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14.5.1893 Drittes Blatt
 
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Nr 112 Drittes Blatt. Sonntag den 14. Mai

1893

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Siebener Anzeiger

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Zlnits- und Anzeigeblutt für den Krtis Gietzen.

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e«tie|»t »»» Lnzrigr» zu bcr Nachmitta-r für de» (z4fcibtn Sag erscheinenden Nummer Mi Bon», 10 Nh».

Aste Änxeecen-Burtatif de» I«- and luilewbe» nehmen «»zeige» für den ,®le|ener «»tz tger entgegen.

§ 7.

Die Erbbegräbnißplätze werden von der Gemeinde ab- gesteckt und erhalten fortlaufende Ziffern, unter denen sie in das Register der Bürgermeisterei eingetragen werden.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Für den Friedhof der Gemeinde Großen-Linden wird auf Grund deS Art. 78 der Kreisordnung nach Vernehmung der Localpolizeibehörden und der Gemeindevertretung und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 4. Mai 1893 zu Nr. M. I. 12 948 die nachfolgende Begräbniß- und Friedhofs-Ordnung crlassen.

Begräbniß- und Friedhofs-Ordnung

für den Friedhof der Gemeinde Großen-Linden.

§ 1.

Der Friedhof ist Eigenthum der bürgerlichen Gemeinde Großen-Linden und dient als allgemeiner Begräbnißplatz. Die Verwaltung der Friedhofsangelegenheit liegt der Großh. Bürgermeisterei Großen-Linden ob, gegen deren Entscheidung Beschwerde an das Großh. Krelsamt Gießen zulässig ist, welches endgültig entscheidet.

§ 2.

Der Friedhof wird in der Regel geschloffen gehalten und hat der von der Gemeinde angestellte Todtengräber den Schlüssel zu demselben in Verwahrung zu nehmen. Nur an den Nachmittagen der Sonn- und Festtage bleibt der Friedhof geöffnet, ebenso während der Zett vom 1. Mai bis Ende September an den Nachmittagen von 6% bis 7% Uhr.

Außerdem ist der Todtengräber verpflichtet, den Friedhof eine Stunde vor jeder Beerdigung zu offnen. Wünscht Jemand den Friedhof außer dieser Zeit zu besuchen, so hat er sich den Schlüssel bei dem Todtengräber zu holen und bleibt für die alsbaldige Rücksendung desselben, sowie für allen Schaden, den er an .den Gräbern verursachen sollte, haftbar. Der Todtengräber hat darüber streng zu wachen, daß Beschädig« ungen verhütet werden. Sollten solche dennoch vorkommen, so hat er alsbald der Großh. Bürgermeisterei Anzeige zu erftatfcn.

§ 3.

Das Rauchen und Milbringen von Hunden auf den Friedhof ist verboten. Zum Fahren auf demselben dürfen nur Handkarren verwendet werden.

Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter Aussicht Er­wachsener den Friedhof betreten.

§ 4.

Die Beerdigungen finden reihenweise statt und zwar in drei Abteilungen:

a. für Kinder unter 10 Jahren,

b. für Kinder über 10 Jahren und für unverheirathete Erwachsene,

c. für Verheirathete.

Die Herstellung des Grabes ist unter sorgfältiger Schonung der Nachbargräber, Anpflanzungen rc. in der Art auszusühren, daß das Grab mindestens 0,25 Meter und höchstens 0,37 Meter von dem nächsten Grab entfernt bleibt.

Die Tiefe der Gräber beträgt bei Kindern unter 10 Jahren 1,50 Meter und im Uebrigen 1,75 Meter.

§ 5.

Familien- und Erbbegräbnißplätze können den darum Nachsuchenden von der Gemeinde auf dem hierzu bestimmten Theile des Friedhofs gegen Bezahlung von 5 Mk. (fünf Mark) pro Quadratmeter bewilligt werden.

Durch Bezahlung des Kaufpreises werden nur die durch diese Satzung gewährleisteten Rechte an dem Erbbegräbniß erlangt.

Theilung des Erbbegräbnißplatzes ist verboten.

§ 6.

Die Erbbegräbnißplätze unterliegen in Bezug aus Leichen­bestattung sämmtlichen für Reihenbegräbnisse getroffenen Be­stimmungen- sie müssen zum Mindesten die für Reihen- begräbniffe vorgeschriebene Tiefe haben. Ferner ist der Besitzer den polizeilichen und allen sonstigen Anordnungen über Benutzung und Instandhaltung der Erbbegräbnißplätze unterworfen. Vor Ablauf von 30 Jahren darf kein Grab wieder geöffnet und zu einem anderen Begräbniß verwendet werden.

Wenn sich innerhalb dieser Zeit bei einem Erbbegräbniß, welches nur für eine bestimmte Anzahl Särge Raum hat, ergeben sollte, daß dasselbe mit einer solchen Zahl besetzt ist, so kann dem Inhaber nicht gestattet werden, noch mehr Leichen darin zu beerdigen. Vielmehr hat derselbe, wenn er nicht ein neues Erbbegräbniß erwerben will, in den Reihenbegräb­nissen beerdigen zu lassen.

