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3.4.1894 Erstes Blatt
 
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1894

Nr. 76 Erstes Blatt._______Dienstag den 3. April

Der Gießener ZUzttger erscheint täglich, Ht Inlnahmr des Montag»

Die Gießener WeeUUelWf»! »erden dem Anzeiger »»chenilich breieel »rt»rQgt

Gießener Anzeiger

Generat-Anzeiger.

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Durch die Post t»ez»GW> 8 Mark 50 Psg.

»Hartwn, GspediN«, und Druckerei:

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Zlints. und Zknzeigeblatt für den Kreis Gietzen.

Gratisbeilage: Gießener Aamikienökätter

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»CB Anzeigen zu der NnchunNng» für den feiernbrn lag erscheinenden Wummet bi» vor». 10 Uhn.

Alle Dmoncen.vureaul de» In. und «u»(anbt» nehmen lR|riSrn fflr den .Gießener Anzeiger" entgegen.

verficherungSgesetzeS vom 6. Juli 1884, des § 59 des See­unfallversicherungsgesetzes vom 13. Juli 1887 und deS § 55 Absatz 4 des landwirthschafllichen UnfallverficherungSgesetzeS vom 5. Mai 1886 festgesetzten Formulars für dieUnfall*

A. für die Gemeinde Gießen:

Für erwachsene (16 und über 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 540 Mk., für erwachsene (16 nnb über 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter auf 330 Mk., für jugendliche (unter 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 270 Mk., für jugendliche (unter 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter aus 240 Mk.

Für erwachsene (16 und über 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 480 Mk., für erwachsene (16 und über 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter auf 300 Mk., für jugendliche (unter 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 270 Mk., für jugendliche (unter 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter auf 210 Mk.

Anzeigen.

Vom 1. Februar 1894.

An Stelle deS durch die Bekanntmachungen vom September 1885, vom 23. December 1887 und von» März 1888 auf Grund des § 51 Absatz 4 deS Unfall*

für erwachsene (16 und über 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter auf 270 Mk.,

für jugendliche (unter 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 240 Mk.,

für jugendliche (unter 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter auf 180 Mk.

Gießen, den 30. März 1894.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

B. Kür die Gemeinden Albach, -Ittendorf a.d.Lah«, Alten « Bufett, Annerod, Daubringen, Großen- Lirrdeu, Heuchelheim, Klein-Linden, Lollar, Ruttershausen, Utphe und Wiefett.

1. Für erwachsene (16 und über 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 510 Mk.,

2. für erwachsene (16 und über 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter auf 330 Mk.,

3. für jugendliche (unter 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 270 Mk.,

11.

23.

4. für jugendliche (unter 16Jabre alte) weibliche Arbeiter auf 210 Mk.

C. Für die Gemeinden Allendorf a. d. Lda., BerSrod, Burkhardsfelden, Großen-Bufett, Laug- Göns, Leihgestern, Lich, Mainzlar, Mufchenheim, Oppenrod, Quettborn, Reiskirchen, Rödgen, Staufenberg, Steinbach, Treis a. d. Lda., Trohe, Watzenborn-Steinberg und Winnerod:

Bekanntmachung,

betreffend die Abänderung des Formulars für die Unfall*

D. Für die Gemeinden Bellersheim, Betten­haufen, Dorf-Gill, Ettingshausen, Garbenteich, Göbelnrod, Grünberg, Hausen, Hungen, In­heiden, Langsdorf, Lauter, Lumda, Ronneuroth, Ober-Besfingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Reinhardshain, Rüddingshausen, Steiuheim, Stotthausen, Trais-Horloff, Billingeu und

Weitershain:

1. Für erwachsene (16 und über 16 Jahre alte) männliche Arbeiter aus 450 Mk.,

2. für erwachsene (16 und über 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter auf 270 Mk.,

3. für jugendliche (unter 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 240 Mk.,

4. für jugendliche (unter 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter ouf 180 Mk.

E. Für die Gemeinden Allertshausen, Belters­hain, Beuern, Birklar, Climbach, Eberstadt mit Arnsburg, Geilshausen, Grüningen, Harbach, Hattenrod, Holzheim, Kesselbach, Langd, Linden- struth, Londorf, Münster, Nieder - Bessingen, Obbornhoseu, Odenhausen, Rodheim mit Hof Graß, Röthges, Saasen mit Bollenbach, Beits- berg und Wirberg, Stangenrod und Weittarts- hain:

1. Für erwachsene (16 und über 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 420 Mk.,

Amtliche* Theil.

Betr.: Die Festsetzung de» durchschnittlichen JahreSarbeitS- Verdienstes der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen.

