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Dimstaq den 21. März
Der Kteße»«r **idg<t «rschnnr täglich, teil Lu-nahme bei MontagS.
Die Gießener gi**UU*ir4lfet -Serben bem Anzeiger wöchentlich bceimal tzeigelegt.
Gießener Anzeiger
Kenerat-Anzeiger.
1893
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Alle Annoncen.Bureaux be» In» unb AuSlanbe» nehmen Anzeigen für ben „Gießener Anzeiger" entgegen.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung,
betreffend Maul- und Klauenseuche zu Wetzlar.
Wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche ist Seilens des König!. Landrathsamts Wetzlar der auf Dienstag den 22. März d. I anberaumte Viehmarkt aufgehoben worden.
Die Großh. Bürgermeistereien derjenigen Gemeinden, aus welchen Jntereffenten den Wetzlarer Markt zu besuchen pflegen, wollen dies alsbald in ortsüblicher Weise verkündigen lassen.
Gießen, den 20. März 1893.
Großherzoglichetz Kreisamt Gießen.
___________________v. Gagern._______
Gießen, am 18. März 1893. Betr.: Die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien des «reise-.
Im Hinblicke auf das mit dem 1. April d. I. in Kraft tretende Gesetz, betr. die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung, weisen wir Sie an, dafür zu sorgen, daß am genannten Tage die öffentlichen Uhren in Ihren resp. Gemeinden übereinstimmend nach der neuen Zeit eingestellt werden.
Bei allen Eisenbahnstationen und Telegraphenanstalten ist die neue Zeitbestimmung stets zuverlässig zu erfahren; im Uebrigen werden auch die Postboten und Landbriefträger die Zeit richtig angeben können.
Wegen der im Eigenthum der kirchlichen Gemeinden befindlichen Uhren ist an die oberen kirchlichen Behörden besonderes Ersuchen ergangen.
_______ v. Gagern.___________________
Bekanntmachung.
Vom 1. April d. I. an wird auf der Strecke Gießen -Großen-Buseck der Oberhessischen Eisenbahnen an Werk- tagen ein 'Arbeiter-Krühzug verkehren, der nach 5 Uhr (Mitteleuropäischer Zeit) von Gießen nach Großen - Buseck leer fährt und von Großen-Buseck um 5 Uhr 50 Minuten (Mitteleuropäischer Zeit) nach Gießen wieder abgeht.
Die Bahnstrecke Gießen — Großen-Buseck wird während dieses Zugverkehres nach Maßgabe der Bahnordnung für deutsche Bahnen untergeordneter Bedeutung betrieben, also ohne Bewachung der Bahn und ohne Schließen der Schranken au den Bahu-Uebergängen; dagegen wird bei Annäherung des Zuges au einem Wegubergang mit der auf der Locomotive befind- lichen Glocke zur Warnung für die Pafiauten geläutet.
Alle Diejenigen, welche in den genannten Morgenstunden auf den von der Bahn überschrittenen Straßen und Wegen zu Fuß oder zu Wagen verkehren, werden daher aufgefordert, auf das Läute-Signal zu achten und die Bahn nicht zu überschreiten, so lange dasselbe ertönt.
Gießen, den 16. März 1893.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. ___________________v. Gagern.
Gießen, den 16. März 1893.
Betr.: Einlegung eines Arbeiter-Frühzuges auf der Strecke Großen-Buseck—Gießen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien Alten-Buseck, Annerod, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Climbach, Gießen, Großen-Buseck, Harbach, Hattenrod, Oppenrod, Reiskirchen, Rödgen, Trohe, Wieseck.
Wir beauftragen Sie, vorstehende Bekanntmachung bis zum 1. April d. I. mehrere Male, jedenfalls aber an den zwei letzten Tagen im Monat März ortsüblich zu publiciren.
v. Gagern.
Deutsches Reich.
Berlin, 18. März. Das preußische Herrenhaus hielt nach langer Vertagung am Freitag wieder eine erstmalige Sitzung ab. In derselben widmete der Vicepräsident v. Manteuffel dem verewigten Herrenhaus-Präsidenten Herzog v. Ratibor einen warmen Nachruf- in der weiteren Sitzunc wurden einige kleinere Vorlagen angenommen- auch in der Samstagssitzung gelangten verschiedene kleine Entwürfe zur Annahme.
