Ausgabe 
27.7.1893 Erstes Blatt
 
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einem Kostenfestsetzungsbeschluffe auf 25 Mk. 10 Pfg. Der Ingenieur zahlte die 25 Mk. 10 Pfg. auf eine Postanweisung an den Anwalt ein, bedachte aber nicht, daß auch der Gelder spendende Stephansbote seinen bescheidenen Antheil in Gestalt eines Fünspsennigstückes von dem Betrage heischte. So erhielt denn auch der Sachwalter nur 25 Mk. 5 Pfg. Der Anwalt cassierte die Abzahlung einstweilen ein, benachrichtigte jedoch sofort, den früheren Clienten, daß noch 5 Pfg. fehlten. Diese Mahnung schien jber Ingenieur nicht ernst genommen zu haben und ließ sie unbeachtet. Der Anwalt schickte ihm ober den Gerichtsvollzieher, um die aus dem vollstreckbaren KoftenfestsetzungSschlusse noch fehlenden 5 Pfg., die inzwischen durch Schreibereien und weitere Kosten auf 2 Mk. 80 Pfg. angewachsen waren, einzutreiben. Der Ingenieur zahlte, schrieb aber gleichzeitig an den Vorstand der Anwaltskammer, dem er den objectiven Sachverhalt mittheilte. Zum Schlüsse knüpfte er noch seine subjective Ansicht daran, die für den Rechtsanwalt wenig schmeichelhaft war. In einer weiteren Erklärung hob der Ingenieur hervor, es sei Sache des Anwalts gewesen, die 5 Pfg. in die Kostenrechnung mit cinzusetzen, und beschwerte sich über die sofortige Vornahme der Pfändung wegen der 5 Pfg. Auf seine Eingaben erhielt er jedoch die Anwort, daß kein Grund vorliege, auf dem Disciplinarwege gegen den Rechtsanwalt einzuschreiten. Der letztere stellte wegen der subjectiven Ansichten des Ingenieurs gegen diesen Strafantrag. Der Beklagte wurde von der Strafkammer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 50 Mark verurtheilt. Der Verurtheilte legte Revision ein, die in prozessualer und materieller Rechtsbeschwerde die Annahme des Vorderrichters als irrig anfocht. Wie das Leipziger Tageblatt" meldet, ist jetzt die Revision verworfen worden."

Kreuznach, 24. Juli. Auf einem Abort der Rhein- Nahebahn fand gestern ein Zugführer eine Brieftasche mit 12000 Frcs. Wertpapieren. Der Verlierer über­reichte dem ehrlichen Finder 300 Mk.

* Bern, 25. Juli. Die Polizei verhandelte mit einer Anzahl Social ist en in Bern, Zürich, Basel und St. Gallen. Die Unterhandlungen sollen mit der Verhaftung der drei hervorragendsten Socialisten in Zürich in Verbindung stehen.

Verkehr, CattÖ» unfc VoUrrvirthschaft.

Orotz - Felda, 25. Juli. Der heute dahier abgehaltene Jakobimarkt" wurde von keinem künftigen Witter begleitet; es regnete in den Morgenstunden ungemein heftig. Der Schweinemarkt war mäßig befahren. Der Handel ging gut bei entschieden niedriger gewordenen Preisen. Man bezahlte für das Paar Ferkel im Durchschnitt 26 bis 30 und 30 bis 40 Mk. Läufer galten per Baar 70 bis 80 und 80 bis 90 Mk. Im Vergleich zum Frühjahre sind die Preise für die Ferkel nur um ein Drittel billiger geworden. Fette Schweine werden mit 40 Pf. per Pfund Lebendgewicht bezahlt.

Jetzt bei der heranrückenden und theilweise schon begonnenen Obsternte dürfte es den Herren Obstzüchtern von Interesse und Vor- tbetl sein, wenn wir dieselben auf einen von Herrn Gütervorsteher Zöckler in Gießen construirten und bereits gesetzlich geschützten Obstpflücker aufmerksam machen. Derselbe bietet den anderen der­artigen Peoducten gegenüber so viel Vortheile, daß es nur jedem Obstzüchter in seinem Interesse zu rathen ist, denselben anzuschaffen, er macht sich schon in einem Jahr mehr wie bezahlt, dabet ist der Preis ein so billiger (3 Mk. per Stück), daß selbst dem geringen Manne die Anschaffung letcbt gemacht ist. Es werden mit demselben Kirschen, Pflaumen, Aprikosen, Birnen, Aepfel, kurzum alle Früchte, Stein- oder Kernobst, klein oder groß in jeder Lage und Stellung in beliebiger Menge in den daranhängenden Sack gepflückt, ohne daß auch nur eine Flucht beschädigt wird und ohne jede Verletzung des Fruchtholzes. Der Sock ist abnehmbar, so daß selbst in den schwierigsten Fällen, z. B. bet eng zusammenstehenden Aesten die Ab­nahme der Früchte ermöglichst ist. So viel wie wir erfuhren, ist derselbe vorerst nur bei Herrn Zöckler selbst zu haben.

