Wanderung durch unsere Industrie-Stätten.
Unsere früher begonnene Rundschau über unsere heimischen Industrie-Werkstätten fortsetzend, bitten wir unsere Leser, uns heute nach den Gail'schen Dampfziegeleieu, am Riegelpfad und am Schtffenbergerwald gelegen, zu begleiten.
Die Thon-Industrie, mit der wir unsere Leser bekannt machen wollen, ist eine uralte, und schon vor Tausenden von Jahren wurden Backsteine hergestellt, genau in derselben primitiven Art und Weise, wie wir noch heute in unserer nächsten Umgebung sehen können — wir meinen die Feldbrandöfen, in denen aus gewöhnlichem Lehm Handstrich-, sogen. Russensteine, gebrannt werden. — Welcher Unterschied zwischen dieser Fabrikation und einer mit den neuesten Erfindungen der Technik und allen ihren Hülfsmitteln ausgerüsteten, modernen Dampfziegelei! Welcher Unterschied aber auch zwischen den mannigfachen Erzeugnissen dieser und dem unansehnlichen, nur geringe Festigkeit besitzenden Producte jener!
Doch beginnen wir, von einem, uns Seitens des Herrn CommerzienrathS Gail in liebenswürdiger Weise zugewiesenen Führer geleitet, unsere Wanderung durch die ausgedehnten Etablissements und begeben uns nach der Thongrube, wo die Rohproducte, ein weißer, sehr fetter und zäher Thon und ein reinweißer Sand durch Tagebau gewonnnen und in kleinen eisernen Kippwagen auf einer sich nach verschiedenen Richtungen verzweigenden Hängebahn nach dem Aufzug, einer schrägen Drathseilbahn, bis in die vierte Etage befördert werden. Ehe wir weitergehen, können wir nicht unterlassen, auf eine Einrichtung aufmerksam zu machen, die uns außerordentlich gefallen hat. In der Höhe der vierten Etage befindet sich eine Plattform und darunter ein gewaltiger, trichterförmiger, ca. 40 Cubikmeter fassender Behälter, dessen untere Oeffnung durch einen Schieber geschlossen ist. Dieser Trichter ist stets mit Sand gefüllt und zwei Minuten genügen, um einen zweispännigen Wagen daraus zu beladen. Wie zweckentsprechend ist eine solche Anlage! Kein Quälen der Pferde mehr, wie man es leider täglich in so manchen tiefabgebauten Sandgruben mit schlechtem Zufahrtswege beobachten kann, kein Zeitverlust bei'm Ausladen und bequeme Abfuhr auf guter Chaussee. Begeben wir uns nun in die vierte Etage, wo das eine Rohproduct, der Thon, die erste Bearbeitung erfährt, indem er zwei Walzwerke passirt und daun durch einen Trichter eine Etage tiefer in dort aufgehängte Kippwagen fällt, die auf einer Vertheilungsbahn mittelst dreier Hängebahngeleise den gewalzten Thon wieder ein Stockwerk tiefer in den sogen. Sumpfraum entleeren. Dieser große Raum ist cementirt und ruht auf einem aus Thonklinkern hergestellten Gewölbe, welches durch eiserne Träger und Säulen gestützt wird. Hier findet nun das Mischen der Rohproducte in der verschiedenartigsten Weise statt. Für naturfarbige Maaren wird der Thon schichtweise ausgebreitet, mit seinem Sand gemischt und mit Wasser befeuchtet und muß nun kürzere oder längere Zeit, je nach der Qualität der daraus herzustellenden Producte, lagern. Unser Führer belehrt uns hier, daß der rohe Thon, so, wie er aus der Grube kommt, nicht verarbeitet werden könne, weil die Fabrikate die außerordentlich hohe Ofen-Temperatur (bis zu ca. 1250 Grad) dann nicht aushalten würden und daß es genauer Fachkenntniß und vieler Versuche bedürfe, um festzustellen, wieviel Sand oder Ziegelmehl dem fetten Thon als Magerungsmittel zugesetzt werden müsse, damit das fertige Fabrikat allen Ansprüchen genüge. Das für feuerfeste Maaren, Chamottesteine rc. und für Falzziegel bestimmte Rohmaterial wird mit Ziegel-, bezw. Chamottemehl, versetzt — gemagert, wie der technische Ausdruck lautet —, welches aus gebranntem Ziegelbruch und Kapselscherben mittelst einer im ersten Stock stehenden Gruson'schen Kugelmühle gemahlen und durch ein Becherwerk in die oberen Räume befördert wird. Endlich ist noch eine Feinschlämme zu erwähnen, die über dem Sumpfräum Aufstellung gefunden hat. Stark färbende Thone werden hier geschlämmt und der Schlamm wird dem zu färbenden Rohmaterial für Verblendsteine oder Falzziegel an Stelle des Wassers zugesetzt.
