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Erstes Blatt. Donnerstag den 21. December 893
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Gießener Anzeiger
Smerat-Anzeiger.
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Herulpr ech« 51.
Amts- und Anzeigeblutt für den Ureis Gietzen.
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chratisöeikage: Hießmer Kamikienötätter.
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Abonnements^Emla-ung!
Zum Bezug des „Giehener Anzeiger" für das 1. Vierteljahr 1894 laden wir hiermit ergebenst ein. Wie bisher, wird der „Gießener Anzeiger" die Tagesereignisse in kurzer den Thatsachen entsprechender Weise zur Kenntniß seiner Leser bringen. Die neuesten Nachrichten der zuverlässigsten telegraphischen Nachrichten-Bureaus sowie zahlreiche Mittheilungen aus dem engeren und weiteren Vaterland halten den Leser stets über die Vorfälle in demselben auf dem Lausenden. Unterstützt durch an allen Orten der Provinz Oberhessen ansässige Berichterstatter, ist der „Gießener Anzeiger" ferner in der Lage, die interessanten Vorgänge in der Provinz so frühzeitig wie möglich zur Kenntniß seiner Leser zu bringen, desgleichen wird den Begebenheiten in der Stadt Gießen die gebührende Besprechung im localen Theile des Anzeigers zu Theil werden. Der in der Provinz Oberhessen betriebenen Landwirthschaft wird der Anzeiger durch Veröffentlichung von allem Wissens- werthen aus dem Gebiete derselben besondere Berücksichtigung zu Theil werden lassen, daneben aber auch die Beobachtungen und Erfahrungen in Haus- wirth schäft, Handel, Gewerbe und Industrie in den Kreis seiner Besprechungen ziehen. Ein gediegenes Feuilleton wird neben besonderen Ar- nkeln ernsteren und heiteren Inhaltes den erwünschten Unterhaltungsstoff bieten. Außerdem werden die „Gießener Familienblätter", welche dem Anzeiger wöchentlich 3 mal beigelegt werden, und die stets ein gewähltes Feuilleton als Unterhaltungsstoff bringen, namentlich im Kreise der Familien eine beliebte Beigabe bieten.
Wir ersuchen nun namentlich auswärttge Leser, ihre Bestellung bei der Post baldgefl. aufgeben zu wollen. Neuhinzutretende erhalten vom Tage der Bestellung bis 1. Januar den Anzeiger kostenfrei zugestellt, wie wir auch gerne bereit sind, Probe- Nummern nach auswärts postfrei zu versenden. Den Lesern in hiesiger Stadt werden wir, wie seither, den Anzeiger weitersenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen, falls nicht ausdrückliche Abbestellung erfolgt.
Hochachtend
Verlag des „Gießener Anzeiger"
Brühl'sche Druckerei (Fr. Chr. Pietsch).
Amtlichem Theil.
Bekanntmachung,
betreffend Schafräude in Saasen.
Nachdem die Räude unter den Schafen der Gemarkung Saasen erloschen und die angeordnete Desinfection ausge- sührt ist, heben wir hiermit die angeordneten Sperrmaßregeln auf.
Gießen, den 19. December 1893.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
___________________v. Gagern.___________________
Bekanntmachung.
In neuerer Zeit sind falsche Reichskaffenscheine zu fünfzig Mark zum Vorschein gekommen und angehalten worden.
Wir sichern demjenigen, welcher einen Verfertiger oder wissentlichen Verbreiter solcher Falschstücke zuerst ermittelt und der Polizei- oder Gerichtsbehörde dergestalt nachweist, daß der Verbrecher zur Untersuchung und Strafe gezogen werden kann, eine nach den Umständen von uns zu bemessende Belohnung bis auf Höhe von 3000 Mark zu.
Berlin, 27. November 1893.
Reichsschuldenverwaltung.
v. Hoffmann.
Das Verzeichniß der seit der vorjährigen Steuerrezulirung stattgefundenen Bau« und Culturveränderungen in der Gemarkung Gießen liegt von heute ab vier Wochen lang zur Einsichtnahme offen.
Gießen, den 18. December 1893.
Großh. Ortsgericht Gießen.
Gros.
Deutsches Reich.
