Ausgabe 
16.8.1893 Erstes Blatt
 
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5. August 1893.

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mit verschließbaren Thüren versehen sein, welche während der Arbeitszeit geschlossen sein müssen. Die Arbeitsräume muffen mindesten- drei Meter hoch und mit Fenstern versehen sein, welche nach Zahl und Größe auSreichen, um für alle Arbeits- stellen hinreichendes Leckt zu gewähren. Die Fenster müssen io eingerichtet sein, daß sie wenigstens für die Hälire ihres Flächenraumes geöffnet werden können. Die Arbeitsräume muffen mit einem festen und dichten Fußboden versehen sein. Die Zahl der in jedem ArbeitSraume beschäftigten Personen muß so bemessen sein, daß auf jede Person mindestens 7 Cubikmeter Luftraum entfallen. In den Arbeitsräumen dürfen Vorräthe von Tabak und Halbfabrikaten nur in der für eine Tagesarbeit erforderlichen Menge und nur die im Laufe des Tages angefertigten Cigarren vorhanden sein. Alles weitere Lagern von Tabak und Halbfabrikaten sowie das Trocknen von Tabak, Abfällen und Wickeln in den Arbeits­räumen auch außerhalb der Arbeitszeit ist untersagt. Die Arbeits- j räume müssen täglich zweimal mindestens eine halbe Stunde | läng, und zwar während der Mittagspause und nach Be­endigung der Arbeitszeit durch ein vollständiges Oeffnen der Fenster und der nicht in Wohn-, Schlaf-, Koch- oder Vorraths- ! räume führenden Thüren gelüstet werden. Während dieser * Zeit darf den Arbeitern der Aufenthalt in den Arbeitsräumen

nicht gestattet werden. Die Fußböden und Arbeitstische müssen täglich mindestens einnmal durch Abwaschen oder feuchtes Abreiben vom Staube gereinigt werden. Kleidungs­stücke, welche von den Arbeitern für die Arbeitszeit abgelegt werden, sind außerhalb der ArbeitSräume aufzubewahren.

.Innerhalb der ArbeitSräume ist die Aufbewahrung nur ge- stattet, wenn dieselbe in ausschließlich, dazu bestimmten ver­schließbaren Schränken erfolgt. Die letzteren müssen während ter Arbeitszeit geschlossen sein. Auf Antrag des Unternehmers können Abweichungen von den Vorschriften durch die höhere Verwaltungsbehörde zugelassen werden, wenn die Arbeitsräume mit einer ausreichenden Bentilationseinrichtung versehen sind. Desgleichen kann auf Antrag des Unternehmers durch die höhere Verwaltungsbehörde eine geringere als die im § 3 vorgeschriebene Höhe für solche Arbeitsräume zugelassen werden, in welchen den Arbeitern ein größerer als der vorgeschriebene Luftraum gewährt wird. Die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern ist bis zum 1. Mai 1903 gestattet, wenn die nachstehenden Vorschriften beachtet werden: 1. Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter müssen im unmittel­baren Arbeitsverhältniß zu dem Betriebsunternehmer stehen. Das Annehmen und Ablohnen derselben durch andere Arbeiter oder für deren Rechnung ist nicht gestattet. 2. Für männ­liche und weibliche Arbeiter müssen getrennte Aborte mit be­sonderen Eingängen und, sofern vor Beginn und nach Be­endigung der Arbeit ein Wechsel der Kleider stattfindet, getrennte Aus- und Ankleideräume vorhanden sein. Die Vorschrift unter Ziffer 1 findet auf Arbeiter, welche zu ein­ander in dem Verhältniß von Ehegatten, Geschwistern oder Aszendenten und Deszendenten stehen, die Vorschrift unter Ziffer 2 auf Betriebe, in welchen nicht über zehn Arbeiter beschäftigt werden, keine Anwendung. An der Eingangsthür jtdes Arbeitsraumes muß ein von der Ortspolizeibehörde zur Bestätigung der Richtigkeit seines Inhalts unterzeichneter Aushang befestigt sein, aus welchem ersichtlich ist: 1. die Länge, Breite und Höhe des Arbeitsraumes, 2. der Inhalt des Luft­raumes in Kubikmeter, 3. die Zahl der Arbeiter, welche dem­nach in dem Arbeitsraum beschäftigt werden darf. In jedem Arbeitsraum muß eine Tafel ausgehängt fein, welche in deutlicher Schrift die vorstehende Bestimmung wiedergiebt.

