (S. Ins.)
** Von hessischen Behörden werden steckbrieflich verfolgt: | Bierbrauer Franz Otto Fischer aus Treuen in Sachsen j vom Amtsgericht Friedberg - Taglöhner Friedrich Walther I aus Hannover vom Amtsgericht Offenbach- Händler Peter I Gerhard aus Framersheim vom Amtsgericht Alzey - I Geschirrhändler Ludwig Weingärtner aus Framersheim | von derselben Behörde- Schlossergeselle Theodor Hitze ler I aus Geistringen vom Amtsgericht Offenbach- Schuhmacher I Peter Scharf aus Saarlouis von derselben Behörde - Bäcker I Adolf Meixner aus Darmstadt vom Amtsgericht Offenbach, I diese alle wegen Vollzugs von Freiheitsstrafen- Margaretha Rausbacher aus Queichheim in der Pfalz, zuletzt in | Worms, und Hundehändler Johann Seidenfuß HI. aus | Hamm, beide von der Staatsanwaltschaft in Mainz wegen Diebstahls- Buchbinder Adolf Conrad Wächter aus Darmstadt von derselben Behörde wegen Körperverletzung- Wilhelm Wundram aus Hildesheim wegen Diebstahls- Friedrich | Bachmann auS Jxheim wegen Unterschlagung- Bierbrauer I Georg Ändert aus Waldau wegen Beleidigung, und Dienst- | magd Margaretha Maeser aus Gelnhaar wegen Diebstahls, alle vier vom Amtsanwalt in Friedberg.
** Gepäckbeförderung auf der Eisenbahn. Daß eine Gepäckbeförderung ohne gleichzeitige Lösung von Fahrkarten auf den deutschen Eisenbahnen zulässig ist, ist noch nicht hinreichend bekannt. Güter aller Art, die sich zur Beförderung in den Packwagen der Personenzüge eignen, können ohne Vorzeigung von Fahrkarten auf Gepäckscheine aufgegeben werden. Der Frachtberechnung wird die gewöhnliche Gepäck- fracht für mindestens dreißig Kilogramm zu Grunde gelegt. Als Mindestbetrag werden bei der Beförderung in Personen- 0,50 und in Schnellzügen 1 Mk. erhoben. Der Gepäckschein wird dem Absender eingehändigt oder auf Verlangen der Ladung beigegeben, wenn die letztere mit der vollen Adresse des Empfängers versehen ist. Am Bestimmungsorte wird die Sendung gegen Rückgabe des Gepäckscheins bezw. dem zur Abnahme sich meldenden Adressaten oder dessen Beauftragten gegen Quittung ausgeliefert. Seitens der Bahnverwaltung wird das Gut nicht der Behausung des Empfängers zuge- sührt. Unter den gleichen Bedingungen können auch Schoßhunde und sonstige kleine Thiere in Käfigen befördert werden.
*» Bezüglich des Ablaufs der Giltigkeit zusammenstell- barer Fahrscheinhefte hat die preußische Bahnverwaltung den Bestimmungen über die Ausgabe von Fahrscheinheften jetzt hinzugefügt, daß, da die Giltigkeit dieser Heste unbedingt um Mitternacht des letzten Giltigkeitstages erlischt, der Reisende eine neue Fahrkarte auf der vorgelegenen Station nachzulösen hat, wenn der zur Fahrt benutzte Zug sich zu diesem Zeitpunkte auf der Fahrt zwischen zwei Stationen
selbst unmöglich, da der Impresario, Herr Stein, bereits am Freitag dieser Woche verpflichtet ist, in Wiesbaden seine Concerte zu beginnen.
** Sechszehntes Verbandsfest hessischer freiwilligen Feuerwehren. Seither war es vor der Oeffentlichkcit still mit den Vorbereitungen zu unserem Feuerwehrsestam 18. bis 20. August. Darum wurde aber doch in den Einzel-Ausschüssen fleißig gearbeitet, und jeder betrieb eifrig auf den ihm gewiesenen Wegen die Zurüstungen für das Fest. Für nächsten Freitag, den 6. d. Mts., ist nun wieder eine Sitzung des Haupt- Ausschusses zusammenberufen worden, in der von allem bis jetzt Geschehenen Mittheilung gemacht und das weitere Vorgehen verabredet werden soll. Alsdann werden wir auch den Einwohnern Gießens alle nöthigen und erwünschten Mit- theilungen machen, damit die herannahenden Festtage den ganzen Festort wohlgerüstet finden.
** Aus Textors Terrasse sand gestern Abend bei gutem Besuche das erste Bier-Concert statt, welches Dank der vorzüglichen Ausführung seitens der hiesigen Militärcapelle großen Beifalls sich erfreute.
