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31.8.1893 Erstes Blatt
 
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Gießener Anzeiger

Senerat-Mnzeiger.

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Durch die Post bezog« 9 Hart 60 Pf».

HeUctton, iTVfMWoe txnb Druckerei:

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Amtlicher Theil

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Fischer.

wo* Injtlgce ju der Ra^aittafl ftr ba M®«Äbn< Leg erscheinenden Nummer dir Bor». 10 Ufr*.

machen zu lasten, daß vom 1. k. M. ab sich unser Bureau in dem Hause Löberstraße 16 im 2. Stock (also in derselben Straße, im letzten Hause nach der Dleichstraße zu) befinden wird.

«Le «ARoWtemBureaNr des Ju. und InÄeM metzm« Rn,eigen für de» .Gießener «»geiger^ tntyfm.

Gießen, am 29. August 1893.

Betreffend: Die Verlegung unseres Bureaulocals.

DieGroßherzoglicheDistrictseinnehmerei

Tabakfabrikatsteuer, lieber die Höhe der ge« planten Tabakfabrikatsteuer sind zuverlässige Angaben noch nicht bekannt geworden- doch war behauptet worden, daß die Tabaksabrikate in Deutschland einen Werth von 780 Millionen Mark haben und daß deßhalb eine Steuer, die 50 bi« 60 Millionen aufbringen soll, noch nicht einmal 10 pCt. dieses Umsatzes betragen würde. Demgegenüber gibt eine auö den Kreisen des Vereins deutscher Tabakfabrikanten und -Händler an freisinnige Blätter gerichtete Zuschrift den Werth der Tabakfabrikate beim Uebergang an die Einzelverkäufer, d. h. also in dem Stadium, wo die Fabrikatsteuer erhoben würde, auf höchstens 305 dis 310 Millionen Mark an.

Deutsches Reich.

Berlin, 29. August. In Coburg hat am Montag Mittag das Leichenbegängnis des Herzogs Ernst in imposanter und würdigster Weise stattgefunden. Hinter dem Wagen mit dem Sarge folgte der Zug der hohen Leid­tragenden und der fürstlichen Trauergüste, an der Spitze der erlauchten Versammlung schritt Herzog Alfred von Coburg, ihm zur Rechten schritt der Kaiser, zur Linken der König von Sachsen. An die Fürstlichkeiten schlosten sich die Minister, die Gesandten, der commandirende General des 11. Armee- corpö, das Gefolge der fürstlichen Herrschaften, die Staats­und Ministerialräthe, die Mitglieder des Landtags, Depu­tationen, Vereine u. s. w. an. Die fürstlichen Damen hatten sich «ährend des Conducts in der Morttzkirche versammelt, »oo alsdann der übrige Theil der Trauerfeier vor sich ging, sie endete mit der Beisetzung der hohen Leiche. An die Bei- setzungSfeier schloß sich Galatafel im Coburger Residenzschlosse an, nach deren Beendigung die allermeisten Fürstlichkeiten Coburg wieder verließen- auch der Kaiser reiste gegen 5 Uhr Nachmittags wieder ab.

Die Zeitungsmeldungen über die zum 1. October bevorstehende commisfarische Fortsetzung der deutsch-russi­schen Handelsvertrags-Unterhandlungen in Ber­lin erfahren durch weitere Nachrichten hierüber ihre Er- gänzung. Ihnen zufolge wird den drei deutschen Commissaren

ein Beirath für btc Dauer der Verhandlungen zur Seite stehen- denselben werden Commissare der betheiligten Reichs­und preußischen Ressorts, sowie Vertreter der übrigen, bei dem Handel mit Rußland vorzugsweise interessirten Bundes­staaten bilden. Außerdem ist beabsichtigt, an den Verhand­lungen des Beiraths Sachverständige aus dem Handel- und Gewerbestande thetlnehmen zu lassen, welche sich hinsichtlich der Verkehrsbeziehungen Deutschlands zu Rußland besondere Erfahrungen erworben haben.

