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Dir Gietzener <re*tnc*eri(t<r w*m dem Anzeiger «GcheMlich dreimal d«tz«legt.
Erstes Blatt. Dienstag den 14. November
1893
Gießener Anzeiger
Kenerat-Wnzeiger.
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Amtliche« Theil.
Bekanntmachmtg, bckr. Baugesuch des H. Bellos in der Sonnenstraße zu »Gießen; hier das Enteignungsverfahren gegen denselben.
Zum Zwecke der Durchführung der Baufluchtlinien in bar Sonnenstraße hat die Großh. Bürgermeisterei Gießen Kitrag gestellt auf Enteignung
von 1,8 qm der Hofraithe Flur I. in der Sonn Nr. 751, im Mutationsverzeichniß zugeschrieben dem Heinrich Belloff III. und dessen Ehefrau Marie, geb. Werther daher.
ES wird dies mit dem Antrag bekannt gemacht, daß
1. der Antrag Großh. Bürgermeisterei Gießen vom 18. August bezw. 2. October a. c.,
2. der Meßbrief nebst Grundbuchsauszug,
3. der' Fluchtlinieplan
in der Zeit vom
13 November a. c. bis zum 29. November a. c. au' dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Gießen zu Jeder- momns Einsicht offen liegen.
Zur Verhandlung über den Plan und die zu leistende Entschädigung wird Tagfahrt vor der Localcommission auf Freitag den 8. December a. c., Vormittags 9 Uhr, auf dem Büreau der Großh. Bürgermeisterei Gießen anbe- raumt.
Die Eigentümer des obenbezeichneten Geländes und etwaige Nebenberechtigte werden in Gemäßheit des Art. 24 der Gesetzes über die Enteignung des Grund-Eigenthums von 26. Juli 1884 hierdurch aufgefordert:
a. Einwendungen gegen den Plan bei Meidung des Ausschlusses und Annahme der Einwilligung in die bean- ipmchte Abtretung,
b. Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung der Annahme des Angebotes, c. Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung bei Ausschlusses mit solchen,
d. Anträge auf Aufrechterhaltung etwa bestehender Lasten bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,
e. Anträge auf Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen, welche für die benachbarten Grundstücke oder im öffentlichen Interesse zur Sicherung gegen Gefahren und Nachtheile notwendig sind,
f. etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an das )U enteignende Grundstück
in dem obengenannten Termin vorzubringen.
Wenn dritte Personen als dinglich Berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bei der Enteignung betheiligt sind, so muß sie der Eigenthümer sofort nach Zustellung der Bekanntmachung uns bezeichnen, andernfalls bleibt er für diese Ansprüche verantwortlich.
Räumt der Eigenthümer einem Andern von dem Zeitpunkte der Zustellung an ein dingliches Recht an dem zu enteignenden Grundstücke oder ein persönliches Recht auf dessen Benutzung ohne Genehmigung des Unternehmers ein, so steht jenem Andern an den Unternehmer ein Anspruch auf eine besondere Entschädigung nicht zu.
Sofern die Betheiligten vor der Tagfahrt sich über Bestellung von Sachverständigen einigen und dieselben der Commission bezeichnen, wird in der genannten Tagfahrt zugleich über die Höhe der Entschädigung und die mit derselben zusammenhängenden Fragen verhandelt werden. Andernfalls werden die Sachverständigen in dem Termin von der Local- commifion ernannt werden.
Gießen, den 10. November 1893.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. G a g e r n.
Bekanntmachung, betreffend Feldbereinigung in der Gemarkung Ruttershausen; hier Offenlegung der Arbeiten des I. Abschnitts.
In der Zeit vom 15. November bis einschließlich 29. November 1893 liegen auf dem Bürgermeisterei - Bureau zu Ruttershausen die Arbeiten des I. Ab- schnitts der rubricirten Feldbereinigung, nämlich:
1. der allgemeine Meliorationsplan,
2. der Erläuterungsbericht,
3. das Protocoll über die Prüfung des allgemeinen Meliorationsplans
zur Einsicht der Betheiligten offen.
Termin zur Entgegennahme von Einwendungen gegen diese Arbeiten habe ich auf
Donnerstag den 30. November d. I., Nachmittags von 3—5 Uhr
in das Gemeindehaus zu Ruttershausen anberaumt. Die in diesem Termin nicht Erscheinenden sind mit Einwendungen ausgeschlossen.
Gießen, den 11. November 1893.
Der VollzugScommissär.
Dr. Wallau, Großh. Kreisamtmann.
Bekanntmachung.
ES wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß Gerichts- mann Johann Ludwig S ch a u m in Klein-Linden am 8. d. M. als Vorsteher des Großh. Ortsgerichts daselbst verpflichtet und in den Dienst eingewiesen worden ist.
