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berathen. Während nach der Erklärung des Herrn Oberbürger­meisters bezüglich der künftigen Verwendung des Gelände-Dreiecks zwischen der Steinstraße und der Nordanlage (gegenüber dem Knabenschulgebäude) in der nächsten Sitzung der Baudeputation Beschluß über einen der Stadrverordneten-Dersammlung zu unterbreitenden Antrag gefaßt werden wird, hat dieselbe De­putation betreffs des von dem städtischen Holzmagazin, dem noch nicht überwölbten Schoorgraben, dem früheren Schul­garten am OswaldSberg usw. markirten Theile städtischen Besitzthums folgende Vorschläge unterbreitet: Die hier be­zeichnete Partie soll dadurch in Einklang mit der Umgebung gebracht werden, daß 1) der Holzschuppen entfernt und durch eine zweckmäßige Anlage, etwa durch ein massives Magazin zur Aufbewahrung von Werkstücken, abgängigen aber noch brauchbaren Einrichtungsgegenständen aus städtischen Gebäuden und Anlagen, zu ersetzen ift; daß 2) im Anschluß an diesen Massivbau eine Halle zur Unterbringung der Gießfässer, Schneeschlitten, Thonröhren usw. zu errichten ift; daß 3) das Bedürfnißhäuschen, weil für die Marktbesucher unentbehrlich, durch zweckentsprechende Anpflanzungen den Blicken der Vor­übergehenden möglichst zu entziehen ist. Der zum Schulhause der Aliceschule gehörige Hof soll als Garten, bezw. Erholungs­platz für die Schülerinnen gen. Schule hergerichtet, die Wasch­küche in demselben abgebrochen und an einer anderen Stelle neu errichtet werden. Es wird im Sinne des Deputations­antrages, unter Bewilligung der auf 11300 Mk. veran­schlagten Kosten und der Kosten für den äußeren Verputz des alten Schulhauses am OswaldSberg (1270 Mk.), beschlossen.

Zu dem vierten Punkt der Tagesordnung: Unter­haltung des Schulhauses am Asterweg wird be- schloffen, die auf 350 Mk. veranschlagten Kosten für die als besonders nothwendig erachteten Ausbefferungen Hu bewilligen, dagegen die Herstellung des äußeren Verputzes an dem be­zeichneten Gebäude noch zurückzustellen.

Für verschiedene Herstellungen im Leichenhause auf dem Friedhöfe werden 2500 Mk. bewilligt und zwar 1500 Mk. zu Lasten der Betriebsrechnung, 1000 Mk. zu Lasten der Vermögensrechnung. Erstere Summe ist vor­gesehen für Weißbinderarbeiten, Dachreparaturen, Herstellungen in der Säulenhalle, au der Freitreppe rc., während für den inneren, durch Vergrößerung der Friedhofaufseher-Wohnung und theilweise Verlegung einzelner Räume bedingten Umbau des Hauses selbst die angesorde^ten 1000 Mk. zu verwenden sind.

