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15.6.1893 Erstes Blatt
 
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Nr. 138 Erstes Blatt. Donnerstag den 15. Juni

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Gießen, 14. Juni 1893.

Betr.: Die Vorschriften des Arbeiterschutzgesetzes vom 1. Juni 1891 über die Arbeitsbücher und Be­schäftigung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen.

Das Grohherzogliche Kreisamt Metzen an die Grosth. Bürgermeistereien der Land­gemeinden des Kreises.

Nach II Abs. 2 derf Ihnen zugegangenen gedruckten An­weisung vom 26. März 1892 ist von der Ortspolizei­behörde in jeder gewerblichen Anlage, welche den Be­stimmungen der §§ 135 bis 139 b der Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891 unterliegt und in welchen Arbeiterinnen oder jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, jährlich mindestens eine ordentliche Revision vorzunehmen.

Hierbei sind folgende Punkte festzustellen:

1) Wie groß ist die Zahl der in der revidirten Anlage zur Zeit beschäftigten Arbeiter

a. zwischen 16 und 21 Jahren,

b. zwischen 14 und 16 Jahren, c. unter 14 Jahren?

In allen Rubriken a., b. und c. sind diese Zahlen ge­trennt nach Geschlechtern festzuftellen. Außerdem ist, soweit dies thunlich, die Zahl der Arbeiterinnen über 21 Jahre zu ermitteln.

2) Sind sämmtliche minderjährige Arbeiter (mit Aus­nahme der unter A III Abs. 3 der Anweisung bezeichneten) mit vorschriftsmäßig ausgefüllten Arbeitsbüchern versehen?

3) Ist in den Arbeitsräumen, in denen Arbeiterinnen über 16 Jahre beschäftigt werden, der Auszug aus den gesetz­lichen Bestimmungen ausgehängt?

4) Stimmt die regelmäßige tägliche Arbeitszeit an den Vorabenden der Sonn- und Festtage und die Mittagspause der Arbeiterinnen über 16 Jahren mit den gesetzlichen Vor­schriften (§ 137 Abs. 14 d. Gew.-Ord.) und mit der der OrtSpolizeibehörde erstatteten Anzeige überein?

5) Wird denjenigen Arbeiterinnen über 16 Jahren, welche ein Hauswesen zu besorgen haben, auf ihren Antrag eine Il/rstündige Mittagspause gewährt?

6) Werden nicht Arbeiterinnen entgegen der Vorschrift des § 137 Abs. 5 der Gewerbeordnung während der ersten vier Wochen nach ihrer Niederkunft beschäftigt oder ist, sofern eine Beschäftigung während der folgenden zwei Wochen ftatt- findet, das Zeugniß eines approbirten Arztes, welches diese Beschäftigung für zulässig erklärt, beigebracht worden?

7) Sind in den Arbeitsräumen, in denen jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, der Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen und das Verzeichniß der jugendlichen Arbeiter ausgehängt?

8) Stimmen die Angaben dieses Verzeichnisses über Arbeitszeit und Pausen mit der der Ortspolizeibehörde ge­machten Auzeige überein?

9) Stimmen die in die Verzeichnis^ eingetragenen jugend­lichen Arbeiter mit dem Befunde und' mit den vom Arbeit­geber verwahrten Arbeitsbüchern überein?

10) Stimmen Arbeitszeit und Pausen der jugendlichen Arbeiter mit den gesetzlichen Vorschriften und den auf den Verzeichnissen eingetragenen Angaben überein?

Indem wir Sie an die Vornahme dieser Revision hier­mit erinnern, wollen wir Ihrer beachtlichen Vorlage, unter genauer Berücksichtigung der vorerwähnten Punkte, bis zum 1. Juli d. I spätestens entgegensehen.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

betreffend Aufhebung der Heegzeit des Dachses.

Nachdem begründete Klagen über die durch den Dachs in der Gemarkung Garbenteich angerichteten Beschädigungen bei uns vorgebracht worden sind, heben wir mit Ermächtigung Gr. Ministeriums des Innern und der Justiz die Heegzeit dieses Wildes für die bezeichnete Gemarkung für die Monate Juni bis einschließlich September l. Js. hierdurch auf.

Gießen, den 13. Juni 1893.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

betreffend Versuche zur Milderung der Futternoth.

In Folge Beschlusses des Ausschusses des landwirth- schaftlichen Bezirksvereins werden nachstehend abgedruckte Auf­sätze des Großh. Oeconomieraths Müller zu Darmstadt zur Beherzigung unter dem Anfügen zur Kenntniß der Land- wirthe gebracht, daß sich zur Vermehrung der Herbst-Futter- mittel auch noch die Aussaat

1) von unterirdischen Kohlraben,

2) von Sand- oder Zottelwicken (vicia villosa),

3) von weißen Rüben,

4) von turnipe white sehr eignet und empfohlen werden kann.