♦♦ Die alteren Reichsbanknoten zu 100 Mk. mit rothem Stempel, sowie die noch umlaufenden Noten der preußischen Bank zu 500 Mark und 100 Mark werden von den Kassen der Reichsbank aus dem Verkehr gezogen, ebenso werden von letzterer die Thaler österreichischen Gepräges eingewechselt.

** PU-e. Mit dem in diesem Jahr infolge der Trocken­heit allerdings ziemlich verspäteten Erscheinen der Pilze und Schwämme tritt auch wieder der alljährlich gerügte Unfug auf, daß Pilzsammler die Pilze systematisch mit Stumpf und Stiel ausreißen. Der Pilz ist damit an der betreffenden i Stelle ausgerottet und ein Nachwuchs ausgeschlossen. Die Pilzsammler schaden sich also mit einem derartigen unrationellen Verfahren selbst am meisten, ohne irgend einen Nutzen zu .'haben, da der untere Theil der Stiele ja gar nicht benutzt werden kann. Die einzig richtige Art des Sammelns ist, den Pilz oberhalb der Wurzel abzuschneiden und den in der Erde sitzen­gebliebenen Stumpf mit einer Hand voll Erde zu bedecken, um eine Zerstörung desselben durch die Pilzfliege zu ver­hindern. Der sorgliche Sammler wird die kleine Mühe bald durch zahlreichen Nachwuchs reichlich belohnt finden.

Au8 den HuudStageu. Der Hund, der treue Be- gleiter des Menschen, ist im Großherzogthum Hessen in 38,541 Exemplaren vertreten und bringt 192,705 Mark Steuer ein. Hiervon entfallen auf die Provinz Starkenburg 17,122 Hunde mit 85,610 Mk., Rheinhessen 11,416 Stück und 57,050 Mk. und Oberheffen 10,003 Stück und 50,015 Mk. Starkenburg nimmt demnach, was die Hundepräsenzziffer be- rrifft, den weitaus ersten Rang in Hessen ein.

A Au« bet 9Betterau, 13. August. Interessante Haus- und Grabstein-Inschriften. DerGießener Anzeiger" hat früher öfter interessante Hausinschristen ge­bracht, welche aus Oberhessen stammten und von Gelehrten und Laien gerne gelesen wurden. Einsender dieses hat nun eine Grabsteininschrift und eine Hausinschrift und zwar die erstere auf dem Friedhöfe zu Echzell, die zweite im Pfarr­hause daselbst notirt, welche sicher das Interesse vieler freund- ! Iichen Leser dieser Zeitung erwecken. Die Grabschrift betrifft den Pfarrer Vigelius, der seinen Namen Wachter latinisirte, wie eS im 17. Jahrhundert und schon früher bei Gelehrten allgemein üblich war- seine Tochter ist neben ihm beerdigt. Wahrscheinlich har Vigelius (Wachter), der ein tüchtiger Lateiner 'war, die Grabschrift selber verfaßt. Sie lautet:

Anno MDLXXIV .... suo carias. marito defuncto M Joanni Vigelio pastori Echzellano poeuit munumentum Ursula.

Huc Joannes rigilans pastor requiescit in urna. Pone cubat dulcem filia cara parentem. Ille vigil vigili vigilarit pro grege zelo. Pro zelo coelum nune habet ille Dei.