Wöchentliche lleberstcht der Todesfälle in Gießen.

29. Woche. Vom 16. Juli bis 22. Juli 1893.

Einwohnerzahl: angenommen zu 21100 (tncl. 1600 Mann Militär). Sterbltchkeitsziffer: 34,50°/« bezw. 19,71 nach Ausschl. der Ortsfremden.

Kinder

Es starben an: Zusammen: Erwachsene: im. vom

1. Lebensjahr: 2.15. Jahr: Diphtheritis 2 (1) , 2 (1)

Lungenschwindsucht 2 2

Acute entzündliche Er­

krankungen der Ath-

A n m. Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viele der Todesfälle tn der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.

mungsorgane

1

1

Brechdurchfall

Sonstige bekannte

2 (1)

2 (1)

Krankheiten

6 (4)

5 (4)

1

Gewaltsamen Todes

1

1

Summa:

14 (6)

8 (4)

3 (1)

3 (1)

Schiffsnachrichten.

(Mttgethetlt durch den Agenten des Norddeutschen Lloydes, Herrn Carl Loos tn Gießen.)

Bremen, 24. Juli. [Per transallantischen Telegraph.) Der Schnelldampfer Ems, Capt. W Reimkaflen, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 15. Juli von Bremen und am 16. Juli von Southampton abgegangen war, tff heute 6 Uhr Vormittags wohlbehalten in Newyork angekommen.

kirchliche Anzeigen der evang. Gemeinde.

Die Vorbereitung zur Ktnderkircke findet Donnerstag den 27. Juli, Nachm. 4 Uhr, in der Kirche statt.

Das Gewerbegericht.

Das Bestreben, die beamteten Berufsrichter durch Laien­richter, die reinen Juristengerichte durch gemischte Gerichte zu ersetzen und die allgemeine Gerichtsbarkeit unter Annäherung an die alten Volksgerichte in eine Standesgerichtsbarkeit um­zuwandeln, ist nicht neu, es war stets vorhanden und hat sich auch jeder Zeit in der Gesetzgebung Geltung zu ver­schaffen gewußt. In dem Vordergrund der öffentlichen Be­sprechung standen von jeher die gemischten Strafgerichte: das I Geschworenen- und die Schöffengerichte- sie bildeten einen I Theil des Programms politischer Parteien. Weit weniger bewegten die allgemeine öffentliche Meinung und die Tages­presse die Bestrebungen einzelner Stände, für die Civilstrettig- keiten gemischte Gerichte, besetzt mit Angehörigen ihres Standes, einzuführen, und doch sind sie von nicht geringerer Bedeutung.

Zum Character ordentlicher Gerichte haben es bei unserer neuen Justizgesetzgebung tn dieser Richtung nur die Kammern für Handelssachen gebracht Dank der guten Organi­sation und der rastlosen Bemühungen des Handelsstandes. Un­berührt läßt die Justizgesetzgebung die in einzelnen Landestheilen bereits bestehenden Gew'er.b ege richte. Erst durch das Reichsgesetz, betr. die Gewerbegerichte, vom 29. Juni 1890 wurde die allgemeine Einführung von Laiengerichten für die Entscheidung von gewerblichen Streitigkeiten zwischen Arbeitern einerseits und ihren Arbeitgebern anderseits, sowie zwischen Arbeitern deffelben Arbeitgebers von Reichswegen in die Hand genommen.

Auf Grund dieses Gesetzes hat auch die hiesige Stadt- verordneten-Versammlung nach Anhörung betheiligter Arbeit­geber und Arbeiter die Einrichtung eines Gewerbegerichts für den Gemeindebezirk Gießen am 19. Januar 1893 beschlossen und dessen Organisation durch Ortsstatut vom 12. Juni l. I. näher geregelt.

