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02/03/1894 Zweites Blatt
 
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Freitag dev 2. März

1894

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Die Gießener Sleeirieelfllftt werbm de» Anzeiger »öchentlich breieel bngdeiL

Gießener Anzeiger

Keneral-Mnzeiger.

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Amts- und Anzeigeblatt für den "Kreis Gieren.

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Der Siegener Bankkrach vor Gericht.

(Origtnalbericht deS(gießener Anzeigers").

(Nachdruck verboten.)

W. Siegen, 27. Februar.

IV.

Die Sitzung wird heute um 9 Ahr Bormittags eröffnet. ES wird zunächst in der Vernehmung der Angeklagten fort« gefahren.

Franz äußert sich über die Ursache seines Vermögens­verfalles. Die Hauptursache fei in dem großen Getreide- abschlag deS JahreS 1892 zu suchen, in welchem Jahre der Preis deö Roggens von 28 auf 14 Mk. fiel.

Bezüglich des VerhältniffeS der Firma Franz u. Co. zu der Firma Schröder u. Jung (der eine Theilhaber der Firma fitzt neben Franz auf der Anklagebank) geben beide Angeklagte die Auskunft, daß Schröder u. Jung als Com- mtsfionäre für Franz u. Co. fungirten und insbesondere die in Antwerpen gemachten Getreidegeschäste vermittelten. Die Firma Franz u. Co. ist mit einem Gesellschaftsvermögen von 250 OOO Mk. gegründet worden und das Privatvermögen der vier Theilhaber der Firma betrug ferner ca. P/2 Millionen Mark. Vom Siegener Bankverein ist der Credit der Firma auf 600000 Mk. eingeschätzt worden, d. h. auf */« deS wirk­lich angenommenen Vermögens. Während deS JahreS 1891 Hal Franz im Getreidehandel refp. in der Speculation 250 000 bis 300000 Mk. Gewinn gehabt, vorher waren die Gewinne gering und 1892 kam der Krach mit den großen Verlusten.

Zuletzt wird Schröder vernommen. Derselbe ist be­schuldigt, als Mitglied des AuffichtSrath des Bankvereins, einer Acticngesellschaft, absichtlich zum Nachtheile derselben gehandelt zu haben. Schröder war seit Gründung der Bank Mitglied deS AufsichtSratheS, zu welchem zwölf Herren ge­hörten, die zusammen eine Tantieme von 5pCt. bezogen. Der AuffichtSrath wählte eine RevisionS-Commisfion, zu der auch beständig Schröder gehörte und diese Commission nahm quartaliter am Ende deS Monats oder auch am Anfang die Revision vor. Diese geschah so, daß von den drei Mitgliedern der Commission zwei die Wechsel, einer die Conto-CorreatS revidirte.

Bei der Revision will Schröder nichts Besonderes auf- gefallen sein, wohl habe er, wie er sich erinnere, nur vier Wechsel von Franz am 31. December 1891 gesehen, die nicht acceptirt waren und die ihm auffielen, ohne daß er an etwas Böses dachte.

Er habe so genau gearbeitet, als innerhalb der Zeit vou 4 bis 6 Uhr, in welcher die Revision stattfand, möglich gewesen.

Beisitzender Amtsrichter Doench: Wenn Sie mit 2 Stunden nicht auskamen, so hätten Sie eben 4 oder 6 Stunden daran wenden sollen.

Vorsitzender: Hat Schröder nicht sämmtliche elf Schein­wechsel gesehen? Kölsch: Ja, Schröder drückte seine Zweifel über die Bonität der Wechsel aus. Vorsitzender: Sie Huben in der Voruntersuchung gesagt, daß Schröder auch gemeint habe, er müffe eigentlich die Sache dem AuffichtSrath melden. Kölsch: DaS ist richtig, das hat Schröder gesagt. Brüggemann: Auch mir hat Kölsch diese Aeußerung des Schröder mitgetheilt.

Rechtsanwalt Lenzmann: Bitte Franz zu fragen, ob er der Ueberzeugung ist, daß Schröder die elf Wechsel als Scheinwechsel erkennen konnte? Franz: Ich habe nie darüber mit Schröder gesprochen, kann also darüber nichts sagen. Rechtsanwalt Lenzmann: Bitte Brüggemann und Kölsch zu fragen, ob die Wechsel nicht Namen trugen, von denen Schröder annehmen mußte, daß diese wirkliche Kunden des Franz seien. Brüggemann: Die Wechsel im Einzelnen waren als Kundenwechsel nicht auffällig, wohl aber die Ge- sammtsumme von 350000 Mk. Rechtsanwalt Lenzmann: Können Sie, Brüggemann, behaupten, daß Schröder sich über die gesammte hohe Summe der Wechsel vergewiffert hat? Brüggemann: Das kann ich nicht behaupten, wohl aber hat Schröder das Couvert mit sämmtlichen Wechseln in der Hand gehabt.

Rechtsanwalt Dr. Sello: Wie hoch waren die Pfänder, die im Mai 1892 als Sicherheit von Fuchs geleistet wurden? Brüggemann: 800000 Mk., es waren Hypotheken-Ein- tragungen, ccbirte Hypotheken und Actien, welche sämmtlich als durchaus gut erachtet wurden und es auch find.

