Issue 
25/06/1893 Drittes Blatt
 
Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image

ÄS» ttr6^W$Ä ------

Hen.

'*> 3uni

p erroirft ist. * oeff^/ Mrtm 'M V1 Stunde vor ehiuen.

w!n tt^renb de, *6e. [5566

verBorstand.

Wr ® 1« 9äjt Sieftm, llmlgm Garten, und [4656 »d Ltttinr.

Beine Weine. t Bedienung. h» RkSamatkU. UmkMe. evangelischen

>nd Jungfrauen unserer igestilk/e Altar-ecke

Mr,

w M M Rüstung tvickch eine irrer Geminde werde, ecke sollen natürlich die gespendet wurden oder ir ersetzt werden.

1 wollen wir nicht ver- uen, welche willig swd, beizutragen, ihre Gabe zu wollen.

.essow

r)

Leiptig 189-

fflEWEBBEÄ

WSSTEll»

LEIPZIG j k 1879-)

er Diugel-ey. t Naumann, r Schlosser.

ÄS'-

kS lus-' bei ent« 410

uns

iriettkN

R». 147.

Dir Gietze»cr nrlchttitt tSglich, «tr luinübmt drS Montags.

Die Gießener »««Uiewirüttt warben dem Anzeiger »dchrntlich dreimal Myltlt.

Drittes Blatt. Sonntag den 25 Juni

Gießener Anzeiger

Kenerat-^<nzeiger.

1893

Bintdiekrigtv AloxermmtoitzUi 2 Mar' 2U Ptg- wM Urulgerlohn. Durch die tfofl bezog« 2 Wat' öO Psg.

Ätboclton, lkxptdm« und Truckern:

Fernlprecher 6L

2lmts# und Anzeigedlutt für den Kreis Gieren.

P Hratisßeikage: chießener Iamittenökätter. I

Annahme son Anzeigen zu der Nachmittags für den fefgrrdm lag erscheinenden Nummer bis Lorrn. 10 Uhr.

Alle Annoncen-Vureaux des In. und Auslandes nebiwe Anzeigen für den »Gießener Anzeiger" enigegra

Anrtlicl^cr Ttteil.

Bekanntmachung,

betreffend die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Herbst 1893.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Herbst 1893 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung

spätestens bis zum I. August 1893

bei der unterzeichneten Commission einzureichen.

Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Spe- ciellen das Folgende bemerkt:

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs»Com» Mission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthalts» ort hat.

2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adreffe angegeben wird.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a. Geburtszeugniß;

b. Einwilligungs Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen und muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein-

c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde aus­zustellen ist-

d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.

5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, La­teinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.

6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prü­fung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheitszeugniß beizulegen.

Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anlage 2 zur Wehr-Ordnung vom 22. Novbr. 1888 Regierungs-Blatt Nr. 5 von 1889) Aufschluß.

Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt entweder weitere Bekanntmachung oder schriftliche Mittheilung.

Darmstadt, den 13. Juni 1893.

Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende: ___________________________Dr. Zeller.___________________________

Bekanntmachung,

betreffend die Veranstaltung von Verloosungen innerhalb des Großherzogthums; hier Seitens des Oberhessischen Bienen­züchtervereins.

Der Oberhessische Bienenzüchterverein beabsichtigt, in Verbindung mit der am 23. Juli d. I. zu Bad - Nauheim ftattfindenden 33. Wanderversammlung eine Verloosung von Bienenvölkern, Bienenproducten und Utensilien zu veranstalten.

Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 2500 Loose ä 50 Pfg. ausgegeben werden dürfen und mindestens 60 °/0 des Brutto-Erlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden find.

Der Vertrieb der Loose in der Provinz Oberheffen ist gestattet.

Gießen, den 23. Juni 1893.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

VerrnisehLes.

* Amberg, 19. Juni. Vor dem Schwurgerichte stand der dreißigjährige Bader Guttenberger, der die noch bekannte Mordthat in der Familie des Lehrers Brunner in Dietkirchen verübt hatte. Das Verbrechen kostete zwei Kindern das Leben. Frau Brunner, ein Kind und die Magd sind von den schweren Verletzungen noch nicht geheilt. Lehrer Brunner war als der That dringend verdächtig eine Zettlang selbst in Untersuchungshaft. Schließlich stellte sich heraus, daß der Lehrer den Mörder bei seiner schrecklichen Arbeit gehört hatte, aber zu feige war, seiner Familie zu Hülfe zu eilen. Diesen Umstand benutzte der Mörder in der jetzigen Verhandlung, um den Lehrer Brunner als den Thäter und sich nur als Mitwisser hinzustellen. Daß Urtheil gegen Guttenberger lautete wegen zweier Verbrechen des Mordes auf Todesstrafe, wegen dreier Verbrechen des Mordversuchs auf 15 Jahre Zuchthaus. Wie derFränk. Kurier" meldet, war nach Bekundung des Unheils die Widerstandskraft des Angeklagten gebrochen, er legte ein offenes,' reumüthiges Geständniß ab und bezeichnete sich als den alleinigen Thäter. Jetzt ist Lehrer Brunner von dem schrecklichen Verdacht entlastet. Freilich kann ihm der Vorwurf nicht erspart werden,