In Deutsch:

Es rubel hier in der G'ufl bet wachsame Hirte Johannes, Und dem Tdeuren zur Seil' schlummert die Tochter zugleich. Wachsamen Etsers bat über die Heerde der Wächter gewacht. Nun bei der blmmlischen Heerd' findet sein Eifer den Lohn.

Der Lateinkundige wird sogleich die geschickte Verbindung von 2Bad)tcr =Vigelius mit vigil, vigili, vigilavit, wachsam, wachen, sowie von coelum Himmel neben zelus Nacheiferung zu Wortspielen herausfinden. Die Hausinschrist ist ebenso interessant. Sie steht, wenn man von der Straße aus in die Thoreinsahrt des Pfarrhauses eintritt, links, in einer Höhe von etwa 10 bis 12 Fuß an der Wand und läuft als Spruchband um das Seitengebäude. Die Inschrift ist eben­falls lateinisch und lautet:

AediLus hiß cum chorte bonus benedicat Jova, Frumenta ac homines protegat et pecora.

Anno 1663. 18. Juni.

Die Herren Gelehrten werden ersucht, eine recht glatte, sinn­gemäße Uebersetzung zu liefern. Wir hoffen den freundl. Lesern einen Gefallen mit der Veröffentlichung der schönen Haus- und Grabinschrift erzeigt zu haben.

Bobenhausen, 14. August. Bei der am 12. d. Mts. stattgehabten Bürgermeisterwahl fielen auf den seit­herigen Bürgermeister Möser 72 Stimmen, auf den Gegen- candidaten Martin Reichhold 18 Stimmen - ersterer ist somit gewählt.

Mörlenbach im Weschnitzthale, 13. August. Die Nachricht von dem inzwischen eingetretenen T o d e des auf dem Panzer­schiffeBaden" mitverunglückten Sohnes des hiesigen Kirchendieners Mül ler hat sich leider bestätigt. Derselbe wurde heute mit allen militärischen Ehren in Kiel beerdigt. Müller ist von den 16 Verwundeten bis jetzt der einzige, der den Verletzungen erlag.

Au8 dem Rodgau, 13. August. Der in unserer weitesten Umgegend, nicht minder auch den Gerichten wohlbekannte Handelsmann Kallmann Kleeblatt II. aus Seligenstadt wurde am Freitag Nachmittag durch Herrn Polizei-Jnspector Bischoff aus Offenbach zu Weiskirchen verhaftet und am Abend unter Gendarmeriebedeckung nach dem Amtsgefängnisse zu Seligenstadt escortirt. Kleeblatt wurde erst am letzten Mittwoch nach Verbüßung einer ihm wegen Betrugs zuer­kannten Freiheitsstrafe aus dem Gefängnisse entlassen. DaS Seligenstädter Schöffengericht hatte ihn in eine Gefängniß- strafe von vier Monaten und zu einer Geldstrafe von 400 Mark, die Darmstädter Strafkammer hingegen zu einer Gefängnißstrase von 14 Tagen und zu einer Geldstrafe von 100 Mark verurtheilt. Die neuerliche Festnahme Kleeblatts erfolgte abermals wegen eines Betrugs bei einem mit dem Landwirth Kämmerer zu Weiskirchen eingegangenen Kuhhandel. Die Geschäftsbücher des Jnhaftirten wurden gestern in seiner Wohnung polizeilich beschlagnahmt. Kleeblatt, ein sehr wohl­habender Handelsmann, wird noch eines weiteren Betruges beim Viehhandel zum Nachtheile eines Landwirths zu Zellhausen beschuldigt. Die bezüglichen Erhebungen wurden gestern durch Herrn Polizei-Jnspector Bischoff in Zellhausen vollzogen.

In Gau-AlgeSheim in Rheinhessen hat man bereits in einzelnen Weinbergen mit dem Schnitt des Früh­burgunders begonnen und wurde das Pfund mit 30 Pfennigen bezahlt- mit der allgemeinen Lese des Frühburgunders wird in kurzem begonnen werdei^können- in Ockenheim und Oppen­heim wurden bereits die Weinberge geschlossen- 4 Wochen früher als im verflossenen Jahre. In Groß-Winternheim ist die Reife der Trauben soweit vorgerückt, daß der Herbst des Frühburgunders in längstens 14 Tagen beginnen wird.