** Radfahrer-Club „Hasfia", Gießen. Arn Sonntag den 1. Juli fand unter den Mitgliedern des Clubs ein kleines Straßen - Wettfahren statt. Es wurde die ^Strecke Johannisberg—Lollar und wieder zurück Johannisberg (8 km), wo gleichzeitig das Ziel sich befand, von den Fahrern in nachstehender Zeit zurückgelegt: 1. C. B ö h n ck e, stud. jur., 18 Min. 43 (See.; 2. L. Franke, 18 Min. 50 See.; 3. G. Volz, 19 Min.; 4. C. Herber, 19 Min. 50 See. Dieselben erhielten, da sie sich als beste Fahrer auszeichneten, jeder einen Preis. 5. C. Loos, 21 Min. 30 See.; 6. O. Fangmann, 22 Min. Letztere, welche erst kurze Zeit sich dem Radfahrer-Sport gewidmet, sind, nach den angegebenen Zeitpunkten sehr lobenöwerth gefahren. Von 9 Gemeldeten starteten 6. Das Rennen begann um 41/2 Uhr und wurde das auf dem Johannisberg anwesende Publikum mit einem Concert der hiesigen Stadtcapelle beehrt. Späterhin fand ein gemüthliches Zusammensein in Steins Garten statt. Dasselbe war von Bekannten des Clubs und Freunden des
. Ikadfahrsporls nebst Damen rege besucht.
** Kriegerkameradschast Hasfia. Da Oberstlieutenant z. D. Caspary wegen Erkrankung als Nachfolger des Oberst z. D. Gerlach zum ersten Präsidenten der „H a s s i a" bis jetzt nicht ernannt werden konnte, so versieht der zweite Präsident Major ä la suite von Heyl die Präsidial- flefääfte. c .
** Der Oberhesfische TouristenVereiu zu Marburg wird am nächsten Sonntag eine Tour von Fronhausen über die Schmelz, das Salzbödethal, den Krofdorfer Forst, Crumbach nach dem Dünsberg unternehmen. Falls die Zeit es gestattet, wird der Verein der Burg Hohensolms einen Besuch abstatten. Die Rückreise geht durch das Bieberthal nach Gleiberg und Abends nach Gießen. Die Marburger Herren haben nichts dagegen, wenn sich Touristen ans der Umgebung anschließen.
* * Jugendliche Diebinnen. Am 2. ds. Mts. wurden in der Euler'schen Badeanstalt einer Dame zwei goldene Ringe im Werthe von 60 Mark entwendet. Zwei 11jährige Mädchen hatten den Diebstahl ausgeführt, jedoch die Ringe, nachdem sie sich entdeckt fühlten, wieder in die Stube geworfen, sodaß die Dame ihr Etgenthum zurückerhielt.
* * Zum Waldbrand. Der Verursacher des am 2. d. M. stattgehabten Waldbrandes wurde in der Person eines hiesigen jungen Mannes ermittelt. Derselbe wird sich wegen fahrlässiger Brandstiftung zu verantworten haben.
* * Unfall. Ein Straßenkehrer, welcher gestern „blau" machte, hatte sein 6jähriges Töchterchen mit ins Wirthshaus genommen und demselben so viel geistige Getränke gegeben, daß das Kind betrunken wurde und einen Abhang in der Nähe der Schönen Aussicht herunterfiel. Das Kind mußte in die Klinik verbracht werden.
♦* Feierabendstuude. Es wird uns die Mittheilung, daß infolge der in letzter Zeit überhand nehmenden Ruhestörungen
werde«? (Mitgetheilt vom Patentanwalt Otto Sack, Leipzig.) Die Ueberschriftsrage ist jüngst durch gerichtlichen Entscheid zur Klarstellung gebracht worden und zwar hat sich hierbei ergeben, daß die Antwort auf die gestellte Frage sowohl „Nein" als auch „Ja" lauten kann. Die Verhält- nisse, welche hierbei in Betracht kommen, sind für alle Ge- werbetreibende von großem Interesse, und sei aus diesem Grunde der allgemeine Sachverhalt in möglichster Kürze quseinandergesetzt. Jemand hatte eine Gebäcksorte, die er für neu hielt, zum Gebrauchsmuster angemeldet und den gewünschten Schutz wie üblich ohne Weiteres erlangt. Ein Concurrent stellte Löschungsklage an, indem tr behauptete, Gebäckwaaren gehören überhaupt nicht unter Gebrauchsmusterschutz, weil diese sämmtlich dem gleichen Zweck, verzehrt zu werden, dienen. Der Gebrauchsmusterschutz-Inhaber hatte in feinem Schutzgesuch hervorgehoben, daß er den Schwerpunkt feiner Neuerung in die eigenartige Mischung der Stoffe lege und daß hierdurch das Gebäck schmackhafter sei und schöner aussehe. Die aus diesem Thatbestand sich ergebenden Entscheidungsgründe lassen sich in Folgendes zusammenfassen. Der Löschungsklage mußte Folge gegeben und das angefochtene Gebrauchsmusterschutzrecht vernichtet werden, weil thatsächlich und zwar lediglich auf Grund des Inhaltes der Gebrauchsmusterschutzbeschreibung die Grundbedingungen der Gebrauchsmusterschutzfähigkeit nicht erkannt werden konnten, denn die kennzeichnenden Merkmale der Neuerung roare” n“r als Stoffmifchungen zum Zweck der Erhöhung des Wohlgeschmackes und des schöneren Aussehens aufzusasfen und