Es folgen die Schlußfragen an die Angeklagten. Staats­anwalt: Glaubten die Angeklagten Brüggemann und Kölsch das Recht zu haben, im Namen des Bankvereins Differenz- geschäfte zu machen? Brüggemann und Kölsch halten sich Beide für berechtigt, solche Geschäfte zu machen.

Nachdem nunmehr die Vernehmung der Angeklagten ihr Ende erreicht, wird zur Vernehmung der Zeugen geschritten.

1. Zeuge Rechtsanwalt Bigge-Siegen, Maffenverwalter des in ConcurS gerathenen Siegener Bankvereins: Die Buchungen in den Contis der Firma Franz u. Co. sind ungenau und unrichtig, während im Ucbrigen die Buchführung der Bank als eine mustergiltige bezeichnet werden kann. Am 14. September, bei Ausbruch de§ Concurses, betrug laut Buch die Forderung deS Bankvereins an Franz u. Co. 3 Millionen Mark, in Wirklichkeit aber war auch diese Summe noch um eine halbe Million zu gering gebucht. Diese Differenz resultirt aus einer unrichtigen Buchung des von Fuchs u. Co. zur Sicherung von Franz u. Co. hergegebenen 775000 Mk. Die weiteren Unrichtigkeiten des ContoS Franz u. Co. bestehen darin, daß sich daS Conto mit ca. 1 Million (Accepte) be­lastet findet, die aus den Differenzgefchäften refultlren, für welche aber die concurfe Firma Franz u. Co. in ihren Büchern keine Aufklärung findet. Wenn thatsächlich die Differenz- geschäste für Rechnung von Franz u. Co. gemacht wurden, so dürst- in der Buchführung nichts zu erinnern sein. Der Bankverein ist in der Lage, die sämmtlichen von Franz u. Co. bestrittenen Forderungen durch Beweise (Wechsel) zu belegen, sodaß das ganze Vermögen des Bankvereins buchmäßig nach­weisbar ist, vorausgesetzt daß angenommen wird, daß that- I sächlich der Bankverein für Franz u. Co. die Geschäfte gemacht | hat. ES ist also anscheinend klar, daß von den Angeklagten keine Rechenschaft mehr zu fordern ist für etwaige Summen, die nicht in den Speeulationsgeschäften stecken, weil eben diese Geschäfte in ihren Summen übereinstimmend mit den an Franz u. Co. gestellten Forderungen. (Wenn daS richtig, würde dem Gerücht, daß Brüggemann und Gen. noch uunachgewiesene Gelder hinter sich haben, der Boden entzogen sein.) Daß die Conten von Franz u. Co. bis 1892 nichts über die Differenzgeschäfte aufweisen, ist natürlich ein großes Versehen.

Der Sachverständige Herr Bankdirector Gronau schließt sich den Ansichten des ConcurSverwalter» an, ist jedoch der Meinung, daß die Differenzgeschäfte als solche benannt auf dem Conto Franz u. Co. hätten erscheinen müssen. Auch bemängelt der Herr Gutachter, daß in den Büchern nicht die Differenzsumme hervortritt, die sich zwischen der in Berlin zu zahlenden SpeculationSdifferenz und dem wirklich aus­gestellten, eine runde Summe enthaltenden Wechsel ergeben mußte.

Es wird noch im Anschluß hieran vom Herrn Staats­anwalt der Antrag gestellt, behufs annähernd richtiger Fest­stellung darüber, ob Hinterziehungen Seitens Brüggemann und Kölsch an Geldern deS Bankvereins als ausgeschlossen zu erachten erscheinen, eine Ausrechnung der vorhandenen Auszüge der Berliner Firmen, mit denen der Bankverein Differenzgeschäfte gemacht hat, beantragt. Die Herren Ver­teidiger, event. DertagungSanträge in Aussicht stellend, ziehen in Zweifel, ob diese Auszüge als Urkunden ohne Weiteres zu betrachten seien. (Die Frage spitzt sich dadurch so zu, daß die Annahme deS Antrages deS Herrn Staatsanwalts ebenso gut Revifionsgrund sein kann, wie die Ablehnung.) Der Gerichtshof beschließt, vorerst die Auszüge den Ange- klagten Brüggemann und Kölsch zur Ansicht vorzulegen.

Die Sitzung wird aus 5 Uhr vertagt.

Verachte».

gtefelb, 26. Februar. Der Kleiderhändler Issel wurde in vergangener Nacht auf der Hochstraße erstochen aufgesunden. Der Thäter ist unbekannt.