— Auch die zweite Lesung der Militärvorlage in >er Commission am vergangenen Donnerstag und Freitag hat mit einem vollständig negativen Ergebniß geendet, welcher Ausgang nach dem Verlaufe der ersten Commissionslesung allerdings nicht im Mindesten überraschend mehr erscheint. Die Abstimmungen in der entscheidenden Freitagssitzung der Commission betrafen neben der Regierungsvorlage die vom Centrum, von den Freisinnigen und von den Nationalliberalen gestellten Anträge. Nationalliberalerseits war durch Abg. v. Bennigsen der (neue) Antrag gestellt worden, welcher in einem Kernpunkt auf eine Erhöhung der Friedenßpräsenzstärke m Durchschnitt um rund 50,000 Mann (einschließlich der Unteroffiziere) hinausläuft, während die Regierungsvorlage eine Erhöhung von rund 84,000 Mann verlangt. Der durch Dr. Lieber vertretene Centrumsantraa will die gegenwärtige Friedenspräsenzstärke (486,000) beibehalten und nur die Bewilligung des Mehrbedarfs an Unteroffizieren im Etat offen lassen, und auch der durch Richter vertretene Antrag der Freisinnigen geht über die jetzige Friedenspräsenzstärke nicht hinaus, welche für anderthalb Jahre unter gesetzlicher Feststellung der zweijährigen Dienstzeit für die Fußtruppen festgesetzt werden soll. Bei den Abstimmungen wurden indessen alle drei Anträge mit jedesmal erdrückender Mehrheit abgelehnt, auch die Regierungsvorlage selbst fiel gegen die Stimmen der Conservativen. Die Commission wird nur noch einmal zur Redigirung des schriftlichen Berichts zusan men- treten, was in der Zeit zwischen dem 14. und dem 17. April geschehen soll. Die Militärvorlage ist also in der Commission definitiv gescheitert, ob es jedoch im Plenum wenigstens noch zu einer Verständigung kommen wird, erscheint namentlich in Hinblick auf die auffallend bestimmte Stellungnahme des Reichskanzlers bei der zweiten Commissionslesung höchst fraglich. Die Wahrscheinlichkeit einer Reichstagsauflösung rückt hiermit immer näher und die Parteien werden gut thun, schon jetzt ihre Vorbereitungen für den eventuellen Wahlkampf zu treffen.
Berlin, 18. Marz. Gestern fand beim Reichskanzler Caprivi eine Abendgesellschaft statt, welcher außer dem französischen Botschafter und dem serbischen und brasilianischen Gesandten zahlreiche Offiziere, die Vicepräsidenten des Reichstages, Ballestrem und Baumbach, ferner die Ab- geordneten Lieber, Koöcielski, Donimioski, Bennigsen, Schneider (Hamm) und Manteuffel beiwohnten.
— Der „Post" zufolge erhielt die Verlegung des Landes-Bußtages die königliche Sanction. Das Gesetz trete am 1. April in Kraft - der Bußtag am 26. April falle demnach aus. Der neue Bußtag werde am 22. November gefeiert.
Berlin, 18. März. Anläßlich des Gedenktages wurde auf den Gräbern der Märzgefallenen in Friedrichshain schon seit früher Morgenstunde eine große Menge Kränze niedergelegt. Ein starkes Aufgebot von Polizei hält die Ordnung aufrecht. Bisher ist der Tag ruhig verlaufen.
2lu»lan0.
Basel, 18. März. In dem Prozesse gegen die Directoren Wüst, Kling und Consorten von der „Allgemeinen Credilbank", die des Betruges, der Urkundenfälschung und des betrügerischen Bankerotts angeklagt sind, ist heute das Urtheil gefällt worden. Wüst wurde zu 5 Jahren, Kling zu 3 Jahren Zuchthaus unter Einrechnung der einjährigen Untersuchungshaft, Bernheim zu 4 Monaten, Bürgi zu 2 Monaten, Stremayr zu 6 Wochen und Degen zu einem Monat Ge- fängniß verurtheilt- Hindert wurde freigesprochen.