daß er sich sehr feige benommen hat. Daß er den persön­lichen Muth nicht sand, dem Untersuchungsrichter gegenüber sofort seine Feigheit einzugestehen, dafür hat er bitter büßen müssen, indem er angesichts seiner mit dem Tode ringenden Frau und der übrigen Opfer als deren Mörder in Unter­suchungshaft genommen wurde. Guttenberger ist ganz ge­brochen, er sieht mit Angst dem letzten Acte dieses traurigen Dramas entgegen.

* Noch nicht dagewesen. In Oppeln waren mehrere Bäcker in eine Polizeistrafe von je 3 Mark genommen worden, weil sie die dortige polizeiliche Brodtaxe bei ihren Backwaaren nicht innegehalten hatten. Sie hatten nicht etwa zu kleines Brod geliefert, sondern im Gegentheil, das Brod ist beträcht­lich schwerer hergestellt, als die Polizeitaxe angeordnet hatte. Der Prozeß hatte drei Instanzen durchgemacht und ist jetzt endgiltig vom preußischen Kammergericht dahin entschieden worden, daß die angeklagten Bäcker freizusprechen seien. Damit haben die Bäcker denn glücklich daS Recht erstritten, dem Publikum größeres Brod zu liefern, als die Polizei für angemessen hält. Daß es dazu aber erst eines langwierigen Prozesses bedurfte, wird man außerhalb Deutschlands kaum für möglich halten. Die Geschichte klingt wie eine beißende Sathre.

* Erfurt, 22. Juni. Der Rendant der Kämmeretkaffe in Geb es er bei Erfurt erschoß sich während der Kaffen­revision.

* Eigenartig ausgeschmückt hat der Schankwirth G. an der Ecke der Hirten- und Bartelstraße in Berlin seine Gaststube. Ueber dem Ladentisch prangt neben einer Reihe von Würsten, denen sich unwillkürlich Aller Blicke zuwenden, dasschwarze Brett" in Gestalt eines Plakats, das in rother Tinte die Ueberschrift trägt:Durchbrenner und Zechpreller". Darunter folgen 26 Personen, die nach Namen, Stand und Höhe der Schuld gekennzeichnet find. Zu ihnen gehören ein Schuldiener, ein Malermeister und ein Schriftsteller, welch letzterer mit 35 Pfg. angekreidet steht.

* Die allen Besuchern Wilhelmsbads bei Hanau wohl­bekannte sogen, tausendjährige Eiche, ein alter, ehr­würdiger Baumriese, ist in Folge von Brandstiftung voll­ständig abgebrannt. Durch den weithin leuchtenden Feuerschein wurde die Feuerwehr von Keffelstadt alarmirt, doch gelang es nicht, den wie Zunder brennenden ungeheuren Baum zu retten.

* Ein überlegtes Jawort. Aus G u t e n st e i n bei Wien wird derN. Fr. Pr." berichtet: Dienstag den 11. Juni wohnte ich der Trauung eines Bauers aus dem Dürnbach bei, der eine Klosterthalerin heirathcte. Braut und Bräutigam stehen vor dem Altäre. Der Pfarrer hält die Ansprache und forderte zum Schluffe dasJa" der Braut­leute. Aber der Dürnbachbauer schweigt. Der geistliche Herr fragt nochmals, er schweigt wieder. Allgemeines Erstaunen.

Feuilleton.

Badereisen.

Von Dr. med. Albert Moll, Berlin.

(Schluß.)

Am meisten zu bedauern sind Diejenigen, die an einen Kurort gehen sollen, der nicht schön gelegen und zu Aus­flügen wenig geeignet ist, wie wir dies z. B in dem von vielen Damen besuchten Franzensbad finden. Doch auch hier ist der Mensch erfinderisch. So hat man in etwas lang­weiligen Badeorten Nachmittagskuren eingerichtet- solche um glückliche Frau weiß ja sonst gar nicht, was sie in der zweiten Hälfte des Tages anfangen soll. Wenn sie jedoch Nachmittags noch einmal auf der Kurpromenade erscheinen soll, dann vergeht wieder einige Zeit mit dem Toilet emachen, mit dem Wege nach der Promenade, und jede Sorge wegen der Zeiteintheilung ist beseitigt.

