Ausgabe 
29.1.1893 Erstes Blatt
 
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1893

Nr. 25 Erstes Blatt

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gieren.

<i Alle Annoncen-Bureaux de» In. und Auslandes nehme«

Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Gefunden: 1 Packet Drahtnägel, 1 Feile, 1 Hand­schuh, 1 Messer, 1 Gummischuh, 1 Rolle Goldkordel und

1

belaufen.

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Sonnlag den 29. Januar

»erden dem Anzeiger Wöchentlich dreimal d «gelegt.

Der

Gießener Anzeiger erscheint täglich, rit Ausnahme des Montags.

Die Gießener

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag» für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» «orm. 10 Uhr.

,e.

i Nachricht, daß unsere ultet

Neueste Nachrichten

Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau.

Berlin, 27. Januar. Seine Majestät der Kaiser nahm anläßlich seines Geburtstages schon in der Frühe die

geoahrung der römischen Bank zu einem ähnlichen Scandal zu führen, wie in Frankreich die Panamaangelegenheit. Diese letztere hat neuerdings sogar zu Verstimmungen zwischen Frankreich einerseits und den Dreibundmächten andererseits Anlaß gegeben. Gegen den russischen Botschafter Mohrenheim war die Beschuldigung erhoben worden, daß er ebenfalls Panamagelder genommen habe. Als Urheber dieser Bezichtigung bezeichnete die französische Presse m beleidigender Weise die diplomatischen Vertreter des Dreibundes und Englands. Erst sehr spät und in nicht völlig befriedigender Form ist den letzteren von Seiten des französischen Munsters Develle Genugthuung gewährt worden. Es ist zur Zeit noch die Frage, ob die Dreibundmächte nicht weitere diplomatische Schritte unternehmen werden. Auch in Bezug auf Egypten ist zwischen Frankreich und England ein Zwiespalt aus­gebrochen. Frankreich protestirt dagegen, daß England einen maßgebenden Einfluß auf die Ministerernennungen in Egypten auszuüben bestrebt ist. Zur Erheiterung unserer Leser m dieser ernsten Zeit verzeichnen wir zum Schluß die Thatsache, daß König Milan von Serbien sich mit Natalie aus­gesöhnt hat. Wie hoch mögen sich seine Spielschulden demnach

Notizbuch.

Zugelaufen: 1 Jagdhund.

Gießen, den 28. Januar 1893.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

I. V.: Bischoff.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme , der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben i gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse Br die Pnma der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 Reg.-Bl. Nr. 5 von 1889 - ausgestellt sein müssen. . QQ

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen.

Großh. Prüfung- - Commission

für Einjährig-Freiwillige zu Darmstadt.

Der Vorsitzende:

Dr. Zeller.

Berichtigungen.

1. In der im 16. Stück des Reichs-Gesetzblatts, Jahrgang 1892, unter Rr. 2004 veröffentlichten Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Stein- kohlenbergwerken, Zink- und Bleierzbergwerken und auf Kokereien im Regierungsbezirk Oppeln, vom 24. März 1892 ist in der Bestimmung unter I 4 (Seite 332 Zeile 13 von unten) statt des Wortesverschiedenen" zu lesen: vorstehenden".

2. In der den Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze vom 19. Mai 1891 über die Prüfung der Läufe und Ver- fchlüffe der Handfeuerwaffen (Bekanntmachung vom 22. Juni 1892 Reichs-Gesetzblatt Seite 674) beigegebenen Beschußtafel Beilage I muß die auf Seite 681 als Bohrungsdurchmesser für Hinterlader zu Kaliber Nr. 6/2 angegebene Zahl nicht 23,62 mm, sondern 24,30 mm lauten.

Litrkrliähriger Avounementsprel« l 2 Mark 20 Psg. mit Bringcrlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.

Redaktion, Expedition und Druckerei:

Kch«rftr«tzeAr.7.

Fernsprecher 61.

Deutsches Reich.