Mainz, 14. August. Bürgermeister Möhn, der seit- herige Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Mainz Land, wird auS Gesundheitsrücksichten eine Wiederwahl nicht mehr annehmen.

Dermifc^tes.

* Werk, 12. August. Ein blutiges Familien- Drama hat sich gestern in unserer Stadt abgespielt. Der Pferdehändler M. von hier war mit seinem hochbetagten Vater in Streit gerathen. Als der alte Mann nicht nach­geben wollte, riß der Mensch einen Revolver aus der Tasche und feuerte zwei Kugeln gegen die Brust des Greises- ein dritter Schuß traf die eigene Frau des Unholdes, die sich, ihr Kmd auf dem Arme, zwischen die Streitenden geworfen hatte- das Kind blieb unverletzt. Die auf das Wehgeschrei zu Hilfe eilenden Nachbarn wurden mit Schüssen empfangen. Der Rasknde wurde schließlich von Polizeibeamten gefesselt. Der Vater ist rettungslos verloren, während man die Frau am Leben zu erhalten hofft.

» Hebet einen Kampf mit Schmugglern wird aus dem sächsischen Voigt lande Folgendes berichtet. Drei Grenz­aufseher stießen Mitternachts oberhalb des Dorfes Hundsgrüu auf vier Viehschmuggler, welche vier schwere Schlagochsen trotz des Vieheinsuhrverbotes über die böhmische Grenze ge­bracht hatten und nun im Begriffe standen, dieselben ihrem Bestimmungsort zuzuführen. Mit dem üblichenHalt, Grenz­wache da!" angerusen, schnitten die verwegenen Gesellen den Thieren die Leitstricke ganz kurz ab, trieben erstere mit Peitschenbieben in die Flucht und eröffneten nun auf die sie verfolgenden Zollwächter Feuer aus Pistolen, ohne indeß einen der Beamten zu verletzen. Einer der Kerle versuchte sogar, einem der Grenzaufseher zwei von diesem eingefangene Ochsen gewaltsam wieder zu entreißen, wurde aber von seinem Gegner mit Kolbenschlägen auf die Arme in die Flucht gejagt. Ein anderer fiel, als ein Schreckschuß auf ihn abge­geben wurde, wie tobt zu Boden, scheint aber mit heiler Haut davongekommen zu sein, wenigstens sind Blutspuren auf dem Schauplätze dieser nächtlichen aufregenden Begebenheit nicht

zu verspüren. Mit drei den Schmugglern abgenommenen Thieren, welche mit Anbruch des TageS dem Untersteueramte Adors eingeliefert und von Sachverständigen auf 1600 Mark Werth toxirt worden sind, traten die Grenzwächter in der zweiten Morgenstunde, eine Strecke lang von den Paschern verfolgt, ihren Heimweg an.

* Berlin, 14. August. Bei dem Einzug des 4. Garde» Regiments in Moabit stürzte ein 50 Meter langes Gitter des Ausstellungsparkes ein. Die Mauerpseiler verletzten mehrere Personen schwer und viele leicht.

Spandau, 14. August. Auf der hiesigen Polizeiwache explodirte ein von dem Arbeiter Schwark übergebenes, vom Polizeicommissar als verdächtig erkanntes Packet. Der Absender des Packets wurde in dem Arbeiter Pikoczki ent­deckt und verhastet. Es wurde Niemand verletzt.