Das Verlangen des Gewerbestandes nach Gewerbe­gerichten hat durchaus gleiche Berechtigung, wie das der Kauf­leute nach Handelsgerichten, und es gründet sich vornehmlich darauf, daß bei der Beurtheilung von Gewerbesachen das Gewohnheitsrecht und die für den Abschluß, die Aufhebung und die Auslegung der Lohn- und Arbeitsoerträge maß­gebenden Gebräuche in ständiger Ausbildung begriffen sind und die Kenntniß dieses Gewohnheitsrechts und der sich stets wandelnden Gebräuche nur denjenigen zuverlässig und voll­ständig bekannt sind, die berufsmäßig im Gewerbsleben stehen. Gerichte, bei denen tüchtige und erfahrene Gewerbetreibende mitwirken, werden in Gewerbesachen ohne Weiteres und mit Sicherheit zu einem sachgemäßen Urtheil gelangen können, während ein nur mit rechtsgelehrten Richtern besetztes Ge­richt in vielen Fällen nur durch das umständliche und weniger sichere Mittel der Vernehmung von Sachverständigen sich die nothwendige Grundlage des Urthetls verschaffen kann.

Die Gewerbegerichte sollen ferner vor Allem auch eine schnellere und wenn irgend möglich vergleichsweise und billigere Erledigung der Streitigkeiten ermöglichen, als dies durch die ordentlichen Gerichte geschehen kann. Dies insbesondere in Rücksicht auf die dabei betheiligten Arbeiter, die nicht monatelang um ihren Lohn prozessiren und ihre Zeit durch Wahrnehmung von Gerichtsterminen versäumen können, während ihre Familie unter Umständen darben muß. Gerade für die Arbeitnehmer sind deßhalb die Gewerbegerichte von besonderer Wichtigkeit und überall ist es zu beobachten, daß in den Kreisen der gewerblichen Arbeiter das Jntereffe für dieselben sehr lebhaft tst, und insbesondere die Socialdemokratie mit ihrer geschlossenen Organisation bei den Wahlen zu den Ge­werbegerichten energisch vorgeht und sich der Sitze bemächtigt.

Am künftigen Freitag zwischen 12 und 6 Uhr sind zum ersten Male die Beisitzer zu dem hiesigen Gewerbegericht zu wählen. Bei der großen Bedeutung, die das Gericht für die gesammten Gewerbetreibenden hat, wird es unseren Lesern erwünscht sein, noch einmal kurz den Geschäftskreis, die

Zusammensetzung und daS Verfahren des Gewerbegerichts zu überblicken.

Das Gewerbegericht besteht aus einem Vorsitzenden, 2 Stellvertretern und 24 Beisitzern.

Der Vorsitzende und die Stellvertreter dürfen weder Arbeitgeber, noch Arbeiter sein, sie werden gewählt durch die Stadtverordneten-Versammlung auf 3 Jahre. Zum Vor­sitzenden ist Herr Landgerichtsrath Dr. Schäfer gewählt worden. Die Beisitzer werden zur Hälfte aus der Zahl der wählbaren Arbeitgeber, zur Hälfte aus der Zahl der wähl­baren Arbeiter auf 3 Jahre gewählt.

Wahlberechtigt ist nur, wer das 25. Lebensjahr vollendet und seit mindestens einem Jahre in dem Bezirk Wohnung oder Beschäftigung hat.

Wahlberechtigt und wählbar sind selbstverständlich nur Gewerbetreibende und gewerbliche Arbeiter, ausgeschlossen sind die Angehörigen der drei hiesigen Innungen: der Bäcker, Metzger und Friseure, die eigene Jnnungs- schiedsgerichte haben.

Wählbar zum Vorsitzenden und Beisitzer ist nur, wer das 30. Lebensjahr vollendet, in dem der Wahl voraus­gegangenen Jahre für sich oder seine Familie Armenunter­stützung aus öffentlichen Mitteln nicht empfangen oder die empfangene Armenunterstützung zurückerstattet hat und in dem Gemeindebezirk seit mindestens zwei Jahren wohnt oder be­schäftigt ist.

Nicht wählbar ist ferner, wer zum Amt eines Schöffen unfähig ist.

Die Wahl ist unmittelbar und geheim.

Die Listen der Wahlberechtigten sind von der Bürger­meisterei aufgestellt worden und offengelegt gewesen, wahl­berechtigt ist nur der in die festgestellten Wählerlisten Auf­genommene.