Berlin, 27. Januar. Der Besuch des Großsürsten- Thronfolgers von Rußland am Berliner Hofe hat eine bemerkenswerte Kundgebung Kaiser Wilhelms an festlicher Tafel gezeitigt. Am Freitag nahmen der Kaiser und sein erlauchter russischer Gast an der Frühstückstafel der Offiziere des Kaiser-Alexander-Garde-Grenadier-Regiments Theil, wobei der Kaiser einen längeren Trinkspruch auf den Czaren ausbrachte. In dem Toast wies der hochfürstliche Redner zunächst auf die vielfachen Gnaden­bezeugungen und das rege Interesse hin, welche Kaiser Alexander III. seinem preußischen Regiment allzeit gewährt, und hob weiter die freundschaftliche Antheilnahme hervor, die der Czar an den festlichen Ereignissen im deutschen Kaiser­hause stets genommen und wofür auch die gegenwärtige Sendung des Großfürsten Thronfolgers wiederum zeuge. Dann betonte der Kaiser, wie er und alle Versammelten in dem Czaren nicht nur den hohen Chef des Regiments und ihren vor­nehmsten Kameraden erblickten, sondern vor Allem auch den Träger altbewährter monarchischer Ueberlieferungen und oft erwiesener Freundschaft und inniger Beziehungen zu den er­lauchten Vorgängern des Kaisers. Der Kaiser schloß seine Kundgebung mit dem bedeutsamen Hinweise darauf, wie die Erfüllung dieser Beziehungen in früheren Zeiten russische und preußische Regimenter vor dem Feinde mit ihrem Blut be­siegelt hätten. Alsdann trank der Kaiser auf das Wohl des Czaren. Der Czarewitsch erwiderte mit kurzen Dankesworten und trank auf das Wohl des Kaisers und des Alexander-Regiments.

König Wilhelm von Württemberg traf, von Schloß Nachod in Böhmen kommend, am Donnerstag- Abend 10 Uhr 50 Min. in Berlin ein. Der hohe Gast wurde vom Kaiser auf dem Bahnhofe empfangen und nach herzlicher gegenseitiger Begrüßung nach dem königlichen Residenzschlosse geleitet. -

Ausland.

Paris, 26. Januar. Wie verlautet, steht die durch die Auf­findung des Arton'schen Checkbuchs veranlaßte neue gericht- licheUntersuchung inderPanama-Angelegen­hei t unmittelbar bevor. Die Vorladungen sollen bereits ausgefertigt sein; unverzüglich werde bei der Deputtrtenkammer neuerdings seitens des Gerichtes beantragt werden, die gericht­liche Verfolgung gewiffer Deputirten zu gestatten.

Rom, 26. Januar. Wie derMessaggiero" mittheilt, ließ die Polizei in der vergangenen Nacht auf Anordnung der Gerichtsbehörde die Häuser derjenigen Personen überwachen, welche möglicherweise in die Bankenasfaire verwickelt sein könnten. Das Blatt fügt hinzu, es sollte heute früh auf Grund von Dispositionen Tanlongos und Lazzaronis eine neue Haussuchung in den Bureaux der Banca Romana" vorgcnommen werden, um weitere Schrift­stücke ausfindig zu machen, die über die Summen Auskunft geben, welche Tanlongo und Lazzaroni auszahlten und deren gewisse Persönlichkeiten sich zu politischen Manövern und finanziellen Speculationen bedienten.

Bekanntmachung, die Nachfuchuvg der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugniffen betreffend. Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig-freiwMgen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgen­den, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll­ständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum gestellungs­pflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufent­haltsort hat.

2) Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst kann nicht vor vollendetem 17. Lebensja hr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.

Der Nachweis der Berechtigung zum ein­jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen. (Wenn z B. mit Rücksicht auf das Lebens- alter die Einreichung des Gesuchs nicht weiter hinaus- geschoben, das vorschriftsmäßige Schulzeugniß aber erst am Schluffe des Schuljahres ausgestellt werden kann.) In solchen Fällen ist in dem Gesuch anzugeben, daß das Schulzeugniß bis 1. April nachfolgen werde.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch ist die nähere Adresse anzugeben.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a) Geburtszeugniß;

d) Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereit­willigkeit, den Freiwilligen während einer ein­jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrig- keitlich zu bescheinigen;

c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Real­gymnasien, Ober-Realfchulen, Progymnasien, Real­schulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und sonstigen militärberechtigten Anstalten) durch den Director der Anstalt, für alle übrigen jungeu Leute durch die Polizei-Obrigkeit ooer ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszuftellen ist;

d) das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

gu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.

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politische Wochenschau.

