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1.3.1894 Erstes Blatt
 
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deatsoben Lebeoever- sucht z. Besetz, ihrer Xgenhir I und Vmgegend |en Herrn, der sieh der n kann. Befl. Offertes an die Exp. d. BI. erb. n jungen Mann, weichet i hiesige Realschule de- -riingsMmelnm ^chen Gtschait gesucht, rgen bei bet Expedition

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Nr 50 Erstes Blatt.

Donnerstag den 1. März

1894

Amts- und Anzeigeblutt für den Knb (ßiefaat

chratisbeitage: chießener Aamitienbtätter

Amtlicher Theil

Feuilleton

Annahmr von Anzeigen zu brr Nachmittags für bcn folgmbrn Tag rrfchrinrndrn Nummrr bis Norm. 10 Uhr.

Militär-Jnvaliden-Pension nicht weitergezahlt wurde, auch wenn sie nicht im Besitze de» Pensions-Quittungsbuche» sind.

Die Dtetdungen haben bis spätestens 15. März 1894 bei der vorbezeichneten Stelle stattzusinden.

Gießen, den 22. Februar 1894.

Großherzogliches Bezirks Commando.

Caspary, Oberstlieutenant z. D. und Commandeuer des Landwehr, bezirks Gießen.

Vierteljähriger ABonnrmfntiprff«: 2 Mark 20 Psg mit Vringrrlvdn. Durch dir Post drzogrir 2 Mark 50 Pfg.

Äfbortion, Expedition und Druckrrri:

Schukllrahr Ar.7. Fernsprecher 51.

Deutsches Reich.

Berlin, 26. Februar. Zum intern ationalenBerg- arbeiter-Congreß, der nach einer Mittheilung des Prä­sidenten des internationalenBergarbeitercomitös, B. Pickard in London, am 14. Mat d. I. in Berlin zusammentreten soll, schreibt man derRh.-Wests. Z'g." aus Dortmund unterm 24. dS. MtS.: In den nächsten Tagen sind in den Kohlendistricten Rheinlands und Westfalens eine große Zahl Bergarbeiterversammlungen anberaumt, in denen die Be­

Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Lnzcigev für denGießener Anzeiger" entgegen.

Gießen, den 27. Februar 1894.

Betr.: Ausführung des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 über die Unfallversicherung der in land' und forst« wirthschaftlichcn Betrieben beschäftigten Personen, hier die Einziehung der GenosienschaftSbeiträge.

Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen

Ml WU eteto. VLrgerruewereieii M «rette».

Nach § 81 des NeichSgesetzeS vom 5. Mai 1886 in Verbindung mit § 20 der Verordnung vom 11. Juli 1888, betreffend die Unfall und Krankenversicherung der in land- und forstwirchschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen sind die aus die Beitragspflichtigen umzulegenden Jahres­beiträge zur land« und forstwirthfchafllichen Berufsgenoffen- schaft innerhalb 4 Wochen nach Mittheilung der Heberollen an die Grobherzoglichen Bürgermeistereien durch die Gemeinde­einnehmer einzuziehen und in ganzer Summe an den Ge­noffenschaftsvorstand einzusenden..

In der Erhebung und Einsendung dieser Beiträge ist den Mittheilungen des Vorstandes der land- und forstwirth- schaftlichen BerufSgenoffenschast zu Folge bisher regelmäßig eine sehr erhebliche Verzögerung eingetreten, so daß dieselbe beispielsweise im abgelausenen Jahre anstatt eines Zeit­raumes von 4 Wochen einen solchen von nahezu 7 Monaten in Anspruch nahm.

Da der Genoffenschaftsvorstand auf den rechtzeitigen Eingang jener Beiträge um so größeren Werth legen muß, als er seinerseits verpflichtet ist, der Postverwaltung inner­halb spätestens 3 Monaten nach Empfang der betreffenden Liquidationen für die von den Postkaffen bewirkten Zah­lungen Ersatz zu leisten 75 und 84 d. R.«G. v. 5. Mai 1886), so erscheint es geboten, darauf hinzuwirken, daß die Einziehung und Ablieferung der Genoffenschaftsbeiträge inner­halb der oben erwähnten vierwöchenrlichen Frist durch­geführt wird. . ,, r.

Die Grobherzoglichen Bürgermeistereien werden deßhalb hierdurch strengstens angehalten, jene Beiträge innerhalb längstens 4 Wochen nacb Empfang des von dem Genoffen- fchaftSvorstande ausgestellten Erhebungsverzeichniffes durch die Gemeindeeinnehmer einziehen und in ganzer Summe an den Genoffenschaftsvorstand einsenden zu lassen, oder dafür Sorge zu tragen, dab in den Gemeindekaffen ein ausreichendes Be­triebskapital vorhanden ist, aus welchem die umzulegenden

Zwei Feinde.

Don Theo Seelmann.

(3. Fortsetzung.)

II.