Die Belegung des Friedhofs in seinem alten Theile ist nunmehr so weit vorgeschritten, daß im Sommer des laufenden Jahres Reihengräber daselbst nicht mehr angelegt werden können, und demnach zur Belegung des neuen, am Südende gelegenen Theiles geschritten werden muß. Nachdem schon vor einiger Zeit die Versammlung Kenntniß genommen von der künftigen Gestaltung des Friedhofes, besonders in seinem neuen Theile, wurde in heutiger Sitzung dem inzwischen gefertigten Specialplan Genehmigung ertheilt. Nach dem Stande im October v. I. ist auf dem alten Theile deS Friedhofs noch vorhanden Raum für 116 Erbbegräbnisse, 46 Rabatten­gräber (Randgräber, den Uebergang von Erbbegräbnissen zu Reihengräbern bildende Gräber), 156 Reihengräber; auf dem neuen Theile 130 Erbbegräbnisse, 118 Rabatten- größer, 1292 Reihengräber, ebenso ist auf dem alten Theile der für Kindergräber zur Verfügung stehende Raum noch für zwei Jahre ausreichend; für den neuen Theil des Fried­hofes sind Abmessungen für Kindergräber, die mau in drei nach dem Lebensalter der Kinder zu trennende Klassen zu scheiden gedenkt, nicht vorgenommen. Es würde nach diesem Stande der ganze zur Verfügung stehende Raum ausreichen ca. 16 Jahre für Erbbegräbnisse, 6 bis 7 Jahre für Reihengräber. Die Fried- Hofs-Commission hat angesichts der hier bezeichneten Umstände .es für räthlich erachtet, schon in der nächsten Zeit Umschau zu halten nach von der Stadt entferntem, zur Anlage eines zweiten Friedhofes geeignetem Gelände, da an dem im Prinzip aufgestellten Grundsätze festgehalten werden soll, daß an eine Wiederbelegung der Reihengräber im ältesten Theile abzu- sehen sei. Der Specialvoranschlag für die erforderlichen Arbeiten beziffert sich auf 22 500 Mk. Vorgesehen sind hierbei u. A. die Ausführung einer Mauer um den noch nicht um­friedigten Thetl, die Aufstellung eines Ventilbrunnens, die Errichtung einer Anzahl Ruhebänke, die gärtnerische Anlage und die Erdarbeiten. Die Versammlung faßte nach längerer Berathung den Bcichluß, die Voranschlagssumme unter Strich der als entbehrlich bezeichneten Erdarbeiten auf 21 000 Mk. herabzusetzen mit dem Vorbehalt besonderer Beschlußfassung über die Ausführung deö östlichen Theiles der Friedhofs­mauer. Dieser Vorbehalt gründet sich auf den Vorschlag des Herrn Stadtverordneten Heß, welcher sich nicht für Ver­legung des Friedhofes noch einer anderen Gegend aussprechen zu können erklärte und vorschlug, den Friedhof nach der Oberhessischen Bahn hin zu erweitern; mit dieser Erweiterung entferne sich der Friedhof von selbst aus der Nähe der Stadt. Komme dieser Vorschlag zur Annahme, so werde der in Rede stehende Theil der Mauer entbehrlich. Herr Dr. Thaer sprach sich in Anbetracht der großen Ausdehnung Gießens für Anlage eines zweiten von der Stadt entfernteren uftb auf einer anderen Seite derselben anzulegenden Friedhofes unter Beibehaltung deS bisherigen aus. Beide Vorschläge wurden vorerst der Friedhofs - Commission zur Vorberathung unter­breitet werden.

Der 7. Gegenstand der Tagesordnung:Beschaffung von Straßenschildern und Hausnummern" wurde ausgesetzt.

Zum Verkauf einer in die Flucht der Löberstraße fallenden, der Plock'schen Stiftung zugehörigen Restparcelle an die Stadt wurde Genehmigung ertheilt.

Daö Gesuch des Herrn Gottlieb Nauheimer um Erlaubniß zur Erbauung eines Pferdestalles neben seinem Hause in der Bletchstraße wurde unter der Bedingung be­fürwortet, daß durch Aufbau eines steileren Pultdaches und entsprechende Verzierung des Giebels dem Bau ein etwas gefälligeres Aussehen gegeben, sowie die Dunggrube vorschrifts­

mäßig abgedeckt wird. Ferner ist Gefuchsteller verpflichtet, das Gebäude mit einer für Vorgärten vorgeschriebenen Metall- Einfriedigung abzuschließen und den auf die ganze Länge seiner Hofraithe entfallenden Beitrag zu den Straßenbaukosten zu entrichten.

Einige aus Gebühren für Feldgesch worene und die Parcellenverrnesfung entstandene Rechnungen erhalten die vorgeschriebene Deeretur.

Gegen das Gesuch des Herrn Friedr. Kröll um Wirthschasts'Concession für dieReichshalle" (Schützenstr. 1) hat die Versammlung, da es sich lediglich um Uebergang einer bestehenden Wirtschaft in andere Hand handelt, nichts zu erinnern.