Unter dem mehrerwähnten Sumpfraum stehen die Ziegelpressen^ die größte, für gewöhnliche Mauersteine bestimmt, liefert in 10 Arbeitsstunden 20000 Normalsteine und ist mit einem Vorthonschneider und einem Feinwalzwerk versehen. Die beiden kleineren Pressen werden für die Herstellung besserer Maaren verwendet, besitzen gleichfalls sogenannte Vorthonschneider, in welchen durch rotirende Messer der Thon auf das Innigste gemischt wird und auf 1 Millimeter Durchgangsweite gestellte Feinwalzwerke.
Die frischgepreßten Maaren gelangen durch Elevatoren in die oberen Stockwerke, wo sie auf dreirädrigen Etagenwagen nach den Trockengerüsten gefahren werden. Die Falzziegel-Fabrikation ist in das vierte Stockwerk verlegt,- mittelst sinnreich construirter Pressen können hier täglich ca. 6000 Falzziegel hergestellt werden.
Sämmtliche Maschinen des Etablissements am Rtegel- pfad werden durch eine Wolff'sche Locomobile von 100 HP. getrieben - außerdem ist noch eine stationäre Dampfmaschine mit Dampfkessel vorhanden. Die nöthige Kessel- und Rtng- ofenkohle gelangt durch ein Eisenbahn-Anschlußgeleis direct bis zu den Verwendungsstellen — die für den Ringofen bestimmte Kohle wird sogar durch ein Paternosterwerk in einen fahrbaren Kohlenkasten gehoben, der zur Beschickung der Ringofenfeuer benutzt wird.
Die Einrichtung der am Schiffenberger Wald gelegenen Abtheilung weicht in mancher Hinsicht von der vorstehend geschilderten Anlage ab- wie wir aber hörten, soll erstere der sich vorzüglich bewährenden Anlage am Riegelpfad entsprechend angepaßt werden.
Das Herunterlassen der getrockneten Fabrikate aus den Gerüsten vermitteln mehrere Fahrstühle und nun gelangen die Waaren in die Ringöfen, von welchen der eine 16, der andere 18 Abheilungen zählt, und die sich jahraus, jahrein
im Betriebe befinden. ES würde zu weit führen und wohl auch unsere Leser ermüden, wollten wir die mannigfachen Schwierigkeiten des Brennprozeffes schildern- es möge genügen, wenn wir sagen, daß tüchtige Fachkenntniß, sowohl in Bezug auf die chemische Zusammensetzung der Thone, als auch bezüglich ihres Verhaltens im Feuer und nicht minder ein gut geschultes Aufsichts- und Arbeitspersonal vorhanden sein muß, um aus den unscheinbaren Rohstoffen, Thon und Sand, so verschiedene ausgezeichnete Fabrikate herstellen zu können. Und was wird nicht Alles hergestellt! Wir sehen einfache Mauersteine, seine Verbleudsteine von weißer, gelber und hellrosa Farbe, Fliesen zum Belegen von Hausfluren und Küchen, Pflastersteine für Pferdeställe, Wölbsteine, Kamin- und Brunnensteine, keilförmig geschnitten, verschiedenartig profilirte Formsteine, Chamottesteine, Drainröhren, Falzziegel, Hourdis u. s. w.- letztere, ein ganz neues Fabrikat, lenkten unsere Aufmerksamkeit besonders auf sich. Es sind ganz leichte, hohle Gewölbsteine, welche zur Ausführung von Gewölben für Keller, Waschküchen, Stallungen und dergleichen Räume dienen sollen. Jeder Stein ist so lang, daß damit der ganze Raum zwischen zwei eisernen Trägern überspannt wird, wobei letztere gleichzeitig völlig umkleidet werden. So hergestellte Decken sollen äußerst tragsähig, schalldicht, gut isolirend, namentlich aber außerordentlich feuersicher und dabei billig sein.
