Berlin, 2. März. Wie verlautet, wird die Ernennung des Grafen Philipp Eulenburg zum Botschafter in Wien demnächst publicirt. Der Genannte ist derzeitig Gesand'er in München und wird Ostern in Berlin verbringen. Wie es heißt, soll Eulenburg vom Kaiser zum Besuche nach Abbazia eingeladen worden sein.
Berlin, 2. März. Der Berliner Magistrat hat heule beschlossen, die von der Stadtverordneten Versammlung am 22. Februar festgesetzte Resolution, betreffend den deutsch- russischen Handelsvertrag, dem Reichstage als Petition zu übermitteln.
Berlin, 2. März. Als nächste Folge der Katastrophe auf der „Brandenburg" gilt in Marinekreisen eine Verschärfung bei Abnahme und bei der Revisionscontrole, sowie derjenigen Bestimmungen, welche sich auf technisch-maschinellen Marinedienst beziehen.
Berlin, 2. März. Trotz des Dementis von offiziöser Seite hält die „Vossische Zeitung" ihre Meldung ausrecht, daß Miquel auf dem Diner des brandenburgischen Landtages zu v. Levetzow gesagt habe, die Conservativen wären Esel, wenn sie für den Handelsvertrag stimmten.
Wien, 2. März. Wie verlautet, sind die kürzlich angestellten Fernsprechversuche zwischen Berlin und Wien unbefriedigend ausgefallen.
Abbazia, 2. März. Im April wird auch Fürst Ferdinand von Bulgarien nebst Gemahlin hier erwartet.
Prag, 2. März. Heute fand Hierselbst die Verhaftung zweier czechischen Studenten statt, welche Plakate mit hochverräterischem Inhalt verbreitet hatten. Man pro phezeit einen neuen Omladinaprozeß, weil, wie es heißt, in allen czechischen Mittelschulen Böhmens die Tendenzen der Omladina verbreitet werden.
Venedig, 2. März. Ende März beabsichtigt das deutsche Kais^paar das italienische Königspaar in Venedig zu besuchen. Die städtischen Körperschaften beschloffen, einen großartigen Empfang zu veranstalten.
Paris, 2. März. In einer Depesche der „Agence russe", welche das „Journal" veröffentlicht, wird die Meldung des „Gaulois", es habe die Unterzeichnung der Militär- convention zwischen Frankreich und Rußland stattgefunden, bestätigt. Wie versichert wird, hat die Convention lediglich einen defensiven Character.
Toulouse, 2. März. Gestern Abend wurde hier ein Anarchist, Namens Dros, verhaftet, wegen Verdachts der Theilnahwe an der Explosion vor der Commandantur zu Marseille.
Loudoo, 2. März. Nach der „Pall Mall Gazette" soll Gladstone bestimmt beabsichtigen, der Königin am Samstag seine Entlassung einzureichen.
CocaUs und Provinzieller.
tzieheu, den 3. März 1894.
** Kunstausstellung. Wir machen auch an dieser Stelle die Leser unseres Blattes aufmerksam auf die derzeitige Gemäldeausstellung des Kunstvereins im Schulhaus in der Schulstraße. (Täglich geöffnet von 11 — 1 Uhr, Eintrittspreis 50 Pfg., an Sonntagen nur 20 Pfg.) — Es sind zur Zeit gegen fünfzig, fast durchgängig gute, meist sehr gute Bilder neu ausgestellt. Wir heben daraus in erster Linie hervor ein Portrait Schopenhauers von Hammel, Frankfurt, und ein solches Ernst v. Wildenbruchs von D. Arnd al Raschid, Freiburg- auch die sonst in unseren Ausstellungen nur selten oorkommende H storienmalerie ist diesmal — gleichfalls durch Hammel — vertreten mit einem „Reichstag in Besan^on". Don den übrigen Bildern heben wir noch besonders hervor unter den Landschaften „Ein griechisches Theater" von Serner, Sagan, „Motiv aus Etrurien" von Röder, Rom, „Holländische Bleiche" von Herrmann, Berlin, und „Motiv aus dem Elsaß" von Weyßer, Karlsruhe- unter den Genrestücken steht obenan ein Werk des f Schaumann „Straßenscene in London"- ihm möchten wir nach Auffassung und Wiedergabe zunächst anreihen „Großmütterchens Kirchgang" von Matthei, Cassel, und „Verwaist" von Agthe, Berlin. — Einige Studien unseres Landsmannes Fritz dürfen nicht unerwähnt bleiben. — Auch die Skulptur ist diesmal vertreten durch eine „Bacchantin" von Sommer, Rom. — Wennschon der Genuß öer Ausstellung unter dem ungenügenden Licht des derzeitigen, provisorischen Ausstellungsraumes erheblich leidet, so können wir doch den ungesäumten Besuch der diesmaligen Serie umsomehr empfehlen, als dte- felbe schon in kommender Woche dem Militärersatzgeschäst wird weichen müssen. Hoffen wir, daß recht bald der Kunstverein sein dauerndes Heim in dem schönen Ausstellungssaal des Neubaues auf dem Brand (an Stelle des alten Hofgerichtsgebäudes) finden möge.