— In Frankreich hat der überraschende Tod Jules Ferrys das Interesse an den schwebenden Panamafragen vorläufig in den Hintergrund gedrängt. Ferry war bekanntlich im Januar 1888 durch die Revolverkugel eines Wahnwitzigen verwundet worden, die eine Contusion des Herzens zurückgelassen hatte- an den Folgen dieser Herzkrankheit ist nun Ferry am Freitag Abend 6x/4 Uhr plötzlich gestorben. Jules Ferry hat im öffentlichen Leben Frankreichs als einer der hervorragendsten und begabtesten republikanischen Staatsmänner, als Ressortminister, zweimaliger Cabinetschef und Präsidentschaslscandidat der gemäßigten Republikaner bei der Präsidentenneuwahl des Jahres 1887 wiederholt eine einflußreiche und glänzende Rolle gespielt, freilich sah er sich daneben auch der erbittertsten Bekämpfung von Seiten seiner politischen Gegner ausgesetzt und mußte er so manche herbe Enttäuschung verzeichnen. Nachdem er jahrelang das politische Stillleben eines einfachen Senators geführt, wurde Ferry kürzlich vom Senat zum Präsidenten gewählt und es hieß allgemein, er werde von diesem Posten aus seine abermalige Candidatur für die Präsidentschaft der Republik energisch be
treiben, welchen ehrgeizigen Plänen nunmehr durch den Tod ein Ende gemacht worden ist. Der Heimgang Ferrys hat in der politischen Welt Frankreichs allgemein den tiefsten Eindruck gemacht, gerade wie seinerzeit das Ableben GambettaS. Zahlreiche Politiker begaben sich im Laufe des Freitag Abend in das Sterbezimmer Ferrys und unterzeichneten eine Con- dolenzliste.
Paris, 18. März. Die Beisetzung der Leiche Jules Ferrys ist auf Montag festgesetzt worden. Die Leiche wird nach Fonchamps in den Vogesen übergeführt, woselbst die Beerdigung erfolgt.
Paris, 18. März. Infolge des gestrigen starken Sturmes ist die Telegraphenleitung Paris Brüssel unterbrochen. __
Deutscher Reichstag.
70. Sitzung. Samstag, 18. März 1893.
Aus der Tagesordnung steht zunächst erste Berathung der Novell zum Militärpensionsgesetz. ,
Kriegsminister von Kaltenborn- Stachau: Die Vorlage entspreche den vorjährigen Resolutionen des Hauses auf Erhöhung der Krtegszulagen und Fortbezug der Pension in höherem Betrage seitens der im Etvildienst befindlichen bez. im Communaldienst Gehalt Beziehenden. Den weitergehenden Vorlagen nach Gewährung erhöhter Pensionen auch an die Invaliden aus der Zett vor 1870/71 werde durch eine nach den Osterferien dem Hause zugehende Vorlage entsprochen werden. r , , ., . .
Abg. Pieschel (nl) stimmt dem Entwurf zu, obgleich derselbe nicht weit genug gehe. Nicht nur den im Eommunaldienst beschäftigten Pensionären sollten ihre Pensionen belassen werden, sondern auch den im Reichs- oder Staatsdienst Beschästiglen. Die Pension sei eben eine Entschädigung für früher geleistete Dienste; eine solche Enschädtgung dem Pensionär zu entziehen, sei eine Härte.
Abg. Hartmann (conf.) kündigt für die Eommtssionsberathung noch weitergebende Wünsche seiner Freunde an. Nolhtg sei vor Allem durchgehende Erhöhung der Pensionen, auch für die Hinterbliebenen, ferner Gleichstellung der vom Kaiser als solche Anerkannten, aber z. Z. lediglich auf den Gnadenfonds Angewiesenen. Auch müsse es nicht nur für die niederen Pensionen eine Grenze geben, bis zu der die Pension nicht der Eivtlbczüge halber verkürzt werden dürfe (bis 3000 Mk.), sondern ähnliche Bestimmungen müßten auch für die höheren Offiziere getroffen werden. Die Mittel für die Durchführung der Vorlage könnten ganz gut dem Jnvaltdensonds entnommen werden. Nicht zu billigen sei die Entziehung der Pension bet Verurthetlung wegen Landes- und Hochoerraths. Schon des Princips wegen dürfte eine Pension, die redlich verdient sei, nicht entzogen werden. t ,
Abg. v. Schöning (cons) will die Bestimmungen deS Gesetzes mit rückwirkender Kraft auch denjenigen Offizieren zu Gute kommen lassen, die schon in der ersten Hälfte des Krieges 1870 verwundet wurden, denen also nur ein Kriegsjahr von 1870/71 angerechnet worden.
