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Nr. 294 Erstes Blatt. Donnerstag de« 14. December
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Abonnemertts^Einla-ung!
Zum Bezug des „Gietzenev Anzeiger" für bas 1. Vierteljahr 1894 laden wir hiermit ergebenst ein. Wie bisher, wird der „Gießener Anzeiger" die Tagesereignisse in kurzer den Thatsachen entsprechender Weise zur Kenntniß seiner Leser bringen. Die neuesten Nachrichten der zuverlässigsten telegraphischen Nachrichten-Bureaus sowie zahlreiche Mittheilungen aus dem engeren und weiteren Vaterland halten den Leser stets über die Vorfälle in demselben auf dem Laufenden. Unterstützt durch an allen Orten der Provinz Oberhessen ansässige Berichterstatter, ist der „ Gießener Anzeiger" ferner in der Lage, die interessanten 'Vorgänge in der Provinz so frühzeitig wie möglich zur Kenntniß seiner Leser zu bringen, desgleichen wird den Begebenheiten in der Stadt Gießen die gebührende Besprechung im localen Theile des Anzeigers zu Theil werden. Der in der Provinz Oberhessen betriebenen Landwirthschaft wird der Anzeiger durch Veröffentlichung von allem Wissens- werthen aus dem Gebiete derselben besondere Berücksichtigung zu Theil werden lassen, daneben aber auch die Beobachtungen und Erfahrungen in Haus- wirthschaft, Handel, Gewerbe und Industrie in den Kreis seiner Besprechungen ziehen. Ein gediegenes Feuilleton wird neben besonderen Artikeln ernsteren und heiteren Inhaltes den erwünschten Unterhalttlngsstoff bieten. Außerdem werden die „Gießener Familienblätter", welche dem Anzeiger wöchentlich 3 mal beigelegt werden, und die stets ein gewähltes Feuilleton als Unterhaltungsstoff bringen, namentlich im Kreise der Familien eine beliebte Beigabe bieten.
Wir ersuchen nun namentlich auswärttge Leser, ihre Bestellung bei der Post baldgefl. aufaeben zu wollen. Neuhinzutretende erhalten vom Tage der Bestellung bis 1. Januar den Anzeiger kostenfrei zugestellt, wie wir auch gerne bereit sind, Probe- Nummern nach auswärts postfrei zu versenden. Den Lesern in hiesiger Stadt werden wir, wie seither, den Anzeiger weitersenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen, falls nicht ausdrückliche Abbestellung erfolgt.
Hochachtend
Verlag des „Gießener Anzeiger"
Brühl'sche Druckerei (Fr. Chr. Pietsch).
Amtlicher Theil.
Gießen, den 8. December 1893. Betr.: Jnvaliditäts- und Altersversicherung.
DaS Grotzherzogliche Kreisamt Gietzeu an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und die örtlichen Jnvali- ditäts- und Altersversicherungsstellen.
Da das bisherige Hebregisterformular sich als practisch nicht erwiesen hat, haben wir ein neues, nur für ein Jahr berechnetes Formular entworfen, welches in der Klee'schen Papierhandlung dahier zu beziehen ist. Wir beauftragen Sie, dasselbe vom 1. Januar 1894 ab in Gebrauch zu nehmen unb zu diesem Zweck die 7 ersten Spalten demnächst auszufüllen. Behufs Ermöglichung einer Controle ist erforderlich, daß diesmal bei sämmtlichen an genanntem Tag vorhandenen Versicherten die Spalte 7 ausgefüllt wird, aus welcher ersehen werden kann, wie viel Marken die Karten an diesem Zeitpunkt enthielten. In den folgenden Jahren brauchen diese Einträge nur bei neu Eintretenden bewirkt zu werden, da bei den übrigen Versicherten das Nöthige aus dem Heb- register des vorhergehenden Jahres entnommen werden kann.
Ferner empfehlen wir Ihnen, in denjenigen Fällen, in welchen nach § 17 des Gesetzes (vgl. auch Bek. v. 7. l. M.)
Krankheitszeiten als Beitragszeiten in Anrechnung kommen, bei den betr. Wochen im Hebregister das Wort „krank" beizuschreiben, woraus alsdann ersichtlich ist, daß für diese Zeit Marken nicht einzukleben sind.
Anlangend die Entwerthung der Beitragsmarken, beauftragen wir Sie, dieselbe sofort vorzunehmen, damit die Ent- werthungsdaten mit den Wochen, für welche die Marken gelten, stimmen. Es ist also, besonders im Fall des gleichzeitigen Einklebens einer Anzahl von Marken für eine Erhebungsperiode, nicht angängig, daß die Marken erst später entwerthet werden und sich dann ein Entwerthungsdatum ergibt, aus welchem nicht ersehen werden kann, für welche Zeit die Marken gelten. Da wo ein besonderes Hülfstagebuch geführt wird, ist es indessen nicht zu beanstanden, wenn das Datum der Vereinnahmung als EntwerthungStag eingetragen wird.