* * Aus der Stadtverordnete» Versammlung. Der in der vorgestrigen Sitzung unter Punkt 8 der Tagesordnung genehmigte Voranschlag bezieht sich nicht, wie unser Berichterstatter irrthllmlich meldete, auf die Schottstraße, sondern aufdenTheil der St ein st raße, der zwischen Schottstraße und Marburgerstraße neu auszubauen ist.
* * Gießener Freiwillige Feuerwehr. Der zum ersten Hauptmann gewählte Schreinermeister Wigandt hat dieses Amt mit Rücksicht auf seine Verpflichtungen dem Turnverein gegenüber abgelehnt. Hoffentlich bringt die danach nöthige abermalige Wahl eines Hauptmanns dem Corps den ersehnten, zum ferneren Bestand desselben dringend nöthigen Frieden unter sich und mit den Aufsichtsbehörden.
• * Wie uns mitgetheilt wird, ist in den letzten Tagen die Schutzmannschaft angewiesen worden, strenge Aufsicht zu halten über'das Umhertreiben von Hunden auf den öffentlichen Anlagen. Die Besitzer von Hunden wollen daher Sorge tragen, daß ihre Bellos, Barrys re. sich nicht allzufrei auf diesen Plätzen bewegen, da sonst zu leicht ein Strafmandat erwirkt ist.
* * In der gestern Vormittag auf Lonhs Bterkeller abgehaltenen Geueralverfammluug des landwirthschaftlichen Bezirks- Vereins Gießen erstattete der Vorsitzende, Herr Regierungsrath Jost, Bericht über den Besuch der Ackerdauschulen zu Alsfeld, ! Büdingen und Friedberg und den der Obstbauschule zu Fried ! berg von Schülern aus dem Kresse Gießen. Es waren an Subventionen vorgesehen für Schüler der Ackerbauschule 100 Mark. Unter den fünf Schülern aus dem Kreise Gießen befinden sich vier, deren Verhältniffe es gestatten, daß sie auf eine Subvention verzichten konnten, währenddem fünften wegen weniger günstiger Verhältnisse eine Subvention von 50 Mk. gewährt wurde. — An Subventionen für Besucher der Obstbauschule zu Friedberg waren 800 Mk. vorgesehen- die Versammlung beschloß, den 11 Bewerbern je 70 Mark zu bewilligen. — Der Vorsitzende hielt hierauf einen Vortrag über Cre di t und die Strafbarkeit des Mißbrauchs desselben. Die sprachliche und sachliche Bedeutung des Wortes „Credit" erläuternd, ging Redner auf das Creditgeben des Näheren ein. Wer Credit beanspruche, müsse zahlen wollen, zahlen können und zahlen müssen - in letzterer Beziehung sei von Einfluß die Rechtspflege des Staates, je größer dessen Rechtssicherheit, desto solider der Güteraustausch, die Erwerbsver- hältnssse- die Zahlungswilligkeit sei eine gute persönliche Eigenschaft, während das Zahlenkönnen nicht persönliche Eigenschaft sei, sondern in den Vermögensverhältnissen liege. Gegenstand des Credits können Geld und Maaren sein- für kleine Händler und Handwerker sei der Waarencredit oft nachtheiltg, weil sie öfter theurer kaufen müßten oder geringere Maaren erhielten. Geldcredit sei weniger nachtheilig, weil sich Jeder damit die Vortheile des Baareinkaufs sichern könne. Aus diesem Grunde empfehle sich die Errichtung von Credit- instituten nach Ra ffeisen'schem System. Größeren Handlungshäusern und Betrieben sei dagegen der Waarencredit nicht nachiheilig, weil sie die Kreditfristen einhalten könnten. Als zahlungswillig könne man jeden Geschäftsmann bezeichnen, der im Allgemeinen als zuverlässig bekannt sei und bei allen