Abg. Dr. Selig (bfr.) plaidirt für Berücksichtigung der ehemaligen schleswtg - holsteinischen Offiziere, die noch jetzt bet ihrer niedrigen, durch Gesetz von 1875 geregelten Pension blieben.
Generallieut. v. Spitz: Den Wünschen des Vorredners sei schon in dieser Vorlage entsprochen. ,
Abg. v. Gütlingen (Rp.) wünscht u. A. Erhöhung der Grenze, bis zu welcher eine Verkürzung der Pension nicht eintreten dürfe, über 3000 Mk. (Pension und Eivttgehalt zusammen) hinaus.
Abg. Groeber (Etr.): Für die Offiziere sei mit jener Grenze von 3000 Mk. genügend gesorgt, für die unteren Chargen könne aber noch etwas mehr gethan werden. Daß in dem Gesetz zwischen Communaldienst und Reichs- oder Staatsdienst unterschieden werde, sei ganz unbegründet. Wollte man überhaupt einen Unterschied machen, so könne das nur geschehen zwischen Pensiontrung wegen Dtenst- beschädtgung — da solle man niemals die Pension kürzen, denn die Pension sei der Ersatz für weitere Unfähigkeit, den Dienst noch weiter zu versehen — und zwischen der Pensiontrung, blos weil Einer zu weiterem Vorrücken nicht für fähig erachtet werde, eine Pensiontrung, wie sie so oft vorkomme.
Abg. Schmidt-Frankfurt (Soc.) geht auf die Fälle ein, in denen die Invalidität nicht durch äußere Verletzung, sondern durch innere schleichende Krankheit verursacht sei. In solchen Fällen gebe es häufig keine volle Pension, was eine Ungerechtigkeit sei. Es be= dürfe einer Garantie für genauere Untersuchung solcher Fälle, und zwar nicht blos durch Militärärzte.
Abg. Richter (bfr.): Infolge der Pensionirungen wegen Unmöglichkeit wetteren Avancements sei die Pensionslast schon sehr groß; durch diese Vorlage werde sie noch um 5 Millionen jährlich gesteigert. Wenn die Brei.ner ihre Liebesgabe etwas verkürzen lasten wurden, dann ließe sich auch die Pensions'ast leichter ertragen. Je mehr die Lasten für datz acttve Militär gesteigert würden, desto mehr würden die Mittel für andere Anforderungen gekürzt. Er wolle auf die Sache nicht näher etngeben, da angesichts der bevorstehenden Reichstagsaufläsung das Gesetz nicht wehr zu Stande kommm dürfte.
Abg. Menzer (cons.) tritt für verbesserte Relictenfürsorge ein, sowie für Beseitigung der Ungleichheit, daß einem in den Reichsoder Staatsdienst Eintretenden die Pension verkürzt werden dürfe, einem in Prioatdienst Eintretenden dagegen nicht.
Abg. Osann (natl) widerspricht dem Verlangen Dr. Hartmanns, daß selbst bei Land sverrath rc. die Pension nicht entzogen werden dürfe. Wer vom Reiche Pension beziehe, dürfe nicht gegen den Bestand des Reiches wirken. Gegenüber den Aeußerungen Richters über die finanzielle Laae verweist Redner auf den Jnvalidenfonds, aus dem auch für bessere Relictenverforgung die Mittel zu entnehmen seien. c ,
Abg. Graf Douglas (cons.) findet in der Vorlage wenig Wohlwollen; u. A. bedürfe die Berechnung des Einkommens der nicht etatsmäßig angestellten Mtlitäranwärter gründlicher Erwägung.


