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Bekanntmachung»

Vorkehrungen

gegen das Einfrieren der Wasserleitungen.

Unter Hinweis auf dieBestimmungen über Anlage der Hauswasserleitungen zu Gießen" macken wir darauf aufmerksam, daß, um dem Einfrieren deS WasserS in den HauSwaffcrleitungen bei eintretender Kälte vorzubeugen, es er- fordei lick ist, die Hauswasserleitungen des Abends für die Dauer der Nackt zu entleeren. Ties gesckieht dadurch, daß zuerst der vor dem Wassermesser befindliche Hauptabsperrhabn geschlossen und dann das seitlich dessetben befindliche Entleerungs- häbnchen, nachdem ein passendes Gefäß untergestellt, geöffnet wird und dies fo lange geöffnet gehalten wird, btS das in der Hausleitung stehende Waffer vollständig ab­gelaufen ist, worauf bezeichnetes Hähnchen wieder gefchlossen robb.

Um eilte vollständige Entleerung zu erwirken, ist es gebeten, während der­selben das in dem obersten Stockwerk deS Hauses befindliche Zapfventil der Hausleitung offen zu halten, damit die Lust Zutritt in die Leitung erhalte. Ein größerer Thetl des Wassers kann auch schon durch das Zapfventil der untersten Küche entleert werden, wodurch die Entleerung im K.ller vereinsackt wird Nach stairgehabter Entleerung sind die beiden Zapsventile, welche dem Eintritt der Luft und der Entleerung des Wassers dienten, wieder zu schließen.

Das Schließen deS HauptabsperrhahnS erfolgt durch Aufsetzen des beigegebenen Schlüssels auf den vierkantigen Hahnzapfen und Drehung in der Richtung von links noch rechts im Sinne eines Uhrzeigers bis Widerstand erfolgt. Das Oeffnen deS HauptabsperrhahneS geschieht durch Drehung in entgegengefetziem Sinne, bis Widerstand erfolgt. Behufs Wasserentnahme muß des Morgens der Hauptabfperrhahn wieder vollständig geöffnet werden.

Abzweigleitungen nach Waschküchen, Badezimmern, Hofräumen, Gärten u. s. w. sind während des Winters mittelst ihrer besonderen Vorrichtungen auf ähn­liche Welse zu entleeren und ertheilt hierüber im Besonderen am besten derjenige Installateur Auskunft, welcher die betr. L düngen gefertigt hat.

Bei anhaltender außerordenllichrr Kälte empfiehlt cs sich, die Wasser­entnahme auch während des TageS auf kürzere festgesetzte Zeit zu be« schränken und wählend der übrigen Tageszeit dle HauSwasserleUungen gleichfalls in oben angegebener Weife abjufleflen.

Dem Einfrieren solcher Wasserleitungen, welche durch Kuchen unbenutzte» Wohnungen geführt sind, kann man durch Unterhalten eines kleinen Heerdfeuers vorbeugen. Auch empfiehlt es sick, in kalten Closet- ober sonstigen ungeheizten Räumen, durch welche die Wasserleltung führt, sofern daselbst die Leitung nicht schon durch eine Umhüllung gegen Kälte geschützt ist, die Temperatur durch ein Oeschen ober geeigneten Falls etwa durch eine Gasflamme auf genügender Höhe zu erhalten.

Die Waffermcffer nebst dem nächstanschließenden Theil der Rohr­leitung sind während des Winters mit Stroh, Säcken oder ähnlichen Schutzmitteln gegen Kälte zu umkleiden, auch namentlich die detr. Kellersenster geschlossen zu halten. Die Herstellung aller Waffermcffer, die in Folge ungenügenden Schutzes gegen Kälte Schaden erleiden, erfolgt auf Rechnung der Hausbesitzer.

Durch die empfohlenen Vorkehrungen wird dem Wafferabnehmer die Lieferung des Waffers möglichst gewährleistet, dem Hausbesitzer aber werden Beschädigungen an Leitung und Gebäude fern gehalten. Wir empfehlen daher vorstehende Vorsichtsmaßregeln allen Betheiligten zur ganz besonderen Beachtung.

