1893
Sonntag den 19 März
Nr. 67. 8»dU» Blatt.
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III. Zu Grimberg im Gasthaus zum Rappen.
Samstag den 15. April, Vormittags von 8 Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter und Lindenstruth;
Montag den 17. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Londorf, Lumda, Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, RüddingShausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.
Dienstag den 18. April, Vormittags von 8 Uhr an:
LooSziehung.
Bekanntmachung, da» Grsatzgefchäft pro 1893 betreffend. Die Musterung und LooSziehung der Militärpflichtigen befl Kreises Gießen für das Iabr 1893 findet an den nach- benannten Tagen statt und zwar:
I. Zu Lich im Rathhunssaale.
Dienstag den 4. April, Vormittags von 9 Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Aliendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich und Großen-Linden;
Mittwoch den 5. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Grüningen, Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-GönS und Langsdorf;
Donnerstag den 6. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Lich, Muschenheim, Münster, Nieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober- Besfingen, Ober-Hörgern und Rabertshausen;
Freitag den 7. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Rodheim, Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg.
Samstag den 8. April, Vormittags von 9 Uhr an:
LooSziehung
IL Zu Gießen in dem Schulhause in der Schulstraße.
Montag den 10. April, Vormittags von 8 Uhr an:
Musterung
her Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen-Buseck und Klein-Linden;
Dienstag den 11. April, Vormittag von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1891 und 1892);
Mittwoch den 12 April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1893) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinden Hattenrod und Heuchelheim-
Donnerstag den 13. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wiefeck;
Freitag den 14. April, Vormittags von 8 Uhr an:
LooSziehung.
Besondere Bestimmungen.
1) Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetzlichen Strafen, zu stellen:
Diejenigen, dem Großherzogthum Heffen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche
a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil — ihre Heimath oder ihren ständigen Wohnsitz _ haben und sich nicht in einem andern Theile des Großherzogthums Hessen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten;
b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;
c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ’ ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande j geboren sind, und weder im Großherzogthum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domicil be- [ sitzen oder sich aufhalten;
und im Jahre 1873 geboren sind;
ferner ’
Sämnztliche Militärpflichtige, welche
im Jahre 1891 bezw. 1892 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Rum- ’ mer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind.
Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährig.freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist.
2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungsscheine mitzubringen.
3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurück- flellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung an- beraumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein.
Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Cornmisnon em- zufinden. ,
Roch nicht eingereichte ZurückftellungSansprüche sind bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei vorzubrmgen und die Verhandlungen baldigst — unter allen Umständen vor Beginn de» Grsatzgefchäft-» - an die Ersatz'Commission einzusenden. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
4) Wenn ein Militärpflichttger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, &arte Hörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. Da» Vorhandensein von Epilepsie ist durch die eidliche Erklärung von mindesten» drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.
5) An der LooSziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Er- satz-Commission das Loos.
6) Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben fäwwtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige auf Grund der ihnen bereit» rugeganaenen Stammrollen zu der Musterung vorzuladen. Bemerkt wird hierbei, daß Militärpflichtige, welche sich au-wärl» aufhalten, zur Musterung nicht geladen werden dürfen, da folche nur an ihrem Aufenthaltsort gestellungspflichtig sind.
Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Musterungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren i/3 Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.
Feuilleton.
Geschichtsbilder aus dem Vogelsberg.
Von Dr. C. L. Otto.
(Schluß.)
Die Nachricht von diesen furchtbaren Ereignissen mußte sich nach und nach bei den Nachbarstämmen verbreiten, sie mußte bis zu den Bewohnern der tiefsten Wälder durchtröpfeln. Sie waren zu grausig, um nicht den tiefsten Eindruck auf das Volk zu machen. Es erkannte, daß es dem großen Karl und seiner Kirche nicht widerstehen könne, und auch ohne vorherigen blutigen Kamps fanden nun massenhafte Ucbertritte zum Christenthum statt. Aber was an die Stelle deS alten Heidenthums trat, war die Kirche des Bonifatius, die von Rom abhängig war, während sich die Schottenkirchcn noch nicht der päpstlichen Gewalt und Oberhoheit unterworfen hatten. Es ist kein Wunder, daß sie deshalb von der päpstlich-katholischen Kirche übel angesehen und vielfach angefeindet wurden. Ja cs ging mit der Zeit so weit, daß man die Glieder der Schottengemeinden als Ketzer und Abtrünnige ansah. Namentlich die mächtigen Bischöfe von Mainz, Trier und an anderen Orten suchten so viel wie möglich den Schottenkirchen zu schaden und ihre Gemeindeangehörigen zu sich herüber zu ziehen. Sie erbauten Concurrenzkirchen und verlästerten die Schotten, wie und wo sie konnten. Für die immer noch zahlreichen umwohnenden Heiden muß dieser Kampf zwischen den beiden christlichen Anschauungen recht erbaulich gewesen sein.