! wurden als solche auch vom Urheber der Neuerung detmtt. Stoffmischungen bilden weder eine Anwendung ober Gestaltung, sondern sind Endergebnisse von Verfahren, und letztere sind vom Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen. Es ergibt sich hieraus, daß Backwaaren als solche, d. h. als Genutz- mittel, nicht gebrauchsmusterschutzsähig sind. Hierbei ist aber die Gebrauchsmusterfchutzsähigkeit nicht völlig ausgeschloffen, sondern es taffen sich sehr wohl Fälle denken, m denen Backwaaren etne Einrichtung aufweisen, wodurch emem Gebrauchszweck gedient wird. Man kann z. B. Gebäckstücke, bte an sich leicht zerbrechlich sind, durch Anordnung eines aus festem,
I vielleicht ebenfalls eßbarem Stoff bestehenden Jnnengerippes derartig versteifen, daß die Zerbrechlichkeit aufhört und bessere Versandtfähigkeit erzielt wird. Es würde durch eine solche Einrichtung ganz entschieden eine Eigenschaft an den Backwaaren geschaffen, wodurch ein neuer Gebrauchszweck (bessere Versandtfähigkeit) erreicht und somit auch die Grundbedingung zur Gebrauchsmusterschutzfähigkeit gegeben wird. Benn Gebrauchsmusterschutz kommt es nicht auf den Gegenstand als solchen an, sondern lediglich auf dessen Eigenschaften und ob letztere durch die Beschreibung in richtiger Weise in den Vordergrund gestellt sind oder nicht.
gleich conftatiren wollen, einen durchschlagenden Erfolg. Nach ; einigen Concertpiöcen des Orchesters betraten 9 Personen $ in kleinrnsfischem Bauerncostüm (3 Herren und 6 Damen) das Podium. Wir hörten in bunter abwechselnder Reihe russische National- und Volkslieder, die sowohl vom musikalischen > wie vom unterhaltenden Standpunkte aus hochintereffant waren. Die sehr hübschen jungen Russinnen in ihren höchst ansprechenden Nationaltrachten verfügen durchweg über frische und klangvolle Stimmen, und waren die einzelnen a capella- Gesänge sowie die Solid ganz vorzüglich ausgesührt. In Frau Iwanowa lernten wir eine vortrefflich geichulte Sopranistin kennen, die speciell in altrussischen Volksliedern und auch heiteren Gesängen eine ebenso sympathische Gesangsweise wie bei ihren Tänzen, äußerste Gewandtheit und graziöse Bewegungen entwickelt. Nicht minder ansprechend sind die Leistungen des Directors Iw an off als Pianisten. Derselbe verfügt über eine vollendete Technik und einen vollen schönen Anschlag, in Folge dessen die einzelnen Vorträge durch sein Accompagnement wesentlich unterstützt wurden. Zwei Knaben entwickelten eine geradezu virtuose Fertigkeit in den betonnten russischen Nationaltänzen; a. A. wurde die „Kamarinskaja", ein Kosackentanz, mit fast unglaublicher Virtuosität ausgeführt. Als nach beendetem Programme die russischen Gäste immer wieder von Neuern applaudirt wurden, und als sie da capo in leidlich guter Aussprache die „Wacht am Rhein" in deutscher Sprache sangen, erreichte der Beifall und Jubel des Publikums seinen Höhepunkt, und so dürfen wir getrost behaupten, daß der gestrige Erfolg als ein in jeder Beziehung vollendeter zu bezeichnen ist. Die ganze Art und Weise des russischen Nationalliedes, die allen slavischen Völkern originelle eigene Vortragsweise, der plötzliche Uebergang vom Getragenen und Melancholischen zur ausgelassensten und hinreißendsten Lebhaftigkeit ist so eigenartig und von so sympathischer Wirkung, daß es hochempfehlenswerth ist, dem heute stattfindenden letzten hiesigen Concert der Russen einen Besuch abzustatten. Es sei noch ausdrücklich bemerkt, daß ein weiteres Gastspiel hier
befindet. _ ,
** -hl. Freie Vereinigung der Krankenkaffeu im Groß- herzogthum Hessen. Die infolge der socialpolitischen Gesetz- I gebung entstandenen Versicherungs- (Kranken', Unfall-, Jnvaliditäts- und Alters-) Gesetze haben eine Reihe theils größerer, theils kleinerer Verbände und Kassen entstehen lassen, deren Ziele und Interessen sich mehr oder weniger berühren und nebeneinander laufen. Schon bald nach dem Jtirrast- treten dieser Gesetze erkannte man die Nothwendigkeit des Zusammenschlusses gleichartiger Kassen zu besonderen Verbänden : einerseits um unter den Betheiligten einen regen Meinungsaustausch bezüglich der eigenen Angelegenheiten zu unterhalten, andererseits um durch gemeinsames Vorgehen bei den berufenen Organen den Wünschen, Abänderungs-Vorschlägen 2C. der Verbände auf gesetzlichem Gebiete erhöhte Beachtung zu verschaffen und deren Annahme in die Wege