Sieben Jahre waren verfloffen. Der korsische Eroberer war wieder aus Deutschland vertrieben, die siegreichen Heere waren in Paris eingezogen und Napoleon war nach Elba verbannt worden. In Wien waren die Diplomaten und Fürsten versammelt, um die Wiederherstellung eines neuen europäischen RechtSstandeS zu berathen. Die Armeen der Verbündeten waren zwar aus Frankreich zurückgezogen, aber man glaubte an die Dauer deS geschloffenen Friedens noch nicht; alle Festungen längs deS Rheines waren mit Soldaten überfüllt, die bereit standen, bei dem ersten Zeichen einer neuen Unruhe vorzurücken. Und diese Vorsicht war an« gebracht. Am 26. Februar 1815 verließ Napoleon Elba und landete am 1. März in Frankreich. Wie ein Lauffeuer durchlief die Kunde von diesem Ereigniß Europa, denn überall war eS klar, daß ein neuer blutiger Kampf bevorstand.

In der Commandantur der Festung Wesel gmg der Oberst deS dritten Dragonerregiments mit großen Schritten vor einem jungen Offizier auf und ab, der in Dienstuniform vor ihm stand und mit gespannter Aufmerksamkeit seinen Auseinandersetzungen zuhörte.

,Jch habe Sie, Lieutenant von Harwegk, sagte der Oberst nachdenklich,hierher befohlen, weil ich vor einer halben Stunde eine Stafette von Berlin erhalten habe, durch die mir die Ordre ertheilt wird, unverzüglich einen Offizier meines Regiments auszuwählen, der das Französische in voll­kommener Weise zu sprechen vermag. Es handelt sich näm­lich darum, daß wir zuverlässige Nachrichten über die Stimmung erhalten, die augenblicklich in Frankreich und namentlich in Paris herrscht. Daher soll sofort der betreffende Osfizicr in

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Herr Landwirthschaftslehrer Leit Higer von Alsfeld

1. Sonntag den 4. März l. I., Nachmittags 3 Uhr, einen Vortrag in dem Saale des Herrn Wirths Konr. Weil III. zu Laug-Göus über Gründung einer Zuchtgenoffenschaft zur Zucht des Simmenthaler Viehes,

2. Sonntag den 11. März l. I., Nachmittags 3 Uhr, einen Vortrag imEnglischen Hof" zu Grünberg über Futterbau auf dem Ackerlande,

3. Samstag den 17. März l. I., Abends 7 Uhr, einen Vortrag in dem Saale des Herrn Wirths Heiland zu Lich über die Anwendung künstlicher Dungmittel, halten wird.

Alle Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins, der landwirthfchaftlichen Localvereine, sowie alle Freunde der Landwirthschaft werden zu diesenVorträgen hierdurch freundlichst eingeladen.

Die Herren Bürgermeister der vorgenannten und der diesen benachbarten Gemeinden werden ergebenst ersucht, diese Bekanntmachung zur Kenntniß der Landwirthe in ihren Gemeinden zu bringen und auf möglichst zahlreichen Besuch der Vorträge hinzuwirken.

Gießen, den 23. Januar 1894.

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereines Gießen.

Jost.

(<)icßcner Anzeiger

Henerat-Wnzeiger.

Der Hlrhrnrr Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme drs Montag-.

Dir Gießener A-mtlirn-rälter werbrn bem Anzrigrr wSchentlich brrunat beigelegt.

irgend einer ihm passenden Verkleidung nach Paris ausbrechen und dort seine Beobachtungen anstellen, die sich hauptsächlich darauf beziehen sollen, festzustellen, ob das Volk einer Wieder- anerkennung Napoleons geneigt ist. Zur Ausführung dieses Auftrages erscheinen nun Sie mir die geeignete Person zu sein, und ich richte daher an Sie die Frage, ob Sie ge­willt sind, diese gefährliche, aber auch anreizende Aufgabe zu erfüllen?"

Herr Oberst," erwiderte Georg v. Harwegk bestimmt, Ihr Wunsch ist mir Befehl."

Schön, schön," sagte der Angeredete,ich hatte es nicht anders erwartet.Und wann gedenken Sie aufbrechen zu können?"

In zwei Stunden."

In welcher Verkleidung beabsichtigen Sie aufzutreten?"

Ich glaube die Rolle eines Geschäftsreisenden am besten spielen zu können."

Damit bin ich einverstanden. Paß und Legitimation werden Ihnen bei Ihrer Abreise ausgefertigt werden. Be- lieben Sie mir nur einen Namen zu nennen, auf den sie ausgestellt werden sollen."

Der Name Burwtg, den mein Onkel führt, würde mir der willkommenste sein, da ich an ihn gewöhnt bin."

Da der Oberst den vorgeschlagenen Namen gut hteß, so bat der junge Offizier um die Erlaubniß, sich verabschieden zu dürfen.

Zwei Stunden später rollte aus dem Feftungsthore Wesels eine mit Kisten und Koffern hochbepackte Extrapost, in der ein junger Mann in der Kleidung eines Geschäfts­reisenden saß.