Die Sand- oder Zottelwickevicia villosa ist von der Saatstelle der deutschen Landwirthschafts-Gesellschaft zu Ber-

lin SW., Zimmerstraße 8, sowie von Wissinger & Comp. in Berlin, Neue Königftraße, angeboten worden. Von der ge­nannten landwirthschaftlichen Saatstelle können auch alle übrigen genannten Sämereien bezogen werden, vonturnipe white sind von derselben Gesellschaft 50 kg zu JL 64 an­geboten worden; erforderlich sind zur Aussaat 4 kg pro ha. Die Sandwicke wurde auch (jedoch ebenfalls ohne Preisangabe) von den Samenhandlungen von A. T. Ehrestenzen in Erfurt und Carl Hecker in Haiger (Nassau) angeboten. Dieselbe wird wohl auch von der Samenhandlung des Conrad Appel zu Darmstadt und I. Lambert & Söhne in Trier bezogen werden können.

Heinr. Keller Sohn in Darmstadt hat angeboten:

Saaterbsen und amerik. Pferdezahnmais, 50 kg

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8.50,

Lupinen, gelbe und blaue Lupinen, Königsberger Saatwicken (nicht vicia villosa),

Buchweizen,

Zuckerhirse und Moharhirse, gelben Senf,

Weißrüben, Herbst- oder Stoppelrüben, lange rothköpfige, runde grün- oder rothköpfige, extra lange rothköpfige (Ochsenhörner),

und bei Abnahme von 50 kg um 5 Pfennig

r/, kg. Die Handelsgärtnerei von I. G. Schmidt zu Erfurt hat die Waldplatterbse (Lathyrus silvestris), 100 g zu 1,75 Mk., 1 kg zu 15 Mk., 5 kg zu 72,50 Mk., 10 kg zu 140 Mk. und zum Herbst 1000 Pflanzen zu 9 Mk. und 10 000 Pflanzen zu 80 Mk. angeboten. Ohne Preisangabe ist die Waldplatterbse auch von Fr. Wortmann in Lichtendorf beiSchwerte in Westfalen angeboteu worden. Sollten noch weitere Angebote einlaufen, so wird beabsichttgt, auch diese noch zu

Zur Ersparung des Strohes empfiehlt es sich, die Stroh­streu durch Torfstreu zu ersetzen.

Dieselbe kann von nachverzeichneten und anderen Firmen bezogen werden und zwar Holländer Torfstreu:

von der Torfstreufabrik des John Stadtlander in Geeste­münde,

Wilhelm Neck junior in Karlsruhe (Baden),

Franz Schuhmacher in Euskirchen (Rheinland),

Max Wendriner in Berlin,

Emil Gzybomski in Potsdam,

Friedrich Kind in Leipzig,

der Actien-Gesellschaft für Torfstreu-Fabrikation, vor­mals Fedor Wolff in Bremen,

Fenilleton.

Der Selbstmörder.

Eine erschreckliche Geschichte mit vergnüglichem Ausgange von Hans Merian.

(Schluß.)

Eben wollte der Bürgermeister mit seiner Untersuchung beginnen, als der alte Nippenschneider ganz frisch und fröh­lich, als ob gar nichts passirt sei, das Käppchen schief auf dem Kopfe und die Pfeife im Mundwinkel, aus dem Hause trat und auf die Versammelten zuschritt.

Das war dem Bürgermeister höchst unangenehm, denn erstens schien der Mann noch gar keine Ahnung davon zu haben, wie nahe ihn, wenn sich Schnappers Vermuthungen bestätigten, die Sache anging, und zweitens wußte Nudelbacher aus Erfahrung, daß der Gastwirth und Rathsmann nicht unterlassen würde, jede seiner Maßregeln einer schonungslosen Kritik zu unterziehen.

Rippenschneider begann auch sogleich mit seinen Stiche­leien, indem er in der ihm eigenthümltchen trocken sarkastischen Art meinte:

Nun, Herr Bürgermeister, Sie wollen wohl hier Land­vogt Geßler spielen,- warum lasten Sie aberstatt eines Hutes ein Paar alte Hosen von Ihren beiden Reisigen bewachen?"

Wenn Sie genauer hingesehen hätten, bevor Sie Ihre unzeitgemäßen Späste anzubringen beliebten, würden Sie be­merkt haben, daß es sich nicht nur um eine Hose, sondern auch um Stiefel, Rock und Hut und überdies um den in besagte Garderobenstücke eiugekleideten Menschen handelt, der seinem Leben bedauerlicherweise durch Erhängen ein Ende gemacht zu haben scheint, also um einen Selbstmörder," ant­wortete der Bürgermeister gereizt. Zugleich aber fühlte er Mitleid mit dem Arglosen, und um ihn möglichst von dem Schauplatz fernzuhalten, fuhr er fort:Uebrigens wäre es

besser, wenn Sie bei Seite treten und die immerhin traurige j Amtshandlung nicht stören wollten, Herr Rathsmann!"

