Ausgabe 
20.4.1893 Erstes Blatt
 
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1893

Donnerstag den 20. April

GrfteS Blatt

Gießener

Hernlyrecher M,

Zlints- und Anzeigeblutt für den Kreis Giefzen.

Hratisöeitage: chießener Aamikienblätter

Amtlicher Theil

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reit« eingetretenen abermaligen Arbeiterrevolution in diesem Industrie-Lande, wie 1886, sprechen. Bis jetzt gewährt die neue Arbeiterbewegung in Belgien ein ziemlich krauses Bild von theils partiellen, theils gänzlichen Strikes in den wich­tigeren Arbeitszweigen, von Gewaltthätigkeiten aller Art seitens der Strikenden und von zahlreichen größeren und kleineren Zusammenstößen zwischen ihnen und den Vertretern der bewaffneten Macht. Einen besonders ernsten Charakter

Brussel, bewegung Charakter bei,

Mrtrn dem Anzeiger Wöchentlich dreimal .tigzlttu

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ch gute Maare und reelle feiner geehrten Abnehmer

trug der am Montag in Mons zwischen den Strikenden und der Bürgerwehr stattgefundenen Kampf. Erstere hatten bei der blutigen Affaire 4 Tobte und viele Verwundete, bei der BUrgerwehr gab es 14 Verletzte, darunter 3 Schwcrverwun- bete. Es wurden zahlreiche Verhaftungen vorgenommen. Die belgische Regierung trifft die umfassendsten Maßnahmen, um eine weitere gewaltthätige Ausbreitung des Strikes zu ver- hindern- u. A. wurden zwei Klassen der Miliz einberufen.

Ausland.

18. April. Die jüngste große Strike- in Belgien behält ihren gewaltthätigen immerhin kann man noch nicht von einer be-

Biertrljühligc,

2 Ciarf 20 Psg. ntt Brmgerlohn.

Durch die Post dez»H^ 2 Marl 50. W

Nebaction, EtvediNe« und Druckerei:

Steuer-Commiffariat Giehen.

Amtstage: Dienstags und Samstags Bormittags von 8ya bis 12 und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr.

Deutsches Reich.

Berlin, 18. April. Das deutsche Kaiser paar hat nunmehr seine italienische Reise angetreten, welche der Theilnahme an der Feier des silbernen Ehejubiläums des Königs Humbert und der Königin Margarita von Italien in

Rom gilt. In diesem erstmaligen gemeinschaftlichen Besuche des kaiserlichen Paares in der italienischen Hauptstadt kommen allerdings zunächst die vertraulichen und herzlichen Beziehungen erneut zum Ausdruck, welche ja schon längst zwischen Kaiser Wilhelm II. und König Humbert und ihren beiderseitigen Häusern bestehen. Aber schließlich führt die jetzige Jtalien- fahrt der kaiserlichen Majestäten die unentwegte Fortdauer auch des politischen Verhältnisses zwischen Deutschland und Italien und deö so innigen Freundschaftsbundes zwischen den beiderseitigen Völkern aller Welt wiederum vor Augen. Aufs Neue empfängt das deutsch italienische Bündniß durch daS Erscheinen deS deutschen Karserpaates in den Mauern der ewigen Stadt seine erfreuliche Besiegelung und bei dem Werthe der deutsch-italienischen Beziehungen für den Völker­frieden in Europa werden darum sicherlich alle Friedens­freunde unseres Welttheiles dieses bedeutsame Ereigniß mit größter Sympathie begrüßen. Deutschlands Stämme aber geleiten das erlauchte Paar mit den besten Wünschen auf seiner Reise nach dem sonnigen Süden möge den Majestäten eine glückliche Fahrt und eine frohe Heimkehr beschieden sein! Die Hinreise des Kaiserpaares nach Italien er­folgte über den Brenner, also durch Tyrol- am Donnerstag Vormittag sollte der kaiserliche Sonderzug in Chiusi, Provinz Siena, eintreffen. In Chiusi findet die offizielle Begrüßung der Majestäten durch den ihnen entgegengereiften Vertreter des Königs von Italien statt, worauf die Weiterfahrt nach Rom erfolgt.