ölen, 24. Februar. Bei der heutigen Revision der Staatsschuldenkasse wurde eine Defraudation von 102000 fl. entdeckt. Der Hauptkasfierer FerleS batte einem Geldsäckchen Zwanzig - Kronenftücke ent­nommen und durch Heller ersetzt, und auch auS der Hand- kasse Hundert - Guldenscheine entnommen. FerleS entfernte fii während der Revision, bevor die Commission die kritischen Geldsäckchen untersuchte, unter Vorwand deS Unwohlseins und kehrte nicht mehr zurück. Er konnte auch bisher nicht eruirt werden. FerleS ist eine stadtbekannte Persönlichkeit, Commandant der vereinigten Wiener Militär-Vereine, und galt als wohlhabender Mann. Er unterhielt in letzter Zeit kostspielige Beziehungen mit der CircuS-Jnhaberm Angeli, die fallil wurde und Wien verließ. Nach einer späteren Meldung wurde die Leiche FerleS' im Prater aufgesunden, wo er sich erschossen hatte.

Einen Blick hinter die ßouhffen eines großen Berliner Balllocals lassen dortige Blätter ihun: Ein 21 jähriger Kauf- mann ©., der einer reichen und guten Berliner Familie an« gehört, führte ein verschwenderisches Leben und brauchte für

seine noblen Passionen Geld. In seinem Leichtsinn wandte er sich an den Inhaber deS TanzlocalS, der ihm unter der Bedingung Darlehen bewilligte, daß er die Hälfte der Be­träge verjubelte, über die Gesammtfumme aber Wechsel aus- stellte. Letztere war in der Zelt vom 1. Juli v. IS. bis 10. October auf 25,820 Mark angewachsen. Da nun aber die Hälfte der Summe unmöglich jedeSmal verzehrt werden konnte, so spülte man sogar die gebrauchten Gläser mit Sekt auS. Der junge Manu konnte die Wechsel nicht einlift« und gab, nachdem noch 1200 Mark Zinsen hinzugekommen, eine pupillarisch sichere Hypothek in Höhe von 30,000 Mark auf ein Grundstück als Sicherheit. Obgleich nun hierdurch der Lokalinhaber völlig gedeckt war, so versuchte ein Helfers­helfer, Namens P., noch mehr Vortheil herauszuschlagen, so daß S. den deutschen Boden verließ. Die Mutter deS S. nahm nun einen Rechtsanwalt in Anspruch und dieser brachte mit dem Lokalinhaber einen Vergleich zu Stande, daß die Hypothek mit etwa 24,000 Mark auSgelöst wurde. Frau S. hat sich gleichzeitig verpflichten müssen, keine Anzeige zu erstatten. Inzwischen ist die Angelegenheit dadurch ruchbar geworden, daß andere Opfer der beiden Wucherer mit der Mutter deS jungen S-, der demnächst in Berlin wieder em# trifft, sich in Verbindung gefetzt hatten.

Die Bierleiter. Bekanntlich ist das Zutrmken unter uns Deutschen, namentlich unter unseren Studenten noch immer in ein ganz achtungsgebietendes System gebracht, so ausgiebig organisiert aber ist es offenbar nicht mehr wie vor ein paar Jahrhunderten. DaS bezeugt, wie dieGartenlaube" berichtet, eine Bierleiter, die sich jetzt im Museum zu BreSlau befindet. Der Vortrinkende einer Zechgesellschaft steckte diese kleine Leiter in sein Trinkgesäß und trank so und so viel Sprossen seinen Kumpanen vor. Jeder derselben mußte ihm das gleiche Quantum nachkommen, und zur Feststellung, daß dies auch wirklich geschehen sei, wurde wieder die Bier­leiter benutzt.

* Folgenden poetischen Groß an den GerichtSoollzteher hatte ein Leipziger Studio in seinem Zimmer ange- schrieben:

Ich weiß, Du kommst um mich zu pfänden, Du strammer Bote be4 Gerichts!

Ich kenn' die Leute, die Dich lenden, Doch diese Leute kriegen nichts;

Zwar Dein Bestreben scheint mir löblich, Pflichteifer treibt so früh Dich her;

Doch glaub mir, Freund, Du kommst vergeblich, Denn hier ist Alles öd' und leer.

Sieh hier eh'mal'gen ReichthumS Reste: Ein Portemonnaie mit nichts darin. Dort an der Thür hängt eine Weste, Wenn si: Dir ansteht, nimm fte hin. Sonst bieten nichts Dir diese Räume, Die suchend jetzt Dein Blick durchirrt; Denn Stieielknecht und Gummibäume Gehören meinem Zimmerwirth. Du siehst: Hier ist nicht» fortjuschleppen, Mich dauert, baß Du Dich bemüht! 66 sind vier unbequeme Treppen! Geh hin, wo Pracht und Luxus blüht. Noch ist es früh genieß den Morgen, WaS nützt es, daß Du länger weilst? Doch kannst Du, Freund, mir Etwa« borgen, Leg'« hin, eh' Du von bannen eilst!"

Literatur «nd K*nft.

_«Bitner Mode." Wir erhalten soebenl ba» Heft vom 1. März, besten reicher unb vorzüglich gelungener Inhalt ein Wort besonderer Anerkennung verdient., Wir glauben nicht daß «uch der verwöhnteste Geschmack an ben retjenben Toilette- und Hanbarbeit6- mobeOen etwas auSzusehm stnben könnte, währenbanbererseit« der gediegene unb abuxchslungsreiche Text bieWiener Mobe ju einem vorzüglichen Familienblatte macht.