Gießen, den 10. November 1893.
Großherzogliches Amtsgericht.
Gebhardt.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 11. November. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfingen heute den Obersten v. Kröchet, Com- mandeur des 1. Großh. Dragoner-Regiments (Garde-Dragoner-Regiments) Nr. 23, den Assistenzarzt 2. Klasse Dr. Osann von demselben Regiment, den Hauptmann z. D. v. Frankenberg ,unb Ludwigsdorf, dienstthuenden Kammerherrn I. H. des Herzogin von Anhalt, den Oberbürgermeister Küchler und den Stadtbaumeister Hofmann aus Worms, den Kirchenrath Nebel aus Groß-Gerau, den Realgymnasiallehrer Schaumann aus Gießen, den Steuerrath Lautenschläger von Mainz; zum Vortrag den Staatsminister Finger, den Geheimerath v. Werner, den Hostheaterdirector Wünzer.
Berlin, 11. November. Abermals stehen wir am Vorabend einer hochbedeutsamen Reichstagssession. Ihre Brennpunkte werden einersetts die auf die Finanz- und Steuerreform im Reiche bezüglichen Vorlagen, anderseits die neuen Handelsverträge des deutschen Reiches mit Spanien, Rumänien und Serbien bilden. Wenn der Gesetzentwurf über die Neuregelung des finanziellen Verhältnisses des Reiches zu den Einzelstaaten die Grundzüge der geplanten Reform ausweist, so enthalten die Gesetzentwürfe über die Tabakfabrikatsteuer, über die Weinsteuer und über die neuen Stempelsteuern die Vorschläge der verbündeten Regierungen zur Beschaffung der Mittel, welche sowohl zur Durchführung der Finanzregulirung im Reiche als auch zur Deckung der Kosten der in voriger Session beschlossenen Heeresverstärkung erforderlich sind. Die genannten vier Vorlagen stellen demnach den Reichstag vor eine ungemein wichtige, aber auch sehr schwierige Doppelaufgabe, und daß eß hierüber zu ausgedehnten, lebhaften parlamentarischen Kämpfen kommen wird, das steht schon fest. Wichtig in ihrer Art sind auch die erwähnten neuen Handelsverträge, welche bestimmt sind, die handelspolitischen Beziehungen Deutschlands auch mit Spanien, Rumänien und Serbien zu regeln..Da im Reichstage jedoch zahlreiche Gegner der unter der Kanzlerschaft des Grafen
Feuilleton.
Vier Wochen unter Elephanten.
Unter dem vorstehenden Titel veröffentlicht der nicht lüt als kühner Reisender, sondern auch als ausgezeichneter Schriftsteller bekannte Weltreisende Otto Ehlers eine mit phlreichen Illustrationen gezierte Reihe hochinteressanter Schilderungen in „Schorers Familienblatt", denen wir die nachstehenden fesselnden Einzelheiten entnehmen:
Einer besonderen Empfehlung des Vicekönigs Lord kmsdswne hatte ich es zu verdanken, daß ich von Mr. Savi, ktn Director des indischen Kheddah- (d. h. Elephantenfang) ürpartementS eingeladen wurde, ihn in seinem Lager in den tzoro Hills zu besuchen und mich, so lange es mir gefiele, ci Der von ihm geleiteten Fangexpedition zu betheiligen.
Die Garo Hills, welche als die besten Elephanten- jigd gründe von Indien gelten, liegen in der Provinz Assam, Mich von Brahmaputra. An einem hübschen, etwa sünfzig kieter breiten spiegelklaren, zwischen bewaldeten Ufern dahin- tuschenden Flüßchen, dem Chingeram, in der Nähe der Ort- staft Nibari, bezogen wir Lager und nahmen, während unsere Wiener die Zelte aufschlugen, ein erfrischendes Bad, dem ein chdstantielles Frühstück folgte.
Am folgenden Morgen fand in Nibari großer Wochen- cidtt statt, dem beizuwohnen ich selbstverständlich nicht Der« • linnen durfte.