In Betreff der Sonntagsruhe im Handels­gewerbe hat vor einiger Zeit das Großh. Kreisamt der Bürgermeisterei eine Verfügung zugehen lassen, in welcher um Mittheilung über aus den Wünschen verschiedener Interessenten- gruppen sich ergebenden Vorschläge, über Abänderung der be­stehenden Bestimmungen, über die Verkaufszeit an Sonn- und Festtagen ersucht wird. In dem in dieser Verfügung an­gezogenen Ministerialerlaß heißt es u. A.:Den Berichten über die Sonntagsruhe entnehmen wir, daß die durch unser Amtsblatt vom 18. Juni d. I. unter den dort näher be­stimmten Voraussetzungen zugelaffene Hinausrückung der fünf­stündigen Beschäftigungszeit im Handelsgewerbe bis 2 Uhr Nachmittags dem bestehenden Bedürfniß der ländlichen Be­völkerung zur Besorgung ihres Einkaufs an Sonn- und Fest­tagen in den benachbarten Städten und verkehrsreichen Orten des Landes zum Nachtheil vieler auf diese Kundschaft an­gewiesener Gewerbetreibenden nicht überall genügt hat, und daß auch für einzelne Zweige des Handelsgewerbes das Be- dürfniß zum Erlaß von Ausnahmebestimmungen auf Grund des § 105 e der Gewerbeordnung hervorgetreten ist. Im Anschluß an unser Amtsblatt Nr. 12 vom 18. Juni d. I. haben wir daher bestimmt: Für Städte und Orte mit aus- gebreiteter Landkundschaft kann die regelmäßige fünfstündige Beschäftigungszeit unter den durch die Bestimmungen in III gegebenen Voraussetzungen an Sonn- und Festtagen bis 4 Uhr Nachmittags hinausgerückt werden. Den hierzu zuständigen Organen bleibt überlassen, diese Stunden ununterbrochen auf die Zeit nach beendetem Hauptgottesdienst zu legen. Dabei wird gestattet, diese veränderte Beschäftigungszeit für alle Handelsgewerbe gleichmäßig festzusetzen oder zu bestimmen, daß die neuen Anordnungen nur für das Handelsgewerbe mit offenem Ladenverkehr oder nur für einen Zweig desselben Anwendung zu finden haben; jedoch müffen diese Bestimm­ungen für den ganzen Zweig eines Handelsgewerbes gleich­mäßig sein. Diese Aenderung soll für solche Orte in An­wendung kommen, an denen in Folge bestehender und nicht leicht zu beseitigender Kauf- und sonstiger Gewohnheit das Bedürfniß für eine längere Beschästigungszeit hervorgetreten ist." Auf Grund dieser Mittheilungen hat sich eine, die Mehrzahl der Manufacturwaarenhändler umfassende Gruppe hiesiger Interessenten an die Bürgermeisterei gewendet mit dem Ersuchen, die Verkauisstunden für diese Gruppe an Sonn- und Festtagen auf die Stunden von 1/212 Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nachmittags zu legen. Herr Oberbürgermeister Gnauth bemerkt dazu, daß die Vorschlagscommission bean­tragt habe, die weitere Beschlußfaffung durch eine Spezial­commission, wie sie schon vor Inkrafttreten der Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe bestanden, vor- bereiten zu lassen. Die Einsetzung einer Spezialcommission sei zu empfehlen, da sowohl die allenfalls in Folge kommende Aufhebung des Ortsstatuts, wie eine Aenderung desselben Vorberathungen nöthig machten, mit denen man in Anbetracht der zu erledigenden Spezialfragen eine ständige Commission wohl nicht betrauen könne, man könne event. die frühere Com­mission reconftituiren uni) in dieselbe wieder Vertreter der Interessenten, Prinzipale wie Gehilfen, zuziehen. Der früheren Commission gehörten aus der Mitte der Stadt­verordneten - Versammlung neben Herrn Oberbürgermeister Gnauth (Vorsitzender) an die Herren Georgi, Dr. Gutfleisch, Jughardt, Löber, Scheel. Herr Oberbürgermeister Gnauth schlägt vor, in die neu zu bildende Commission Herrn Bei­geordneten Georgi als Vorsitzenden zu wählen und bemerkt bezüglich der Herren Dr. Gutfleisch und Scheel, daß dieselben den Wunsch geäußert, nicht wieder hinzugezogen zu werden. Danach werden vorgeschlagen von den Mitgliedern der Stadtverordneten - Versammlung Herr Beigeordneter Georgi als Vorsitzender, sowie die Herren Jughardt, Löber, Vogt, Grünewald, Orbig und Schmoll, aus den Kreisen der Jntereffenten die Herren Adami, Carl Loos und Friedrich Teipel als Prinzipals-Vertreter, Herr Kaufmann Orbig als Gehilsen-Vertreter. Die Ver­sammlung erklärt sich mit der Wahl der hier bezeichneten Herren einverstanden.