Geschäften rechtschaffen verfahre. Zahlungsfähig sei Jeder, der tüchtig, fleißig, sparsam, häuslich ist, dem thätigen Manne komme das Vertrauen von selbst. — Die Strafbarkeit des Mlßbrauchs von Credit ist außer in der Gewerbeordnung und im Stafgejetzbuch gewahrt in besonderen Gesetzen, die, sich gegenseitig ergänzend, in den Jahren 1867, 1880 und 1893 in Kraft getreten. Es wird in denselben unterschieden zwischen Geld- und Waarenwucher, charactertsirt der Bieywucher, die Viehftellurig, Viehleihe usw., für deren jede der Herr Vortragende einige Beispiele in leicht faßlicher Form anführte. Auch hob Herr Jost den Unterschied hervor, den die Strafgesetzgebung zieht in Fällen der Ausnutzung der Nothlage, des Leichtsinns und der Unerfahrenheit des S^uldners, und wies schließlich darauf hin, daß auf Grund der Gewerbeordnung Solchen, die sich des Vergehens des Wuchers in irgend welcher Form schuldig gemacht, die Berechtigung zur Ausübung von Handelsgeschäften untersagt werden kann. Herr Jost gab der Ueberzeugung Ausdruck, daß mehr Anzeigen wegen Wuchers erhoben würden, wenn die Kennlniß der denselben betreffenden Gesetzesbestimmungen in weitere Kreise, namentlich ländliche, gedrungen sei. — Herr Provinzialdirector Freiherr v. Gagern sprach Herrn Regierungsrath Jost den Dank der Versammlung aus sür den lehrreichen Vortrag. Es wurde auf Antrag des Herrn Helfrich beschlossen, den Vortrag in Druck erscheinen und an die Mitglieder verteilen zu lassen. — In die Behandlung des folgenden Themas: Be- und Entwässerung der Wiesen, hatten sich die Herren Landwirthschafrslehrer'Leithiger-Aisfeld und Culturingenieur Wißma nn-Gießen getheilt. Ersterer empfahl den Land- ! wirlhen intensivere und sorgfältigere Behandlung und Bewässerungen der Wiesen, da die ohne Rücksicht auf die Annahme oder Ablehnung des russischen Handelsvertrags immer mehr sinkenden Gerreidepreise mehr und mehr auf den^ Anbau von Futterpflanzen hinwiesen. Er führte eine Reihe von Bewässerungsmethoden vor und zeigte durch Zlffernmaterial, daß Ausgaben für den Wiesenbau immer reichlich Zinsen trügen. In Bezug auf Wiesenbehandlung stellte er das Siegerland, die Gegend der Eder und Fulda als mustergiltig hin und gab werthvolle Fingerzeige, wie die Landwirte in unserer Gegend es anzufangen hätten, ihre Wiesen zweckmäßig zu bewässern. Er bezeichnete es als wichtig, daß die Bewässerung so angelegt werden müßte, daß durch sie den Wiesen neben Wasser auch werthvolle Dungstoffe, die unsere Wasserläufe enthielten, zugeführr würden. Der Landmann solle keine Gelegenheit zur Verbesserung seiner Wiesen vorübergehen lassen. Die Erfahrungen des letztenSommers hätten bewiesen, daß man sich in Bezug auf Futterbau unabhängig machen müsse von der Witterung. — Herr Culturingenieur Wißmann beleuchtete neben den verschiedenen Methoden der Bewässerung auch die der Entwässerung. Es sei nicht nur nöthig, daß man Wasser auf die Wiesen bringe, sondern wichtig sei es, daß man es zur richtigen Zeit darauf bringe, aber auch zur richtigen Zeit wieder entferne. In letzterer Beziehung bleibe noch viel zu thun übrig, wenn die Wiesen nicht versumpft oder vermoost werden sollen. Herr Wißmann erläuterte eingehend den