Berlin, 19. December. Von allen Seiten wird anerkannt, daß das Unheil gegen die beiden französischen Spione sehr mild ausgefallen ist. Getheilt sind aber die Meinungen darüber, ob diese Milde angebracht war. Nach dem französischen Spionagegesetz vom 26. November 1891 hätte auf Todesstrafe erkannt werden mässen. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch bestimmt in § 92 über den Landesverrath folgendes: „Wer vorsätzlich Staatsgeheimnisse oder Festungspläne oder solche Urkunden, Actenstücke oder Nachrichten, von denen man weiß, daß ihre Geheimhaltung einer anderen Regierung gegenüber für das Wohl des Deutschen Reiches oder eines Bundesstaates erforderlich ist, dieser Regierung gegenüber mittheilt oder öffentlich bekannt macht, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Festungshaft nicht unter sechs Monaten ein." — Das französische Gesetz hat folgende drakonische Bestimmungen: Die Todesstrafe wird festgesetzt „gegen Jeden, der mittelst Verkleidung oder mittelst Beilegung eines falschen Namens oder Standes oder mittelst Verheimlichung seines Standes oder Berufes oder seiner Staatsangehörigkeit sich Eingang verschafft in eine Festung, in einen Kriegshafen, ein verschanztes Lager, in ein beliebiges Festungswerk, ein Staatsschiff oder eine dem Landheer oder der Marine gehörige Fabrik — und dort zum Zwecke der Spionage Nachrichten entwendet und gesammelt hat, welche für die Landesvertheidigung oder die äußere Sicherheit des Staates von Wichtigkeit sind." — Für den Nichtoffizier treten einige Milderungen ein und zwar lebenslängliche Zwangsarbeit für Denjenigen, „der zum Zwecke der Spionage topographische Aufnahmen oder Arbeiten fertigt" rc. Bisher haben die Franzosen in den zwei Jahren des Bestehens des Gesetzes noch nicht Veranlassung gehabt, dessen direcr gegen deutsche Offiziere gerichteten Bestimmungen anzuwenden. Es unterliegt jedoch keinem Zweifel, daß, fingen die Franzosen einen activen deutschen Offizier als Spion ab, sie ihn die volle Schwere des Gesetzes fühlen lassen würden. Es würden somit deutsche Offiziere, die in Frankreich abgefaßt wären, ohne Gnade und Barmherzigkeit unter die Guillotine gebracht bezw. erschossen werden.
— Ueber die jüngften Kämpfe zwischen der deutschen Schutztruppe in Südwest-Afrika und den räuberischen Witbois sind nunmehr amtliche Nachrichten vom Major Francois, dem Oberführer der Schutztruppe, selbst eingegangen. Aus ihnen erhellt, daß die ursprünglichen, aus englischer Quelle stammenden Meldungen über diese Vorgänge tendenziös gefärbt waren, wenn sie zu berichten wußten, daß hierbei die Deutschen sehr ungünstig abgeschnitten hätten. Im Gegentheil, die Witbois haben auch in den letzten Zusammenstößen mit der deutschen Schutztruppe den Kürzeren gezogen, eine nachdrückliche Verfolgung der Feinde wurde indessen durch die überaus schwierigen Terrainverhält- nisse unmöglich gemacht. Zur Sicherung der von den räuberischen Zügen der Witbois vorzugsweise bedrohten Gegenden hat Major v. Franxois entsprechende Maßnahmen getroffen. Leider sind die ihm zur Verfügung stehenden Streitkräfte zu schwach, um mit ihnen die Witbois so empfindlich züchtigen zu können, als sie es verdienen, jedenfalls wäre es im Interesse des deutschen Ansehens in Südwest- Afrika höchlichst zu bedauern, wenn der deutschfeindliche Häuptling Hendrik Witboi sein Unwesen noch längere Zeit ungestraft fortsetzen würde.
— Es kann nunmehr als ausgemacht gelten, daß der spanischerseitö angeregte Plan einer Bekämpfung des Anarchismus auf internationalem Wege inS Wasser gefallen ist. Sämmtliche Regierungen, bei denen deshalb angeklopft wurde, haben es abgelehnt, auf die Sache näher einzugehen, es wird demnach auch fernerhin jeder Staat auf eigene Faust mit seinen Anarchisten fertig werden müssen, so recht und schlecht dies eben gehen will. Auch die freie Schweiz hat sich jetzt unter dem Eindrücke der jüngsten großen Dynamitattentate zum Erlasse eines Ausnahmegesetzes gegen die Anarchisten veranlaßt gesehen, welches die Aufmunterung zu Verbrechen wider Personen, wie gegen die staatliche und gesellschaftliche Ordnung, den Mißbrauch von Sprengstoffen usw. mit schweren Strafen bedroht/ der betreffende Entwurf liegt der Bundesversammlung bereits vor. In Frankreich sind unterdessen
die vier Ausnahmegesetze gegen die Anarchisten in beide» Kammern schon durchgepeitscht worden, in der Deputirten- kammer wurden sie mit sehr großer Mehrheit, im Senat sogar einstimmig angenommen. Die Anarchisten jenseits der i Vogesen sind aber offenbar entschlossen, sich nicht einschüchtern 1 zu lassen, gerade in den letzten Tagen sind sie wieder mit । einer ganzen Reihe von Kundgebungen hervorgetreten. Unter i denselben spielten Drohbriefe, die in Paris, Ettenne und noch i anderen Städten aufgefunden wurden, eine Hauptrolle, eß ! werden in ihnen weitere anarchistische Attentate angekündigt | — recht angenehme Aussichten für die Weihnachtsfeier in । Frankreich!