Die Stimmung in den maßgebenden Kreisen Ruß­lands in Betreff des Zollkrieges mit Deutschland scheint allmälig doch einsichtsvoller zu werden. Bereits der Finanzminister Witte hat in seiner Rede zu Nischny-Nowgorod ja Töne angeschlagen, welche die Geneigtheit Rußlands zu einem Einlenken in dem Zollstreite deutlich genug erkennen. Nunmehr wird gemeldet, Herr Sagoubin, einer der Com- miffare der russischen Regierung für die bevorstehenden neuen Verhandlungen mit Deutschland, habe bei seiner kürzlichen Anwesenheit in Thorn erklärt, daß Rußland und Deutschland in gleicher Weise unter dem Zollkampfe litten. Im An­schlüsse hieran soll Herr Sagoubin das Zustandekommen des deutschrussischen Handelsvertrages in sichere Aussicht gestellt haben.

Die Verhaftung von zwei angeblichen franzö­sischen Spionen in Kiel erregt ein gewisses Aufsehen. In genannter Stadt ankerte seit voriger Woche eine von zwei Franzosen gecharterte englische Dampf-Lustyacht Namens Jnsect". Die Kieler Polizeibehörde schöpfte nun Verdacht gegen die momentanen Besitzer des Fahrzeuges wegen Spionage und verhaftete sie an Bord desJnsect". Die Verhafteten heißen laut ihren Pariser Pässen Raoul Dubois und Maurice Daguet - ersterer will Grundbesitzer, letzterer Geschäftsreisender sein. In ihrem Besitze wurden jedoch Zeichnungen der Festungswerke von Helgoland, Wilhelmshasen, der Kieler Forts und vom Nord-Osttee-Canal aufgefunden, welcher Um­stand die Herren jedenfalls in sehr verdächtigem Lichte er­scheinen läßt.

Berlin, 28. August. Die Meldungen über ein Unwohl­sein des Reichskanzlers Grafen Caprivi find vollständig unbegründet. Wie derReichsanzeiger" mittheilt, hörte Se. Majestät der Kaiser gestern auf der Fahrt von Wild­park nach Berlin den erbetenen Jmmediatvortrag des Reichs­kanzlers.

Treis a. Lda.

die Grohherzoglichen Bürgermeistereien des Districtseinnehmereibezirks.

Wir ersuchen Sie ergebenst, in Ihren Gemeinden bekannt

Ausland.

Die sranzöfisch - italienischen Arbeiter - Zwischenfälle haben noch immer kein Ende erreicht. In Nancy und Umgegend scheint im Gegentheil eine neue Jtalienerhetze in Scene gesetzt zu werden, allerdings ohne den blutigen Rahmen von Aigues-Mortes. Nachdem schon die in der weiteren Umgebung von Nancy beschäftigt gewesenen italienischen Eisenbahnarbeiter infolge der feindseligen Haltung ihrer fran­zösischen Collegen den Schauplatz ihrer Thätigkeit größten- theilS haben verlassen müssen, bekommen auch andere ita­lienische Arbeiter die Kameradschaftlichkeit der französischen Brüder zu spüren. Eine neuerliche Meldung aus Nancy be­sagt, daß französische Arbeiter fünf italienische Arbeiter ver­hinderten, Steine aus den Steinbrüchen von Fayollet heraus­zuschaffen - die GenSdarmerie habe drei der Angreifer verhaftet.

Newyork, 29. August. Seit Mitternacht wüthet em furchtbarer Sturm. Die Telegraphendrähte nach dem Süden sind zerriffen. Der Sturm hat sich auch nordwärts längs der Küste verbreitet. Das Schlimmste wird befürchtet. In Savannah (Georgia) hat ein Cyclon große Verwüst­ungen angerichtet und der Schaden wird auf 10 Millionen Dollar geschätzt. Vierzig Personen sind tobt. Die Ver­wüstung in Savannah ist größer als im Jahre 1881, der Schaden an der Quarantänestation unberechenbar. Neun dort ihre Entlassung erwartende Schiffe sind gescheitert- auch von der Insel Tybee werden große Verheerungen gemeldet. Aus Brunswick wird ebenfalls großer Verlust an Menschen und Schaden an Eigenthum gemeldet.