Auch der Laie muß hier die Ueberzeugung gewinnen, daß dem Verblendsteinbau die Zukunft gehört, wenn er diese wetterfesten, hartgebrannten, die reichste Profiltrung der Fanden gestattenden Fabrikate mit den hier noch vielfach verwendeten morschen Feldbrandsteinen vergleicht. Wie bequem wird es hier dem Bauenden gemacht! Er findet Alles, was er braucht und die Inschrift in einem der das Hauptgebäude des Etablissements am Rtegelpfad flankirenden Thurme „Für Dach und Fach" ist wahrlich gut gewählt.
Die Production nimmt stetig zu- fortwährend wird auf Verbesserung der Technik und Ausdehnung des Betriebes gesonnen, der Absatz beschränkt sich nicht nur auf Gießen und die nächste Nachbarschaft und im Interesse der Sommer und Winter ihr sicheres Brod findenden zahlreichen Arbeiterschaft, im Interesse unserer Vaterstadt wäre zu wünschen, daß die mit großen Opfern und Mühen verbundene Einführung und Ausbreitung einer hier neuen Industrie auch von Erfolg gekrönt werden möchte.
Wir verabschieden uns von unserem freundlichen Führer und können nicht unterlassen, dem Besitzer der Werke, Herrn Commerzienrath Gail, unserem zum Segen unseres Gemeinwesens rastlos thätigen Mitbürger, an dieser Stelle unseren Dank auszusprechen für die Liebenswürdigkeit, mit welcher er uns bereitwilligst die Besichtigung gestattete und rufen ihm ein herzliches „Glückauf" zu.
Cocoles rrrr- ^provinzielles.
Hießen, den 2. Juni 1894.
** Die Staatsstraßen des Großherzogthums, welche seit ca. 50 Jahren nach dem hessischen Klaftermaße in Wegstunden und in Unterabtheilungen von je T/ao Wegstunden (100 Klafter) eingethetlt und versteint waren, werden gegenwärtig nach dem Metermaße neu vermessen. Hierzu ist für jede Provinz in deren Hauptstadt ein gemeinsamer Nullpunkt angenommen, von welchem aus alle von der Haupt- bezw. Provinzialhauptstadt ausgehenden größeren Straßenzüge in ihrer Axen- länge gemessen und durchnummerirt werden, so daß die auf den betreffenden Straßenabtheilungsfteinen angebrachten Maßzahlen die Entfernung von diesem Nullpunkte der Provinz angeben. Nur die von den Hauptlinien abzweigenden Nebenstrecken werden von besonderen, an deren Abzweigungsstellen angenommenen Nullpunkten aus vermessen und versteint. Bet dieser Neueintheilung, bezw. „Ausstetnung" werden die vollen Kilometer durch ca. 60 cm hohe, cylindrische Basaltlavasteine mit halbkugelförmigem Kopfe und deren Unterabtheilungen von je 200 m (*/§ Kilometer) mit ähnlichen, etwas kleineren Sandsteinen bezeichnet. Auf der Straßenseite dieser Steine wird das Maß der Straßenaxe von dem betreffenden Nullpunkte aus in Kilometern durch Bearbeitung vertiefter Nummerflächen und Zahlen sowie durch zweifarbigen Oelfarbenanstrich deutlich angegeben. Für die Provinz Starkenburg ist als Nullpunkt die Mitte der Ludewigssäule in Darmstadt, für Rheinhessen die Mitte des Neubrunnens auf der Großen Bleiche in Mainz und für Oberhessen die Mitte des Brunnens auf dem Marktplatze in Gießen angenommen. Die erwähnten Arbeiten sind für die Provinz Starkenburg nahezu vollendet, für Rheinhessen im Gange und sollen im nächsten Jahre für das ganze Großherzogthum zu Ende geführt werden. Diese Neueintheilung der Staatsstraßen, eine Folge der gesetzlichen Einführung des Metermaßes, wird den Zwecken des gesammten Landes-Verwaltungsdienstes und den Interessen des localen und durchgehenden Straßenverkehrs in hohem Maße förderlich sein. D. Ztg.