Juristische Personen, Handels-Gesellschaften, die Gemeinde, der Staat, staatliche Sonderbetriebe die Oberhessische Eisenbahn z. B. üben ihr Stimmrecht durch die gesetz­lichen Vertreter aus, Firmen durch ihren Inhaber, bei mehreren Inhabern durch einen derselben.

(Fortsetzung folgt.)

Eingesandt.

«testen, 26. Juli 1893.

In Nr. 172 und 173 desGießener Anzeiger" werden allerlei Kritiken, betreffs der Liste der Candidaten, welche vom Gewerbeverein aufgestellt, laut; die meisten jedoch von den Arbeitnehmern. ES sei ferne von uns, denselben das Recht irgendwie streitig machen zu wollen.!, aber es ist auffällig, daß von den Arbeitgebern eine so lässige Bewegung sich kund thut, zumal die Letzteren doch minde­stens ebenso viel auf die richtige Wahl der Beisitzer zum Gewerbe- gericht zu geben haben, als die Arbeitnehmer. Da der Termin der Wahl nun bereits so nahe gerückt, daß eine größere Anzahl von Candidaten nur eine Zersplitterung der Stimmen zur Folge haben muß, wie der Einsender des Eingesandt Nr. 3 in Nr. 173 des Gieß. Anz." sehr treffend bemerkt, und die Zersplitterung nur den Socialdemokraten zu gute käme, so glauben auch wir mit gutem Gewissen die Manner der Arbeitgeber empfehlen zu können, die der Gewerbeverein vorgeschlagen und empfohlen hat, zumal uns daran liegen muß, gediegene und tüchtige, charakterfeste Männer als Bei­sitzer zum Gewerbegericht zu haben, und die Namen der vom Ge­werbeverein vorgeschlagenen Candidaten uns dafür Gewähr leisten, daß. sie ihre Pflicht voll und ganz erfüllen werden. Darum, Wähler, schenkt den vorgeschlagenen Männern Euer Vertrauen und gebet alle Eure Stimmen für die Candidaten ab, die vom Gewerbeoerein in Vorschlag gebracht wurden.

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Witterungsaussichten

Wetterhäuschen, Südanlage.

Barometer:

Thermometer:

Hygrsmeterstand:

26. Juli, Morgens v Udr min.745mm, max.746mm ,,+ n° R. + 14V8°R

Feucht, Gewitterbildung.

25. Juli, Mittags 12 Uhr min. 746mm, max. 7öUmm + 14° L.4-201/-° R Neigung f. trock. Wetter.

Mittlerer Barometerstand bei 0° R. 744,7 mm.

Temperatur der Lahn und Lust

nach Reaumur gemeßen am 26. Juli, Mittags zwischen 11 und 12 Uhr: Wasser 16, Lust 16V, Grad.

Rübsamen'sche Badeanstalt.

6551]

5^ Lahnkalk-Jndustrie *£

der

Pläne, ArbeitSbeschreibung und Be-

1) Maurerarbeiten

2) Schreinerarbeiten

3) Schlosserarbeiten

4) Weißbinderarbeiten

Vormittags 12 Uhr, verschlossen an die Verwaltung neuen Kliniken einzureichen. Gießen, den 26. Juli 1893.

tagen Nachmittags von 36 Uhr eingesehen werden.

Offerten sind bis

Montag den 31. Juli 1893,

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. G n a u t h.

Bis zum 10. k. Mts. nicht abgeholte Beträge werden den betreffenden Quattierträgern gegen eine Vergütung von 10 Pfg. zugestellt.

Gießen, den 25. Juli 1893.

Submission.

Die Lieferung des Bedarfs an Eis

Verdingung.

Die nachstehend genannten Arbeiten in der Stadtwädchenfchule an der Westanlage sollen

Samstag den 29. I. M., Vormittags 10 Uhr, im Wege des öffentlichen Angebots vergeben werden: veranschlagt zu rd.

Aeitgeöotenes.

6549] Ein großer wachsamer Hofhund abzugeben. Näh MLnner-Badeanstalt.

Die Gr. Direction der neuen Kliniken.

(gez.) Riegel. 6555

54 JL 1740

78

1040

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur Kenntniß der Quartierträger, daß die Ver-

offen, und sind Angebote daselbst bis zum Verdingungstermine auf dem vorgefchriebenenFormulareinzureichen.

Gießen, 25. Juli 1893.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

Gnauth. 6554'

dingungen liegen von heute ab auf) dem Stadtbauamte zur Einsicht

Aug. Gabriel jr., Giessen.

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Nr. 17 Neuen Baue Nr. 17.