Bekanntmachung.

Nachdem sich eine Aenderung deS in unserer Bekannt­machung vom 22. Januar 1889 (Anzeiger Nr. 23) festgesetzten durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienstes der land- und forstwirthschaftlichen Arbeiter nur in ganz wenigen Punkten als nolhwendig erwiesen hat, bringen wir die nunmehr gültige Festsetzung nach Anhörung der Ge- metndebehörden hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß dieselben gemäß § 3 Abs. 2 der Bekannt- «achung vom 30. September 1890 (RegierungS-Blatt Nr. 40) für die 5 Jahre 1894 bis 1898 zu gelten hat und bet Be- rechnung der Renten der von einem Unfälle bei einem land- oder forstwirthschaftlichen Betriebe betroffenen Arbeiter zu Grunde gelegt werden wird.

Der durchschnittliche Jahresarbeitsverdienst der land- und forstwirthschaftlichen Arbeiter ist festgesetzt:

Bekanntmachung, betreffend daS UnsallversicherungSgesetz, hier die Erstattung der Unfallanzeigen.

Unter Hinweis auf die Vorschrift in § 51 de» Unfall* Versicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 und in § 55 des landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes vom 5. Wat 1886, wonach von jedem in einem versicherten Betriebe vor­kommenden Unfall, durch welchen eine in demselben beschäftigte Person getödtet wird oder eine Körperverletzung erleidet, welche eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hat, von den Bctriebsunter* nehmern bei der Ortspolizeibehörde schriftlich Anzeige z« erstatten ist, bringen wir die nachstehend abgedruckte Bekannt» machung mir dem Anfügen zur Kenntniß der Betheiligte«, daß die Benutzung des seitherigen Formulars behufs Ver­brauchs der vorhandenen Bestände noch bis zum 1. Januar 1896 zugelaffen wird.

Gießen, den 30. März 1894.

Großherzogliches KretSamt Gießen.

v. Gagern.

Feuilleton.

Grober Unfug.

Bon Rodert v. Hagen.

(Nachdruck untersagt.)

Der Polizeipräsident der hübschen kleinen, fast inmitten deS heiligen Deutschen Reiches befindlichen Haupt- und Refidenz- stadt..... deS gleichnamigen Fürftenthum», der Freiherr

p. Heinrtchsen, war bekannt als ein äußerst strenger, gewissen­hafter Beamter, was ihn indeß keineswegs verhinderte, gleich­zeitig der zärtlichste aller Familienväter zu fein. Eine aus­gezeichnete Frau hatte ihm nahezu ein Vierteljahrhundert zur Seite gestanden- kurz bevor sie die Silberne Hochzeit mit ihm hätte feiern können, war sie einer Krankheit erlegen. Dies war bisher wohl da» erste Unglück gewesen, welches der Freiherr während seiner langen Beamtencarrisre erlitten. Die Trauer um den herben Verlust hatte ihn auch, der sonst gar stattlich in seiner großen, stolzen Gestalt sich trug, ge­beugt und sein bis dahin dunkles volles Haupthaar gebleicht. Die sonst ihm eigene gefällige Lebensheiterkeit war ihm ge- ichwnnden- die alten Griechen und die neuen Gesetzpara­graphen waren so ziemlich die einzigen, mit welchen er in feinem Arbeitszimmer verkehrte, mit denen er noch Umgang suchte. Unvergeffen war die Gattin, wenn sie auch nicht mehr um ihn waltete.

Drei Kinder hatte sie ihm hinterlaffen, die alle mit ihren lieblichen Gesichtern ihn an daS der Heimgegangenen Mutter erinnerten; lauter Mädchen, von denen daS jüngste siebzehn Jahre zählte. Sie hatte ihren Namen Röschen nicht mit Unrecht, denn frisch und rosig in der Thor war ihr feine» Antlitz. Sonst war da» zierliche und schlanke und dabei doch kräftig entwickette Kind mit den langen .blonden Zöpfen der Liebling Aller, als Jüngste stets auch vom Vater und nicht minder von den beiden älteren Schwestern verwöhnt und ver­hätschelt, ohne daß sie deßwegen aber üblere Eigenschaften angenommen hätte. Kurz gesagt, eS war ein Prachtmädchen, darüber war sich mancher jener jungen Referendare, Affefforen ober Lieutenants der kleinen Residenz, die an dem Haufe

des gestrengen Herrn Polizeipräsidenten vorbeidefilirten oder Fensterpromenaden machten, einig. Aber, waS dachte daS hübsche, unschuldige Ding an so unsinniges Zeug, wieVer­lieben, Verloben, Verheirathen!" Noch lange nicht- im Gegen- theil, sie verspottete all diese unnützenPflastertreter", wie sie diese Herren nannte. Ja, als sich baß liebliche Kind eine» Mittags auf dem Heimwege von ihrer Gesanglehrerin befand und ein junges Herrchen eS auf Schritts und Tritt verfolgte und belästigte, blieb daS energische Mädchen voll Entrüstung auf dem Schloßplatze stehen und sagte, den jungen Mann stolz mit den Blicken messend:

Mein Herr, wenn Sie mich noch länger belästigen, wird Sie mein Papa, der Polizeipräfident, einsperren laffen."