Feuilleton.

Die Landgrasen von Hessen als Reichsvögte von Wetzlar.

(Fortsetzung.)

Hier konnte nur in kurzen Zügen die Klage des Raths gegen zahlreiche Bürger Wetzlars mitgetheilt werden. Die Angaben waren, wenn sie sich bewahrheiteten, schlimm genug- jedenfalls stand ein kostspieliger und langwieriger Prozeß bei dem Reichskammergericht in Speyer in Aussicht.

Dieser blieb denn auch nicht ans. Ein besonderer Kammerbote kam von Speyer nach Wetzlar, um jedem ein­zelnen Beklagten Kenntniß von der Klageschrist des Raths zu geben und darüber ein Protokoll oder richtiger eine lange Reihe von Protokollen aufzunehmen. Nun war der Prozeß eingeleitet- dazu gehörten Advocaten. Der Rath der Stadt Wetzlar bevollmächtigte den kaiserlichen Kammergerichts-Ad­vokaten Werner Büntzer zu Speyer, die drei Landgrafen den Advocaten Sebastian Wolf, der große Ausschuß der Bürgerschaft und Zünfte zu Wetzlar den kaiserlichen Advo­caten Joh. Phil. Härter, alle drei in Speyer.

Die erste Thätigkeit des Wolf war, eine Frist von acht Monaten zu erwirken, weil der Landgraf Ludwig auf dem Reichstag in Regensburg war.

Auch der Ausschuß der Wetzlarer Bürgerschaft war nicht unthätig. Am 13. Juli 1613 kam der Bruder feines An­walts, der Notar Lorenz Härter von Gießen nach Wetzlar, wo im Kaufhaus schon die Bürgerschaft versammelt war. Der Notar Härter nahm eine große Pergamenturkunde auf, in welcher die Bürger vorbrachten, daß sie vom Rath zum allerhöchsten graviert und beschwert worden seien, also daß es ihnen unerträglich geworden fei. Die große Noth und Drangsal habe zu weiteren Schritten getrieben. Jeder Bürger hatte einen Papierzettel in der Hand, und übergab diesen dem Notar- auf demselben wurde Klage geführt, daß vor ctzlich wenigen Tagen durch einen besonders abgefertigten Kammerboten ein kaiserliches Mandat infinuirt worden sei, doch sei dabei vielerlei untergelaufen, weßhalb sie sich nicht

zu bescheiden wüßten, namentlich daß namens des ganzen ehrbaren Raths dieser kaiserlichen freien Reichsstadt das kaiserliche Mandat ausgebracht worden sein soll, da sie doch der unzweifelhaften Meinung wären, es wisse nur der kleinste Theil des Raths um dieses Mandat. Ein Theil desselben habe dies auch bestätigt. Der Kammerbote hat das Mandat jedem Betreffenden in seine Hände geliefert, aber der ehrbare Rath hat vielleicht aus Uebermuth (welches jedoch sine animo injuriandi de quo protestatur gesagt wird) und weil sie etwa des Geldes zu viel gehabt, noch außerdem an unter­schiedlichen Orten, an Stad.tpforten, am Rathhaus und sonsten nicht auf Befehl der kaiserlichen Kammer, sondern nach ei­genem Gutdünken anschlagen lassen. Hierüber habe sich eine gehorsame Bürgerschaft verschiedentlich beschwert und ange­fragt, ob der ehrbare Rath bereit fei, das auf fein Geheiß und Verordnung angeheftete Mandat wieder abzunehmen oder wenigstens bereit fei, der Bürgerschaft ein vom Kammerboten unterschriebenes Exemplar des Mandats günstiglich mittheilen wollte - übrigens befremde es eine ehrsame Bürgerschaft, daß die Mandate nicht gleiche, sondern verschiedene Unterschriften trügen.