Schon am Abend zuvor hatte ich an unserem Lager läge Züge meist mit roher Baumwolle aus den Bergen Imntenber Garos vorüberziehen sehen. Sie tragen ihre Saften auf dem Rücken vermittelst eines Holzgestelles, welches 3il Hilfe eines um die Stirne laufenden gewebten zollbreiten halbes, der „chochanmari“, festgehalten wird. Auf diese Mise befördern sie Ballen von überraschendem Umfange und «nent Gewicht von l^/z—2 Gentnern oft viele Tagereisen mit„ um ihre Waare in Nibari oder einer ter anderen in
‘ JZieberung gelegenen Ortschaften an bengalische Händler
zu verkaufen. Auch Betelnüsse wurden in großen Mengen zu Markte gebracht, daneben bunte, von den Garos gewebte Baumwolltücher und Stirnbänder, Fischnetze in den verschiedensten Größen, Hühner, Frösche und in kleine Bambuskörbe eingeflochtene junge Hunde, die für verhältnißmäßig hohe Preise reißenden Abgang fanden. Der Hund ist für den Garo ungefähr dasselbe, was der Truthahn, der „turkey“, für den Sohn Albions ist. Ohne ihn ist ein Festmahl nicht zu denken. Der Mensch, einerlei, ob Kannibale, Omnivore, Carnivore ober Vegetarianer, gleichviel in welchem Welttheil, stets und überall ist er ein Feinschmecker, nur ist glücklicherweise der Geschmack verschieden. Bet den Manyemas bildet der am Rost gebratene Missionar die pidce de resistance, in den Laosstaaten nascht man Wasserwanzen und abgesponnene Seidenraupencocons, dem armen Chinesen läuft bei dem namentlich uns Deutschen so vertrauten und unsympathischen Worte „Kater" das Wasser im Munde zusammen und der Garo fühlt sich am glücklichsten, wenn er Gelegenheit hat, auf den Hund zu kommen, lieber den Geschmack ist eben nicht zu streiten, und wenn man uns mit einem Hunde- cotelett Gott weiß wohin jagen kann, so ergreift der Garo wiederum die Flucht vor einer Schüssel mit Schlagsahne oder einer Rahmtorte, denn er, der sonst eigentlich nichts verschmäht, was der Menschenmagen verdauen kann, weder Jn- secten noch Reptilien, Mäuse noch Elephanten, er verabscheut eines — die Milch.
Ohne Frau Henriette Davidis, Herrn v. Malortie oder anderen Verfassern von Kochbüchern ins Handwerk — Pardon, in die Kunst — pfuschen zu wollen, gebe ich in Nachstehendem das beliebteste Recept eines Festhundebratens der Garos wieder.
Der canis finis oder communis wird, sobald er von der Mutterbrust entwöhnt ist, mit gekochtem Reis gemästet, bis er ähnlich den Möpsen alter Jungfern fast in seinem Fette erstickt. In Gegenwart der geladenen Gäste wird er, wenn sein letztes Stündlein geschlagen hat, nochmals gefüttert und gleich Gänsen, welche genudelt werden, bis fast zum
Platzen mit Reis vollgepfropft, dann der Länge nach an einen Bambuspfahl gebunden und mit Haut und Haaren bei lebendigem Leibe über dem Feuer geröstet, um schließlich zerlegt und mitsammt dem in seinem Magen befindlichen Reis verspeist zu werden. „Schrecklich ist es freilich," würde Friederike Kempner sagen, aber es ist eben des Landes Sitte und der Brauch. Auch bei uns gibt es Fischfrauen, welche die Aale lebendig skalpiren, Köche, welche Hummern lebend rösten, und Kinder, welche den Maikäfern die Beine ausreißen. Setzen wir uns daher nicht aufs hohe Pferd den Garos gegenüber, sondern gestehen, daß der Mensch eben überall die gleiche Bestie ist.
Als am folgenden Nachmittag die Botschaft eintraf, daß die Einschließung einer Heerde geglückt sei, packten wir wieder auf und erreichten nach zweistündiger Kletterei einen von den Expeditionsleuten bereits für uns abgeholzten und gesäuberten Lagerplatz auf einem ringsum Ausblicke auf die umliegende Landschaft gestattenden Hügel.
In Büchsenfchußweite von uns lag eine bewaldete Bodenwelle, auf der, wie mir bedeutet wurde, die Elephantenheerde gefangen gehalten wurde. Sie war in einem Umkreise von etwa vier englischen Meilen umstellt, alle 30—50 Schritt waren kleine Bambus- oder Laubhütten errichtet, in denen zwei Leute Wache" hielten. Rundum war auf 15 Fuß Breite das Unterholz oder Gras niedergelegt, so daß die einzelnen Posten sich gegenseitig Signale machen konnten und etwa durchbrechende Elephanten sofort sehen mußten. Tags übet ist die Gefahr eines Durchbruchs weit geringer als Nachts, da die Thiere während der Tagesstunden zu rasten pflegen und in der Regel erst gegen Abend anfangen, mobil zu werden.
Uebrigens hatten sie bereits einige Male auch während der heutigen Morgenstunden Durchbruchsverfuche gemacht, waren aber mit Hilfe von Bambusklappern, mit denen jeder Wächter versehen ist, zurückgettieben worden.
(Fortsetzung folgt.)