Noch besonders machen wir darauf auftnetfiam, daß es nicht in das Bereich unserer geschäftlichen Obliegenheiten gehört, R'paraturen und Austbauen von Haus- wafferleitungen soweit dieselben vom Waffermcffer ab innerhalb des Hauses liegen volzunehmen. Derartige Herstellungen werden am schnellsten von denjenigen Installations-Geschäften besorgt, welche die betreffenden Hauswaffer- leitnngen s. Z. auSgefübrt haben.

Gießen, den 14. November 1893.

Städtisches Gas- und Wasserwerk Gietzen.

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Vermischte Anzeigen.

Giessener Concertverein.

Drittes Concert

(102. Vereinsjahr)

Sonntag, den 7. Januar 1894,

Abends 5 Uhr, im Saale des GeaellsohaftsvereinB. Ausführende:

die Herren Benno Walter, Kgl. Concert- meister und Professor (I. Violine), Hans Ziegler, Kgl. Hofmusiker (II. Violine), Ludwig Vollnhals, Kgl. Hofmusiker (Viola) und Franz Bennat, Kgl. Kammermusiker (Violoncell) aus München.

Programm.

1) Jos. Haydn:

Op. 64 Nr. 3, Quartett in B-dur.

2) L. van Beethoven:

Op. 132, Quartett in A-moll.

3) Franz Schubert:

Op. 29, Quartett in A-moll.

Eintrittskarten für Nichtmitglieder zu Mk. 2.50 (Sperrsitz Mk. 3.50), sind in der Musikalienhandlung von Ernst Challier (Rudolphs Nachf.), für Studirende auch bei Hm. Hausverwalter Storck zu ermässig­tem Preise zu haben. [82

Am Concerttage findet von 3*/t Uhr Nachmittags an der Billetverkauf nur am Eingänge des Concertsaales statt.

96] Am Neujahrstage größeres Geldst. gef. w. Abzuh. Freitag, 5. ds. Mts.

Frankfurterstraße Nr. 75.

Montag den 8. Januar 1894

soll in dem neuen Local in der Stadtmädchenschule (Weftanlage)

ein neuer Cursus

für acht Wochen eröffnet werden.

Beginn des Unterrichts Vormittags 84/2 Uhr.

Das Schulgeld beträgt monatlich eine Mark. Dafür nehmen die Schülerinnen unentgeltlich an den Mahlzeiten Theil.

Anmeldungen werden bis spätestens Freitag den 5. Januar angenommen:

1. bei Fräulein Pauline Stammler, Neueubäuen 22.

2. im Schwesternhaus, Lonystraße 2.

3. bei der Lehrerin, Fräulein Decker, Sonnenstraße 6.

86 Der Vorstand: Schlosser.

.Wir empfehlen hiermit unser reich aus- gestattetes Lager von

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Die Lampen u. Apparate können in unseren Ausstellungsräumen in Betrieb gezeigt werden.

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Die tiestrauernde Gattin nebst Kindern.

88]

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Theilnahme während der Krankheit, sowie bei der Beerdigung unseres theuren unvergeß­lichen Gatten und Vaters

Georg Kreiling, für die vielen Blumenspenoen und die überaus zahlreiche Betheili­gung, sowie insbesondere den Schwestern sagt innigsten Dank

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Der Borstand.

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99] Wohnung von 7 Zimmern mit allem Zubehör ist per 1. April zu vermiethen

Ludwigsstraße 30.

Alice-Schule.

Der Bügel- und Wasch-Cursus beginnt Montag de« 8. Januar 1894 und können noch einige Schülerinnen an dem Unter­richt theilnehmen.

Gießen, den 2. Januar 1894.

56] Der Vorstand.

Kochschule

des Allgemeinen Demus f. Armen- u. Krankenpflege

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