Aber vom Rath war nichts zu erlangen, auch bekam die Bürgerschaft nicht das Original zu sehen. Sie proteftirten daher feierlich und in bester Form Rechtens vor dem Notar und besonders vorgeforderten Zeugen, daß sie aus keinem un­zeitlichen Unbedacht das übrige einzelne Exemplar abgenommen haben, das anders unterschrieben war, als das, welches der Bürgerschaft infinuirt worden war, um es aufzubewahren.

Nach Verlesung dieses Zettels ist der Notar Lorenz Härter von Gießen mit den Zeugen und dem ganzen Aus­schuß zu den Herren in das Rathhaus gegangen und hat das vom Kammerboten unterschriebene Mandat gefordert, um es den Akten einzuverleiben, doch wurde es der Bürgerschaft zum vierten Male abgeschlagen. Darauf zog der ganze Haufen, Notar, Zeugen und Ausschuß nach der welschen Kirche und nahm ein daselbst angeschlagenes Mandat ab. lieber alle diese Vorgänge nahm der Notar das sehr ausführliche Pro­tokoll auf.

Aber auch durch ihren Anwalt bei dem Reichskammer­gericht ließ die ehrsame Bürgerschaft Klage gegen den Rath

von Wetzlar erheben. Dieser hat durch falsa narrata und unwahrhaftes Anbringen ein Reichskammergerichtsmandat ver­anlaßt. Dieses wurde auch am 6. Juli insinuiert, außerdem aber wurde es im Namen und auf Befehl des Raths in etlichen Exemplaren an Orten angeschlagen, wozu der Kammer­bote keinen Befehl hatte. Durch unverantwortliche Partei­lichkeit und falsa narrata ist überhaupt das Mandat aus­gewirkt worden. Als die Stadt nach den Umständen der Zeit in Noth und Gefahr gestanden, soll die Bürgerschaft dem Bürgermeister die Stadtschlüssel aus den Händen ge­nommen und so das Regiment mit Gewalt sich angemaßt haben. Es kann aber erwiesen werden, daß die Schlüssel- träger trotz ihrer Verantwortlichkeit die Schlüssel außer Acht ließen und wegwarfen. So erzeugten sie selbst, was zu einem desperaten Wesen führte.

In ähnlicher oft scharfer, selbst bissiger Weise wird den anderen Anklagen von dem Advocaten der Bürgerschaft weit­läufig entgegengetreten und schließlich gebeten, das Mandat wieder zu kassieren.

Auch der Anwalt des Landgrafen und feiner Schutz­verwandten, der Bürger von Wetzlar, ließ sich in ausführ­licher Schrift vernehmen. Es werde dem Landgrafen vor­geworfen, er sei in die Stadt feindlich eingefallen, wie wenn er ein fremder Herr wäre und der Rath allein gewaltmäßig regiere. Doch hat der Rath in Wetzlar die Thatsachen falsch dargestellt. In ausführlicher geschichtlicher Entwickelung zeigt des Landgrafen Reichskammeradvocat die Berechtigung S. F. Gnaden als Erbvogt der freien Reichsstadt Wetzlar nach, die widrigen Händel zwischen Rath und Bürgerschaft zu schlichten. Der Rath begegnete den Bürgern mit Gewaltthat, mit übermäßigen Thurm- und Geldstrafen, auch mit Ab- nöthigung hochbeschwerlicher Urfehden, die den aufgerichteten Verträgen zuwider waren. Rechtsstreitigkeiten, die nur der kaiserlichen Erbvogtei gehörten, wurden vor den Senat und in die Rathstube gezogen, ja, man hat sich nicht entblöbet, ohne eines Vogts Beisein Gericht zu halten. Ist doch aus einem Instrument vom 23. December 1534 bei kaiserlichem Kammergericht deutlich zu erkennen, daß Gericht und Rath nicht ohne Gegenwart des Vogts stattfinden solle und jede gerichtliche Handlung ohne Anwesenheit des Untervogts der