Wo rubr. Geschäfte von den Gemeindeeinnehmern besorgt werden, wollen die Großh. Bürgermeistereien denselben dieses Blatt zur Einsicht mittheilen.
___________________v. Gagern.___________________
Gießen, den 11. December 1893. Betr.: Portopflicht in Standesamtsangelegenheiten.
DaS Großherzogliche Kreisamt Gießen
<m die «rstzh. Bürgermeistereien de» «reife».
Es sind mehrfach Zweifel darüber entstanden, ob, wenn ein Preußischer Standesbeamter einen Hessischen Bürgermeister um Aushang eines Aufgebots ersucht, letzterer nach Vollzug die Rücksendung der Actenllücke zu franciren oder nicht zu franciren habe.
Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat durch Verfügung vom 24. v. Mts. diese Frage dahin entschieden, daß die von Preußischen Standesämtern angegangenen Hessischen Gemeindebehörden nach Anleitung der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. August 1870 die Bescheinigung über den Vollzug portofrei der requirirenden Behörde zurückzusenden haben. Sie wollen sich in Zukunft hiernach bemessen.
__________________v. Gagern.___________________
Bekanntmachung,
betreffend die Gestattung der Weidennutzung in den Großh.
Domanialwaldungen.
Das Großherzogliche Ministerium der Finanzen, Ab- theilung für Forst- und Cameralverweltung, hat an die Großherzoglichen Forstämter und Oberförstereien nachstehendes Ausschreiben erlassen:
Nachdem Frost eingetreten ist, nehmen wir die in unserem, in rubricirtem Betreff erlassenen Ausschreiben vom 19. Juni d. I. zu Nr. F. M. D. 22911 ertheilte Erlaubniß zur unentgeltlichen Ausübung der Weidennutzung in den Domanialwaldungen hiermit zurück, wonach das Forstschutz-Personal zu instruiren ist.
In denjenigen Gemeindewaldungen, in welchen im Ein- verständniß mit den betr. Bürgermeistereien ebenfalls die unentgeltliche Ausübung der Weidennutzung gestattet war, ist in gleicher Weise zu verfahren.
Gießen, den 12. December 1893.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Nr. 38 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 9. d. M., enthält:
(Nr. 2134.) Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Noten der Städtischen Bank zu Breslau. Vom 19. November 1893.
(Nr. 2135.) Bekanntmachung, betreffend die Nachmit- tagSpausen der in Spinnereien beschäftigten jugendlichen Arbeiter. Vom 8. December 1893.
Gießen, 13. December 1893.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Deutscher Reich.
Berlin, 11'. December. lieber die Stellungnahme des Bundesraths zu dem vom Reichstage in zweiter Lesung genehmigten Jesuitenantrage des Centrums werden widersprechende Nachrichten verbreitet. Auf der einen Seite wird bestimmt versichert, der Bundesrath werde den Antrag gut« heißen, auf der anderen Seite behauptet man mit ebensolcher Bestimmtheit, der Bundesrath werde sich gegen den Antrag erklären. Vorläufig erscheint indeffen erstere Annahme nur als eine Combination, gegründet auf die eigentümliche par
lamentarische Constellatiou, welche das Centrum wenigstens im Reichstage zur ausschlaggebenden Partei macht. Die Wahrscheinlichkeit spricht eher dafür, daß sich der Bundes- rath dem Mehrheitsbeschlüsse des Reichstages in Sachen bet Wiederzulassung der Jesuiten gegenüber ablehnend verhalten wird.
Berlin, 11. December. Zur Tabakfabrikat st euer meldet die „Nordd. Allgem. Zig." : Die „Berliner Börsen- Zeitung" schreibt: „Als Resultat der letzten dreitägigen Reichstagsdebatten conftatirte man in parlamentarischen Kreisen das Scheitern der Wein« und Tabaksteuer. Man plant bereits die Umwandlung der letzteren in eine Rohtabak Werth- steuer." Diese Nachricht entbehrt jeder Begründung. WaS speziell den letzten Satz derselben betrifft, so ist zu bemerken, daß sich, so viel wir wissen, die Regierung mit der Frage der Rohtabaksteuer schon im vorigen Jahre beschäftigt hat. Sie ist damals von der Verfolgung des Projeetes zurückgetreten, nachdem dasselbe von den Sachverständigen Bremens und Hamburgs für undurchführbar erklärt worden war. Die Regierung wird, was speziell die Frage einer höheren Besteuerung des Tabaks betrifft, nicht nur an ihrer jetzigen Vorlage, sondern insbesondere auch an dem System derselben festhalten.
Deutsches Reichstag.
18. Sitzung. Dienstag den 12. December 1893.
Aus der Tagesordnung steht zunächst Berathung des schleunigen Antrags des Abg. Auer u. Gen. auf Einstellung des gegen den Abg. Dr. Stgl (wild) beim Landgericht München I schwebenden Strafverfahrens. Der Antrag wird debattelos angenommen.