Wie mit Purpurröthe übergoffen, schwenkte sich der so Gemaßregelte ab, kaum aber hatte ihn die Hauptwache er­blickt, so trat dieselbe ins Gewehr und leistete ihm Ehren­bezeugung.

Der junge Mann war Niemand Geringeres gewesen, als der momentan am diesseitigen Hofe zum Besuch weilende Erbprinz von . .. ., der Neffe des Landesfürsten.

Nach diesem gegebenen Muster also war der Eharacter unseres Röschens zugestutzt. Bald aber sollte diese Un­befangenheit, Fröhlichkeit und Energie deS GemüthS einen gar argen Schlag erleiden und zwar durch ein ebenso unverhofftes, wie schreckliches Unglück, welches urplötzlich über sie und dem­gemäß auch über ihre Familie hereinbrach.

Eines Tages auf dem Heimwege gedachte sie eben vor einem Hause, welches wegen einer vorzunehmenden Reparatur mit einem Gerüst versehen war, auszubiegen, da durchdrang die Straße ein Mark und Bein erschütternder Schrei. Im selben Moment sauste, des Mädchens rechte Schulter fast streifend, ein schwerer Gegenstand mit mächtiger Wucht zu Boden. Röschen blickte neben sich und da o Jammer lag mit zerbrochenen Gliedern, mit zerschmettertem Schädel der leblose Körper eines Arbeiter», die Maurerkelle, mit welcher er gearbeitet hatte, noch krampfhaft in der rechten Hand haltend. Und da drang ein zweiter entsetzlicher Auf­schrei und zwar diesmal aus dem Munde deS wie gelähmt dastehenden Mädchens. DaS Bewußtsein verlierend, sank sie hart an der Seite deS Verunglückten zu Boden.

Der verunglückte Arbeiter, ober richtiger besten Leiche, würbe mittelst Tragbahre fortgeschafft- er war tobt stumm geworden für alle Zetten. Aber, o Entsetzen, da» arme ohn­mächtige Mädchen, das unmittelbarer Zeuge dieses gräßliche« Vorfalles geworden, als eS in einem Wagen in» Elternhaus gebracht und erst nach langen ärztlichen Mühen wieder zu« Bewußtsein gerufen worden war, als sie ihre sonst so milden, himmelblauen, jetzt im Fteberglanze verschwommenen Auge« aufschlug und dem sich Über sie beugenden riefbekümmerten Vater inS Antlitz sah, da wollte sie sprechen, doch ihre Zunge schien gelähmt- nur unartikulirte Laute vermochte sie hervorzubringen. Lonvulsivisch öffnete und schloß sich der sonst so rosige, jetzt so bleiche Mund, aber keinem Laute wurde der Weg gebahnt.

Du sollst nicht sprechen, Röschen, der Arzt hat es streng verboten. Athme tief auS. Wir wollen das eine Polster entfernen, Dein Kopf soll tiefer liegen, so hatS der Arzt geboten."

Ein wohlthuender Schlummer schien sie zu umfangen.

Bon einem schweren Nervenleiden in Folge de» fast tödtlichen Schrecken» heimgefucht, war baß arme Mäbchen, zwischen Leben und Tob ringend, sechß Wochen an bas Krankenlager gefeffelt, je mehr sie nun aber enblich in der Reconvaleßcenz fortschritt, mit desto trüberer Gewißheit stände« ihre Angehörige der unumstößlichen Thatsache gegenüber, daß das arme Röschen die Sprache verloren hatte. Die Sprache verloren! Welch Jammer und Elend liegt in diesen drei Worten. Armes, bedauernßwertheS SHnb! Deine lieb­liche, melodische, so zum Herzen dringende Sprache verloren!

Vergebens wurden die berühmtesten Specialtsten auf dem Gebiete der Sprachheilkunde und der Alalte herbeigerufen und confultirt.

Des armen Mädchens Zunge war gelähmt. Röschen war stumm und sollte stumm bleiben, trotz hoher ärztlicher Wissenschaft, trotz aller nur denkbaren Experimente.

(Schluß folgt.)