Daß sich Kranke unnöthigen diätetischen Vorschriften in den Badeorten unterwerfen müssen, ist unbestreitbar. Man sieht dies schon daran, daß die entsprechenden Anordnungen wechseln, daß z. B. in manchen Badeorten jetzt Sachen erlaubt sind, die man früher nicht gestattete- ich erinnere nur an das Verbot, Butter zu essen. Wie viele Menschen haben sich ihre Ferien durch Verzicht auf alle möglichen Speisen verleiden lassen, ohne daß auch nur der geringste Anlaß hierzu be- stand! Ganz ernsthaft wird in einem Buche erörtert, daß die theuren Preise der Speisen in einigen Badeorten im In­teresse des Patienten liegen, der dadurch zur Mäßigkeit ver­anlaßt wird.

Manche Bäder rechnen damit, daß eine gewisse Sorte

von Menschen nie alle wird. Man bemerkt dies schon daran, daß wie Pilze aus der Erde die neuen Bäder jedes Jahr auflauchen. Wenn irgend ein kleines Wässerchen auS dem Boden hervorsickert, so kann ein unternehmungslustiger Mann daraus sofort einen Kurort machen, besonders wenn die Lage des Ortes günstig ist. Die Hauptsache ist geschäftlicher Sinn - dann wird eine Broschüre über den Badeort geschrieben, es wird auseinandergesetzt, daß dieser oder jener Kranke dort genesen sei- wenn er nicht gerade an dem Orte gestorben ist, wird er gern als gebessert oder geheilt angegeben. Ueber- haupt sind die Besserungen sehr häufig nur in den Reclamen zu lesen, während der Patient davon nichts empfindet. Um der Sache ein wissenschaftliches Mäntelchen umzuhängen, werden chemische Analysen eingefordert. Daß man überall im Wasser gewisse Bestandtheile nachweisen kann und daß der Gesundheit zuträgliche Stoffe auch außerhalb jenes Badeortes dem Körper einverleibt werden können, ja sogar, ohne daß der betreffende Patient den Brunnen trinkt, setzt die Bade- direction in ihren Reclamen nicht hinzu. Auch die großen Congresse, die jedes Jahr stattfinden und über die auch in politischen Blättern sehr häufig Mittheilungen enthalten sind, zeigen, wie schwach es mit der wissenschaftlichen Begründung der Badekuren bestellt ist. Die Vorträge, die auf solchen Versammlungen gehalten werden, sind durchschnittlich im Ver­laufe einiger Jahre immer dieselben, wenn auch der Name des Vortragsthemas wechselt. Im Allgemeinen erfahren eS die Patienten selbst am besten, wie wenig ihnen die meisten Bäder nützen- aber sie werden mit dem Tröste entlassen, daß die Wirkung nachkomme". Leider vermag dieser Trost nur zu oft des Kranken Gesundung nicht herbeizuführen. Die nachkommende Wirkung ist mitunter ein moralischer Katzen­jammer bei der Durchsicht der Portemonnaies. Mit Vorliebe

wird dem Patienten auch angerathen, daß er mehrere Jahre hintereinander wiederkommen müsse, wenn er den vollen Erfolg der Kur sehen wolle- dies ist einer der schlauesten Kniffe.

Nun wird man vielleicht aus meinen obigen Auseinander­setzungen den Schluß ziehen wollen, daß ich die Badeorte für überflüssig erkläre. Davon soll gar nicht die Rede sein. Ich halte es vielmehr für wahrscheinlich, daß für gewisse Kranke die Badeorte ersprießlich sind. Ich glaube ferner, daß solche Reisen der Patienten häufig auch für den Arzt nothwendig sind, der gern auf das Vergnügen verzichtet, die langweiligen, stets gleichbleibenden Klagen desselben Patienten fortwährend anzuhören. Zu dieser Erholung des Arztes genügt es aller­dings, wenn der Patient überhaupt einige Wochen verreist. Es ist dazu nicht eines der großen Welt» und Luxusbäder nöthig. Man mache aber zum Beweise dafür, daß Trink- und Badekuren nothwendig sind, nicht den Hinweis darauf, daß viele Patienten und Patientinnen sich in den Badeorten erheblich wohler fühlen. Gewiß ist dies der Fall. Man nehme eine Frau an, die zu Hause, wie es in den besten Ehen vorkommen soll, öfter Zwistigkeiten mit dem Manne hat. Sie geht einige Wochen in einen Badeort, und in anderer ihrem Temperament mehr zusagender Gesellschaft fühlt sie sich wohler als bei ihrem griesgrämlichen Gatten zu Hause- die Besserung erklärt sich also mitunter sehr harmlos. Und schließlich vergesse man auch nicht, daß viele dieser Badeorte in schönen Gebirgsgegenden liegen und daß trotz der kleinlichen Vorschriften viele Patienten noch Zeit haben, Spaziergänge zu machen und sich in der frischen Luft zu erholen. Man übersehe auch nicht, daß der Patient den all­täglichen Sorgen der Heimath entrückt ist. Aber besser würde sich ein großer Theil der Kranken, die alljährlich unsere be­kannten Bäder aufsuchen, erholen, wenn sie, ohne sich die