Drei Wochen waren ins Land gegangen. Napoleon war mit einem stetig anwachsenden Heere auf Paris mar- schirt, der Marschall Ney war mit seiner Armee zu ihm über- gegangen und endlich war der zurückgekehrte Eroberer wteder in die Hauptstadt Frankreichs eingezogen.

An einem stürmischen Märzabend raffelte auf der Land- straße von Soiffons nach Laon eine Kaleiche, in der, nach

den Koffern und Kisten zu urtheilen, ein junger Kauf- mann saß.

Nur zu, Kutscher!" rief er in gewandtem Französisch dem Führer des Gespannes zu, der brummend seinem Herzen über den schlechten Weg Luft machte,wir müssen heute noch Laon erreichen."

DaS wird nicht gut möglich sein, Herr," erwiderte der Angeredete.Bis Laon sind es noch reichlich sechs Stunden Weges und die Dunkelheit nimmt immer mehr zu. Und dabei ist die Straße von dem ewigen Regen vollkommen aufgeweicht, Sie sehen es ja, daß die Pferde kaum vorwärts kommen."

In langsamer Gangart bewegte sich der Wagen weiter. Immer dichter wurde die Finsterniß und immer unsicherer tappten die Pferde den grundlosen Weg dahin. Plötzlich durchfuhr eine heftige Erschütterung das Gesährt. Ein Krachen und Knacken ward vernehmbar und zugleich bog sich der Wagen auf die Seite.

Mit einem Sprunge stand der junge Kaufmann aus der Landstraße. Der Wagen war in der Dunkelheit in den Chauffeegraben gerathen und die beiden Räder der rechten Seite zerbrochen. Kisten und Koffer waren in den Graben gerollt.

Als der Kutscher nach langen Anstrengungen die Pferde abgeschirrt hatte, wandte sich der Reisende an ihn.WaS sangen wir nun an?" fragte er mit grollender Stimme.

Nichts," entgegnete der Kutscher ergeben.DaS Ein­zige, was Sie thun können, ist, Sie gehen nach dem Schlöffe der Gräfin d'Arvillac und suchen dort eine Unterkunft. Dort, wo daS Licht durch die Bäume schimmert, liegt die Besitzung. Vielleicht wird Ihnen dort Hilfe geleistet. Ich werde unter» dessen hier bei dem Gepäck verbleiben."

Wohl oder übel mußte der Reisende dem gegebenen Rathe folgen. Bald stand er in der hellerleuchteten Vorhalle des SchloffeS, wo ihn der Hofmeister empfing.

(Fortsetzung folgt.)

Mitgliederbeiträge nöthigen Falls vorlagSweife an die Ge- noffenschaftskaffe abgeführt werden können.

Da» letztere Verfahren wird um so weniger einem Be- denken unterliegen, als nach § 20 Abs. 2 der Verordnung vom 11. Juli 1888 den Gemeinden diejenigen vorschußweise eingesendeten Beiträge, bei welchen sie den wirklichen Ausfall oder die fruchtlos erfolgte Zwangsvollstreckung nachweisen, ohnehin nachträglich zurückerstattet werden müssen.

v. G a g e r n.__

Bekanntmachung,

betreffend die Mathildenstiftung für die Provinz Oberheffen.

Die diesjährige Hauptversammlung der Mathilden- ftiftuna für die Provinz Oberheffen findet Mittwoch den 14. März l. Js., Bormittags 11 Uhr im Negierungs­gebäude zu Gießen statt, wozu die verehrlichen Mitglieder der Stiftung ergebenst eingeladen werden.

Tagesordnung:

1. Prüfung der Rechnung für 1893.

2. Dertheilung des Ueberschuffes aus 1893 zur Unter­stützung gemeinnütziger Anstalten.

3. Feststellung des Voranschlags pro 1894.

4. Ergänzungswahl des Vorstandes.

Gießen, den 23. Februar 1894.

Der Vorstand

der Mathildenstiftung für die Provinz Oberheffen.

v. Gagern, Provinzial-Director._____________

Bekanntmachung.

Alle diejenigen im Landwehrbezirk Gießen wohnenden Invaliden vom Feldwebel abwärts, welche infolge ihrer Theil- nahme an den von Deutschen Staaten vor 1870 geführten Kriegen invalide und zur Fortsetzung des activen Militärdienstes, beziehungsweise zur Erfüllung ihrer Amts- pflichten unfähig geworden sind einerlei welcher Armee oder welchem Contingente sie angehört haben werden hier- mit aufgefordert, zur Erlangung der nach dem Reichs-Gesetz vom 14. Januar 1894 zu gewährenden Pensionszuschüsse sich unter Vorlage ihrer Müitärpapiere und des Pensions- Quittungsbuches persönlich oder im Behinderungsfalle schriftlich beim Hauptmeldeamt Gießen zu melden.

Bemerkt wird noch, daß sich auch diejenigen Jnvaltden aus den vorbezeichneten Kriegen anzumelden haben, denen seither, weil im Civildienst angestellt, ihre s. Zt. zuerkannte