Es folgt zweite Berathung der Handelsverträge mit Spanten, Rumänien und Serbien. (Referent: Abg. Dr. Paasche).
Aus Antrag des Abg. Frhrn. v. Manteuffel (conf.), der von den Abgg. v. Bennigsen (natl.) und Gras Hompefch (Etr.) unterstützt wird, wird zunächst der Handelsvertrag mit Rumänien berathen.
Abg. Graf v. Limburg (conf.) constatirt, daß in dem Eom- n-tssionsdertchte der Standpunkt der Minorität fast gar feine Berücksichtigung gefunden habe und nur mit einigen kurzen Bemerkungen abgethan worden sei Man hat uns zum Beweise für die Güte der bisherigen Handelsvcrtiäge auf die sogen, grünen Bücher, auf die Statistik verwiesen; aber die darin enthaltenen Ziffern beweisen für oder wider die Güte der Handelsverträge nichts, denn eS sprechen da verschiedene andere Factoren mit. Thatsache ist, daß die Getretdezölle die Wirkung haben, die Getreidepretse auf einer gewissen Höhe zu halten, und daß eine Herabsetzung der Zölle diese Wirkung abschwächt. Die größte Autorität in politischen Dingen, die wir in Deutschland noch haben, steht gerade in der Frage der Handelsverträge nicht auf der Seite des Bundesraths. Eine Nothwendigkeit zum Abschluß der Verträge lag nicht vor. Unsere Unterhändler stnd gegenüber den sehr gewandten Unterhändlern Oesterreichs im Nach- thetl geblieben. Was die neuen Handelsverträge betrifft, so stimmen wir gegen dieselben, soweit sie die Landwirthschaft schädigen. In dieser Hinsicht steht es mit den Verträgen mit Spanien und Serbien nicht so schlimm, wie mit dem rumänischen Vertrage, weil immer die Gefahr besteht, daß russisches Getreide über Rumänien zu dem billigeren Zollsätze eingeschmuggelt wird. Wir glauben nicht, daß es im Interesse Rumäniens liegen kann, für den Fall des Nlchtzustande- kommens des Vertrags einen Zollkrieg mit uns zu beginnen; träte bkfer Fall aber doch ein, fo würden wir das im Interesse der Industrie bedauern, eS würde aber dann auch klar hervorgehen, daß man die Interessen der Landwirthschaft nicht ungestraft schädigen dürfe. Wer für den rumänischen Vertrag stimmt, wird nicht umhin können, auch für einen Vertrag mit Rußland zu stimmen. Wir stimmen gegen den Vertrag mit Rumänien, weil er die Landwirthschaft schädigen würde. (Beifall rechts.)
Staatssecretär Frhr. v. Marschall: Jeder einzelne Vertrag ist ein in sich abgesch offenes Ganze und wer für den einen Vertrag stimmt, übernimmt damit keineswegs die Verpflichtung, für einen anderen Vertrag zu stimmen. Wir haben also bet jedem einzelnen Vertrage nur zu fragen, ob uns genügende Aequivalente geboten sind. Je ungünstiger die Verhältniffe der Landwirthfchaft liegen, desto mehr sollen wir uns hüten, handelspolitische Experimente zu machen, durch welche wir umfassende Industrien mit vielen Tausenden von Arbeitern aufs Spiel setzen. (Widerspruch rechts. Rufe: Tabaksteuer!) Wir lassen unS in der Fürsorge für alle Zweige des Volkswohls von Niemand übertreffen. (Widerspruch rechts.) Die Worte, die ich Namens der verbündeten Regierungen ausspreche, haben mindestens soviel Werth, als die Thaten deS Bundes der Landwirthe. Gras Limburg will den Zollkrieg um des Zollkriegs willen, während der Zollkrieg doch nur ein Nothbehelf sein und den Abschluß eines befriedigenden Vertrags zum Ziele haben soll. Es handelt sich Rumänien gegenüber gar nicht um Herabsetzung des Getreidezolls, der niedrigere GUreidezoll gilt Rumänien gegenüber bereits infolge des vom Reichstage genehmigten Provisoriums. Das wissen wohl die wenigsten Landwirthe, die sich an der Agitation gegen den Vertrag betheiligen. Die ganze Bewegung beruht auf unrichtigen Voraussetzungen. Die Herren, welche der landwirthschaftlichen Bewegung nahe ftehm, sollten sich doch bemühen, Belehrung zu schaffen. Man wirft der Regierung vor, sie gerathe in freisinniges, ja focialdemokratisches Fahrwasier. Will man etwa der Regierung zumuthen, eine schlechte Handelspolitik blos um deswillen zu treiben, weil sie sonst des Beifalls der Rechten nicht sicher wäre? Es ist eine Irreführung deS Landes, wenn man aus dem Bestalle der Linken zu den Handelsverträgen die Annahme herleiten wolle, die Regierung befinde sich auf dem Wege zum Freihandel.