Aber Rippenschneider ließ sich nicht so leicht abschütteln. Das muß ein sonderbarer Kauz gewesen sein, Ihr Selbst­mörder, daß er sich gerade den höchsten Ast des Baumes aussuchte, er hätte es doch unten viel bequemer gehabt. Uebrigens können 'roir das gleich sehen. . . Jungens," wandte er sich Plötzlich an die erwartungsvoll dastehende Straßen­jugend,klettert da mal 'nauf und schneidet uns den Kerl ab! Hoppla! wer ist der Fixeste von euch Bengels?"

Freudig schickten sich ein paar Klettervirtuosen an, der Aufforderung nachzukommen, aber der Bürgermeister rief, kirschbraun vor Zorn über diese unbefugte eigenmächtige Ein- Mischung:Nichts da! Drunten geblieben! . . . Herr Rippen- schnetder, ich muß denn doch sehr bitten"

Ach was, wenn sich einer aufgehangen hat, so muß man ihn doch so schnell wie möglich runterschneiden"

Nein, dann muß man zuerst die näheren Umstände in Erwägung ziehen, den Thatbestand aufnehmen, das sollten Sie als Rathsmann wisten."

Die beiden hätten wohl noch länger gestritten,,wenn nicht Plötzlich eine neue Person auf der Bildfläche erschienen wäre. Dörte, des Bürgermeisters Magd, kam athemlös an­gekeucht und rief schon von Weitem:

Ach, Herr Bürgermeister! Das Unglück! das Unglück! . . Die Frau Bürgermeisterin wird es nicht überleben! Ach, das gute Fräulein Fränzchen! Sie ist nicht mehr da! Die alte, lahme Schaller-Trine hat sie zum niederen Teich hinablaufen sehen ... Sie hat sich ein Leid angethan, sie hat sich ins Wasser gestürzt der Tod des jungen Herrn Assessor Rippenschneider hat ihr das Herz gebrochen, sie hatte ihn gar zu lieb"

Nun gab es eine heillose Verwirrung.

Der Bürgermeister war wie niedergedonnert.

Mein Kind! mein Fränzchen! Lauft! helft, rettet!" schrie und wimmerte er und wollte davonstürzen.

Aber der alte Rippenschneider packte ihn am Handgelenk und hielt ihn fest.

Was? Mein Ernst soll tobt sein? Seid Ihr alle toll geworden oder habe ich den Verstand verloren?"

Nudelbacher fühlte nur noch Mitleid mit seinem Wider­sacher, der gemeinsame Schmerz hatte allen alten Groll in seiner Brust erstickt, darum sagte er mit Wärme:Armer, unglücklicher Vater . . . Blicken Sie doch hier auf den Baum . . ."

Zum Teufel mit Ihrem dummen Baum und den alten Bucksen!" rief nun der Wirth in höchster Wuth.Was mit meinem Jungen ist oder sein soll, will ich wissen!"

Der Bürgermeister aber jammerte:Gott, ach Gott! Er thats ja nur aus Liebe zu meinem Fränzchen ... Ich hab ihn gestern Abend etwas hart abgewiesen . . Ach, wenn die beiden wieder lebendig würden, er sollte sie ja haben . . Aber ach, nun ist's zu spät!"

In diesem Augenblicke knackte es in den Zweigen der Linde, ein ungeduldiger Junge hatte die allgemeine Ver­wirrung benutzt, um den Baum zu erklettern und den Selbst­mörder abzuschneiden und nun fiel er von Ast zu Ast und plumpste schließlich mit merkwürdig knisterndem Geräusch zur Erde. Zu gleicher Zett aber ertönte ringsum ein schallendes Gelächter und als der Bürgermeister einen zaghaften Blick auf den herabgestürzten, gewiß grausam verstümmelten Leichnam zu werfen wagte, erblickte er einen Strohmann.

Aber er stimmte nicht ein in den allgemeinen Jubel- die Angst um sein Kind packte ihn mit erneuter Gewalt.

Mein Fränzchen! Wer rettet mir mein Fränzchen?" jammerte er.

Sie ist schon gerettet," rief es da plötzlich, und hinter dem breiten Stamme der Linde hervor trat Ernst Rippen­schneider junior mit der Todtgeglaubten. Frischweg ging er auf den verdutzten Bürgermeister loS, schüttelte ihm die Hand und sagte:Ihr Fräulein Tochter war nur durch den blinden Lärm erschreckt. Aber nun, Herr Bürgermeister, da