Auch die Schottenkirche an der Niddaha bekam solche Concurrenzkirchen vor die Thür gesetzt. Erganbald, Bischof von Mainz, erbaute schon 1016 die Kirche in Winigerishusen, den Häusern des Wütiger, des Speerfreundes, das jetzt
Wingershausen heißt, und noch näher rückte die Gefahr für die unabhängige Schottenkirche, als auch im Spießwalde die Georgenkapelle erbaut wurde.
Das Papstthum siegte in diesem Kampfe, und die Schottenkirchen mußten sich unterwerfen. Es ist nicht unsere Aufgabe, hier zu untersuchen, ob dies zum Heile Deutschlands diente und ob Wynsrith wirklich als Wohlthäter Deutschlands gepriesen zu werden verdient.
So kam es, daß die Kirchen und die christlichen Priester immer mehr an Macht wuchsen. Schon hatten sie nicht mehr nöthig, durch Zuspruch und sanfte Ueberredung den Uebertritt zum Christenthum zu bewirken. Sie boten wesentliche materielle Vortheile, und dann gingen sie auch mit Strafen gegen die verstockten Heiden vor. Die verschiedensten heimlich und öffentlich angewendcten Mittel bewirkten einen ständigen langsamen Zuzug der umliegenden Bevölkerung zu den Schotten, um die Vortheile mit genießen zu können, die geboten wurden. So ward die Gemeinde im Jahre 1354 zur Stadt erhoben.
Nun oder kurz vorher wurde die dritte Kirche gebaut, die jetzt noch steht. Die Steine dazu wurden hinter dem Altenburgskopf gebrochen, wie noch jetzt im Walde zu sehen ist, das Holz für das mächtige Dach lieferte der Luch oder Wald zwischen Schotten und Götzen, wo jetzt nur Felder zu sehen sind. Zum Zeichen des überwundenen Heidenthums wurde der Kopf des zerstörten heidnischen Steindenkmals auf dem Bockzal an der Südseite des einen Thurms eingemauert, wo er sich bis heute erhalten hat. In dankbarer Erinnerung an die beiden fürstlichen Schwestern, deren wirkungsvolle Thätigkeit für die Ausbreitung des Christenthums und das Wohl der Bevölkerung unvergessen blieb, wurden ihre in Holz kunstvoll geschnitzten Bildnisse aus der alten Kirche in I die neue übertragen und an geweihter Stelle wieder auf- I gestellt.
Die alten heidnischen Götter waren überwunden. Sie flüchteten sich in die abgelegensten Wälder, in Felsgeklüft und wilde Schluchten, auf schwer zugängliche Höhen, an ge- heimnißvoll rauschende Quellen und- die verborgenen alten Malstätten und andere aus uralter Zeit als geheiligt angesehene Orte. Dem Menschen jedoch war es nur selten und unter besonderen Umständen beschieden, ihnen zu begegnen. Jetzt aber waren sie nicht mehr die guten Götter der heidnischen Voreltern, sie waren zumeist, um Abscheu zu erregen, in der Meinung des Volkes umgewandelt in boshafte Geister, denen zu begegnen nur Unheil bringen kann. Zahlreiche Sagen darüber gehen im Vogelsberg um. Man begegnet ihnen an vielen Orten. Der verstorbene Pfarrer Bin bewald hat das große Verdienst, viele derselben gesammelt zu haben, und ist sehr zu wünschen, daß Alle, die dazu Gelegenheit haben, namentlich aber die Geistlichen und Lehrer, weitere Beittäge dazu liefern, wie sie sie bei dem Volke zu sammeln Gelegenheit haben. Wie viele sind schon verloren gegangen und wie viele werden noch der fortschreitenden Aufklärung zum Opfer fallen. Das ist zu bedauern, denn damit geht auch ein Stück des Geistes- und Gemüthslebens des Volkes verloren. Im Vogelsberg ist der wilde Jäger ebenso zu Haus und beim Volk bekannt, wie im Odenwald und an anderen Stellen Deutschlands. Die wilde Frau, die Frau Holle, der wir im Vogelsberg an den verschiedensten Stellen begegnen, ist nur ein Ueberrest aus alter Heidenzeit, und ebenso ist's mit den verborgenen Schätzen, die sich durch irgend ein besonderes Merkmal anzeigen, ober den freundlichen oder boshaften Geistern, die dem Menschen Wohlthaten erweisen oder ihn necken und peinigen, namentlich an den verrufenen Kreuzwegen.
Nun vergrößerte sich die Stadt Schotten durch Zuzug aus der Umgebung mehr und mehr. Handwerk, Acker-