* Bayreuth, 13. August. Das Städtchen Creußen, der älteste Ort Oberfrankens, ist in verflossener Nacht von einer furchtbaren Feuersbrunst heimgesucht worden. Die Kinder des Postboten Weyh halten mit Streichhölzern gespielt, es entstand Feuer, das sich in Folge eines Wirbel­windes auf die benachbarten mit Schindeln gedeckten Häuser verbreitete. Ehe die Feuerwehren der Umgebung erschienen, stand der ganze obere Stadttheil in Flammen. Bis Mitter­nacht waren 56 Wohnhäuser, darunter die Stadlpost, sowie eine Anzahl Ställe und Scheunen ein Raub der Flammen. Leider hat der Brand auch zwei Menschenleben gefordert: ein Feuerwehrhauptmann wurde von einer einslürzenden Mauer auf der Stelle erschlagen, ein anderer erlitt solche Ver­letzungen, daß er heule Morgen verschieden ist. Das Rath­haus, die Apotheke, sowie die historisch bedeutsame Kirche wurden gerettet; wäre die Rettung der Apotheke nicht ge­lungen, so würde fein Gebäude der ganzen Stadt verschont geblieben sein. Die meisten der Abgebrannten sind arme Arbeiter und.Taglöhner, und nicht versichert. Durch einen merkwürdigen Umstand entgingen zwei Frauen mit einem Kinde dem Feuertode. Als das Dach des Hauses brannte, flüchteten sie in Den Keller, dessen Thür durch herab­stürzenden Schutt verdeckt wurde. Ein Soldat, der auf der Straße stand, hörte das Rufen der Eingesperrten und veranlaßte ihre Rettung. Etwa 300 Personen sind obdachlos.

* Deutsche Münzen. Im Juli sind in den deutschen Münzstätten an Reichsmünzen zur Ausprägung gelangt: An Goldmünzen für 1 452820 Mark Kronen und zwar sämmtlich auf Privatrechnung, an Silbermünzen für 341 140 Mark Fünfmarkstücke, für 1 688 792 Mark Zweimarkstücke, für 399085 Mark Einmarkstücke, an Nickelmünzen für 158544,10 Mark Zehnpfennigstücke, für 60019,20 Mark Fünfpfennigstücke und an Kupfermünzen für 15654,70 Mark Einpfennigstücke.

Verkehr, Cant- unfc VoLk-wirth?ehaft.

Gte-en, 16 August. Marktbericht. Aus dem heutigen Wockenmartt kostete: Butter pr- Psd. X 0,951,15, Hühnereier per Stück 6 4, 2 Stück 4, Käse pr. St. 5-8 4, «äsematte pr. St. 3 4, Erbsen vr. Liter 18 4, Linsen pr. Liter 28 4, tauben pr. Paar X 0,600,80, Hühner pr- Stück X 0,851.10, Hahnen pr. St X 0,50-0,85, Enten pr. St- X 1,40 bis 1,60, Ockseofleisch pr. Psd 56154 4, Kuh- und Rindfleisch pr. Psd. 3646 4, Schweine­fleisch pr. Md. 60-70 4, Kalbfleisch pr. Psd. 46-50 4, Hammel­fleisch pr. Psd. 40-68 4, Kartoffeln pr. 100 Kilo 8,0012,00 X, Weißkraut pr. Stück 512 4, Zwiebeln pr. Centner 9,00 9,50 X, Milch pr. Liter 16 20 A, Enteneier pr. St. 6 4, Gänseeier 1112 4-

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Witterungs aussichten

Wetterhäuschen, Südanlage.

15. Äugutt, Mora, ö Uhr

14. Augutt, Mitt. 12 Uoi

Barometer: Thermometer: Hygromelerstand:

min.7D3mm,max.75i3mm + Id» R. + 200R Neigung s. trock. Wett.

min. 752 mm, max. 753 mm + 90 R. 4-14«/,OB. Neigung f. trock. Wett.

Mittlerer Barometerstand bet 0° R. = 744,7 mm.

Temperatur der Lahn und Lust nachReaumur gemessen am 15.August, Mittags zwischen 11 und 12Uhr: Wasser 17, Luft 20 Grad.

Rübsamen'sche Badeanstalt.