Die leidige Acten-Angelegenheit des Abge­ordneten Ahlwardt kommt endlich in Fluß. Ahlwardt hat mit Unterstützung von antisemitischer und socialdemokra­tischer Seite den dringlichen Antrag int Reichstage gestellt, er wolle beschließen, eine besondere Commission von 21 Mit­gliedern zu ernennen, welche über den Inhalt der von Ahl­wardt dem Hauseübergebenen" Acten Bericht erstatten soll. Wohlgemerkt, die Ahlwardt'schenActen" sind dem Reichstage bis jetzt noch nicht zugegangen, weshalb auch der genannte Antrag vom Präsidenten v. Levetzow aus Gründen der par­lamentarischen Geschäftsordnung zunächst beanstandet worden ist. Inzwischen soll allerdings eine geeignete Form für die Behandlung der Actenaffaire gefunden worden sein. Es würde hiernach ein Antrag gestellt werden, eine Commission zu ernennen, welche zu prüfen hat, ob durch die mysteriösen Schriftstücke Ahlwardts in den Sitzungen vor Ostern er- hobenen Beschuldigungen gegen Mitglieder der Regierung und des Reichstags gerechtfertigt erscheinen oder nicht. Jeden­falls kann' nur dringend gewünscht werden, daß dieser neueste von Ahlwardt hervorgerufene Zwischenfall rasch zur Erledig­ung gelangt, der Reichstag hat noch andere und weit noth- roenbigere Dinge zu thun!

Das Uebel ber Beschluß Unfähigkeit scheint im gegenwärtigen Reichstage unausrottbar zu sein. Erst eine Woche seit dem Wiederbeginne der parlamentarischen Arbeiten nach Ostern im Reichstage ist verflossen, und schon mußte wiederholt die Beschlußunfähigkeit des Hauses fest­gestellt werden. Bereits in der vorigen Freitagssitzung war dies bei der zweiten Lesung der Wuchergesetz-Novelle der Fall, und schon in der nächstfolgenden Sitzung, am Montag, zeigte sich der Reichstag wiederum beschlußunfähig höchst erbaulich! Diese unerfreuliche Thatsache stellte sich bei Fort­setzung der Specialdiscussion über die Wuchergesetznovelle heraus, denn als eine vom Abgeordneten Dr. Dohrn be­antragte Auszählung des Hauses vorgenommen wurde, mußte die Anwesenheit von nur 171 Mitgliedern conftatirt werden. Die erwähnte Berathung wurde infolgedessen nothgedrungen nochmals abgebrochen.

Die Compromißverhandlungen zwischen Reichskanzler und Centrum in der Militärfrage sollen bisher zu keinem Ergebniß geführt haben. Graf Caprivi wäre, wie verlautet, nur in unwesentlichen Dingen zum Nachgeben bereit, so daß also die Eventualität einer Retchs- tagsauflösung noch immer fest im Auge zu behalten wäre.

Ulli Nvooncm'Burkaox M Irr- unb luflenbtf orh»M I«|tige« für btnGießen.r «»»tiz.r" mtfltgm.

Bekanntmachung.

Im Interesse des Publikums macht man noch ausdrück­lich darauf aufmerksam, daß Neclamationen gegen Einkommen- und Capitalrentensteueransätze 1. Abteilung immer, aber auch Remonstrationen gegen Ansätze dieser Abtheilung, sowie Neclamationen gegen Einkommen- und Capitalrentensteueransätze 2. Abtheilung möglichst schriftlich und zwar unter genauer Angabe der für eine etwaige Ermäßigung sprechenden Gründe (wenn aber mündlich, nur an den Amtstagen Dienstags und Samstags) während der gesetzlichen Frist bei dem Unterzeichneten vorzubringen sind, damit der Commission das zur Beschlußfassung erforderliche Material demnächst unter­breitet werden kann.

Gießen, den 1. April 1893.

Der Vorsitzende: Süffert.

Bekanntmachung,

betreffend Abhaltung von landwirthschaftlichen Vorträgen.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Herr Landwirthschaftslehrer Leit Higer von Alsfeld

Sonntag den 23. April 1893, Nachmittags

3 Uhr, in demEnglischen Hof" zu Grün berg einen Vortrag über Drainage und Wiesen Cultur halten wird.

Zu diesem Vortrage werden alle Mtglieder des land- mirtbschaftlichen Vereins und alle Freunde der Landwirth- schäft hierdurch freundlichst eingeladen.

Die Herren Bürgermeister der obengenannten und der benachbarten Gemeinden werden ersucht, auf möglichst zahl­reichen Besuch der Versammlung hinzuwirken.