§ 8.

Durch die Ueberweisung eines Erbbegräbnißplätze« erhalt der Erwerber die Befugniß, diesen Platz für sich, sowie seine Familie und Verwandten in auf- und absteigender Linie zur Beerdigung zu benutzen, soweit der Platz reicht und so lange der Friedhof zum allgemeinen Beerdigungsplatze bestimmt bleibt.

lieber den Erbbegräbnißplatz im Ganzen kann sowohl unter Lebenden als auf den Todesfall verfügt werden. Die Verfügung unter Lebenden bedarf zu ihrer Giltigkeit der schriftlichen Genehmigung der Großh. Bürgermeisterei.

Unterließ es der Berechtigte, ausdrücklich letztwillig über den Erbbegräbnißplatz zu verfügen, so folgt ihm in seinem Rechte sein nächster gesetzlicher Jntestaterbberechtigter nach. Zwischen Gletchnahcn entscheidet das Geschlecht in der Welse, daß dem MpnneSstamm der Vorzug eingeräumt ist und ge­währt bann, im Falle Bewerbens Mehrerer das höhere Lebens­alter den Vorzug.

Für den zuletzt versterbenden Ehegatten besteht daS Recht, auf dem Erbbegräbnißplätze des Vorverstorbenen beerdigt zu werden, ein gleiches Recht besteht für die Kinder bezüglich des Erbbegräbnißplatzes eines jeden Elterntheils.

§ 9.

Mit Genehmigung des Bürgermeisters dürfen ausnahms­weise auf Erbbegräbnissen auch nicht zur Familie gehörige Verstorbene beerdigt werden.

§ io.

Das Bepflanzen der Reihen- und Erbbegräbnisse mit Blumen und Gesträuchen ist gestattet. Die Erlaubniß darf aber nicht zu Pflanzungen von gröberem Gehölze und Bäumen mißbraucht werden. Wenn durch überragende Baumäste oder Gesträuche die Denkmäler oder Anlagen einer Nachbargrab­stätte beeinträchtigt werden, so kann auf desfallsigr Beschwerde der Besitzer zur Beseitigung binnen bestimmter Frist angehalten werden. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist veranlaßt die Großh. Bürgermeisterei die Beseitigung auf Kosten deS Schuldigen.

Feuilleton.

Wodjenbritft au» öer Residenz.

(Ortglnalbericht für denGießener Anzeiger".)

Darmstadt, 12. Mai 1893.

Stiftungsfest des AlpeuvereinS. Vom Bicycleelub. Theatralische». Allerlei.

Bon einem eigenartigen touristischen Feste, der Deco- rirungsfeier deS Odenwaldclubs, konnte ich Ihnen neulich berichten, heute theile ich Ihnen Einiges über eine gleich ge­lungene Veranstaltung der Section Darmstadt des Deutsch- Ocherrelchischen AlpenvereinS mit. Am vergangenen Sonntag hielt die stärkste Section des Gesammtvereins in unserer Stadt es gibt nämlich noch eine zweite, die numerisch schwächereSection Starkenburg" eine fröhliche Feier ihres 23. Stiftungsfestes in der Bergstraße. Von nah und fern hatten sich zahlreiche Festgäste etngefunden, die Nachbar- sectioncn Wiesbaden, Frankfurt und Mainz hatten deren eine ganze Anzahl gesandt. Zunächst ging- nach dem romantischen Alsbacher Schloß", dort wartete der Gesellschaft eine hübsche Überraschung, die Aufführung eines Festlustspiels, das den characteristischen TitelDas unblutige Duell" führte. Da alle bei der Aufführung betbeiligten Personen sich mit wahrem Feuereifer ihren künstlerischen Aufgaben widmeten und außer­dem eine von bewährten künstlerischen Kräften geleitete Regie hilfreich zur Seite stand, könnte ein voller, wohlverdienter Erfolg nicht ausbleiben. In der That ist denn auch bei den bi« jetzt stets gelungenen Veranstaltungen des AlpenvereinS noch kaum so herzlich gelacht und geklatscht worden, als am vergangenen Sonntag. ImHalben Mond" in Heppenheim, am Fuße der altehrwürdigen Starkenburg, fand dann das Fest­essen statt. Auch hierbei entwickelte sich bald ein munteres, feucht-fröhliches Leben, der unverfälschte Touristenhumor kam rasch zum Durchbruch. Ein Toast folgte dem andern, Ge- sangsvorträge wurden in großer Anzahl zu Gehör gebracht, auch verschiedene Dichtungen fanden vielen Beifall und zum Schluffe gab es noch für die Jünger Terpsichore- ein kleines Tanzvergnügen, das allerdings nicht mehr allzu lange währen

konnte. Die Frankfurter und Wiesbadener Gäste überbrachten übrigens auch freundliche Einladungen zu den von ihren Sectionen geplanten größeren Veranstaltungen, vor allem zur Eröffnungsfeier einer Frankfurter Schutzhütte im Lang- taufereckthal. Die Festesfreude hielt unter diesen Umständen gar lange in ungetrübter Heiterkeit vor und der Aufbruch zu dem gefürchtetenletzten Zug" kam nur zu rasch herbei. Einer anderen, ernsteren Veranstaltung des Alpenvereins fei hier noch nachträglich gedacht, des hochinteressanten Vortrages des Herrn Privatdocenten Dr. G. Greim über dieEnt­stehung der Alpen", der am 2. Mai gehalten wurde. Der Redner lieferte ein außerordentlich anschauliches und klares Bild von diesem intereffanten Naturprozesse und fand mit feinen Ausführungen den größten Beifall feiner dankbaren Zuhörer.