Gießen, 28. Januar 1893.

Auch die vergangene Woche hat in Sachen der neuen Militärvorlage keine Entscheidung gebracht. Die Militär­commission hat bis jetzt noch nicht einmal die Generaldiscussion über die Vorlage beendet. Ist dies geschehen, so folgt zunächst eine allgemeine Erörterung der Steuerprojecte und erst dann wird sich die Commission der Berathung der vielfach sehr streitigen Einzelheiten der Militärvorlage zuwenden. Es werden mithin noch Wochen vergehen, bis die entscheidende Abstimmung in der Commission stattfinden und die zweite Lesung im Plenum des Reichstages erfolgen kann. Die Generalberathung in der Commission hat bis jetzt auch keine neuen Momente gebracht, die von erheblicher Bedeutung für die Beurtheilung der Militärvorlage wären. Die Mehrheit beharrt nach wie vor auf ihrem Standpunkt, nur in dem Maße eine Verstärkung der Rekcutenaushebung zu bewilligen, wie sie zur Ausfüllung der Lücken nöthig ist, welche bei der Einführung der zweijährigen Dienstzeit durch die Entlassung des dritten Jahrganges in der Friedensarmee entstehen, und ebenso erklärt der Reichskanzler mit der gleichen Entschieden­heit, wie bei der ersten Berathung im Plenum, daß er seine Forderung von 100000 Mann über das Angebot der Linken hinaus nicht aufgeben, ja nicht einmal zu vermindern gesonnen fei. Während die Militärcommission nach dem Mitgetheilten der Wichtigkeit der Sache entsprechend nur schrittweise vorgeht, hat der Reichstag in der letzten Woche ein ganzes Bündel von Gesetzen und Novellen erledigt und am Donnerstag bereits mit der zweiten Lesung des Etats begonnen. Ziemlich einstimmig hat der Reichstag die Einführung der Ein­heitszeit in Deutschland gutgeheißen. Dagegen haben die Entwürfe über eine Regelung des Abzahlungsgeschäftes j und eine weitere Ausdehnung des Wuchergesetzes energischen Widerspruch erfahren. Allseitig wird ja anerkannt, daß die Entwürfe gute Zwecke verfolgen, aber man befürchtet vielfach, daß sie den entgegengesetzten Erfolg haben werden. Sie be- schränken den Geschäftsmann unter ausschließlicher Berück­sichtigung des Käufers bei Abzahlungsverkäufen, Geldgeschäften und anderen kaufmännischen Abmachungen in der Festsetzung I der Bedingungen, unter denen das Geschäft giltig sein soll, , in einem Umfange, daß die Besorgniß nicht ganz ungerecht- l fertigt erscheint, es werde dahin kommen, daß sich nur noch | die zweifelhaften Elemente in der Kaufmannschaft mit den ! angegebenen Geschäften zu befassen Lust haben könnten und ! diese sodann Uebervortheilungen erst recht und zwar in rasfi- I unterer und darum gefährlicherer Form vornehmen würden. I Der Gesetzentwurf in Betreff des Verrathes mili­tärischer Geheimnisse, die sogenannte lex Ahl- wardt, ist kurzer Hand an eine Commission verwiesen worden. Von den unerledigten Initiativanträgen ist zunächst derjenige zur Berathung gelangt, welcher verhindern soll, daß ! künftighin die Dauer der Sessionen des Reichstags, während ' deren bekanntlich die Strafverfolgung von Reichslagsabgeord- i neten ruht, bei Berechnung der Verjährungsfrist in Prozessen ; gegen Abgeordnete in Rücksicht gezogen wird, weil sonst die Unverletzlichkeit Der Abgeordneten während der Session leicht zu einer völligen Straflosigkeit derselben ausarten kann, wie i dies im Prozesse gegen Ahlwardt auf das Deutlichste wiederum ] zu Tage getreten ist. Mit der Berathung der Anträge des 1 Centrums auf Abänderung der Gewerbeordnung hat der Reichstag erst begonnen.

In Italien drohen die Enthüllungen über die Geschäfts-

Amtlicher Theil.

Rr. 1 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 23. d. M., ' enthält: c .

(Nr. 2066.) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 18. Ja- ! nuar 1893.

Gießen, den 26. Januar 1893. [

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern. \