Gießen, den'19. April 1893.

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen. Jost.

Bekanntmachung,

betreffend Maul- und Klauenseuche zu Klein-Linden.

Nachdem die in zwei Gehöften zu Klein-Linden aus­gebrochen gewesene Maul- und Klauenseuche erloschen ist, haben wir die angeordneten Sperrmaßregeln wieder auf­gehoben. Zur Ausführung von Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen aus der Gemarkung Klein-Linden, sofern die Thiere nicht sofort abgeschlachtet werden, ist bis auf Weiteres noch der Besitz thierärztlicher Gefundhettsscheine erforderlich.

Gießen, den 18. April 1893.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

betreffend Maul- und Klauenseuche zu Ettingshausen.

Nachdem die zu Ettingshausen ausgebrochen gewesene Maul- und Klauenseuche erloschen ist, haben wir die ange­ordneten Sperrmaßregeln wieder aufgehoben. Zur Aus- stellung von Gesundheitsscheinen für Rindviehstücke, Schafe, Ziegen, Schweine, welche nicht zur sofortigen Abschlachtung ausgeführt werden, ist indeß bis auf Weiteres die Großh. Bürgermeisterei noch nicht befugt, vielmehr ist der Besitz thier­ärztlicher Gesundheitsscheine erforderlich.

Gießen, den 18. April 1893.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

betr. Maul- und Klauenseuche zu Cappel und Altenkirchen.

Zu Cappel, Kreis Marburg und zu Altenkirchen, Kreis Wetzlar, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Gießen, den 18. April 1893.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

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Gießener Anzeiger

Kmerat-Anzeiger.

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Deutscher Reichstag.

77. Sitzung. Dienstag, 18. April 1898.

Auf Antrag der Abgg. Auer und Gen. wird nach kurzer Be­gründung durch den Abg. Singer (Soc.) beschlossen, den Reichskomzler zu ersuchen, zu veranlassen,;daß das gegen den Abg. Kunert (Soc.) bei dem Kgl. Amtsgericht zu Schweidnitz schwebende Verfahren auf die Dauer der Session eingestellt werde. »

Dann wird in die zweite. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes gegen den Derrath militärischer Geheimnisse etngetreten. (Ref. Abg. Schneider-Hamm). . , ,

8 1 der Vorlage lautet: Wer vorsätzlich Schriften, Zeichnungen oder andere Gegenstände, deren Geheimhaltung im Interesse der Landesvertheidigung erforderlich ist, oder Nachrichten solcher An in den Besitz oder zur Kenntniß eines Anderen gelangen läßt, wird, wenn er weiß, oder den Umständen nach annehmen muß, daß da­durch die Sicherheit des deutschen Reiches gefährdet wird, mit Zucht­haus nicht unter 2 Jahren bestraft, neben welchem auf Geldstrafe bis zu 15 000 Mk. erkannt werden kann. __

Die Commission empfiehlt folgenden Zusatz: Sind mildernde Umstände vorhanden, fo tritt Festungsstrafe nicht unter 6 Monaten ein, neben der auf Geldstrafe bis zu 10000 Mk. erkannt werden kann.

Abg. Dr. v. Bar (dfr.) begründet nachstehenden von ihm und Abg. Schrader beantragten neuen S 1« Wer vorsätzlich und mittels Begehung einer strafbaren Handlung oder Anwendung besonderer (ogl. S 2 dieses Gesetzes) von militärischen amtlich geheim gehaltene« und im Interesse der Landesvertheidigung Geheimhaltung erfordernde« Plänen, Zeichnungen, Erfindungen, Schriften, Anordnungen, Cin- rtchtungen oder Gegenständen sich Kenntniß verschafft, im Gleichen wer solche Kenntniß oder solchen Besitz in amtlicher Eigenschaft oder im Anlaß eines ihm mittelbar ober unmittelbar ertheilten amtlichen Auftrags erlangt hat und vorfätzlich diese Kenntniß oder diesen Besitz einem Anderen übermittelt, von dem er weiß ober den Umftanben nach annehmen muß, daß derselbe davon einen die Sicherheit des deutschen Reichs gefährdenden Gebrauch machen werde, wird mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahren bestraft, neben welchem auf Geld­strafe bis 15 000 Mk. erkannt werden kann. (Dazu der von der Commisston beantragte Zusatz). Man müsse zwischen Beamten und Ntchtbeamtm unterfchetden. Erstere feien zweifellos strafwürdig, wenn sie unter Verletzung ihrer Amtspflichten Geheimnisse, von denm sie in ihrer amtlichen Eigenschaft Kenntniß erlangt haben, weiter mit- theilen. Eine Bestrafung von Ntchtbeamtm lasse sich aber nur bann rechtfertigen, wenn sie sich burch eine strafbare Hanblung Kenmnitz von dm Geheimnissen verschafft Haden. Der Ausdruck des Entwurfs anderer Gegenstände" sei zu unbestimmt, man müsse die @eßenftanbe einzeln auffühlm, wie es in bem französischen analogen Gesetze geschehen.