** Städteorduuug für das Großherzogthum Hessen. Die wichtigsten Bestimmungen der vorgestern im Regierungsblatt veröffentlichten Städteordnung sind folgende: Die Zahl der Beigeordneten beträgt mindestens zwei: doch kann durch Ortsstatut deren Zahl höher bemessen und in gleicher Weise bestimmt werden, ob und wie viele Beigeordnete mit Besoldung angestellt werden sollen. Einem oder mehreren Beigeordneten kann der Titel Zweiter Bürgermeister oder Bürgermeister vom Großherzog verliehen werden. Die Beigeordneten sind bestimmt, den Bürgermeister in Verhinderungsfällen und während der Erledigung des Amtes zu vertreten, auch einzelne ihnen aufgetragene Geschäfte oder Geschäftszweige der städtischen Verwaltung zu besorgen. Die Vertretung steht, insoweit nicht bei der Wahl der Beigeordneten durch die Stadtverordnetenversammlung eine ander- weite Bestimmung getroffen wird, in erster Linie dem besoldeten Beigeordneten zu und wird im Uebrtgen durch die Höhe des Dienstalters, bei gleichem Dienstalter durch die Höhe des Lebensalters geregelt. Zum Bürgermeister und
zum besoldeten Beigeordneten kann jeder Angehörige de5 deutschen Reiches gewählt werden, welcher 25 Jahre alt tft und nicht in Folge einer Verurteilung zur Bekleidung öffentlicher Aemter unfähig wurde, auch nicht nach Art. 14 der Städteordnung von der Stimmberechtigung ausgeschlossen ist. Ist der Gewählte Ntchtheffe, so erwirbt derselbe durch die Bestätigung der Wahl die hessische Staatsangehörigkeit nach Maßgabe des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1870. Der Bürgermeister muß besoldet sein Der Bürgermeister und die besoldeten Beigeordneten dürfen keinen anderen Erwerbszweig haben, kein anderes besoldetes Amt bekleiden und nicht Mitglied des Vorstandes oder Aufsichtsrathes einer Actien- gesellschaft oder Commanditgesellschaft auf Actien sein. Ausnahmen von diesen Verboten können nur unter besonderen örtlichen Verhältnissen mit Zustimmung der Stadtverordneten- Versammlung und Genehmigung des Ministeriums des Innern und der Justiz stattfinden. Bürgermeister, Beigeordnete und Stadtverordnete können bei solchen Angelegenheiten, welche ihr Privatinteresse oder dasjenige ihrer Angehörigen berühren, an der Berathung und Abstimmung in der Stadtverordneten- Versammlung, in den Ausschüssen oder Deputationen nicht Theil nehmen und haben sich während der betreffenden Verhandlung zu entfernen. Unter Angehörigen des Bürgermeisters, der Beigeordneten und Stadtverordneten sind deren Ehefrauen, sowie diejenigen Personen zu verstehen, mit welchen dieselben in gerader Linie verwandt, verschwägert oder durch Adoption verbunden, in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert sind. Dem Bürgermeister liegt die obere Leitung und Beaufsichtigung des gesammten Geschäftsganges der städtischen Verwaltung ob. Derselbe vertheilt nach Anhörung der Stadtverordnetenversammlung die Bearbeitung der einzelnen Zweige der städtischen Verwaltung unter sich und die Beigeordneten, wobei gleichzeitig über die Stellvertretung Bestimmung getroffen wird.
** Landwirthschaftskammeru in Hessen. Der „K. Ztg." wird geschrieben: Die Frage der Errichtung von Land- wirthschaftSkammern, wie sie in voriger Woche die beiden Häuser des preußischen Landtags beschäftigte, hat im Großherzogthum Hessen zu Erörterungen über die Zweckmäßigkeit der Kammern zunächst in den landwirthschaftlichen Kreisen, bezw. in den Vereinen geführt. Gutspächter Lucke- Patershausen gab bereits im Jahre 1886 die Anregung dazu. Die Provtnzialvereine haben zunächst die Local- und Bezirksvereine um gutachtliche Aeußerungen angegangen, doch liegt bisher noch kein Beschluß eines dieser Vereine vor, welcher den Landwtrthschaftskammern das Wort redet. Die Land- wirthe Hessens verwerfen in ihrer Mehrheit die obligatorische Einführung der mit den Kammern verbundenen Wahl oder Beitragspflicht; man ist der Ansicht, daß die Provinzialvereine dieselben Dienste leisten wie die Kammern, ferner, daß die Mitgliedschaft, die jetzt in den Vereinen eine Ehrensache fei, künftig als lästige Verpflichtung angesehen werde. Ein weiterer Einwand ist: „Die Zwangsgenossenschaft, wie sie im Wesen der Landwtrthschaftskammern liegt, wird das freie Vereinsleben und das Interesse writerer Kreise zu Gunsten einer geringen Anzahl offizieller Vertreter lähmen, ohne hierfür einen entsprechenden Ersatz zu geben." Aus diesen und anderen Erwägungen hat u. A. der landwirthschaftliche Bezirksverein Büdingen beantragt, von der Errichtung von Landwtrthschaftskammern abzusehen, da eine Veränderung der zeitigen landwirthschaftlichen Vereinsorganisation nicht noth- wendig erscheine.