Cocates und Provinzielles.

Gießen, 27. Januar 1893.

Die Feier von Kaisers Geburtstag wurde gestern Abend militärisch eingeleitet durch den Zapfenstreich der Musik und der Spielleute des hiesigen Regiments. Heute Morgen fand Reveille statt, nach welcher vom Thurm der Stadtkirche ein Choral geblasen wurde. Nachdem in den Kirchen beider christlichen Confessionen der Militärgottesdienst beendet, nahm daö Regiment in Oswaldsgarten Aufstellung zur Parade, dem äußerlichen Glanzpunkte der Feier. Diesem militärischen Acte wohnte eine große Zuschauermenge bei, indem Anordnung getroffen war, daß das Publikum auf dem Platze selbst mit Ausstellung nehmen konnte. Herr Oberst Perthes hielt nach Ausstellung deS Regiments an dasselbe eine Ansprache, die mit einem Hoch auf Se. Majestät Kaiser Wilhelm II. schloß. Hieraus nahm das Regiment Ausstellung zum Parade­marsch, der in Zügen auSgesührt wurde. Zur Parade waren außer den Vertretern der Civilbehörden die Reserve-Offiziere geloben. Um 2 Uhr sand im Clubgebäude daS Festmahl statt. Wie alljährlich, so wurde auch diesmal Kaisers

Geburtstag in den Schulen durch einfache Feierlichkeiten begangen.

P. Kaisers Geburtstag in der Bolksschnle. WaS auch immer sonst im socialen und politischen Leben unS scheidet, welcher Art auch die Gegensätze seien, die dort trennend zwischen unS treten, heute eint unS gewiß Alle nur der fromme Wunsch: Gott segne, beschütze und erhalte Seine Majestät Kaiser Wilhelm, er schenke ihm eine glorreiche und lange Regierung." Und von diesen Gedanken getragen soll beute in allen Versammlungen, wo'Seiner gedacht wird, in jeder deutschen Brust daS Gelvbniß reifen:Treu zu Kaiser und Reich bis in den Tod !* Insbesondere aber ist es die deutsche Volksschule, die diesen Vorsatz der Jugend ipS Herz pflanzen soll, da sie in Ihm Upen Schirm- und Schutzherrn erkennt und verehrt, fest venrauend, daß Er hinfort wie bisher alle Einflüsse. von ihr fernhalten werde, die ihrem Wachsthum und Gedeihen schädlich oder hinderlich jein könnten. Und darum begeht sie auch diesen Tag im Vollgefühle treuester Anhänglichkeit und höchster Verehrung, ist er ihr mehr als die leere Form, lieber den Verlauf der Schulfeier berichten wir, daß sie in der mit der Büste des Kaisers und reichem Blumenschmuck verzierten Turnhalle in folgender Weise abge­halten wurde: Vortrag des ChoralS:Allein Gott in der Höh' sei Ehr'", darauf ein Gedicht, welches die drei Kaiser besingt, vorgetragen von einem Schüler, zweistimmiger Feft- gefang, überschrieben:Am Geburtstag des Kaisers", Ansprache, Vortrag deö Gedichtes:Heil dem Kaiser", Schlußlied:Heil Dir im Siegerkranz." Aus der Ansprache heben wir hervor, daß sie zurückgreift auf die Tage Kaiser Wilhelms I. und Friedrichs und die Einigung aller deutschen Volksstämme und daß sie in dem Enkel daö treue Abbild seiner erlauchten Ahnen erkennt. Demzufolge schtldert sie ihn als den gerechten, milden und FriedenssÜrsten. Seine Gerechtigkeit beweist er Allen, Hohen und Niederen, seine Milde insbesondere den weniger mit irdischen Gütern Bedachten, den Arbeitern. Er hat gezeigt, daß er für den Arbeiterstand ein fühlendes Herz hat; das beweisen die Arbeitergesetze, die er geschaffen und die vornehmlich bezwecken sollen, den Arbeiter in schlimmen Tagen und im Alter vor drückender Noch und Sorge zu bewahren. Er ist aber auch der FriedenSsürst, das hat er darin zu erkennen gegeben, daß er gleich beim Antritt seiner Regierung zuvörderst denjenigen Höfen einen Besuch abstattete, deren Friedensliebe damals nicht ganz außer Zweifel stand, sodann in der Befestigung seiner freund­lichen Beziehungen zu den meisten anderen in Frage kommenden Fürsten qnb Volkern. Das Schlußwort wendet sich an die Jugend, namentlich an den Theil, der der Schule nun bald entwachsen ist und ermahnt sie zu treuester An­hänglichkeit und Liebe an den Kaiser und die Kaiserliche Familie. Vor Weggang der Schüler erfolgte noch die an diesem Tage übliche Vertheilung von Backwerk, womit, wie wir glauben, die Feier allerseits ihren befriedigenden Abschluß sand.