Abg. Stadthagen (Soc.): Es liege auch nicht ein Soll vor, ber solche drakonische Bestimmungen, wie sie bet vorliegmbe Entwurf bringe, rechtfertigen konnte. Wenn jetzt diese Bestimmungen unent­behrlich fein sollen, wie habe bann bas beutsche Reich 23 Jahre ohne dieselben bestehen könnend Die Bestimmungen der Vorlage seien überaus behnbar und ihre Tragweite um so großer, als Civilisten, die in irgend einem militärischen Verhältnisse stehen, vonMilitargerichten abgeurthellt werden könnten. Auch Procrsse über Soldatenmißhand- lungen, die bekanntlich nicht veröffentlicht sind, könnten als militärische Geheimnisse behandelt werden. (Redner geht bann bes breiteren auf einen solchen Proceß ein unb wirb beshalb vom Dicepräsibmte« Grafen Ballestrem zur Sache unb schließlich, ba er bie Anweisung bes Präsibentm einer Kritik unterzieht, zur Ordnung gerufen). Auch blefer Entwurf solle dazu dienen, auf Umwegen die Sottal- bemotratie, bie ehrliche Ueberzeugung, zu treffen. Man mache doch nun auch einen Gesetzentwurf, ber kurz sage: Socialbemokratm brauchen nicht im Heere zu bienen. Einem solchen Entwurf würde er gern zustimmm. 8 1 der Vorlage würde ein ungeheures Attentat auf die Preßfreiheit fein.

Staatsfecretär Hanauer: Die bestehenden Bestimmungen gegen den Verrath militärischer Geheimnisse seien unzureichend. Jetzt müsse dem Verräther bie Verbindung mit einer auswärtige« Regierung nachgewtesm werden, wenn et zur Strafe gezogen werde« solle. Die vom Abg. v. Bar beantragte Fassung sei wenig glücklrch unb er bitte, dieselbe abzulehnen.

Abg. Gröber (Ctr.): Der von Stadthagen angeführte Fall stehe mit 8 1 in gar keiner Beziehung. Es sei auch ganz aus- gefchlossm, daß Soldatenmißhandlungm als militärische Geheimnffse im Interesse ber Lanbesoerthetbigung bttrachtet werben könnm. Rebner empfiehlt die Stteichung der Worte:oder Nachrichten solcher Art" undoder den Umständen nach annehmen muß" als zu un­bestimmt und dehnbar.

Abg. Schneider-Hamm (notl.) vertheidigt die Vorlage mit dem von der Commission oorgcfchlagenen Zusätze. In der Commission seien eine Anzahl Falle rnttgetheilt worden, in denen nicht ein­geschritten werden konnte, weil dem Beschaffet und Verbreiter der Nachrichten Verbindungen mit fremden Regierungen nicht nach- gewiefen werden konnten. Es fei die Verrnuthung ausgesprochen worden, daß der Fall Geffcken Anlaß zu dieser Vorlage gegeben habe; aber dieser Fall konnte gar nicht unter 8 1 bet Vorlage fallen, ba reichsgerichtlichem Erkenntniß zufolge bei bemfelben das subjective Bewußtsein einer Gefährdung des Reiches fehlte.

Geh. Obet-Regierungsrath v. Seckendorf wenbet sich fpecieu gegen ben Antrag v. Bat. .

Abg. Schtaber (dfr.) ist mit feineng-reunben bereit, bie Hand bazu zu bieten, baß Lücken im Strafgesetz ausgefüllt werben; aber es bütfe nicht soweit gegangen werben, daß jebe Verbreitung von Nachrichten, welche ber Militärverwaltung unbequem werben können, den Anlaß zu weitgehenden Verfolgungen gebe. Es könne sehr leicht

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