Peters'schen Wiesenbau. Hier würde das Wasser durch Stauung in einem Hauptrohr mittelst der in denselben angebrachten Schieber nach den Seitenröhren getrieben, also eine Bewässerung von unten ermöglicht- auf dieselbe Weise geschehe auch die Entwässerung, bei welcher durch infolge des durch Stauung erzeugten Druckes die Reinigung der Röhren von Schlamm u. s. w. sich vollziehe. Am wichtigsten sei allerdings bei allen Bewässerungsmethoden daS zur Verfügung stehende Wasserquanlum. In dieser Hinsicht werde aber eine zweckdienliche Bewässerung unmöglich gemacht durch die bestehenden, im Interesse der Müller erlassenen wasser- recytlichen Bestimmungen. Es müßte angestrebt werden, daß bei großer Trockenung die Müller die Betriebe einzustellen hätten, natürlich gegen Entschädigung, damit das Wasser aus Bächen u. s. w. zur Bewässerung der Wiesen nutzbar gemacht werden könne- auch eine Tieferlegung der MÜhlwehre
1 sei ins Auge zu fassen. Mit Errichtung von Wassergenossen
schäften, denen tüchtige und thätige Wiesenwärter zur Seite stehen müßten, müsse überall vorgegongen werden. Auch das Material aus den meteorologischen Stationen, die in Oberhessen allerdings erst errichtet werden müßten, sei werthvoll für den Culturtechmker, weil er damit in der Lage sei, die Vorkehrungen auf dem Gebiete der Wiesenbewässerung unter Be- rücksichngung des zu erwartenden Wetters treffen zu können. — Der Vorsitzende stattete den Herrei Referenten den Dank der Versammlung ab. Eine Discussion fand der vorgerückten Zeit wegen nicht statt. Bemerkt sei noch, daß als Vertreter der Großh. Centralstelle Herr Reg.-Rath Nover der Versammlung beiwohnte.
* •* Oster» (1894) fällt sehr früh, nämlich auf den 25. März. Es ist dies eines der frühesten Daten, auf welche das Hauptfest der christlichen Kirche überhaupt fallen kann. Nach der als Norm geltenden Feststellung des nicäischen Concils im Jahre 325 ist das Auferstehungsfeft an demjenigen Sonntage zu feiern, der auf den ersten Vollmond nach der Frühlingsnachtgleiche (21. März) folgt, außer»' wo der Vollmond (oder das jüdische Passah) selbst auf diesen Sonntag gefeiert werden. Demgemäß kann Ostern nicht früher als auf den 22. März und nicht später als auf den 25. April fallen. Am frühesten, also auf den 22. März, fiel Ostern in den Jahren 1598, 1693, 1761, 1818, aber erst nach 291 Jahren von heute ab, wird dieser Fall ein- tretin. Das späteste Osterfest fiel in die Jahre 1666, 1734 und 1886 und wird zum erftenmale wieder eintreffen im Jahre 1943. Der Ostervollmond, nach welchem der Ostersonntag sich bestimmt, wird nicht astronomisch, sondern cyklisch nach einem von dem gelehrten Lilms angegebenen und von Gregor XIII. vorgeschriebenen Verfahren berechnet. Die Abweichungen zwischen dem astronomisch bestimmten (wahren) und dem cyklisch berechneten Vollmond können bis auf fast zwei Tage steigen. Dadurch kam es, daß die Protestanten, die den Ostervollmond früher astronomisch bestimmten, im Jahre 1744 Ostern am 29. März feierten, die Katholiken dagegen am 5. April.
* * Mit 1. März begann die Hegezeit für männliches Rehwild und dauert bis 30. April. Gleichzeitig nimmt die Hegezeit für Wildenten ihren Anfang. Diese endet am 30. Juni.