Literatur unb Auirft.
— Der Waldmeisterduft ist, wie die mittheilt, trotzdem er schon so oft poetisch verherrlicht wurde, durchaus nicht so ungefährlich. Schon die Ansichten der Zecher sind sehr verschieden, wenn es sich um die Wirkung eines Mattrankes handelt. Manche sind dem Duft des Waldmeisters darin nicht hold und meinen, daß er Kopfschmerzen verursacht. Da es aber schwer ist, nach einer Maitranksitzung zu sagen, wie viel von den nachträglichen Kopsschmerzen auf den Wein und wie viel auf den Waldmetsterdust zu setzen ist, so wird man die reine Wirkung des Waldmeisterduftes in Betracht ziehen müssen. Er gehört zu denjenigen, welche von dm Menschen gefangen worden sind und sich sogar künstlich Herstellen lassen. „Kumarin" heißt der Stoff, der diesen Dust giebt; er bildet kleine farblose Krystalle, von denen 1 Kilo im Großhandel etwa 160 Mark kostet. Er kommt nicht nur im Waldmeister, sondern noch in einer Anzahl anderer Pflanzen vor, unter Anderem auch im Steinklee (Melilotus offioinalis). Mit der letzteren Pflanze hat man wiederholt trübe Erfahrungen gemacht, da Pferde und Schafe, die davon gefressen hatten, unter Lähmungserscheinungen zu Grunde gingm. Auch mit dem reinen Kumarin wurden an Warm- und Kaltblütern Versuche angestellt, und da zeigte es sich, daß es die Thättgkett des Gehirns herabsetzt, bas Centralnervensystem lähmt. So dürste der häufig auftretende Kopfschmerz, der nach reichlichem Mattrankgenuß sehr lange anzuhalten pflegt, wohl auf den Waldmeisterduft zurückzu- sühren sein. Aus diesem Grunde erklärt sich auch die Abneigung bewährter Kenner gegen Maitrankessenzen, die mit Kumarin bereitet sind. Diese enthaltm stets größere Mengen des Duftstoffes und die Folgen bleiben dann nicht aus. Für die Zugabe des Waldmeisters zum Maitrank gelte also der Grundsatz: „Mit Liebe — aber wenig."
— Die schöne Gesammtausgabe der belletristischen Werke von Georg Ebers, womit die Deutsche Verlags - Anstalt in Stuttgart die zahlreichen Freunde und Verehrer des hochgefeierten, beliebten Autors erfreut hat, schreitet rüstig vorwärts. Soeben sind uns die Lieferungen 19 bis 25 zugekommen, welche den Schluß des zweiten großen Romans aus Egyptens wunderbarer Vorzeit: „Uarda" und den Anfang des großartigen Seelengemäldes „Homo sum“ enthalten. Hat der erste Roman den Lesern einen Einblick in die weitentlegene, an Wundern reiche Pharaonenzeit eröffnet, so behandelt der zweite ein nicht minder interessantes Gebiet, die Zett des ersten Christen- thums. Ebers führt den Leser auf die heilige Sinaihalbtnsel, die er aus eigener Anschauung genau kennen gelernt hat, und weiß auch hier wieder in geschickter Weise die Forschungen des Gelehrten mit den Phantasiegebilden des Dichters harmonisch zu verbinden Fünf Bände liegen nunmehr von dieser in jeder Beziehung trefflichen Gesammtausgabe vor, die allen Anforderungen entspricht, die man an ein solch bedeutendes Werk zu stellen berechtigt ist. So bilden diese gesammelten Werke auch äußerlich eine Zier für jede Bibliothek. Die schöne Ausgabe sollte in keiner Familie fehlen, der Ebers schon so viele genußreiche Stunden geboten hat, zumal der Preis einer Lieferung so gering gestellt ist, nur 60 Pfennig. Bestellungen nehmm alle Buchhandlungen entgegen.