Ein interessantes sportliches Fest plant der Bicycleelub für Ende dieses Monats, eS soll ein großes Frühjahrsrennen auf der prachtvollen, dem Verein gehörenden Rennbahn am Carlshof gehalten werden. Ein reichhaltiges Programm, das viel Abwechselung verspricht und gewiß die Zustimmung aller sachverständigen Sportsfreunde finden wird, liegt bereits vor. Im Ganzen sind nicht weniger wie acht Rennen vorgesehen, an denen sich voraussichtlich auch wieder eine größere Anzahl von berühmten Fahrern aus benachbarten Städten betheiligen werden. Die Darmstädter Bevölkerung ist während der letzten Jahre ganz sportwüthig geworden und insbesondere die Delo- cipedrennen erfreuen sich hier großer Beliebtheit, da wird der äußere Erfolg auch diesmal sicher nicht ausbleiben.

Vom Hoftheater könnte ich Ihren Lesern diesmal eine ganze Menge berichten. Am Freitag gabS eine interessante Novität, das SchauspielDie Schwestern", des Frankfurter Intendanten Emil Claar. Das Stück hat hier recht gefallen, es zeigt den bühnengewandten Autor, der immer zu fesseln versteht, auch wenn er sich manchmal zu schablonenmäßigen Trivialitäten verleiten läßt. Am Sonntag sahen wir Mozarts herrlichenDon Juan" mit unserem vorzüglichen Bariton Herrn Web e.r in der Titelrolle. In dieser Woche sind nun wieder zwei Gäste bei uns eingekehrt, die Herren Theodor Reichmann von der Kaiserl. Hofoper in Wien, und Georg Engels, der berühmte Characterkomiker deSDeutschen Theaters" in Berlin. Beide haben den wohlverdienten großen

Erfolg gefunden, der-bei ihnen vorauszusehen war. Da sich die Direction unserer Hofbühne vielleicht noch entschließt, das Gastspiel des Herrn Engels zu verlängern, werde ich mir erlauben, Ihnen im nächsten Briefe darüber eingehenderen Bericht zu erstatten. Für heute fei noch erwähnt, daß am 17. Mai Saisonschluß stattfinden soll. Dabei werden zwei geschätzte Künstlerinnen von unserem Publikum Abschied nehmen, Frau Steinmann, unsere unvergleichliche Coloratursängerin, und Fräulein von Sanba, die zu Beginn der diesjährigen Spielzeit für Fräulein Milena, jetzt Baronin Dornberg, ge­wonnen wurde. Die letztere hat sich hier namentlich mit ihrer meisterhaften Verkörperung derNedda" in LeoncavalloS Bajazzo" die Gunst des Publikums errungen, durch den Weggang der Frau Steinmann erleidet unser einheimisches Kunstinstitut einen unersetzlichen Verlust, denn sie ist wirklich eine Gesangesgröße allerersten Ranges, das zeigte sich am betulichsten bei dem Gastspiele der berühmten Diva Sigrid Arnoldsen in diesem Winter, die nach dem allgemeinen Urtheil des Publikums gesangstechnisch keineswegs Bedeutenderes bot alS unsere einheimische Künstlerin, die nun für das Scala- theater in Mailand unter glänzenden Bedingungen verpflichtet sein soll. Ende dieses Monats will auch Herr Director Reiners fein Sommertheater eröffnen- hoffentlich bringt er uns recht gute Kräfte und findet reichen künftlerifchen und materiellen Erfolg, er hat schon jetzt ein intereffanteS Pro­gramm in Aussicht «gestellt. 1

Meinem letzten Berichte über das MozartvereinSfeft habe ich noch hinzuznfügen, daß nunmehr als Solisten zwei ganz hervorragende Kräfte, Herr Paul Bul ß und Frau Herzog aus Berlin, gewonnen worden sind- die letztere ist unserem Publikum noch nicht bekannt, d. h. noch nicht persönlich, denn von ihrem illustren Können hat uns Frau Fama natürlich schon manches berichtet. In einem der nächsten Briefe werde ich Ihnen auch über ein für unsere Stadt Hochbebeutendes Ereigniß berichten können, über die Eröffnung des neuen Schlachthauses, das ein wahres Musterinstitut zu werden ver­spricht. Es ist zwar nicht sehr poetisch, diese Nachricht den künstlerischen Mittheilungen der vorstehenden Zeilen anzufügen, aber als gewissenhafter Berichterstatter durfte ich sie auch nicht ganz vergeffen. Z.