* * Von hessische» Behörden werden steckbrieflich verfolgt Dienstknecht Joh. Brusius aus Wolfshausen vom Amtsanwalt in Gießen wegen Betrugs und Diebstahls- Victor Emanuel Calvetti aus Lodere in Italien, zuletzt in Lörzenbach, vom Amtsanwalt in Fürth wegen Diebstahl- Taglöhner Karl Rühl aus Laubach vom Amtsanwalt in Alsfeld wegen Betrugs und Sachbeschädigung- Bergmann Joh. Jakob Schlemmer aus Unterschieda vom Amtsanwalt in Fürth wegen Diebstahls- Martin Schuster aus Heppenheim a. d. B. von der Staatsanwaltschaft in Darmstadt wegen falscher Anschuldigung- Taglöhner Heinrich Wagner aus Gedern vom Amtsgericht Ortenberg wegen Beleidigung- Bierbrauer Robert Brunner aus Thumringen, Dienstmagd Dorothea Mahr aus Traisa, Barbier Hugo Robert Oswald aus Wiesbaden vom. Amtsgericht Mainz wegen Strafvollzugs.
* * Rach der Gewerbeordnungsnovelle vom 1. Juli 1891 tritt am 1. April d. Js. definitiv die Bestimmung in Krafr,. daß schulpflichtige Kinder (bis zum 13. Lebensjahre) in Fabriken und Werkstätten, in welchen durch elementare Kraft bewegte Triebwerke zur Anwendung gelangen, nicht mehr beschäftigt werden dürfen. Bekanntlich wurde bei Erlaß der Novelle für diesen Punkt derselben eine Uebergangszeit bis zum 31. März 1894 festgesetzt. Diese Uebergangszeit läuft, also am bevorstehenden 31. März d. I. ab.
- a- Mufcheoheim, 2. März. Seine Durchlaucht der Prinz Albrecht zu Solms-Braunfels hat in seiner Eigenschaft als Vormund des minderjährigen Fürsten zu Solms-Braunfels den Fürstl. Hofgutspachter CarlHoffmannin Hof-Güll zum Fürstlichen Oberamtmann ernannt. — Herr Hoffmann, welcher als tüchtiger Oeconom bekannt ist, hat sich besonders als Züchter hervorragendes Verdienst erworben. Die von ihm ins Leben gerufene Schweinezüchterei ist eine der ersten Deutschlands, auch hat derselbe mit seiner Pferdezucht bereits recht gute Erfolge erzielt, so daß in l tzter Zeit auch der Preußische Staat jährlich Hengste von ihm bezogen hat.
§ Aus dem Ohmthal, 1. März. Aus der Wetterau sowohl, als auch von Frankfurt meldet man ein Herab geh en der Brodpreife. In unserer Gegend kostet eben der vierpsündige Laib Brod 38 Pfennig. Hier gilt derselbe hingegen nach wie vor 40 Pfennig. Eine solche Preislage ist durch den außerordentlich niederen Preisstand des Getreides nicht mehr gerechtfertigt. Betrachtet man nun gar die Brödchen, so scheinen dieselben ungeachtet des" sehr billigen Weizenpreises immer winziger zu werden. Als der Weizen das Doppelte seines jetzigen Preises galt, waren dieselben eher größer als kleiner. Es ist gewiß keine unbillige Forderung, wenn verlangt wird, daß Ver- und Einkauf im rechten Verhältniß stehen sollen.
§ Hercheuhain, 28. Februar. Ein hiesiger Holzhauer wurde beim Holzfällen im Walde derart durch Abrollen eines Buchen-Stammes getroffen, daß er einen Beinbruch erlitt-
Q Alsfeld, 1. März. Der soeben ausgegebene Jahresbericht der hiesigen Realschule weift ein aus 14 Mitgliedern (einschließlich des Directors) bestehendes Lehrerpersonal und eine Schülerzahl von 186 auf. Von Letzteren besuchten die Realschule 135, die Vorschule 51 Schüler. Der Confession nach theilt sich diese Schülerzahl in 152 evangelische, 3 katholische und 31 israelitische. Das Schuljahr begann am 10.s April 1893 und schließt mit dem 9. d. Mts. Im Lehrkörper der Anstalt traten während des Jahres verschiedene Veränderungen ein. Der Gesundheitszustand der Schüler war im Laufe des Winters nicht immer günstig. In den Lehrplan wurde neu ausgenommen aus hygieinischen Gründen-


