Ausgabe 
22.6.1893 Erstes Blatt
 
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Donnerstag den 22 Juni

Nr. 144

893

Erstes Blatt

Gießener Anzeiger

Kenerak-Mnzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Giehen

Gratisbeilage: Gießener Iamitienblätter

Amtlichev Theil

(L. S.)

Ernst Ludwig.

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Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag« für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi« Vorm. 10 Uhr.

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Oteßener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des Montag«.

Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Der Vertrieb der Loose in der Provinz Oberhesien ist gestattet.

Gießen, den 20. Juni 1893.

GroßherzoglichcS Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Alle Anneincen-Bureaux de« In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Darmstadt, 19. Juni. Das Großherzogliche Mini­sterium der Finanzen, Abtheilung für Forst- und Cameralverwaltung, hat untermheutigen Datum an die Großherzoglichen Forstämter und Oberförstereien folgendes Ausschreiben gerichtet:

Mit Rücksicht darauf, daß der seither schon vor« handene Futtermangel sich in den letzten Tagen noch erheblich gesteigert hat, beauftragen wir die Großh. Oberförstereien, bis auf Weiteres den Eintrieb des Viehes in die sämmtlichen offenen Bestände der Do- manialwaldungen für die unter Aufsicht von Hirten stehenden Gemeindeheerden sofort unentgeltlich zu ge­statten.

Hiervon auszuschließen sind selbstverständlich die­jenigen Domanialwaldungen, in denen wegen bestehender Berechtigungen die Domanialverwaltung die freie Ver­fügung über die Weidenutzung nicht besitzt.

Bezüglich der Gemeindewaldungen wollen Sie mit den Großh. Bürgermeistereien zu vereinbaren suchen, daß hier in gleicher Weise verfahren wird."

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Königin Friedrich. I In Benn.

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Bekanntmachung,

betreffend die Reichstagswahlen.

Zur Berichtigung der gestern von dem Unterzeichneten erlassenen Bekanntmachung diene, daß der in die engere Wahl gelangte Candidat K. Meinert-Conradsdorf mit Vor­namen nicht Konrad, sondern Karl heißt.

Gießen, den 20. Juni 1893.

Der Wahlcommisiar: v. Gagern.

Stratzen-Sperre.

Die Kreisstraßen-Ortsdurchfahrt in Haufen wird wegen Anlage eines Canals von

Freitag den 23. Juni I. Js.

bis auf Weiteres für den Fuhrwerksverkehr gesperrt.

Gießen, den 20. Juni 1893.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

betreffend Abhaltung landwirthschaftlicher Vorträge.

ES wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Herr Landwirthschaftslehrer Leithiger von Alsfeld einen Vortragüber die zur Milderung der Futternoth dienenden Mittel" abhalten wird:

Sonntag den 25. Juni 1893, Nachmittags 3 Uhr, im Saale des Gastwirths Theiß zu Weitcrshain,

Mittwoch den 28. Juni 1893, Abends 8 Uhr, imEnglischen Hof" in Grünberg,

Samstag den 8. Juli 1893, Abends 8 Uhr, in der Hei- land'fchen Wirtschaft zu Lich,

Sonntag den 9. Juli 1893, Nachmittags 3 Uhr, imSolmfer Hof" in Hungen.

Zu diesen Vorträgen werden alle Mitglieder des land- wirthschaftlichen Vereins, der landwirthschaftlichen Localvereine und überhaupt alle Freunde der Landwirthschaft hierdurch ergebenst eingeladen.

Die Herren Bürgermeister der vorgenannten und benach­barten Gemeinden werden ersucht, auf möglichst zahlreichen Besuch der Versammlungen hinzuwirken.

Gießen, den 19. Juni 1893.

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen. Jost.

Bekanntmachung,

Amtstage des Großherzoglichen Kreisamts Gießen betreffend. Die unterzeichnete Behörde wird

Samstag den 1. Juli 1893, von Vormittags 8 Uhr an, einen Amtstag im Rathhause zu Grünberg abhalten und wird den Kreis-Eingesessenen aus den Amtsgerichts-B^irken Grünberg, Homberg und Laubach anheimgestellt, etwaige Anliegen in diesem Termine vorzubringen.