Der Director des chemischen Laboratoriums, Professor Dr. Nauman n, erläßt durch Anschlag am schwarzen Brett der Universitätsaula folgende Bekanntmachung: Die durch den gestrigen Brand deö chemischen Universitätslaboratoriums unter brochenen Vorlesungen über anorganische Experimentalchemic werde ich nächsten Montag 30. Januar im kleinen Hörsaale wieder ausnehmen. Die practischen chemischen Arbeiten hoffe ich ebenfalls im Laufe der nächsten Woche wieder zu er­möglichen.

Gießen, 26. Januar 1893. Alex. Naumann.

Wie dasBerliner Tageblatt" von hier zu berichten weiß, sind bei dem Brande deS chemischen Laboratoriums der Universität werthvolle Präparate Liebigs, die für die Chicagoer Weltausstellung bestimmt waren, miioerbrannt.

Kr. Concertverein. Wir erhielten nachstehende Zu­schrift: Daß unser Orchester verhältnißmäßig Gutes zu leisten vermag, zeigte die Wiedergabe der Symphonie im letzten öoncert: ließ auch die Feinheit der Durcharbeitung sicher zu wünschen übrig, so war doch die frische Auffassung und Durchführung besonders des letzten Satzes, aber auch die hübsche Wiedergabe des Trios wirklich lobenswerth. Mehr zu verlangen würde bei den hiesigen Verhältnissen unbillig sein. Wer vollendete Orchesteraufführungen hören will, wessen Urtheil durch die Leistungen Leipzigs und anderer großer Musikstädte boreür genommen ist, nun, der muß eben d-e hiesigen Aufführungen meiden. Freilich soll man auch mit Lobsprüchen vonunver- gleichlich schön" u. A. mindestens sparsam sein, will man nicht auSgelacht werden. Das mag heute auf sich beruhen, aber auf einen sehr wunden Punkt dieser Aufführungen auch einmal öffentlich hinzuweisen leider ist eS von Seiten des berufenen Recensenten nicht geschehen, wird nachgerade unabweisbare Pflicht. Wir meinen die jämmerliche Begleitung, die sich die Künstler vom Orchester gefallen lassen müssen. Man hört schon gar nicht mehr anders zu als mit der fragenden Empfindung: wie wird eS dieser Arie, diesem öoncert ergehen? Mehrfach haben wir erlebt, daß Künstler und Orchester rettungslos auseinander waren, zur Regel aber scheint es werden zu sollen, daß, wo daS Schlimmste nicht eintritt, doch ein ewiges Gejchwanke die musikalischen Nerven des aufmerksamen Zuhörers in ganz unerlaubter Weise tyrannisirt. Am vorigen Sonntag wurde der Sängerin eine gute Wiedergabe der Arie, besonders des RecitativS, einfach unmöglich gemacht. Aber auch daS ganze Schumann'sche öoncert hindurch störte daS Orchester. Bon einem Eingehen auf die Intentionen der Künstlerin, die mit wunderbar tiefem Ver- ständniß allen Feinheiten der herrlichen Composition gerecht zu werden suchte, konnte natürlich da nicht die Rede fein, wo selbst bloße Aeußerlichkeiten nicht beachtet werden, wo man sogar mit dem Tact auf dem Kriegsfuß stand. Wir sagen eS offen heraus: so darf eS nicht weitergehen. Hier muß etwas geschehen. ES kann nicht genug geübt worden sein, wenn doch das Orchester nicht einmal mit den Noten vertraut schien. Der Concertverein wird sich schaden, wenn er nicht Sorge trägt, daß solche qualvolle Momente, wie wir in den beiden letzten