— Vom Bundesrath. Der Ausschuß des Bundes- i raths für Handel und Verkehr hielt heute eine längere j Sitzung ab und berieth eine große Anzahl von Eingaben, I welche sich zumeist auf Regelung der Arbeitszeit im | Bäckergewerbe und die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe beziehen.
— Offiziöses Dementi. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Eine unter Berufung auf die Autorität eineß Parlamentariers durch die Presse gehende Mittheilung, ; wonach die Regierung auf die vorgeschlagene Weinsteuer I verzichte und eine neue Form suche, welche die Steuer wirklich den (Konsumenten auserlege, entbehrt der Begründung.
— Zucker-Ausfuhrprämien. Die „Nat.-Ztg." schreibt: Wie wir zuverlässig erfahren, war die Mittheilung einer hiesigen Correspondenz, daß die Weiterzahlung der Zucker- Ausfuhrprämien über den gesetzlich feststehenden Zeitpunkt hinaus in Regierungskreisen erwogen werde, unbegründet. Die Mittheilung ist mit Unrecht für offieiös gehalten worden; sie hatte offenbar nur die Bedeutung eines Fühlers aus Interessentenkreisen.
Neueste Nachrichten.
Depeschen des Bureau „Herold".
Berlin, 19. December. Das preußische StaatSminsterium hat in seiner letzten Sitzung sich mit dem Anträge des Justizministeriums, betr. Abänderung des Strafprozeßverfahrens, beschäftigt. Ueber die Frage, ob es besser sei, als Berufungsinstanz Landes-, resp. Ober-Landesgerichte einzuführen, waren die Meinungen der Minister getheilt.
Berlin, 19. December. Der „Post" zufolge ist der Gesetzentwurf, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt und Flößerei, soweit gediehen, daß derselbe in diesen Tagen dem Bundes- rathe zugestellt werden kann.
Berlin, 19. December. Die Novelle zum Unterstützungswohnsitzgesetz hat von der Commission, welche mit der Vorberathung betraut gewesen ist, eine unbedeutende Veränderung erhalten; als Termin der Inkraftsetzung wird der 1. April 1894 bezeichnet.
Berlin, 19. December. In Börsenkreisen wie in der Presse hat der Protest der deutschen Reichsregierung gegen die willkürliche Verkürzung der Rechte der deutschen Gläubigerin Griechenland allgemeine Befriedigung hervorgerufen. — Die „Vossische Zeitung" zweifelt an dem Erfolg des formellen Einspruchs des deutschen Gesandten in Athen. Das Blatt hält eine von den verschiedenen Regierungen unterstützte energische Action der vereinigten Gläubiger Griechenlands für allein wirkungsvoll.
Wien, 19. December. Infolge des Boykotts der Pilsener Bierbrauereien durch die Wiener Gastwirthe ist hier der Consum des Pilsener Bieres auf den zwölften Theil des früheren herabgesunken.
Wie», 19. December. Nach einer Meldung des „Neuen Wiener Tageblattes" hat sich Kaiser Franz Joseph eine Erkältung zugezogen; er muß auf Anordnung der Aerzte das Zimmer hüten.
Wien, 19. December. Hinsichtlich der von der spanischen Regierung ergriffenen Initiative zur Vornahme internationaler Maßregeln gegen den Anarchismus wird sich Italien dem von der englischen Regierung angenommenen Standpunkte anschließen.
Budapest, 19. December. Der Bischof von Raab, Dr. Zalka, hat die Geistlichen seines Bezirkes in einem Schreiben nufgeforbert, bei den Abgeordneten ihrer Bezirke dahin zu wirken, daß sie gegen die Kirchenpolitik der Regierung Stellung nehmen. In dem Schreiben heißt es: „Wir wollen nicht, daß das protestantische Eherecht neun Millionen Katholiken an den Hals gehängt wird,- wir halten unentwegt an den Satzungen der Ktrche des heiligen Stephan fest. Die Jurisdiction über die Ehe gebührt ausschließlich der Kirche."