Gießen, den 20. Juni 1893.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

,, Sandtorten, r vortrefflich. In Colonial- nd 30 Pf?._________

Bekanntmachung,

betreffend die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Herbst 1893.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Herbst 1893 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung

spätestens bis zum 1. August 1893

bei der unterzeichneten Commission einzureichen.

Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Spe- ciellen das Folgende bemerkt:

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs - Com­mission nur dann auznbringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthalts­ort hat.

2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adreffe angegeben wird.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a. GeburtSzeugniß;

b. Einwilligungs-Attest de8 VaterS oder Vormundes mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen und muß die Unterschrift deS VaterS oder Vormundes beglaubigt fein;

c. ein UnbescholteuheitSzeugniß, welches von der Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde aus­zustellen ist-

d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.

5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, La­teinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.

6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prü­fung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheitszen-niß beizulegen.

Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anlage 2 zur Wehr-Ordnung vom 22. Novbr. 1888 Regjerungs-Bl^ Nr. 5 von 1889) Ausschluß.

Bezüglich des PrüfungStermins, sowie des LocalS, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt entweder weitere Bekanntmachung oder schriftliche Mittheilung.

Darmstadt, den 18. Juni 1893.

Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende:

Dr. Zeller.

Gießen, 20. Juni 1893. Betr.: Die Reichstagswahlen.

Bekanntmachung.

Der Unterzeichnete bringt hiermit zur öffentlichen Kennt­niß, daß

Mittwoch den 28. Juni d. I., Vorm. 11 Uhr, in dem Sitzungssaale des Regierungsgebäudes zu Gießen die Protocolle über die am 24. Juni stattfindende engere Wahl durchgesehen und die Resultate der Wahl zusammengesteut werden. Das Ergebniß wird sodann verkündet werden.

Der Zutritt zu dem Locale steht jedem Wähler frei. Der Wahlcommissär für den 1. hessischen Wahlkreis:

v. Gagern.

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Gießen, den 20. Juni 1893. Betr.: Wie vorher.

DaS Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien der in den Amtsgerichtsbezirken Grüuberg, Homberg und Laubach gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen.

Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß bringen lassen.

v. Gagern.

Vierteljähriger ASonnkmenisprelsr 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn.

Durch dir Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.

fltfboction, Expedition und Druckerei:

-chulllr-tzeNr.7.

Fernsprecher 61.

Edict,

die Einberufung des Landtags betreffend.

Vom 19. Juni 1893.

Ern st Ludwig von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. rc.

Nachdem Wir in Anbetracht der durch die anhaltend trockene Witterung hervorgerufenen Nothlage der Landwirth­schaft und der Viehzucht beschlossen haben, zum Zwecke der Berathung und Beschlußfassung über die Mittel zur thunlichsten Milderung und Beseitigung des eingetretenen und weiter zu besorgenden Nothstandes Unsere getreuen Stände auf

Dienstag den 27. Juni 1893

zu einer außerordentlichen Tagung einzuberufen, so verkünden Wir solches hierdurch öffentlich und gesinnen an Unsere ge­treuen Stände, daß sie sich an dem genannten Tage in Unserer Haupt- und Residenzstadt Darmstadt zur Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Rechte vereinigen und die Vorlagen entgegennehmen, welche Wir beabsichtigen an sie gelangen zu lassen.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und bei­gedrückten Großherzoglichen Siegels.

Kranichstein, den 19. Juni 1893.

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Bekanntmachung.

betreffend die Veranstaltung von Verloosungen innerhalb des GroßherzogthumS, hier seitens des Ortsvorstandes zu Hungen.

Der Ortsvorstand zu Hungen beabsichtigt, mit dem am 18. September l. I. daselbst stattfindenden Viehmarkt eine Verloosung von Tbieren und landwirthschaftlichen Gerüchen zu verbinden.

Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat die , nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung j unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 5000 Loose zu 1 Mark das Stück ausgegeben werden dürfen und min- 1 bestens 60 Procent des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der !

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Gießen, 21. Juni 1893. J Betr.: Nothlage der Landwirthschaft.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

ä* die Großh. Bürgermeistereien de- Kreise-.

Wir weisen Sie an, die beiden vorstehenden Erlasse des Großh. Ministeriums der Finanzen, Abtheilung für Forst« und Cameralverwaltung, in Ihren Gemeinden alsbald in ortsüblicher Weise verkündigen zu lassen.

v. Gagern.